Von:


Sehr geehrte Frau Professor Dr. Maria Böhmer,
mit Entsetzen habe ich den Vertragstext des neuen Rundfunkstaatsvertrags gelesen, der inzwischen von allen Landesparlamenten abgenickt (ratifiziert) wurde. Dieser Vertrag betrifft Verfassungsrecht ( Gleichbehandlungsrecht ), und Bundesrecht (u.a. Datenschutzrecht). Verhältnismäßigkeit des gesetzlichen Diktums zur Einschränkung von gesetzlich verbrieften Rechten (weitgehendenes Auskunfstsrecht und Datenweitergabe durch Landesrundfunkanstalten) scheint nicht gegeben.
Inzwischen benutzen die Landesrundfunkanstalten Ihre finanzielle Ausstattungen für Eigenwerbung, die durch Ihren Auftrag nicht vorgesehen ist.
Die Landesrundfunkanstalten leisten sich eine GEZ, die mit Drückermethoden am Rande der Legalität ...und als Scheinselbständige ..versucht Ihre Vertraglich zustehenden Gebühren einzutreiben. Keine andere gestezlich bestimmte Gebühr hat so eine mafiöse Struktur nötig.
Eine Kontrolle soll laut Grundgesetz auch durch Vertreter des Bundestages erfolgen, dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
Meine Frage :
Wie stehen sie zu diesem Unrecht und der zu befürchtenden Klagewelle, die wohl zur nächste Ohrfeige führt, die das Verfassungsgericht der Legeslativen erteilt und nicht geeignet ist die Politik(er) verdrossenheit in unserer Gesellschaft zu lindern. Welche Kontrolle übt der Deutsche Bundestag und die durch Ihre Partei gestellte Bundesregierung auf die Einhaltung von Bundesrecht (z.B. Datenschutzrecht) aus ?
Viele Grüße
