Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP)
Kandidat Landtagswahl Baden-Württemberg 2011
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Grunddaten
Prof. Dr. Ulrich Goll
Geburtstag
02.05.1950
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Justizminister
Wohnort
Waiblingen
Wahlkreis
Waiblingen , Stimmen (Wahlkreis): 5.906
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(...) Die Schlichtung hat nichts zutage gefördert, was mir Anlass geben würde, meine Haltung zu revidieren - im Gegenteil, sie bestärkt mich darin, dass Stuttgart 21 ein wegweisendes Zukunftsprojekt ist. Mit dem Schlichterspruch ist die Akzeptanz des modernen Großprojekts bei den Bürgerinnen und Bürgern weiter gestiege: Stuttgart 21 wird von einer großen Mehrheit befürwortet, von Ihnen bedauerlicher Weise nicht. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Prof. Dr. Ulrich Goll hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 26 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Gesellschaft
03.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Goll,

es ist zwar kein Landesthema, dennoch hätte ich vor dem 27. März gerne gewusst, wie sie zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen" stehen. Eigentlich doch eine sehr liberale Idee, oder?

Mit freundlichen Grüßen,
H.
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
1Empfehlung
10.03.2011
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. Bei der Thematik des gesicherten Grundeinkommens setzen wir Liberalen schon seit längerem auf die Idee des sogenannten "Bürgergeldes".

Mit dem liberalen Bürgergeld wollen wir bedürftige Menschen unterstützen, gleichzeitig aber auch Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative fördern. Das Bürgergeld setzt dabei vor allem auf eine stärkere Zusammenfassung und Pauschalisierung von steuerfinanzierten Sozialleistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde. Dadurch würden vor allem die wirklich Bedürftigen profitieren und nicht die Findigen.

Das Finanzamt soll die Berechnung und Auszahlung des Bürgergeldes vornehmen. Die Arbeitsvermittlung und soziale Betreuung von Langzeitarbeitslosen soll nach unserem Konzept hingegen Aufgabe der Kommunen sein, da diese die Verhältnisse vor Ort am besten kennen. Über eine neue Freibetragsregelung und in Verbindung mit unserem Steuerkonzept wird sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit - auch bei geringer Bezahlung - lohnt.

Das Nettoeinkommen wäre so bei Aufnahme einer Beschäftigung immer höher als bei einem ausschließlichen Bezug von Sozialleistungen. Auf diese Weise sorgt das Bürgergeld für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert und Arbeitseinkommen nicht benachteiligt. Ein solches Mindesteinkommen verhindert damit Armut besser als staatlich verordnete Mindestlöhne.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
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Frage zum Thema Gesellschaft
09.03.2011
Von:

Nimmt ihre Partei Firmenspenden an?
Sind Mitglieder Ihrer Partei in bezahlten Aufsichtsräten von Firmen?
Ist man durch Firmenspenden an Ihre Partei und Aufsichtsratsposten Ihrer Mitglieder noch unabhängig bei politischen Entscheidungen?
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
bisher keineEmpfehlungen
15.03.2011
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage hier auf abgeordnetenwatch. Wie alle anderen im Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien nimmt auch die FDP Spenden von Unternehmen oder Verbänden an und ist mit ihren Mandatsträgern in Land und Kommunen mitunter auch in Aufsichtsräten vertreten. Für letztere Tätigkeit wird in der Regel eine Vergütung gewährt, wobei Mitglieder der Landesregierung - wie auch andere Landesbeamte - nicht mehr als insgesamt 6.000 Euro im Jahr selbst behalten dürfen.

Diese Spenden und Vergütungen ändern jedoch nichts an der Unabhängigkeit unserer Partei und ihrer Mandatsträger bei politischen Entscheidungen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof Dr. Ulrich Goll MdL
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Minister Goll,

viele Menschen im Land sind unentschlossen, wen sie bei der Landtagswahl wählen sollen, so auch ich. Daher eine Frage, welche für mich relevant ist aber auch für andere:

Durch die letzte Examensprüfung Jura fielen wieder über 30% der Teilnehmer durch, das ist vielfach mehr als z.B. bei den Medizinern. Das geht schon seit vielen Jahren so. Sie erhalten einen Brief, in dem steht, sie haben "endgültig nicht-bestanden", ohne Aufzeigen einer Perspektive oder wenigstens "guter Wünsche" und "viel Glück", wahrscheinlich weil die Behördenleute annehmen, dass man das im Berufsleben wohl eh nicht mehr haben wird(!). Die Arbeitsagentur hat übrigens nur vorgefertigte Antworten darauf (Bachelor an der Fernuni Hagen oder Fachhochschule… oder gleich Leih- und Zeitarbeit!).

Ich frage Sie daher, was Sie bzw. Ihre Partei da zukünftig zu tun gedenken bzw. warum Sie nicht schon längst was geändert haben: Halten Sie es für hinnehmbar, dass in diesem Studiengang so viele erst in der letzten Prüfung nicht bestehen? Werden Sie weiterhin zulassen, dass der Staat so verantwortungslos handelt und die Leute nach langem Studium einfach so "rausschmeißt", ohne wenigstens auf die Universitätsprüfung einen Bachelor zu verleihen? Eine Partei, die sagt, das lassen wir so, da ist "jeder seines Glückes Schmied" kann ich jedenfalls nicht wählen, deshalb möchte ich das gerne von Ihnen als dem Spitzenkandidaten der FDP und aktuell zuständigen Landesminister der Justiz wissen.

Bereits im Voraus besten Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
bisher keineEmpfehlungen
16.03.2011
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. In der Tat liegt der Anteil der Studentinnen und Studenten, die die erste juristische Staatsprüfung an baden-württembergischen Universitäten im ersten Anlauf nicht bestehen, seit Jahren zwischen 20 und 30 Prozent. Erfreulicherweise lag die Quote derer, die auch im zweiten Anlauf das Examen endgültig nicht bestanden haben, in den letzten Kampagnen nur noch bei 4 bis 7 Prozent.

Dennoch stimme ich Ihnen voll und ganz zu, dass man mit der Durchfallquote im ersten Anlauf nicht zufrieden sein kann. Dieser aus meiner Sicht fahrlässige Umgang mit der Lebenszeit junger Menschen hat mich bereits im Jahr 2007 dazu veranlasst, mit dem sog. "Stuttgarter Modell" einen Vorschlag zur Umgestaltung der juristischen Ausbildung in Deutschland zur Diskussion zu stellen. Durch die nach dem "Stuttgarter Modell" vorgesehene Einführung der Bachelor/Master-Struktur auch in die Juristenausbildung würden mehrere Schwachstellen der jetzigen Ausbildung beseitigt, die Sie in Ihrer Anfrage zu Recht anführen:
  • Durch die fortlaufenden Prüfungen zum Abschluss eines jeden Moduls würde zum einen die Hochschule in die Lage versetzt, die fehlende Eignung von Studentinnen und Studenten frühzeitig festzustellen,
  • Zum anderen wären die Studentinnen und Studenten gezwungen, ihre Fähigkeiten beizeiten auf den Prüfstand zu stellen und nach Alternativen zu suchen, die ihren Talenten und Neigungen eher entsprechen.
  • Die Studentinnen und Studenten hätten bereits nach einem dreijährigen Studium mit dem Bachelor einen Abschluss in der Hand, der sie für eine Berufstätigkeit qualifiziert.
  • Diejenigen, die das Bachelor-Studium erfolgreich absolviert haben und weiter studieren, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Master-Abschluss schaffen; die Durchfallquote wird daher deutlich geringer sein.

Obwohl die Vorteile dieses Reformmodells aus meiner Sicht auf der Hand liegen, war es bislang jedoch leider nicht möglich, bei den übrigen Ländern im Bundesrat eine Mehrheit für dieses Vorhaben zusammenzubekommen. Ich werde mich aber auch in Zukunft für diese Reform zur Verbesserung der Juristenausbildung einsetzen und weiterhin unter den Justizministern der Bundesländer für dieses Anliegen werben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
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Frage zum Thema Finanzen und Verwaltung
17.03.2011
Von:

Die Befugnisse der Länder werden immer kleiner, bis auf Stuttgart 21 gab es in den letzten Jahren kein landespolitisches Thema die Bevölkerung bewegt.
Muss der Landtag in BW so gross sein?
Oder halten sie es in Zeiten von leeren Kassen sinnvoll diesen zu verkleinern und Wahlkreise zusammen zu legen?
Wenn ja, was wollen sie, sollte sie gewählt werden dafür tun?
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
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22.03.2011
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. In den vergangenen Jahren haben sich die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder durch die Grundgesetzänderungen infolge der Föderalismuskommissionen I und II - entgegen des offenbar bei Ihnen entstandenen Eindrucks - spürbar ausgedehnt. Das Land Baden-Württemberg hat von diesen neugewonnenen Kompetenzen etwa bei der gerade in Kraft getretenen Dienstrechtsreform für den öffentlichen Dienst Gebrauch gemacht. Durch diese Reform hat unser Land ein zeitgemäßes und attraktives Dienstrecht erhalten und seine Spitzenposition unter den Ländern auch in diesem Bereich gefestigt. In der Justiz, für die ich als Minister in der Landesregierung verantwortlich bin, konnten wir die neuen Zuständigkeiten ebenfalls nutzen und haben beispielsweise als erstes Bundesland ein modernes und einheitliches Justizvollzugsgesetzbuch geschaffen.

Gleichwohl kann ich Ihre Frage nach der Anzahl und dem Zuschnitt der Landtagswahlkreise gut verstehen. In einer repräsentativen Demokratie ist diese Frage dabei immer besonders schwer zu beantworten, da sowohl die Interessen der Bürger nach einem möglichst lokal verwurzelten, direkt gewählten Abgeordneten als auch das Gesamtinteresse an einem funktionsfähigen und bezahlbaren Parlament zum Ausgleich zu bringen sind. Im Zuge der jüngsten Reform des Landtagswahlrechts wurde der Zuschnitt der Landtagswahlkreise überprüft und wo erforderlich angepasst. Wir Liberalen hätten uns dabei auch eine Reduzierung der Gesamtzahl an Wahlkreisen und damit auch an Abgeordneten vorstellen können. Dieser Vorschlag war jedoch bei den übrigen Fraktionen nicht mehrheitsfähig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
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Frage zum Thema Arbeit und Wirtschaft
18.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Goll,

als Stuttgarter, Open Source Entwickler und Gründer eines Startup
Unternehmens hab ich mehrere Fragen zum Thema Freie Software und Cloud
Computing. Seit einigen Jahren ist ein Trend zu beobachten dass immer mehr Daten von
Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen auf so genanten Cloud
Services im Internet abgelegt werden. Diese Daten liegen oft ausserhalb der
Gültigkeit des deutschen Datenschutzgesetzes. Für Unternehmen und Bürger
ist meistens undurchsichtig wer heute und zukünftig Zugriff auf diese
personenbezogenen Daten hat. Die meisten dieser Cloud Services basieren
nicht auf freier Software so dass der Benutzer nicht weiss was mit seinen
eigenen Daten passiert.

Auch Unternehmen speichern zunehmen eigene geschäftskritische Daten oder
Daten Ihrer Kunden ausserhalb Deutschlands auf proprietären Cloud
Services.
Das Problem wird unter anderem in folgenden Artikeln thematisiert:
www.welt.de
www.it-business.de
www.computerwoche.de

  • Wie beurteilen Sie diese Entwicklung und sehen sie die Notwendigkeit zu einer gesetzlichen Regulierung?
  • Welche Massnahmen möchten Sie ergreifen um Freie Software und Private Cloud Services in Deutschland und speziell Baden-Württemberg zu fördern?
  • Sind Sie der Ansicht dass das deutsche Datenschutzgesetz auch europaweit oder weltweit anwendung finden sollte?
  • Beabsichtigen Sie die Gründung von Startup Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern die sich für freie Software und freie Cloud Dienste einsetzen?

mit freundlichen Grüssen


Geschäftsführer hive01 gmbh
Vorstand KDE e.V.
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
bisher keineEmpfehlungen
23.03.2011
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.

Das Thema Cloud Computing ist sowohl für Unternehmen als auch für die Landesverwaltung von großem Interesse, da auf diese Weise die Kosten für die eigene Hard- und Softwareausstattung nicht unerheblich reduziert werden könnten. Gleichwohl wirft diese neue Form der Datenverarbeitung natürlich viele Fragen vor allem in Bezug auf die Datensicherheit und den Datenschutz auf. Dabei teile ich Ihre Einschätzung, dass sich viele Unternehmen der damit verbundenen Problematik, dass die beim Cloud Computing übermittelten Daten häufig auf Servern im Ausland verarbeitet werden, noch nicht ausreichend bewusst sind. Denn auf diese ausländischen Server sind im Zweifel deutsche Rechtsvorschriften nicht anwendbar bzw. in der Regel jedenfalls nicht durchsetzbar. In ähnlicher Form lässt sich dies ja auch beim sozialen Netzwerk "Facebook" beobachten. Auch hier stellen viele Bürgerinnen und Bürger ohne Bedenken persönliche Daten ein, die dann auf Servern in den USA oder anderen Drittstaaten gespeichert werden und damit nicht mehr dem unmittelbaren Zugriff der Datenschutzaufsicht der deutschen Bundesländer unterliegen. Dies ist für mich persönlich zugleich einer der Gründe, auf ein eigenes Profil bei "Facebook" zu verzichten.

Prinzipiell müssen wir stets überprüfen, ob unser Datenschutzrecht noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht oder ob insoweit Anpassungsbedarf besteht. So haben die Bundesländer über den Bundesrat etwa im Zuge der Diskussion um "Google Street View" und vergleichbare Dienste eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Auch auf europäischer Ebene wird zur Zeit an einer Überarbeitung der europäischen Datenschutzrichtlinie gearbeitet. Zugleich sollten wir uns aber vor Augen führen, dass diese Regelungen auf Deutschland bzw. die Europäische Union begrenzt sind und sich ein weitergehendes Schutzniveau nur durch internationale Abkommen, etwa mit den USA, erreichen ließe. Zum jetzigen Zeitpunkt spricht daher vieles dafür, nur die Dienste solcher Cloud Computing-Anbieter in Anspruch zu nehmen, die in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat beheimatet sind und das entsprechende Datenschutzniveau garantieren.

Ebenso wie Sie sehe ich in dem von Ihnen daneben angesprochenen Thema der "Freien Software" große Chancen für unsere Informationsgesellschaft. Die Landesregierung fördert auch in diesem Bereich bereits jetzt junge innovative Unternehmen über den Risikokapitalfonds des Landes und den Seedfonds Baden-Württemberg.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
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