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Frage von Mustapha Q. •

Frage an Gregor Amann von Mustapha Q. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

helft Ihr Partei die Ausländer,um hier schnell zu integieren,und ihren Rechte zu bekommen?gibt es was in diesen bereich in zukunft?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Qasbaoui,

ich danke Ihnen für diese Frage, denn ich bin mir sicher, dass dieses Thema gerade in Frankfurt viele interessiert. Als Stadtverordneter arbeite ich (u.a.) auch im „Ausschuß für Immigration und Integration“ mit und finde dieses Feld der Politik nicht nur spannend, sondern auch sehr wichtig für eine Stadt wie Frankfurt.

Aus verschiedenen Gründen ist Deutschland faktisch ein Einwanderungsland – das kann man begrüßen oder ablehnen, aber es ist schlichtweg Realität. (Übrigens ist das keine neue Entwicklung, die erst in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts begonnen hat, wie viele meinen, sondern die Namen mancher Deutscher, deren Familien seit vielen, vielen Generationen hier leben, erinnern an frühere Einwanderungen: Schimanski, Lafontaine, Wieczorek, Bolongaro oder auch Vandreike und Labonté - um zwei Namen aus der aktuellen Kommunalpolitik zu nennen).
Wenn dies nun aber so ist, dann sollten wir mit dem Thema Einwanderung auch so umgehen, dass möglichst alle Seiten (Einwanderer genauso wie Alteingesessene) den größten Nutzen und die geringsten Probleme damit haben. Und „Integration“ ist hier natürlich das Schlüsselwort. Die rot-grüne Bundesregierung hat hier in den letzten Jahren sehr viel geleistet. Die beiden wichtigsten Gesetze in diesem Bereich waren das Zuwanderungsgesetz, das am 1.1.2005 in kraft trat und das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das nun wirklich völlig veraltete Regelungen aus dem vorletzten Jahrhundert auf einen modernen Stand gebracht hat. Mit dem Zuwanderungsgesetzes hat die SPD dafür gesorgt, dass Integration und Zuwanderung im Ganzen gesteuert wird und dass Integrationsmaßnahmen - erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik – gesetzlich verankert wurden. Das Gesetz gibt Sicherheit, vereinfacht die Verwaltung, aber formuliert auch ein klares Integrationsziel. Durch das Zuwanderungsgesetz wurden die 5 Arten der Aufenthaltsgenehmigung auf 2 reduziert: Die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Dies schafft mehr Transparenz für Betroffene und erleichtert die Bearbeitung durch Behörden. Das Aufenthaltsrecht (gilt nicht für EU-Bürger) orientiert sich jetzt nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an Aufenthaltszwecken (insbesondere: Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familiennachzug und humanitäre Gründe). Darüber hinaus erteilt die Ausländerbehörde mittlerweile Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung. Dadurch entfällt der Gang zu mehreren Behörden. Dies vereinfacht und beschleunigt die Integration auf dem Arbeitsmarkt.
Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung werden seit dem 1.1.2005 als Flüchtlinge anerkannt. Dies ist ein Gebot der Menschlichkeit und Solidarität und sichert mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen angemessenen Schutz der Betroffenen. Ferner haben ledige Kinder von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen (gemäß Genfer Konventionen) bis zum 18. Lebensjahr einen Nachzugsanspruch. So werden Familienzusammenführung und Aufenthaltsqualität verbessert. Bei einem Abschiebungsverbot, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich erteilt (spätestens nach 18 Monaten), außer die Ausreise in einen anderen Staat ist möglich und zumutbar, es liegt ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten vor oder es wurden schwere Menschenrechtsverletzungen bzw. Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen. Ziel des Zuwanderungsgesetzes ist es auch die Asylverfahren zu beschleunigen.

Das Staatsangehörigkeitsrecht von 1999 regelt, dass in Deutschland geborene Kinder, deren Eltern Ausländer sind, seither mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben (vorausgesetzt, dass sich mindestens ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt).
Ganz wichtig im Sinne der Integration ist aber auch die Verpflichtung Deutsch zu lernen, die das Zuwanderungsgesetz jedem Neueinwanderer auferlegt. An 600 Stunden Deutschunterricht und 30 Stunden Orientierungskurs (= Einführungskurs in unser Rechtssystem und der Organisation von Staat und Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland) muss jeder Ausländer, der hier neu einwandert zukünftig teilnehmen. Integration ist ohne Kenntnis der Landessprache nicht möglich. Deshalb begrüße ich diese Regelung. Sie sehen also, auf diesem Gebiet hat sich in den letzten Jahren viel getan und das zum Nutzen sowohl der Migranten als auch der Einheimischen. Da Deutschland aber nun einmal ein Einwanderungsland ist und es wohl auch bleiben wird, wird uns dieses Thema vorerst nicht verlassen und wir werden auch in Zukunft weiter daran arbeiten müssen. Im Wahlprogramm der SPD finden Sie hier u.a. das Ziel einer Sprachförderung bereits im frühen Kindesalter, aber auch für Jugendliche, die Probleme beim Einstieg in das Berufsleben haben. Gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und Religion, das war schon immer sozialdemokratische Politik. Aber dafür erwarten wir auch die Akzeptanz unserer Rechtsnormen und der individuellen Menschenrechte, insbesondere aber auch der Rechte von Frauen. Aus diesem Grund wollen wir auch Zwangsheirat als Straftatbestand in des Strafgesetzbuch aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann