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Frage von Tim T. •

Frage an Karl Zimmermann von Tim T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

der Petitionsausschuss, dessen Mitglied Sie sind, hat die Empfehlung herausgegeben, die 2m-Regel, so wie sie besteht, beizubehalten. Das BWaldG sieht aber gerade vor, dass alle Waldwege mit dem Fahrrad befahren werden dürfen und überlässt es den Ländern diese Erlaubnis nur aus „wichtigen Gründen“ einzuschränken.

Bisher wurde uns von der Ausschussvorsitzenden Frau Böhlen eine Antwort, welche die wichtigen Gründe sind, verweigert. Der stellvertretende Vorsitzende H. Beck scheint generell keine Antworten auf Abgeordnetenwatch zu geben. Nun meldet der Südkurier, dass für die Ausweisung einer im Vergleich zu anderen Bundesländern lächerlichen Zahl von „Singletrails“ 3Mio Euro EU-Fördergeld beantragt werden sollen. http://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/themensk/Zankapfel-Singletrails-Ein-Schlupfloch-soll-Mountainbikern-den-Weg-frei-machen;art417921,7156220

Bei der üblichen hälftigen Teilung sollen hier also insgesamt 6Mio Euro Steuergeld für den Erhalt einer bundesweit einzigartigen Regelung, für die man weiterhin jeglichen Nachweis ihrer Rechtmäßigkeit schuldig bleibt, fließen! Wer hat ein Interesse an einer solch teuren Regelung, die kein anderes Bundesland braucht? Wofür genau sollen die 6Mio ausgegeben werden? Wer wird die aufwändigen Prozesse begleiten, wer die Gutachten erstellen? Werden die gleichen, die den Prozess im sogenannten Mountainbikehandbuch vorschlagen auch die sein, die an diesem Prozess verdienen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort ausstehend von Karl Zimmermann
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