Prof. Dr. Annette Schavan (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Prof. Dr. Annette Schavan
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
10.06.1955
Berufliche Qualifikation
Studium katholische Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Wohnort
Ulm
Wahlkreis
Ulm
Ergebnis
42,8%
Landeslistenplatz
2, Baden-Württemberg
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(...) Die Zuständigkeit für alle Hochschulen in Deutschland liegt grundsätzlich bei den Ländern. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Einzugsgebiet wie bei einer Fernuniversität das Bundesgebiet ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
01.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schavan,

ich möchte Ihnen in Ihrer Funktion als Bundesbildungsministern Folgendes fragen:
Wieso ist das Bafög abhängig vom Einkommen der Eltern? Dieses führt in der Praxis dazu, dass Erwachsene Menschen (bis 30 Jahre) in die finanzielle Abhängigkeit der Eltern geraten, dadurch erpressbar werden. Nicht jede Familie hat ein ausgeglichenes Verhältnis und gerade zwischen Eltern und deren (erwachsenen) Kindern kann es oft zu Streit kommen. Die Folge kann sein, dass dem Studenten dadurch der "Geldhahn abgedreht" wird. Selbst wenn man rechtlich Anspruch auf Unterstützung hat, kann ein solcher Rechtsstreit Jahre dauern - während dieser Zeit wäre der Student nicht einmal in der Lage, seine Mieten zu zahlen. Was passiert hier mit Studenten, die selbst bereits Familie haben?
Desweiteren: Wieso ist man als Sohn oder Tochter dafür verantwortlich, wenn die Eltern "schlecht" wirtschaften und für die Berufsausbildung kein Geld mehr übrig bleibt? Muss hier nicht der Staat gewährleisten, dass man als Student in jedem Fall die Möglichkeit hat, seine Ausbildung zu machen, sofern der Auszubildende selbst sich an die Vorraussetzungen hält?
Was halten Sie davon, das Bafög langfristig elternunabhängig zu gestalten?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
1Empfehlung
13.11.2009
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. November 2009.

Ziel der Gewährung einer individuellen Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist es, auf eine berufliche Chancengleichheit aller Jugendlichen hinzuwirken. Das BAföG steht allerdings nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts unter dem "Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann". Das BAföG als Sozialleistungsgesetz tritt daher mit seinen Leistungen grundsätzlich nachrangig ein. Ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur dann, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und für seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Auf den Bedarf werden Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern in dieser Reihenfolge angerechnet. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Unterhaltsverpflichteten ihr Einkommen vorrangig für die Ausbildung der Unterhaltsberechtigten einsetzen, bevor der Staat und damit die Steuerzahler zur Ausbildungsfinanzierung beitragen. Dies dient letztlich der Sicherung des Nachrangs der staatlichen Sozialleistung BAföG.

Leisten die Eltern beziehungsweise leistet ein Elternteil den angerechneten Einkommensbetrag nicht oder nicht in der errechneten Höhe, kann der Auszubildende einen Antrag auf Vorausleistung von Ausbildungsförderung stellen. Auf Antrag des Auszubildenden nach Anhörung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils wird Ausbildungsförderung ohne Anrechnung dieses Betrages geleistet, wenn der Auszubildende glaubhaft macht, dass seine Eltern beziehungsweise ein Elternteil den nach dem BAföG angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten und die Ausbildung deshalb gefährdet ist. Mit der Zahlung geht nach der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch des Auszubildenden bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das jeweilige Bundesland über. Dieses prüft den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch und macht ihn notfalls gerichtlich geltend.

In der Regel ist mit dem Instrument der Vorausleistung sichergestellt, dass der Auszubildende seine Ausbildung unabhängig von Unterhaltsstreitigkeiten fortführen kann. Insofern halte ich auch für die Zukunft eine elternunabhängige Gestaltung des Sozialleistungsgesetzes BAföG nicht für geboten.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
04.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schavan,

an den Anfang meiner Frage stelle ich dieses Zitat: "Das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest befragte dazu insgesamt mehr als 1800 Eltern, Lehrer und Personalverantwortliche in der Wirtschaft. Auch 82,9 Prozent der Entscheider in der Wirtschaft sowie 74,8 Prozent der Lehrer wünschen für Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen für Schüler."(Quelle: www.focus.de )

Wie stehen Sie zu einem einheitlichen Schulsystem in Deutschland, welches nicht föderalistisch geregelt wird? Wie sehen Sie die Probleme von Schülern, welche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus verschiedensten Gründen (Stichwort Flexibilität der Arbeitnehmer) ihren Wohnort wechseln müssen und sich mit verschiedensten Lehrplänen und -methoden zwischen den Bundesländern auseinandersetzen müssen? Glauben Sie, daß ein Wettbewerb zwischen den Bundesländern tatsächlich existiert, oder ist die Qualität der Bildung eher von der Gnade der "Landesfürsten" abhängig?

In oben genanntem Zitat erkennen Sie sicherlich, daß eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung das derzeit herrschende föderale System ablehnt.

Was gedenken Sie zu tun, um die deutsche Bildungsmisere zu beenden?

Freundliche Grüße

Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
1Empfehlung
06.11.2009
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 5. November 2009.

Bildung ist in Deutschland weitgehend Ländersache; so regelt es das Grundgesetz. Gleichzeitig wachsen die länderübergreifende Verantwortung und die Notwendigkeit, in zentralen Handlungs­feldern nationale Ziele und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern zu verabreden. Dies ist auch hinsichtlich der gesamtstaatlichen Vertretung auf Ebene der Europäischen Union notwendig.

Wir brauchen bundesweite Leistungsmaßstäbe für Bildungseinrichtungen und -abschlüsse. Jede Familie muss sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder bestmöglich gefördert werden und der Umzug in ein anderes Bundesland nicht zu einem Problem wird. Die besten Beispiele für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund und Ländern sind der Bildungsgipfel in Dresden im Oktober 2008, der Schwerpunkt für Bildungsinvestitionen in den Konjunkturpaketen I und II sowie die Fortsetzung des Hochschulpakts, der Exzellenzinitiative und des Pakts für Forschung und Innovation.

Die Union steht zudem für ein differenziertes Schulsystem, das Durchlässigkeit ermöglicht. Dabei kommt es weniger auf die Dauer des gemeinsamen Lernens an, sondern vielmehr auf Leistungsorientierung und individuelle Förderung beim Übergang in die weiterführende Schule. Zu jedem Abschluss gehört ein Anschluss. Erreichte Kompetenzen und Abschlüsse müssen bei den Übergängen besser anerkannt und angerechnet werden. Wir wollen für die Bildungseinrichtungen und Bildungsabschlüsse bundesweite Leistungsmaßstäbe entwickeln und durchsetzen. Wir brauchen einen transparenten und ehrlichen Leistungsvergleich zwischen den Schulen in Deutschland

Deutschland ist im Bereich Bildung und Forschung gut aufgestellt. Jetzt kommt es darauf an, den eingeschlagenen Kurs konsequent weiterzuverfolgen.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
11.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schavan

ich hoffe das diese Plattform auch für Impulse gedacht ist, die interessierte Wähler inform von Verbesserungsvorschlägen an sie heranreichen können.
Wenn dem so ist, möchte ich gerne ihre Meinung dazu in Ihrer Funktion als Bildungsministerin wissen.
Eine große Verbesserung des oft beklagten Schulsystems sehe ich in der Beseitigung der Überbelastung der Lehrer. Lehrer werden heute mit Schülern konfrontiert, die teils mehr teils weniger den Respekt gegenüber Erwachsenen verloren haben. Die Zeiten der Reitpeitsche sind (glücklicherweise) vorbei, was aber auch den negativen Aspekt mit sich bringt, dass Kinder die Schule nicht ernst nehmen und dadurch die Lernatmosphäre in der Klasse stören.
Ich spreche hier von Kaugummi kauen, dass Unterbrechen von Mitschülern und selbst Lehrern, das Beschimpfen von Lehrern etc..Die Liste ist lang!
Ganz eindämmen kann man diesen "Werteverfall" sicherlich nicht ohne Weiteres, doch ein Mittel die Autorität der Lehrer zu steigen, sehe ich darin, die Anzahl der Schüler pro Klasse von derzeit 25-30 auf 10-15 zu vermindern.
Dadurch wird nicht nur erreicht, dass die Lehrpersonen sich durch geringere Schülerzahlen leichter durchsetzen können, sondern es wird auch die Grundlage für eine verbesserte Individualförderung gesetzt. Zudem würde sich für die Lehrer die Möglichkeit bieten, den Unterricht besser und interessanter zu gestalten, wenn sie mit weniger Aufgaben / weniger Klassen beauftragt wären.

Sich dieses Ziel zu setzen würden enorme Kosten bedeuten. Ist das der Grund weshalb sie diese Reformen noch nicht durchgesetzt haben, oder wurde darüber noch gar nicht diskutiert und habe ich mit dieser Frage neue Impulse in die CDU gebracht?
Wie würden sie generell zu diesen Veränderungen stehen?

Zuviel wird in die Finanzierung der Hochschulen gesetzt. Studenten wissen in der Regel was sie wollen und schöpfen aus ihrer eigenen Zielstrebigkeit die Kraft zum Lernen.
Dagegen brauchen Schüler Anreize und starke Lehrpersonen!
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
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24.11.2009
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. November 2009.

Die von Ihnen geschilderten Probleme sind mir gut bekannt. CDU, CSU und FDP haben sich vorgenommen, Deutschland zur Bildungsrepublik zu machen - mit den besten Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den besten Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedarf einer engen Partnerschaft aller Verantwortlichen entlang der gesamten Bildungskette. Wir streben daher eine Bildungspartnerschaft von Bund, Ländern und Kommunen unter Wahrung der jeweiligen staatlichen Zuständigkeiten an. Der Bund wird seine Ausgaben für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2013 um insgesamt zwölf Milliarden Euro erhöhen und Maßnahmen ergreifen, die es den Ländern, der Wirtschaft und der privaten Bildungsträgern erleichtern, ihre jeweiligen Beiträge ebenfalls anzuheben. Bis zum Jahr 2015 sollen so insgesamt zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung investiert werden.

Von den Ländern erwarten wir, dass sie die Betreuungsrelationen in Schulen und Kindertagesstätten weiter verbessern, den vorgesehenen Unterricht garantieren, einheitliche Bildungs- und Leistungsstandards und die problemlose gegenseitige Anerkennung von Schul- und Bildungsabschlüssen gewährleisten sowie die Weiterbildung des pädagogischen Personals ausbauen. Hierzu streben wir verbindliche Vereinbarungen an.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
15.11.2009
Von:
Dr.

Sehr geeehrte Frau Prof. Schavan,

mich wuerde interessieren warum Stipendien unabhaengig von der oekonomischen Situation der betroffenen Studenten verteilt werden sollen. Mir erscheint das nicht sonderlich sinnvoll, insbesondere, wenn man sich die Situation in Deutschland vergegenwaertigt, dass Studenten die aus sozial schwachen Verhaeltnissen kommen, grundsaetzlich benachteiligt sind. Also warum soll hypothetisch der Sohn oder Tochter von Herrn Ackermann von der Deutschen Bank auch noch ein Stipendium bekommen? Was macht das fuer einen Sinn? Desweiteren frage ich mich, warum sich das BAföG an dem Bruttoeinkommen orientiert, dies fuehrt doch zu Ungerechtigkeiten, da Beamte zwar in der gleichen Position ein geringes Bruttoeinkommen haben, jedoch ein verhaeltnismaessig hoeheres Nettoeinkommen generieren. Im Extrem bekommt das Kind eines angestellten Lehrers kein BAföG, waehrend das Kind eines verbeamteten Kollegens in sonst gleicher Lebenssituation dieses beziehen kann. Sie moegen mir dies erklaeren.

(Leider gibt es an koreanischen PC´s keine Umlaute.)

Mit besten Gruessen

Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
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15.01.2010
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr Professor ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. November 2009.

Mit dem Dreiklang aus BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien möchte die Bundesregierung jungen Menschen ein Studium ermöglichen. Durch den Aufbau eines nationalen Stipendienprogramms soll der Anteil der Stipendiaten mittelfristig von heute zwei auf zehn Prozent der Studierenden steigen.

Die Mittel für die nach Leistung einkommensunabhängig zu vergebenden Stipendien sollen von Universitäten und Fachhochschulen bei Wirtschaft und Privaten eingeworben und bis zur Hälfte öffentlich bezuschusst werden. Die avisierte Höhe des Stipendiums von 300 Euro kann und soll die Leistungen nach dem BAföG nicht ersetzen. Die Sozialleistung BAföG stellt auch weiterhin sicher, dass niemand mit Blick auf die finanzielle Situation seiner Eltern auf ein Studium verzichten muss.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
17.11.2009
Von:

Sehr geehrte Prof. Schavan,

ich bin leider nur ein verbloedeter Oekonomieprofessor in Korea, weshalb ich manches nicht verstehe was Sie betrifft. Somit habe ich ein paar Fragen, die Sie mir bitte beantworten moegen:

1. Warum loesen Sie Ihr Ministerium nicht einfach auf, soweit ich weiss hat es weder Einfluss auf das Universitaetswesen noch auf das Schulwesen, das ist ja Laendersache? Man koennte viel Geld sparen und Hubschrauberfluege zwischen Stuttgart und der Schweiz.
Die Forschung koennte ja auch das Wirtschaftsministerium mit uebernehmen, oder sehe ich das falsch?

2. Sie sind ja mittlerweile Honorarprofessorin an der FU Berlin fuer katholische Theologie, somit sind Sie ja abgesichert. Wo haben Sie eigentlich habilitiert und hatten Sie kein Problem mit der Altersgrenze, die doch bei 52 Jahren liegt?

3. Noch eine fachliche Frage, wie verbindet man Theologie mit Genforschung, die Sie ja befuerworten?

4. Was ich allerdings ueberhaupt nicht verstehe, europaweit vereinheitlich man die Studiengaenge und auf Deutscher Laenderebene hat man es mit wirren Schulsystemen zu tun. In Zeiten zunehmender raeumlicher Mobilitaet, ist dies aus oekonomischer Sicht als absolut ineffizient zu bezeichnen. Die armen Schueler. Und dies mit dem Foederalismus zu begruenden scheint mir nicht sonderlich tragfaehig?

Ich bedanke mich schon jetzt fuer Ihre ausfuehrliche Antwort und beste Gruesse
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
bisher keineEmpfehlungen
18.12.2009
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr Professor ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. November 2009.

Eine Abschaffung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist abwegig, weil ordinäre Kompetenzen in der Weiterbildung, im Bereich der beruflichen Bildung sowie in der Finanzierung universitärer und außeruniversitärer Forschung beim Bund liegen. In diesem Zusammenhang wurden zum Beispiel der Hochschulpakt, der Pakt für Forschung und Innovation sowie die Exzellenzinitiative zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart. Der Bund finanziert die Forschungsorganisationen zu 50 Prozent; bei der Helmholtz-Gemeinschaft sind es 90 Prozent. Außerdem vertritt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bundesrepublik Deutschland im Bildungsministerrat und im Wettbewerbsfähigkeitsrat der Europäischen Union.

Meine Honorarprofessur an der Freien Universität Berlin ist mit keinerlei Gehalt verbunden. Ich besitze weder einen Lehrstuhl noch eine andere Stelle an der Universität. Ich habe mich um diese Professur auch nicht beworben. Es gibt kein Anstellungsverhältnis, das mit einer Altersgrenze verbunden wäre. Für eine Honorarprofessur - die auch andere Kollegen wie beispielsweise der Bundestagspräsident wahrnehmen - ist die Habilitation keine Voraussetzung. Ich nicht habilitiert.

Ich vertrete Genforschung im ethisch verantwortbaren Umfang und habe mich deshalb beispielsweise in der konkreten Forschungsförderung in Deutschland für die Stammzellforschung ohne Verwendung menschlicher Embryonen eingesetzt. Wir fördern schwerpunktmäßig die Forschung, die über die Reprogrammierung somatischer Körperzellen arbeitet.

Deutschland ist nicht das einzige Land, das eine föderale Ordnung hat. Es gibt viele weitere Länder. Allerdings ist wichtig, dass in föderalen Ordnungen die Vergleichbarkeit von Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen möglich wird. Die 16 Länder haben hierzu gemeinsame Bildungsstandards vereinbart, die in allen 16 Ländern umgesetzt werden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan
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Ihre Frage an Prof. Dr. Annette Schavan
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