Frage an Fritz Kuhn von Wolfgang L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kuhn,
im Zusammenhang mit Hartz IV und den Antworten in diversen Interviews(ZDF, ARD etc) auf die Frage, daß die Hartz IV Sätze von der SPD und den Grünen auf den Weg gebracht wurden, fällt auf, daß die Grünen das Búndesverfassungsgericht neu entdeckt haben und daß von ihrer Seite auf einmal sehr genau geprüft werden soll, ob die neuen Sätze vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen können.
Nun meine Frage:
1. Warum wurde von den Grünen bei der Verabschiedung der Hartz IV Gesetze eine solche Prüfung nicht durchgeführt?
2. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Hartz IV bestätigt ja den hemdsärmeligen Umgang mit dem Grundgesetz in dem damaligen Gesetzgebungsverfahren nach dem Motto, "wo kein Kläger, da kein Richter".
Fehlt es an Kompetenz in der Fraktion der Grünen, solche Prüfungen vorzunehmen? Warum muß das Bundesverfassungsgericht die Qualitätsprüfung übernehmen?
3. Die Anbindung der Entwicklung der Hartz IV Sätze wurde von den Grünen und der SPD an die Rentenentwicklung gekoppelt.
Auch dies wurde als Grundgesetzwidrig vom Bundesverfassungsgericht angesehen. Warum fehlte auch zu diesem Punkt eine solche tiefe Prüfung seitens der Grünen?
Mit freundlichen Grüßen
W.D. Lorenz
PS: An sich wollte ich diese Fragen an Frau Claudia Roth stellen. Da diese aber kein Interesse daran hat, Fragen zu beantworten (50 Fragen - eine Antwort) sondern jetzt mehr das Image der "Rächerin der Entrechten" pflegt, stelle ich Ihnen diese Fragen.
Mit Interesse sehe ich Ihrer Antwort entgegen.
Sehr geehrter Herr Lorenz,
vielen Dank für ihre Frage.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar diesen Jahres entschieden, dass es an einer ausreichenden Begründung für die Höhe der Regelsätze in der Grundsicherung fehlt und diese damit verfassungswidrig sind und dass an die Renten gekoppelte Anpassungsformel der Sätze verfassungswidrig ist, weil sie nicht die Entwicklung der Haushaltsausgaben widerspiegelt. Offensichtlich waren diese Mängel nicht aus der Sicht aller Experten, denn das SGB II ist schon am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.
Trotzdem haben Bündnis 90/Die Grünen als erste Partei, die an der SGB-II-Gesetzgebung beteiligt war, 2007 auf ihrem Nürnberger Parteitag eine Generalrevision des SGB II gefordert. Das beinhaltete selbstverständlich auch eine Neubemessung der Regelsätze. Schon seit etlichen Jahren fordern wir eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 420 Euro. Das ist die Summe die sich nach seriösen Berechnungen mindestens ergeben müsste.
Eine realitätsgerechte Anpassung der Regelsätze ist notwendig. Hierfür ist unseres Erachtens sinnvollerweise die Entwicklung der Preise im regelsatzrelevanten Bereich heranzuziehen.
Mit freundlichem Gruß
Fritz Kuhn