Prof. Dr. Annette Schavan (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Prof. Dr. Annette Schavan
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
10.06.1955
Berufliche Qualifikation
Studium katholische Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Wohnort
Ulm
Wahlkreis
Ulm
Ergebnis
42,8%
Landeslistenplatz
2, Baden-Württemberg
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(...) Wenn wir nur Breitenförderung nach dem Gießkannenprinzip betreiben, werden wir in der globalisierten Welt das Nachsehen haben. Begabtenförderung hilft jungen Menschen bei der Entfaltung ihrer Talente und Potenziale. Sie stärkt unser Land im globalen Wettbewerb, bringt kreative Köpfe nach vorn und leistet einen wichtigen Beitrag gegen drohenden Fachkräftemangel. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
01.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schavan,

wie bereits , ist es leider auch mir nicht klar, wie Sie es begründen den Meistertitel mit einem Bachelorabschluss auf eine Stufe zu stellen.

Ich studiere Wirtschaftsingenieurwesen im 5. Semester und habe bereits vorher eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Die Einteilung der Niveaustufen richtet sich, wenn ich das richtig entnommen habe, nach der Ausbildungszeit, so würde meine Ausbildung die ich auf 2,5 Jahre verkürzt habe einem Niveau von 3 entsprechen. Hätte ich meine Ausbildung nicht, auf Grund von sehr guten Leistungen und (bayerischem) Abitur, verkürzt hätte ich ein Niveau von 4 erhalten.
Finden Sie es sinnvoll nur die Dauer einer Ausbildung, nicht aber die Inhalte zu bewerten?

Dem Wiederspricht finde ich die Einstufung des Bachelors und des Meisters. Ich habe mich nach meiner Ausbildung für ein 3,5 jähriges Studium und nicht für den nur 12 Monate andauernden Fachwirt entschieden um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Doch das stellen Sie auf eine Niveaustufe? Der Zusammenhang und Vergleich ist mir leider nicht klar.
Ihrer Biographie habe ich entnommen, dass sie Erziehungswissenschaften studiert haben, würden Sie sich somit mit einem Techniker vergleichen?

Um die Transparenz zu sichern und Abschlüsse besser miteinander vergleichen zu können sollten doch erst einmal die Klausuren zum Erwerb des Abiturs oder auch die Klausuren an den Hochschulen innerhalb eines Studienganges Deutschlandweit vereinheitlicht werden.

Ich freue mich über Ihre Antwort,

freundliche Grüße
Gillé
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
1Empfehlung
09.02.2012
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Februar 2012 .

Als nationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens wird mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) erstmals eine umfassende Matrix zur Einordnung von Qualifikationen Anwendung finden, die im Sinne von Transparenz und besserer Vergleichbarkeit die Orientierung sowohl im deutschen Bildungssystem als auch in Europa wesentlich erleichtert und die Mobilität in Europa fördern soll.

Der DQR beschreibt auf acht Niveaus Fachkompetenz - untergliedert in Wissen und Fertigkeiten - und personale Kompetenz - untergliedert in Sozialkompetenz und Selbständigkeit. An diesen Kriterien orientiert sich die Einordnung der Qualifikationen, die beispielsweise im Rahmen von akademischen oder beruflichen Bildungsgängen erworben werden. Dabei ist zu beachten, dass auf einem Niveau gleichwertige, aber nicht gleichartige Qualifikationen abgebildet werden, denn jedes Niveau kann grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreicht werden. Obwohl Bachelor und Meister unterschiedliche Kompetenzprofile aufweisen und sich auch hinsichtlich der Aufgabenprofile unterscheiden, ist die Werthaltigkeit der beiden Qualifikationen vergleichbar und daher auf demselben Niveau anzusiedeln. Zu diesem Ergebnis kamen im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses vom Arbeitskreis DQR beauftragte Expertengruppen, denen sowohl Vertreter aus dem berufsbildenden Bereich als auch Hochschulvertreter angehörten.

Beim DQR geht es also um Vergleichbarkeit und nicht um Gleichstellung. Alle bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten bleiben erhalten, und auch das bestehende System der nationalen Zugangsberechtigungen bleibt unberührt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.deutscherqualifikationsrahmen.de .

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
03.02.2012
Von:
Uwe

Werte Frau Schavan,

ich lebe mit meinem Sohn (10 Jahre) in Athen. Da ich in Deutschland als alleinerziehender ALGII-Empfänger keine Arbeit bekam, bin ich ins Ausland gegangen.
Ich wollte meinen Sohn hier auf die deutsche Schule schicken, und musste zu meinem Erschrecken feststellen, dass ich für diese Schule im Jahr rund 7000 € bezahlen muss.
Die griechischen Schulen in Deutschland sind kostenlos, aber um mein Kind hier in die deutsche Schule gehen zu lassen muss ich bezahlen.
In wie weit vereinbart sich das mit dem kostenlosen Anspruch auf Schulausbildung in Deutschland.
Um nicht ewig von sozialen Leistungen abhängig zu sein, habe ich hier eine Arbeit aufgenommen, musste aber leider feststellen, dass für deutsche Kinder im Ausland, das Recht auf kostenlosen Schulbesuch einer deutschen Schule nicht gilt.
Warum dieses (Recht auf kostenlosen Schulbesuch) nicht auch im Ausland gültig?

mit freundlichen Grüssen
Uwe
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
bisher keineEmpfehlungen
15.02.2012
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben mir am 3. Februar 2012 über Abgeordnetenwatch eine Frage gestellt, die ich gerne beantworte.

Das Grundrecht auf Bildung in Deutschland leitet sich von dem im deutschen Grundgesetz verankerten staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag ab. Ein Rechtsanspruch für deutsche Staatsangehörige auf kostenlose Bildung außerhalb Deutschlands besteht nicht.

Die 140 deutschen Auslandsschulen sind im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Ansicht keine vom deutschen Staat getragenen Schulen, sondern Privatschulen, die den Gesetzen des jeweiligen Gastlandes unterliegen und im Regelfall von privaten Elternvereinen im Gastland privat getragen werden. Der deutsche Staat fördert diese Schulen personell und in den meisten Fällen auch finanziell, um ihnen die Möglichkeit zu geben, deutsche Abschlüsse anbieten zu können. Diese Förderung macht jedoch nur den kleineren Teil der zum Betrieb der Schulen notwendigen Mittel aus. Den größten Teil dieser Mittel müssen die deutschen Auslandsschulen über Schulgelder der Eltern selbst erwirtschaften. Die Schulgelder der deutschen Auslandsschulen tragen dabei sozialen Gesichtspunkten durchaus Rechnung. Sie liegen in der Regel erheblich unter dem Niveau anderer - beispielsweise französischer, britischer oder amerikanischer - Auslandsschulen.

Eltern, die einen längeren Aufenthalt im Ausland planen und ihre Kinder dort an einer kostenpflichtigen Privatschule anmelden möchten, sollten sich daher im Vorfeld genau überlegen, ob sie diese finanzielle Verpflichtung unter Umständen über Jahre hinweg auf sich nehmen wollen und können.

Der Besuch staatlicher Schulen in Griechenland ist hingegen kostenlos. Da es in Griechenland auch öffentliche Schulen gibt, die Deutsch auf verschiedenen Stufen anbieten, könnten Sie hier eventuell eine Alternative für Ihren Sohn finden. Allerdings ist zu empfehlen, zuerst das Gespräch mit den Verantwortlichen der Deutschen Schule Athen zu suchen, um dort eventuell vorhandene Finanzierungsmöglichkeiten für den Schulbesuch Ihres Sohnes zu besprechen.



Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
05.02.2012
Von:
A.

Sehr geehrte Frau Ministerin,

in der BMBF-Sache 16 I 1548 habe ich im Sommer 2011 Ihnen in Münster/Westf. am Rande Ihrer Buchvorstellung mein bislang unbeantwortetes Schreiben an Sie v. 17.1.2011 nochmals übergeben.

Leider habe ich bis heute keine Antwort bekommen; zwischenzeitliche Anfragen wurde ebenfalls ignoriert.

Unverändert möchte ich wissen, ob der Fördernehmer durch meine urplötzliche Mitgliedschaft im Projekt in 2006 bereichert ist. dto. der betreffende Seniorwissenschaftler, m.a.W. hätten b e i d e KEINE Gelder (50.000 + 5.000, jeweils nur für 2006) bekommen, wenn ich nicht am 1.8.2006 als Ersatzmitglied (als Nachfolger des ausgeschiedenen Ass. Dr. L. für Prof. P. aus Bochum) gemeldet worden wäre? Bekanntlich war ich als Sozialarbeiter bei einer städt. Beschäftigungsgesellschaft für ALG II-Kunden 2006/2007 tätig, das energiewirtschaftliche Projekt betraf jedoch das Thema "Brennstoffzellen und virtuelle Kraftwerke". Das hat doch sein G´schmäckle.

Ihr fortgesetztes Schweigen zwingt mich ggf. zusätzlich, wegen der offensichtlichen Versäumnisse im Referat 113, den strafrechtlich und förderrechtlich relevantem Vergehen des Fördernehmers im Projekt 16 I 1548 nachzugehen, nunmehr eine Strafanzeige gegen Ihr Haus bei StA Berlin einzureichen.

Notfalls muß ich das der Opposition als Material für eine kleine Anfrage übergeben.

Mit freundlichem Gruß

A. Nückel
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
bisher keineEmpfehlungen
06.02.2012
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr Nückel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Februar 2012.

Ihre Frage betrifft nicht Frau Dr. Schavans Abgeordnetentätigkeit.
Hier ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung zuständig. Ich
habe den Vorgang dorthin weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Margit Preißler
Büroleiterin Prof. Dr. Annette Schavan, MdB
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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
05.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

die beschlossene Befreiung der größen Stromverbraucher von den Stromdurchleitungsgebühren steht m.E. im krassen Widerspruch zum beschlossenen Ausbau der alternativen bzw. regenerativen Stromerzeugung. Der Ausbau dieser Energierzeugung braucht den parallelen Ausbau der Stromnetze. Wenn die größten Stromverbraucher hier Ihren Beitrag nicht mehr leisten ist der Umbau der Energieversorgung insgesamt in Gefahr. Ist dies politisch vielleicht sogar gewollt? Es kann und darf doch wohl nicht sein, dass wieder der Kleinverbraucher die Zeche zahlt!
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
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09.02.2012
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Februar 2012. Gerne möchte ich Ihnen unsere Energiepolitik erläutern.

Nur etwa ein Fünftel der Gesamtentlastungssumme, das heißt rund 240 Millionen Euro, entfallen auf industrielle Großverbraucher. Der ganz überwiegende Anteil der Entlastungen von den Stromnetzentgelten, nämlich rund 660 Millionen Euro, kommt Haushalten und anderen Kleinverbrauchern für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen zugute. Weiterhin werden auch Pumpspeicherkraftwerke in größerem Umfang entlastet.

Bei diesen Vorschriften zur Entlastung bestimmter Verbrauchergruppen von den Netzentgelten handelt es sich um eine seit längerem bestehende Regelung. Sie wurde im Jahr 2005 von der rot-grünen Bundesregierung in die Stromnetzentgeltverordnung eingeführt und entlastete Großverbraucher zuletzt bereits von 80 Prozent der Netzentgelte. Die nun erfolgte moderate Ausweitung dieser bestehenden Entlastungsregelung war Teil der Beschlüsse zum Energiepaket, denen im Sommer 2011 eine breite Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zugestimmt hat.

Es handelt sich bei dieser Regelung nicht um eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Industrie, sondern es wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Industriekunden durch ihre gleichmäßige Stromabnahme auch in Schwachlastzeiten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten.

Mit dem immer stärkeren Zubau an erneuerbaren Energien und dem Wegfall von rund 10 Prozent der gesicherten Erzeugungsleistung durch die Abschaltung der Kernkraftwerke erhöht sich die Gefahr von Stromausfällen erheblich. Die Netzstabilität ist eine der Hauptherausforderungen der aktuellen Energiepolitik. Aus diesem Grund ist die Netzentgeltbefreiung für die stromintensiven Industrien mit einer gleichmäßigen Stromabnahme von mindestens 7.000 Stunden und 10 Gigawattstunden im Jahr richtig und notwendig.

Die Entlastung dient schließlich auch dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Industrien, bei denen die Stromkosten einen wichtigen Kostenfaktor darstellen. Wir müssen dringend sicherstellen, dass energieintensive Industrien in Deutschland auch weiter eine Heimat haben. Die Energiepreise sind ein immer wichtiger werdender Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die Industriestrompreise in Deutschland sind bereits heute wesentlich höher als beispielsweise in Frankreich, Spanien oder den USA. Wir können es uns nicht leisten, dass die stromintensiven Industrien, wie Alu- und Kupferhütten, Stahlwerke, Gießereien oder Papierfabriken, wegen unkontrolliert steigender Energiepreise aus Deutschland abwandern. Steigt der Strompreis nur um einen Cent pro Kilowattstunde, hat beispielsweise die Chemiebranche bereits Mehrkosten von 500 Millionen Euro pro Jahr.

An diesen Industrien hängen in Deutschland nicht nur rund eine Million Arbeitsplätze. Vielmehr bilden sie die erste Stufe der Wertschöpfungskette zu den hochspezialisierten Industriegütern, die Deutschland mit so großem Erfolg auf den Weltmärkten verkauft. Und auch der geplante Umbau der Energieversorgung wird ohne diese Branchen nicht gelingen, denn es würde nicht ein Windrad und nicht eine Photovoltaik-Anlage in Deutschland mehr gebaut ohne die erforderlichen Grundstoffindustrien. Ein weiterer unkontrollierter Anstieg der Energiekosten gefährdet somit den Industriestandort Deutschland - und damit die Grundlagen unseres Wohlstandes.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
06.02.2012
Von:
Nix

Sehr geehrte Frau Schavan,

können Sie mir mal bitte sagen warum ich mir das Studium (Bereich Technik) antue?! Es ist anstrengend, kostet Geld und Zeit. Hätte doch die letzten Jahre arbeiten, Geld verdienen und nebenbei den Meister machen sollen. Dann hätte ich jetzt Geld und einen Abschluss der JETZT mit dem Bachelor gleichgestellt wird. Zumal es nur Verwirrung stiften dürfte, da der Meister bisher als Studiumsberechtigung galt. Soll das demnächst vielleicht schon direkt mit einem Hauptschulabschluss gehen damit auch keiner benachteiligt wird. Wer studieren möchte hat immer die Möglichkeit, dafür muss man das Studium nicht abwerten. Hat Studieren bis zum Bachelor überhaupt noch einen Sinn?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Prof. Dr. Annette Schavan
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2012
Prof. Dr. Annette Schavan
Sehr geehrter Herr Nix,

in Beantwortung Ihrer Frage vom 6. Februar 2012 möchte ich auf meine Antwort an (Frage vom 1. Februar 2012) verweisen.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan
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Ihre Frage an Prof. Dr. Annette Schavan
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