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Heiner Scholing
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Frage von Caroline D. •

Frage an Heiner Scholing von Caroline D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Tag Herr Scholing,

im Rahmen eines Politikprojektes beschäftigen wir uns mit der niedersächsischen Agrarpolitik.
Wir befassen uns mit der Tierhaltung und speziel mit der Hühnerhaltung.
Im Koalitionsvertrag steht geschrieben, dass sie eine Tierwohlstrategie einführen wollen.
Nun stellen wir uns die Frage: Was ist unter einer Tierwohlstrategie zu verstehen? Und wie will die Regierung diese Umsetzen?
Und wie lange soll es noch eine Käfighaltung von Hühnern in Niedersachsen geben?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Daasch,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich Ihnen gerne beantworte. Was unter der im Koalitionsvertrag zugrunde gelegten Tierwohlstrategie zu verstehen ist, ist bisher nicht abschließend definiert. Tierwohlstrategie steht als Sammelbegriff für Maßnahmen, die dazu dienen, den Tierschutz in der Nutztierhaltung deutlich zu verbessern.

Teil der Tierwohlstrategie ist auf jeden Fall die verbindliche Umsetzung des bereits von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachten Tierschutzplans, der jedoch bei der Vorgängerregierung eine Reihe unbestimmter Prüfaufträge enthielt. Den Tierschutzplan finden Sie unter folgendem Link: http://www.ml.niedersachsen.de/download/57732

Zur Tierwohlstrategie gehört aber auch ein möglichst schnellerer Ausstieg aus der Käfighaltung, als bisher vereinbart. Wie Sie vielleicht wissen, hat das Bundesverfassungsgericht auch die sog. ausgestalteten Käfige, in denen die Tiere etwas mehr Platz als in den Käfigen alten Typs, eine Art Sandbad etc. haben, für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung hat daraufhin gefordert, den Weiterbetrieb der bereits bestehenden Anlagen bis 2035 zu gestatten. Da dieses die Länder nicht mittragen wollten, hat es Anfang 2012 den Kompromiss zwischen Bund und Ländern gegeben, eine Übergangsfrist bis 2025 einzuräumen. Wir werden prüfen, ob es für Niedersachsen Möglichkeiten gibt, diese Übergangsfrist unabhängig vom Bund-Länder-Kompromiss zu verkürzen. Welches Ergebnis eine solche rechtliche Prüfung bringen könnte, vermag ich derzeit nicht zu prognostizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Scholing