Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP/DVP)
Abgeordneter Baden-Württemberg 2006-2011
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Grunddaten
Prof. Dr. Ulrich Goll
© Frank Ossenbrink
Geburtstag
02.05.1950
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Justizminister, MdL
Wohnort
Waiblingen
Wahlkreis
Waiblingen
weitere Profile
(...) Die EnBW hat etwa in Bezug auf Neckarwestheim I bereits erkennen lassen, dass eine gegebenenfalls notwendige Umrüstung auf höhere Sicherheitsstandards bei diesem Kraftwerk ohnehin nicht rentabel wäre. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.03.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Goll,

ich schreibe Ihnen als bürgerrechtsliberaler und langjähriger, auf Landesebene aber auf längere Zeit ehemaliger FDP-Wähler.

Die Ereignisse des 30.09. sind Ihnen bekannt. Ich bin kein bekennender Gegner von S21, aber diese Ereignisse haben mich als Liberalen tief bewegt. Wie erste Gerichtsurteile zeigen, bewerten die Gerichte eventuelle Rechtsverstöße der Blockierer im Bußgeldbereich, oder bestenfalls als Bagatelldelikte im Bereich weniger Tagessätze.

Wie können Sie es als Spitzenkandidat einer liberalen Partei mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit vereinbaren, gegen Bagatelldelikte nicht gewalttätiger Menschen polizeiliche Einsatzmittel zu billigen, die bekanntermaßen zu schweren Augenschäden bis hin zur Erblindung führen können und auch führten? Wäre Wegtragen durch die Polizei, Aufnahme der Personalien und Erstatten einer Anzeige nicht die einzig rechtsstaatlich akzeptable Antwort gewesen?

Weshalb haben Sie als liberaler Justizminister keine Konsequenzen auf diese völlig unangemessene Überreaktion gefordert und durchgesetzt? Werte ich Ihre Reaktion auf diese Vorfälle korrekt als schweigende Zustimmung?

Weshalb sperren Sie sich, ausgerechnet als Spitzenkandidat einer liberalen Partei, gegen die Idee, kontroverse Themen, die die Bürgerschaft zutiefst spalten, auf die denkbar liberalste Weise zu lösen, durch eine niederschwellige Volksbefragung? Ich weise darauf hin, dass eine unverbindliche Volksbefragung, nach deren Ergebnis die Politik sich freiwillig richtet, selbst nach der heutigen Rechts- und Verfassungslage möglich wäre.

Um einen absehbaren Einwand vorwegzunehmen: Wie Sie als Jurist wissen, gibt es keine unauflöslichen Verträge. Verträge werden täglich einseitig aufgekündigt. Man einigt sich dann außergerichtlich oder vor Gericht, auch hier meistens mit einem Vergleich. Eine Volksbefragung gegen ein beschlossenes Großprojekt ist umsetzbar.

mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
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16.03.2011
Prof. Dr. Ulrich Goll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. Als Justizminister steht es mir nicht zu, der Arbeit der Staatsanwaltschaft oder der unabhängigen Gerichte vorzugreifen oder diese zu bewerten. Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass sich der Polizeieinsatz vom 30. September aus Sicht der zuständigen Staatsanwaltschaft bislang gerade nicht als offensichtlich unverhältnismäßig darstellt.

Ganz entschieden wehre ich mich dabei gegenüber dem mitunter erhobenen Vorwurf, unsere Justiz würde bei der Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Proteste gegen Stuttgart 21 mit zweierlei Maß messen. Derartige Vorwürfe laufen ja letztlich darauf hinaus, hochqualifizierte und exzellent ausgebildete Juristen würden aus politischer Eilfertigkeit wissentlich und strafbar das Recht beugen. Kein Richter und kein Staatsanwalt im Land hat diese Vorwürfe verdient. Es gibt keine politische Einflussnahme auf Ermittlungen oder Gerichtsverfahren, und wer annimmt, dass unsere Justizangehörigen so etwas hinnehmen würden, kennt das Berufsethos der Betroffenen schlecht.

Im Gegenteil: unsere Justiz ist bürgernah und bürgerfreundlich. Dank der hervorragenden Arbeit aller Beteiligten laufen Gerichtsverfahren in Baden-Württemberg wesentlich schneller ab als anderswo in Deutschland, und das bei sehr hoher Qualität. Dafür habe ich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu danken - und ich bin sicher, dass die allermeisten Bürger die gute Arbeit unserer Justiz ebenfalls zu schätzen wissen.

Zu einer etwaigen Volksabstimmung und zu anderen das Projekt Stuttgart 21 betreffenden Fragen haben ich mich auf diesem Portal bereits am 19. Oktober 2010 und 4. März 2011 geäußert (zu finden unter www.abgeordnetenwatch.de Meine Position können Sie im Einzelnen dort nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
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Frage zum Thema Umwelt
15.03.2011
Von:

Frage zur Abschaltung AKW Neckarwestheim I

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Goll,

das seit rund 35 Jahren laufende AKW Neckarwestheim 1 wird angesichts des Moratoriums vom Netz genommen. Das kündigte Umweltminister Norbert Röttgen an. Meines Wissens ist es derzeit wegen Wartungsarbeiten eh vom Netz genommen. Die Gelegenheit wäre also günstig.

Können Sie, Herr Prof. Dr. Goll, garantieren, daß die angekündigte Abschaltung nach der Landtagswahl nicht wieder rückgängig gemacht wird?

Es könnte ja sein, daß die Betreiber bis nach der Landtagswahl erst einmal still halten, dann aber alle juristischen Mittel ausschöpfen, um dann doch wieder ans Netz zu gehen.

Vielen Dank
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
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16.03.2011
Prof. Dr. Ulrich Goll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. Die Nachrichten aus Japan haben mich ebenso wie die meisten Menschen in unserem Land tief erschüttert. Mein Mitgefühl und meine Anteilnahme gelten der von dem Unglück betroffenen japanischen Bevölkerung.

Angesichts dieser Ereignisse wird einmal mehr deutlich, dass die Atomkraft nur einer Übergangstechnologie darstellt, deren vollständige Ersetzung durch regenerative Energiequellen wir erheblich beschleunigen müssen. Aus diesem Grund teile ich die Auffassung der Bundesregierung und der baden-württembergischen Landesregierung, dass die Sicherheitsstandards unserer Atomkraftwerke anhand der Erfahrungen aus Japan einer intensiven Überprüfung unterzogen werde müssen. Die Sicherheit unserer Bevölkerung muss dabei oberste Priorität haben. Ausdrücklich begrüße ich daher auch den Vorschlag, die ältesten sieben Reaktoren nun bereits vor Abschluss dieser Sicherheitsüberprüfung vorsorglich vom Netz zu nehmen. In Baden-Württemberg wird dies die Anlagen Neckarwestheim I und Philippsburg I betreffen.

Die Unternehmensleitung der EnBW hat bereits erkennen lassen, dass Sie diese politische Entscheidung mitträgt und daher gegen eine entsprechende Anordnung nicht rechtlich vorgehen wird. Zudem bestünde für das Land über seine Beteiligung an der EnBW nunmehr auch die Möglichkeit, auf eine entsprechende Unternehmensentscheidung mittelbar Einfluss zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
16.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Goll,
Sie antworten auf eine Frage vom 15.03.11: "dass die Atomkraft nur einer Übergangstechnologie darstellt, deren vollständige Ersetzung durch regenerative Energiequellen wir erheblich beschleunigen müssen"
Das Atomkraft aber auch die Endlagerung des Atommülls (Assen!) gefährlich sind, ist schon vorher bekannt gewesen. Dazu zwei Fragen:
1. Warum fällt das Ihnen und der baden-württ. Regierung erst auf, nachdem das verheerende Unglück in Japan passiert ist
2. Mit welcher Summe wird sich das Land (und damit der Steuerzahler) an der Stilllegung der Meiler beteiligen? (die Forderung der Energiekonzerne wird sicher kommen)
Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
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17.03.2011
Prof. Dr. Ulrich Goll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. Zu Ihrer Frage kann ich auf meine Antworten vom 16. und 17. März hier auf diesem Portal verweisen. Ergänzen möchte ich lediglich, dass sich die von Ihnen angesprochene Problematik von Ansprüchen der Energieunternehmen so nicht stellen dürfte. Die EnBW hat etwa in Bezug auf Neckarwestheim I bereits erkennen lassen, dass eine gegebenenfalls notwendige Umrüstung auf höhere Sicherheitsstandards bei diesem Kraftwerk ohnehin nicht rentabel wäre. Dies dürfte in ähnlicher Form auch für die anderen von dem Moratorium betroffenen älteren Atommeiler gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
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Frage zum Thema Umwelt
16.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Goll,

ich stelle mir momentan die Frage und ich bitte Sie dies nicht als Beleidigung aufzufassen, sondern als Auffassung eines besorgten Bürgers, ist die Regierung in BW entweder unfähig oder wird hier bewußt gelogen?

Wie ich zu dieser These komme, wobei ich hoffe, daß Sie diese wiederlegen können.

Bis vor kurzem waren die AKWs in Deutschland und speziell in BW so sicher, daß einer Laufzeitverlängerung nichts im Wege stand.

Nun auf einmal, auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Japan, wird diese Entsheidung revidiert und ein Teil der AKWs (hier Neckarwestheim) vom Netz genommen.

Was hat sich in den letzten Monaten geändert? Der bauliche Untergrund in Neckarwestheim sicherlich nicht, die seismologischen Gegebenheiten auch nicht und bestens gewartet war das AKW ja wohl auch?

Entweder war Neckarwestheim nie sicher oder die jetzige Stilllegung ist populistisch und dann stellt sich die Frage was nach der (den) Wahl(en) mit diesem AKW passiert.

Und hier schließt sich der Kreis: Lüge oder Unfähigkeit (wie gesagt, nicht persönlich gegen Sie gerichtet, aber das ist mein Eindruck)

Und als Steuerzahler eine weitere Frage: EnBw erziehlt wohl 75% ihres Gewinnes mit vier Kernkraftanlagen. Wie gedenken Sie den Verlust bedingt durch das abschalten einiger davon zu kompensieren, ohne die Strompreise dementsprechend zu erhöhen? Sie haben sich sicherlich bevor Sie nachträglich dieses Rückkaufgeschäft genehmigt haben Gedanken über einen "Bad Case" gemacht, oder?

Beste Grüße

Antwort von Prof. Dr. Ulrich Goll
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17.03.2011
Prof. Dr. Ulrich Goll
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch, die sich offenbar mit meiner gestrigen Antwort auf diesem Portal zu einer ähnlichen Frage gekreuzt hat. Wie ich in meiner dortigen Antwort ausgeführt habe, geht es bei dem Moratorium darum, die Sicherheitsstandards unserer Atomkraftwerke anhand der Erfahrungen aus Japan einer intensiven Überprüfung zu unterziehen. Dies bedeutet nicht, dass die Reaktoren in unserem Land bislang unsicher gewesen wären - denn dann hätte man sie schon zuvor vom Netz nehmen müssen. Es wäre aber unverantwortlich, wenn wir die Erkenntnisse aus Japan zu Ursachen, Ablauf und Auswirkungen des dortigen Unglücks nicht für eine neue Risikobewertung nutzen würden.

Ihre Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Zukunftsperspektive der EnBW teile ich nicht. Schon jetzt ist das Unternehmen etwa mit dem Wasserkraftwerk in Rheinfelden, dem geplanten Pumpspeicherkraftwerk in Atdorf oder Offshore-Windparks auch im Bereich der regenerativen Energiegewinnung stark engagiert. Die Beteiligung des Landes stellt dabei eine Chance dar, diesen Umbauprozess des Unternehmens hin zu regenerativen Energiequellen zu unterstützen und zu beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
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