Priska Hinz (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Priska Hinz
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Erzieherin, Staatsministerin a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Lahn-Dill
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Hessen
weitere Profile
(...) Wir wollen eine einfache und transparente Familienförderung, die das Kind in den Mittelpunkt stellt und vor allem deren soziale Armut und Bildungsarmut bekämpft. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
03.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

In letzter Zeit hört man in diversen politischen Verlautbarungen wieder das Wort "Vollbeschäftigung". Ich kann jetzt zwar keine Quelle nennen, aber ich erinnere mich doch, dass auch schon die Rede davon war, Vollbeschäftigung werde langfristig angestrebt.

Ich bin folgender Ansicht:
Wenn wir unter Beschäftigung jene meinen, die über das Kehren von öffentlichen Gehwegen hinausgeht, so ist Vollbeschäftigung infolge der fortschreitenden Technik völlig unerreichbar geworden. Tatsächlich werden Arbeitsplätze, die den Namen verdienen, kontinuierlich verschwinden.

Hier nun meine Frage:
1) Glaubt man in politischen Zirkeln tatsächlich an Vollbeschäftigung, bzw. auch nur an die Verfügbarkeit einigermaßen sinnvoller Beschäftigung in den nächsten 20-30 Jahren?
2) Gibt es in der Politik Gruppen, die sich ernsthaft mit dem Verschwinden der Arbeit befassen?
3) Denkt man ernsthaft darüber nach, wie man reagieren soll?

Ich frage tatsächlich nur aus Neugier. Denn ich bin verblüfft, mit welcher Beharrlichkeit etwas nicht ausgesprochen wird, das mindestens so sicher eintreten wird, wie die Erderwärmung, wenngleich es nur einen winzigen Teil der Menschheit betreffen wird, z.Bsp.: uns (weil die allermeisten Menschen in der Welt, wenn überhaupt, bereits eine Arbeit ausüben, über die wir auch nicht ansatzweise nachdenken wollen).

Im übrigen ist es kein Problem der Zukunft mehr. Wir stecken eigentlich schon mitten drin. Denn was ist mit den vielen jungen Menschen, die ohne Beruf aufwachsen, oder einem Job nachgehen, den auch ein dressierter Hund ausüben könnte. Das ist ganz klar eine Folge der Technik (Die erlebte Globalisierung ist auch nur mit Hilfe moderner Technik denkbar).

Ich vermisse Politiker, die das deutlich aussprechen und vielleicht sagen: "Ja, die Dinge laufen in die Richtung, aber ich weiß auch keine Lösung." Wenn aber jemand von "Vollbeschäftigung, ein realistisches Ziel" spricht, so packt mich, ehrlich gesagt, Wut.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Priska Hinz
1Empfehlung
26.11.2008
Priska Hinz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht, in letzter Zeit ist auf Seiten der Bundesregierung, insbesondere bei Arbeitsminister Olaf Scholz, immer wieder von Vollbeschäftigung die Rede gewesen. Dabei wird der Begriff Vollbeschäftigung innerhalb der Regierung unterschiedlich definiert. Im Allgemeinen wird unter Vollbeschäftigung verstanden, dass die Arbeitslosenquote unter einem bestimmten Wert (3 bis 4 Prozent) liegt. Arbeitsminister Scholz hat aber erklärt, dass für ihn Vollbeschäftigung bedeutet, wenn jeder nach spätestens einem Jahr einen neuen Job findet. Von der Erfüllung beider Definitionen ist Deutschland auch in diesem Jahr, in dem die Arbeitsmarktdaten noch nicht durch den Konjunkturabschwung geprägt sind, meilenweit entfernt. Angesichts der drohenden Rezession werden die Arbeitslosenzahlen wieder steigen, auch weil die Bundesregierung keinerlei Vorsorge getroffen und Strukturreformen verweigert hat.

Dass es aber auch anders geht, zeigt das Beispiel Dänemark. Die Arbeitslosenquote liegt in Dänemark seit einigen Jahren bei ca. 1,6 Prozent. Da kann man durchaus von Vollbeschäftigung sprechen. Mir scheint es auch keineswegs so, dass Industriegesellschaften auf Grund des technischen Fortschritts sinnhafte und erfüllende Arbeit ausgeht. Es gibt in Deutschland derzeit trotz hoher Arbeitslosigkeit einen erheblichen Fachkräftemangel, der sich durch die demografische Entwicklung noch verschärfen wird. Auch gibt es ein erhebliches Potential für neue Arbeitsplätze im Bereich Dienstleistungen oder im Umweltsektor.

Ein spezielles Problem in Deutschland ist, dass wir zu viele junge Menschen ohne einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung ins Erwerbsleben gehen lassen. Dadurch ist ihr Risiko, arbeitslos zu werden und auch längerfristig zu bleiben, sehr hoch. Um dem Ziel Vollbeschäftigung auch in Deutschland näherzukommen, werden wir nicht nur neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze erschließen, sondern auch diesem bildungspolitischen Skandal begegnen müssen. Für beide Strategien tut die Bundesregierung aber bislang viel zu wenig.

Was Ihre konkreten Fragen angeht, so kann ich nur für mich und die Grünen sprechen. Das Beispiel Dänemark zeigt, dass Vollbeschäftigung möglich ist, vielleicht in fernerer Zukunft auch in Deutschland. Vollbeschäftigung erreicht man aber nicht durch politische Proklamation, sondern indem Politik geeignete Rahmenbedingungen setzt. Wir debattieren daher nicht über das Verschwinden der Arbeit, sondern über sinnvolle neue Arbeitsfelder und die Rahmenbedingungen für Arbeit. Wir treten dafür ein, dass Qualifizierung endlich im Mittelpunkt steht, Investitionen in zukunftstaugliche Bereiche fließen und Arbeitssuchende besser unterstützt werden.

Herzliche Grüße

Priska Hinz
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Frage zum Thema Gesundheit
11.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz ,

Sicherlich haben Sie in den vergangen Wochen vom Unmut der Ärzte gehört - insbesondere Orthopäden sind von Verluten durch die neue EBM-Euro Reform betroffen.

Warum wächst der Unmut aller Ärzte ?

Es geht dabei um das Missverhältnis zwischen Leistungsanspruch des Versicherten und dem zur Deckung dieses Leistungsanspruchs zur Verfügung stehenden Finanzvolumen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser Zusammenhang wird oft übersehen oder bewusst verschwiegen.

Deutschland hat weltweit den umfangreichsten Leistungskatalog in der Gesundheitsversorgung, was bedeutet, dass es mehr Geld für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen müsste, um den Anspruch der Versicherten zu erfüllen. Und eben dies ist nicht der Fall. Denn Deutschland nimmt je nach Berechnungsart Platz 3 in den Gesundheitsausgaben ein, bezogen auf das Brutto-Inlandsprodukt, oder nur Platz 10, bezogen auf Pro-Kopf-Ausgaben der Bevölkerung (in US-Dollar; OECD 2006).
Ansprüche nahmen zu, die Konflikte auch

Zur Lösung des Konflikts zwischen Leistungsanspruch und Leistungsfinanzierung ist es erforderlich, die drei Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung anzuerkennen und in Einklang zu bringen:

* Bedarfsgerechter Leistungskatalog
* Bedarfsgerechte Finanzierung des Leistungskatalogs
* Leistungsgerechte Honorierung der Leistungserbringer

Diese drei Faktoren bilden eine Einheit. In jedem Leistungsbereich und damit auch in der Gesundheitsversorgung gibt es die Möglichkeit, durch eine effizientere Versorgung und durch Strukturveränderungen Einsparungen zu erzielen. Mit keiner dieser Maßnahmen ist jedoch das Missverhältnis zwischen Leistungsanspruch und Leistungsfinanzierung in der GKV zu beheben. Alleinige Lösung ist die Reduzierung des Leistungskataloges und damit des Leistungsanspruches des Versicherten. Dies ist der einzig mögliche Weg, um auch künftig eine gesicherte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Wie sehen Sie /Ihre Partei eine Lösung ?
MfG,Ihr
T.
Antwort von Priska Hinz
1Empfehlung
05.03.2009
Priska Hinz
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen das Verhältnis von Leistungsanspruch und Leistungsfinanzierung an. Eine bedarfsgerechte Versorgung der BürgerInnen muss auch in Zukunft der Grundsatz einer jeden Gesundheitspolitik sein. Natürlich müssen die erbrachten Leistungen auch angemessen finanziert werden. Deshalb hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V das Wirtschaftlichkeitsgebot verankert (§ 12 SGB V). Demnach müssen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Es existiert somit ein ordnungspolitischer Handlungsrahmen für die Selbstverwaltung aus ÄrztInnen, Krankenkassen und Krankenhäusern.

Den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung legen ebenfalls die Akteure der Selbstverwaltung bzw. der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Die Politik nimmt zu Recht wenig Einfluss darauf, welche Behandlungsmethoden von der Solidargemeinschaft bezahlt werden sollen. Würde sich die Politik in diese medizinischen Detailfragen einschalten, würde ihr sehr schnell der Vorwurf gemacht werden, Staatsmedizin zu betreiben.

Die Politik kann und muss die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen so gestalten, dass es weder Über-, Unter- noch Fehlversorgung gibt. Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat auf diese Problematik bereits in seinem Gutachten aus dem Jahr 2001 hingewiesen. Der Rat macht darauf aufmerksam, dass Deutschland im internationalen Vergleich sehr viel Geld für die Gesundheit der Bevölkerung verausgabt. Trotz dieser hohen Ausgaben ist die Versorgungsqualität nicht in allen Bereichen besser, als in Ländern, die insgesamt weniger Geld für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeben.

Die Lösung liegt also nicht in der Reduzierung des Leistungskataloges, sondern in einer möglichst effizienten Ausgestaltung des Gesundheitssystems, die PatientInnen und Leistungserbringern nutzt.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu mehrere Vorschläge und Initiativen erarbeitet.

Zur nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesens schlagen wir eine Bürgerversicherung vor, in die alle BürgerInnen, also auch BeamtInnen, Selbstständige und PolitikerInnen einzahlen. In Deutschland existieren immer noch zwei Versicherungssysteme, die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die Trennung in eine Bevölkerungsmehrheit, die einkommensabhängige Beiträge zahlen muss und in eine Bevölkerungsminderheit, die nur ihr eigenes Gesundheitsrisiko absichert, ist sozial ungerecht. Deshalb treten wir für die Weiterentwicklung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung ein.

Das deutsche Gesundheitssystem ist durch eine starke Sektoralisierung der Leistungsbereiche gekennzeichnet. Diese Zersplitterung der Versorgungsbereiche bringt häufig Doppeluntersuchungen und –befunde mit sich. Wir wollen deshalb die Integration der Versorgungsstrukturen voran bringen. Die Integrierte Versorgung bietet noch ungenutzte Potenziale, um die Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Kostenträgern weiter zu verbessern.

Die Reduzierung des Leistungskataloges kann nicht die Lösung sein, da dadurch nicht die von mir geschilderten strukturellen Probleme gelöst werden. Grund- und Wahlleistungen würden dazu führen, dass sich nur noch sozial besser gestellte BürgerInnen eine hochwertige medizinische Versorgung leisten könnten. Wir halten eine solche Abgrenzung nicht für machbar und in der Konsequenz für sozial ungerecht.

Vom Unmut der ÄrztInnen über die aktuelle Honorarreform habe ich natürlich gehört. Die Befürchtungen in Teilen der Ärzteschaft, erhebliche Honorareinbußen zu erleiden, sind nicht unbegründet. Die neue Gebührenordnung vergütet ÄrztInnen mit wenigen, aber teuren Behandlungen viel schlechter als die alten Honorarregeln. Und auch Neurologen, Nervenärzte und Psychiater sowie Praxen, die besondere Schwerpunkte gesetzt haben, sind Reformverlierer. Allerdings werden mit der Honorarreform nicht alle ÄrztInnen automatisch schlechter gestellt. Es gibt GewinnerInnen und VerliererInnen. Gewinne erzielen beispielsweise Ihre KollegInnen in Ostdeutschland, aber auch einige Arztgruppen in westlichen Bundesländern. Insgesamt wurde der ärztliche Honorartopf um 2,7 Milliarden Euro angehoben; die Versicherten zahlen also 0,3 Beitragssatzpunkte zusätzlich für diese Honorarerhöhung.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert vor allem, dass sich die Bundesregierung offensichtlich nicht die Zeit für eine allmähliche Einführung des neuen Honorarsystems nehmen wollte. Zum Vergleich: Die Einführung der DRGs in den Krankenhäusern erstreckt sich über einen Zeitraum von neun Jahren. Auslöser für diese Hast im ambulanten Bereich dürften neben den näher kommenden Bundestagswahlen die Auswirkungen des Gesundheitsfonds gewesen sein. Da sich durch diesen die Einnahmen der Krankenkassen pro Mitglied annähern, müssen auch ihre Ausgaben angeglichen werden.

Angesichts des entstandenen Chaos begrüßen wir, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Krankenkassen die Notbremse gezogen haben. Für die Einführung des neuen Honorarsystems soll nun eine zweijährige Übergangsphase gelten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassen erhalten auf Länderebene die Spielräume, um überproportionale Honorarverluste einzelner Ärztegruppen zu vermeiden. Wir hoffen, dass es gelingt, die Honorarreform so zu überarbeiten, dass sich keine Ärztegruppe übervorteilt fühlt

Weitere Informationen zu den gesundheitspolitischen Positionen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die finden Sie unter folgendem Link:
www.gruene-bundestag.de

Herzliche Grüße

Priska Hinz
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Frage zum Thema Familie
21.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

das Thema Familienpolitik ist in der letzten Zeit sehr stark in den Hintergund der Diskussion gerückt. Deshalb folgende Frage:

1. Was wollen Sie bzw. die Grünen familienpolitisch als wichtigste Maßnahme angehen ?

2. Unterstützen Sie die Umstellung des Ehegatten- auf ein Familiensplitting ?

3. Unterstützen Sie Vorschläge, die Rentenanwartschaften nicht nur von den Beiträgen sondern auch von der Kindererziehungsleistung abhängig zu machen ? Unterstützen Sie dementsprechend Vorschläge auch Rentenkürzungen für Kinderlose zugunsten Familien mit -mehreren- Kindern ?

4. Zum Betreuungsthema: Welche Art von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familien und Beruf bevorzugen Sie ?

Vielen Dank !

Antwort von Priska Hinz
1Empfehlung
05.03.2009
Priska Hinz
Sehr geehrter Herr ,

hier sind meine Antworten auf Ihre Fragen:

1. Was wollen Sie bzw. die Grünen familienpolitisch als wichtigste Maßnahme angehen?
Wir wollen eine einfache und transparente Familienförderung, die das Kind in den Mittelpunkt stellt und vor allem deren soziale Armut und Bildungsarmut bekämpft. Die grüne Kindergrundsicherung ist eine solche Lösung. Sie fußt auf zwei Säulen und basiert zum einen auf Infrastruktur und zum anderen auf materieller Förderung.
Ganztägige Kinderbetreuungsangebote mit qualifizierter früher Förderung, Netzwerke, die Familien unterstützen und ein hochwertiges Bildungssystem mit Ganztagsschulen haben hier Priorität. Mit der zweiten Säule, der finanziellen Kindergrundsicherung, bekommen Kinder aus Bedarfsgemeinschaften spezifisch auf ihren Bedarf errechnete Regelsätze von ca. 300 bis 350 statt heute 211 bzw. 281 Euro. Der Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern würde ebenfalls mit dem Kindergeld zusammen auf dieses Niveau gehoben.

2. Unterstützen Sie die Umstellung des Ehegatten- auf ein Familiensplitting?
Nein, denn vom Familiensplitting profitieren insbesondere alleinige SpitzenverdienerInnen mit mehreren Kindern. Der Vorteil sinkt deutlich mit jedem, auch einem kleinen Zuverdienst.
Wir würden das Ehegattensplitting bis zu einem verfassungsmäßig vertretbaren Maß abschmelzen und damit einen Teil der Kinderbetreuungsangebote sowie der Kindergrundsicherung finanzieren. Mit unserer Kindergrundsicherung würde das heute ungerechte System der Familienförderung umgedreht: Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen würden im Gegensatz zur heutigen Situation profitieren. Natürlich ist jedes Kind gleich viel wert, aber nicht alle Kinder haben dieselben Startchancen ins Leben.

3. Unterstützen Sie Vorschläge, die Rentenanwartschaften nicht nur von den Beiträgen sondern auch von der Kindererziehungsleistung abhängig zu machen? Unterstützen Sie dementsprechend Vorschläge auch Rentenkürzungen für Kinderlose zugunsten Familien mit -mehreren- Kindern?
Wir unterstützen Forderungen nicht, die Rentenkürzungen von Kinderlosen befürworten.

4. Zum Betreuungsthema: Welche Art von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familien und Beruf bevorzugen Sie?
Wichtig ist hierbei eine Vielfalt von Angeboten, die aber für die Eltern und Kinder verlässlich sind und Erwerbstätigkeit auch wirklich möglich machen. Hier wollen wir insbesondere eine hochwertige Kinderbetreuung, sowohl in Einrichtungen wie Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern, aber auch ein breites Ganztagsschulangebot. Wichtig sind auch sozial verträgliche Elternbeiträge bis hin zur Beitragsfreiheit.
Unternehmen sollten ebenfalls umdenken und Teilzeitstellen, flexible Arbeitszeiten und Langzeitkonten einrichten, um die Vereinbarkeit zu unterstützen. Betriebskindergärten oder Belegungsplätze in örtlichen Kindertagesstätten, Vermittlung von Tagesmüttern sind in manchen Betrieben schon selbstverständlich.


Weitere Informationen zu den grünen Positionen in Sachen Familienpolitik finden Sie auf der Homepage der Bundestagsfraktion unter:
www.gruene-bundestag.de

Herzliche Grüße

Priska Hinz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

in der Schule im Fach Politik und Wirtschaft behandeln wir gerade den Aufbau des deutschen Demokratiesystems und betrachten auch anhand von Beispielen die Entstehung von Gesetzen, insbesondere deren Weg durch Bundestag und Bundesrat.
Dabei gewann ich immer mehr den Eindruck, dass das Abstimmungsverhalten von Fraktionen in diesen beiden Gremien sehr stark von taktischem Geplänkel zwischen den Parteien beziehungsweise Opposition und Regierungskoalition geprägt ist und weniger von sachlichen Überlegungen zum Thema selbst. Als Beispiel möchte ich hier die Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz 2002 nennen, die damalige Situation sollte ja hinreichend bekannt sein. Auch der faktisch herrschende Fraktionszwang bei Abstimmungen behindert, so scheint es mir zumindest, eine unabhängige Entscheidungsfindung einzelner Abgeordneter, wie sie im Grundgesetz eigentlich vorgesehen ist.

Dies lässt bei mir Zweifel aufkommen, ob das System der parlamentarischen Demokratie in seiner jetzigen Form dem ursprünglichen Gedanken noch gerecht wird und vor allem, ob der eigentliche Zweck, nämlich das Bestmögliche für den Bürger, und ich sage jetzt bewusst nicht Wähler, zu erreichen, überhaupt noch im Vordergrund steht oder nicht viel eher durch den Gedanken an die nächste Wahl immer wieder in den Hintergrund treten muss.

Wie stehen Sie als Abgeordnete dazu? Fühlen Sie sich vom Kalkül mit Wählerstimmen in der Ausführung des Ihnen als Vertreterin des Volkes gegebenen Auftrages beeinträchtigt? Inwiefern würden Sie sagen, dass eine Revision des Grundgesetzes für einen besseren, direkteren Transport der Bürgerinteressen nötig ist? Oder liegen die meiner Meinung nach recht offensichtlich zutage tretenden Probleme an der Mentalität der Parteien?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Priska Hinz
1Empfehlung
11.05.2009
Priska Hinz
Sehr geehrter Herr ,

ich bin einerseits als Bundestagsabgeordnete von den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises aber eben auch als Grüne für die programmatischen Aussagen meiner Partei gewählt worden, die ich im Parlament - so gut es geht - vertrete. Natürlich kommt es dabei - wie in jeder Fraktion - zu unterschiedlichen Auslegungen und Meinungen über das Programm. Außerdem gibt es auch während der Wahlperiode neue Entwicklungen, zu denen man eine eigenständige Position finden muss.

Dennoch halte ich es für wichtig, als Fraktion auch gemeinsam und mit übereinstimmenden Positionen aufzutreten. Es geht also weniger um einen Fraktions"zwang" als eher darum, sich um eine gemeinsame Fraktions"meinung" zu bemühen, die dann auch im Parlament, bei Abstimmungen und in der Öffentlichkeit vertreten wird. Andernfalls wäre es für die Bürgerinnen und Bürger kaum mehr erkennbar, welche Partei nun wofür steht.

Gerade die Grünen machen es sich mit ihrer Meinungsbildung oft nicht leicht. Inhaltliche Diskussionen und auch ein handfester Streit über unsere Positionen werden meist öffentlich ausgetragen, um am Ende solcher oft auch ermüdenden Auseinandersetzungen doch noch zu einer gemeinsamen Haltung zu finden. Dennoch gibt es, insbesondere bei ethischen Fragen, auch Debatten, bei denen das Abstimmungsverhalten ausdrücklich freigestellt wird oder sich Abgeordnete der überwiegenden Fraktionsmeinung nicht anschließen. Dies ist zum Beispiel bei Themen der Fall wie Stammzellforschung, Spätabtreibung, aber auch beim Streit über die deutsche Beteiligung an Militäreinsätzen.

In Regierungskoalitionen sind Kompromissbildungen natürlich noch wichtiger. Und die wesentliche Spielregel der Parlamentarischen Demokratie ist nun einmal, Mehrheitsmeinungen zu akzeptieren. Diese Regel bedeutet eben auch Stabilität im politischen Handeln - unabdingbar für eine Regierung. Aber auch in anderen gesellschaftlichen Gruppen, von der Schülervertretung bis zum Betriebsrat gibt es diese Formen der Meinungsbildung in der Gruppe. Daraus folgen in der Regel Mehrheitsbeschlüsse, die dann entsprechend nach außen oder gegenüber Schulleitungen bzw. Arbeitgebern vertreten werden. Im Falle der Politik sind es die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die sich allerdings auch manchmal gravierend von der "Regierungsmeinung" unterscheiden. Aus diesem Grund gibt es ja auch unterschiedliche Parteien, damit sich die Bandbreite dieser Anliegen auch in der politischen Landschaft wiederfindet.

All diesen Gremien, von der Schülervertretung bis zur Bundesregierung, sollte es dabei dennoch wichtig sein, die Probleme und Anliegen all ihrer Mitglieder - also letztlich auch die Minderheiteninteressen und -meinungen - zu berücksichtigen, weil sie sich sonst langfristig ihre eigene Grundlage entziehen.

Herzliche Grüße

Priska Hinz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

schon wieder ist das Parlament dabei grundlegende Bürgerrechte , quasi en passant auszuhebeln und abzuschaffen. Am Freitag steht nichts geringeres auf der Tagesordnung als die Abschaffung der nationalen Souveränität des deutschen Staatsgebietes. Sollten die Parlamentarier den Vertrag von Prüm in seiner jetzigen Form verabschieden , dürfen künftig ausländische Polizei und Polizeihilfstruppen in Deutschland tätig werden , bis zum Gebrauch der Schußwaffe.

Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf (1) Drucksache 16/12585 der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU:

"(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht."

Ist das die EU - über die die Bürger im Juni abgestimmt haben, oder läuft hier mittlerweile etwas völlig aus dem Ruder ?

Wie werden Sie abstimmen ?
Antwort von Priska Hinz
1Empfehlung
19.06.2009
Priska Hinz
Sehr geehrter Herr ,

um die Frage nach meinem Abstimmungsverhalten gleich vorweg zu beantworten: Ich und die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden uns enthalten. Das von Ihnen erwähnte Gesetz ist ein EU-Umsetzungsgesetz. Deutschland ist im Rahmen der Europäischen Union verpflichtet, EU-Recht in Deutsches Recht umzusetzen. Dieser Pflicht können wir uns nicht entziehen, auch wenn wir die Inhalte des Gesetzes ablehnen. Für Deutschland ändert sich an der Rechtslage auch nichts, da Deutschland einer der Vertragstaaten von Prüm ist. Die bisher nur vertraglich geregelte Rechtslage wird mit dem Gesetz nun auch im Bundesgesetzblatt publik.

Der Vertrag von Prüm ist ein Sicherheitsgesetz, das wir in dieser Form nicht unterstützen. Es enthält vor allem viele datenschutzrechtlich sehr problematische Bereiche. Andererseits kann nicht geleugnet werden, dass Kriminalität und Kriminelle an den Grenzen nicht Halt machen. Die von Ihnen besonders kritisierte Regelung des § 64 Absatz 5 betrifft solche Fälle. Wenn ein Verdächtiger verfolgt wird, soll er sich nicht durch Flucht über die Grenze der Strafverfolgung entziehen können. In solchen Fällen ist eine sogenannte Nacheile notwendig - aber nur wenn das fremde Beamte als sogenannte Hilfsbeamte unter Aufsicht Deutscher Behörden und ohne Schusswaffengebrauch tun. Deutschland und jeder andere Mitgliedsstaat übt also weiterhin seine Souveränität aus.

Unsere Bedenken gegen das Gesetz richten sich mehr auf den schrankenlosen Austausch u.a. von genetischen Fingerabdrücken und die unkontrollierte Verwendung solcher Daten in anderen Staaten.

Wir teilen auch Ihre Kritik, wenn Sie fragen, ob das noch Ihre EU sei. Denn der Vertrag wurde nur von den nicht gewählten Innen- und Justizministern, aber nicht in dem am 7. Juni gewählten Europäischen Parlament verabschiedet. Wir finden, dass derart tiefe Eingriffe in die Bürgerrechte vom Parlament verabschiedet werden müssen.

Aus unserer Sicht geht es nun aber nicht darum, populistisch gegen das Gesetz zu stimmen, zu dessen Annahme der Bundestag durch Verträge verpflichtet ist und der an der Rechtslage nur wenig ändern. Es gilt vielmehr, diesen Vertrag wieder zu ändern und auf künftige Änderungen Einfluss zu nehmen, indem solche Rechtsakte zwingend im Europäischen Parlament verabschiedet werden.

Herzliche Grüße

Priska Hinz
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