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Frage von Dodi Hossein M. •

Frage an Gregor Amann von Dodi Hossein M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Amann,
im Entwurf des Regierungsprogramms der SPD steht: "Direkte Demokratie. Wir wollen Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene ermöglichen." Können Sie diese pauschale Formulierung etwas konkretisieren ? Umso konkreter, umso eher haben Sie vielleicht meine Wählerstimme gewonnen. Betrifft das Thema "Direkte Demokratie" nicht insbesondere den Landes- und Kommunalbereich. Sollten nicht auch Stadtrat, Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie Bürgermeister direkt gewählt werden ? Welche Vorstellungen hat die SPD dazu ?

MfG
Dodi Hossein Maghssudnia
Born- Bockenheim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maghssudnia,

eines der politischen Ziele, für welche die SPD im anstehenden Bundestagswahlkampf eintritt, ist die Einführung von Volksentscheiden und Volksbegehren auf Bundesebene. Ich halte diese Instrumente direkter Demokratie auch auf kommunaler und Landesebene für sinnvoll. Aber für die Verankerung in Gemeindeordnungen und auf Landesebene ist nicht der Bundestag zuständig. Zumindest in Hessen und in Frankfurt tritt die SPD für mehr Elemente direkter Demokratie auf diesen politischen Ebenen ein.
Bevor der neu gewählte Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschieden kann, müssen viele wichtige Details geklärt werden: Zu welchen Themen sollen Volksentscheide und Volksbegehren möglich sein, wer kann sie wie initiieren, wie soll die Fragestellung aussehen (nur ja/nein-Antwort oder auch differenziertere Abstimmungsmöglichkeiten?), soll es minimale oder maximale Fristen für die Durchführung der Abstimmung geben, welche Mehrheiten sind notwendig (bei Abstimmungen im Bundestag ist, je nach Art der Abstimmung, mal die relative Mehrheit, mal die absolute Mehrheit und bei Grundgesetzänderungen sogar eine 2/3-Mehrheit erforderlich) usw. usf.
Es wäre gelogen, wenn ich behaupten würde, die SPD hätte schon einen fertigen Gesetzesentwurf in der Schublade, der auf all diese Fragen ausformulierte Antworten enthielte. Sollte die SPD nach der Bundestagswahl wieder Mitglied der Regierungskoalition sein (was ich sehr hoffe), dann werden wir alle diese Details in der Diskussion mit der oder den Partei/en klären müssen, die dann unser/e Koalitionspartner ist/sind.
Stadtverordnete, Landtagsabgeordnete und (Ober)bürgermeister (zumindest in Hessen) sowie Bundestagsabgeordnete (jedenfalls die Hälfte davon) werden heute schon direkt gewählt; insofern verstehe ich Ihre diesbezügliche Frage nicht ganz. Wenn man sich allerdings anschaut, wieviele Wähler/innen die Funktion der Erststimme bei der Bundestagswahl überhaupt kennen und bewusst anwenden, dann kann man sich schon fragen, ob die Direktwahl von Mandatsträgern wirklich immer das sinnvollste Wahlverfahren ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann, MdB