Priska Hinz (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
10.03.1959
Berufliche Qualifikation
Erzieherin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Herborn
Wahlkreis
Lahn-Dill
Ergebnis
7,6%
Landeslistenplatz
1, Hessen
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(...) Ich möchte mit meinem Ja den Menschen in Afghanistan deutlich machen, dass wir die Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, weiter wahrnehmen wollen. Trotz aller Schwierigkeiten dürfen wir die bisherigen Erfolge nicht außer Acht lassen: 6,2 Millionen Kinder besuchen inzwischen eine Schule, ein Drittel davon Mädchen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
28.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

Sie haben - abweichend von dem veröffentlichten Statement der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen ( www.gruene-bundestag.de ) - am 26.02.2010 für die Erweiterung des Afghanistan-Einsatzes nach der Vorlage der Bundesregierung gestimmt.

Könnten Sie Ihre Beweggründe darlegen, die Sie zu dieser Entscheidung kommen ließ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Priska Hinz
bisher keineEmpfehlungen
09.03.2010
Priska Hinz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen in der Tat ein Thema an, das viele Menschen und auch mich sehr bewegt.

Die Lage in Afghanistan ist ohne Zweifel schwer zu überblicken und macht die Entscheidung über das Mandat auch so schwierig. Meine Gründe, mich nach reiflicher Überlegung für die Verlängerung des ISAF-Mandates für Afghanistan auszusprechen, möchte ich Ihnen kurz darlegen.

Ausschlaggebend für meine Entscheidung ist nach allen Abwägungen, dass die zivilen Gruppen für den Wiederaufbau nur unter dem Schutz von ISAF weiterarbeiten können. Würden die Soldaten abgezogen, müssten auch die zivilen Helfer das Land verlassen und würden die afghanische Bevölkerung, die nach wie vor unseren Schutz braucht und will, alleine gelassen.

Die im Mandat vorgesehene Anhebung der Obergrenze des Bundeswehrkontingents dient der Flexibilität, der Wahlabsicherung im nächsten Jahr und der vermehrten Ausbildungshilfe des dortigen Militärs. Diese Maßnahmen stärken die Selbsthilfe der Afghanen, die für mich im Vordergrund bei der Entscheidung steht.

Meine Zustimmung ist keine uneingeschränkte Zustimmung für die Politik der Bundesregierung, die den zivilen Aufbau nicht genügend unterstützt. Positiv nehme ich jedoch zur Kenntnis, dass die Hilfe für den zivilen Aufbau im Bundeshaushalt für 2010 verdoppelt worden ist. Mit einer stärkeren Betonung der zivilen Komponente vollzieht die internationale Staatengemeinschaft zudem einen längst überfälligen Strategiewechsel, den wir Grünen schon seit langem fordern.

Ich möchte mit meinem Ja den Menschen in Afghanistan deutlich machen, dass wir die Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, weiter wahrnehmen wollen. Trotz aller Schwierigkeiten dürfen wir die bisherigen Erfolge nicht außer Acht lassen: 6,2 Millionen Kinder besuchen inzwischen eine Schule, ein Drittel davon Mädchen. 85 Prozent der Bevölkerung hat Zugang zu basismedizinischer Versorgung bekommen und die Hälfte der afghanischen Provinzen ist inzwischen drogenanbaufrei.

Priska Hinz MdB

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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
30.04.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

in Ihrer Antwort an Herrn Wartenhorst scheiben Sie:

"Ich möchte mit meinem Ja den Menschen in Afghanistan deutlich machen, dass wir die Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, weiter wahrnehmen wollen. Trotz aller Schwierigkeiten dürfen wir die bisherigen Erfolge nicht außer Acht lassen: 6,2 Millionen Kinder besuchen inzwischen eine Schule, ein Drittel davon Mädchen. 85 Prozent der Bevölkerung hat Zugang zu basismedizinischer Versorgung bekommen und die Hälfte der afghanischen Provinzen ist inzwischen drogenanbaufrei. "

Woher Stammen diese Angaben? Wo kann man diese Angaben nachprüfen?

Mit freunldichen Grüßen
Groß
Antwort von Priska Hinz
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22.02.2011
Priska Hinz
Sehr geehrter Herr Groß,

bitte entschuldigen Sie zunächst, dass ich erst heute auf Ihre Frage Antworte, die wir schlicht und einfach übersehen haben.

Die Angaben in meiner Antwort an stammen aus den Fortschrittsberichten der Bundesregierung, kamen ebenfalls im Bundestag zur Sprache und wurden dort nie bestritten. Auch unsere Fachleute von Bündnis 90/Die Grünen haben die Zahlen bestätigt.

Herzliche Grüße

Ihre Priska Hinz
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
02.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,
im Rahmen des Deutschunterrichts einer zwölften Klasse einer hessischen Gesamtschule haben sich bei der Lektüre des Werkes Fausts von Johann Wolfgang von Goethe einige Fragen herausgebildet, die wir Ihnen als ein( e) Repräsentant(in) des Kultusministeriums gern stellen würden.

1.Haben Sie Faust gelesen?
2.Falls ja: warum haben Sie Faust gelesen?
3.Was ist ihre persönliche Meinung zu Faust?
4.Halten Sie Faust für literarisch wertvoll?
5.Warum gehört Faust zum Kanon (Pflichtlektüre in der Schule) und warum in den von der CDU-regierten Bundesländern?
6.Sollte Faust weiterhin gelesen werden?
7.Gibt es eine Alternative zu Faust (als Pflichtlektüre)?

Mit freundlichen Grüßen
die Stufe 12 der Heinrich Böll Schule
Antwort von Priska Hinz
bisher keineEmpfehlungen
04.06.2010
Priska Hinz
Lieber ,

auch wenn ich keine Vertreterin des Kultusministeriums bin, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich Faust gerne gelesen habe. Als Aufführung habe ich Faust zweimal gesehen - einmal auch unter Mitwirkung meines Sohnes.
Warum Faust zur Pflichtlektüre der CDU-regierten Länder gehört, das müssten Sie die entsprechenden Landesregierungen fragen. Ich halte Faust jedoch für eine lesenswerte und interessante Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen
Priska Hinz
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Frage zum Thema Verlängerung von AKW-Laufzeiten
29.10.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

wo waren Sie am Donnerstag, 28.10.2010, als es um die Laufzeitverlängerung der AKW ging?
Wenn es ein Thema gibt, dass für grüne Werte steht, dann dieses, oder?
Sie haben sich leider nicht an der Abstimmung beteiligt!
Antwort von Priska Hinz
1Empfehlung
08.11.2010
Priska Hinz
Sehr geehrter Herr ,

am Donnerstag, 28.10.2010 habe ich bei der Abstimmung um die Laufzeitverlängerung der AKW mit NEIN gestimmt. In meiner persönlichen Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten vom 28.10. erkläre ich, warum:

Ich stimme gegen die 11. Atomgesetznovelle, die eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht, weil ich persönlich von der Laufzeitverlängerung besonders betroffen bin.

In meinem Bundesland liegt neben Biblis B auch das älteste Atomkraftwerk Biblis A, das besonders viele Mängel aufweist. Der Reaktor Biblis A ging am 16. Juli 1974 ans Netz. Sein Sicherheitszustand entspricht dem Stand der Technik der 1970er Jahre.

Was das bedeutet, zeigen die folgenden Fakten über den Sicherheitszustand des Reaktors:

* Biblis A weist über 400 meldepflichtige Zwischenfälle auf, pro Betriebsjahr sind das 12. Damit führt er die Pannen-Statistik deutscher AKW an.
* Biblis A ist gegen Störfälle schlechter geschützt als neuere AKW, weil z. B. Sicherheitssysteme im Störfall ausfallen können. Insbesondere bei Lecks oder Rissen von Rohrleitungen ist deshalb das Risiko unbeherrschbarer Ereignisse deutlich höher als bei neueren AKW.
* Die Störfallbeherrschung ist nicht sichergestellt, weil u. a. ein unabhängiges Notkühlsystem fehlt.
* Das AKW ist gegen Erdbeben und Druckwellen von außen, z.B. durch Explosionen, weit weniger geschützt als es dem Stand der Technik entspricht.
* Und es verfügt nicht über ein dem Stand der Technik entsprechendes unabhängiges und verbunkertes Notstandssystem.

Die Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Biblis A hat das Öko-Institut im Jahr 2007 untersucht. Demnach

* ist eine großflächige Zerstörung des Reaktorgebäudes nicht auszuschließen,
* würde es in der Folge zu einer Kernschmelze mit rascher Freisetzung großer Mengen Radioaktivität kommen,
* würde ein Gebiet von 10.000 Quadratkilometern zur Katastrophen-Zone.

Biblis A wäre – wenn sich der Betreiber RWE dem Geist der Ausstiegsverhandlungen verpflichtet gefühlt hätte – längst stillgelegt. Nur durch künstliche Drosselung, fragwürdige Revisionen und die Übertragung von Reststrommengen aus dem stillgelegten AKW Stade wurde die Betriebserlaubnis bis heute gerettet.

Diese Strategie soll jetzt nach Willen der Koalition satte Früchte tragen. Acht Jahre längere Laufzeit würden RWE Zusatzeinnahmen in Milliardenhöhe bringen. Ob es zu Nachrüstungen beim völlig inakzeptablen Sicherheitszustand kommt, steht dagegen in den Sternen. Ein derart unsicherer Reaktor wie Biblis A muss sofort abgeschaltet werden. Jede Verlängerung der Laufzeit ist aus meiner Sicht unverantwortlich.

Freundliche Grüße, Ihre Priska Hinz

Anmerkung der Redaktion:
Der Fragesteller bezieht sich auf die Angabe auf abgeordnetenwatch.de, wonach Frau Hinz nicht an der Abstimmung teilgenommen habe. Bedauerlicherweise ist uns in diesem Fall ein Fehler unterlaufen. Beim Übertragen des Abstimmungsergebnisses von der Abstimmungsliste in unser Redaktionssystem sind wir an einer Stelle in der Zeile verrutscht. Frau Hinz hat, anders als ursprünglich dargestellt, an der Abstimmung teilgenommen. Dabei stimmte sie gegen den Antrag. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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Frage zum Thema Kinder und Jugend
30.11.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Hinz,

kürzlich erfuhr ich von der Neufassung des sg. Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV), der u.A. ab Anfang 2011 eine Alterskennzeichnung oder Zugangsbeschränkung von im Internet bereitgestellten Inhalten vorschreibt.

Ich betreibe eine persönliche Homepage, sowie eine mit Videos, die ich in meiner Freizeit drehe. Keine dieser Seiten enthält kommerzielle Inhalte. Bin ich nun als Privatperson verpflichtet, diese Webseiten entsprechend zu kennzeichnen? Auf welcher Basis soll ich ggf. die Kennzeichnung vornehmen?

Nach meinem bisherigen Erkenntnisstand bin ich nicht in der Lage, dem Gesetz nachzukommen und wäre somit gezwungen, die Seiten einzustellen, womit ich sicher nicht der Einzige bin. Sehen Sie da nicht auch eine nicht wünschenswerte Einschränkung der vielfältigen Angebote im Internet? Ich denke hier auch an kulturelle Einrichtungen wie das Projekt Gutenberg oder
die große Zahl an Weblogs zu den verschiedensten Themen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Priska Hinz
bisher keineEmpfehlungen
02.12.2010
Priska Hinz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de!

Bereits bislang schreibt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)vor, dass entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Sollten Sie der Meinung sein, solche Inhalte auf Ihren Seiten zu haben, sind Sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet, diese unzugänglich zu machen - durch Altersverifikationssysteme, "Sendezeitbegrenzung" o.ä.!

Hinzukommt im neuen JMStV, dass man seine Seiten mit Altersangaben versehen kann - damit auf der Userseite die Seiten über ein Jugendschutzprogramm ausgelesen werden können. Ein - für private Webseiten kostenloses - Klassifizierungstool für die Alterseinstufung soll demnächst von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter (fsm: www.fsm.de , siehe dort auch zu Entwicklungsbeeinträchtigung: www.fsm.de ) bereit gestellt werden.

Wir Grünen haben den neuen JMStV dennoch kritisiert. Aus unserer Sicht führt er - wie bei Ihnen - zu viel Rechtsunsicherheit. Er birgt außerdem das Risiko, dass einige so verunsichert sind, dass sie lieber ihre Seiten vom Netz nehmen. Dass darf aus unserer Sicht nicht sein.

Wir setzen uns daher für eine gründliche Überarbeitung ein, damit sichergestellt ist, dass in Zukunft die Freiheit des Internets und der Jugendschutz in einem ausgewogenen Verhältnis und praktikabel geschützt werden.

Freundliche Grüße, Ihre Priska Hinz
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