Sehr geehrter Herr

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zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de. Von Ihren Fragen möchte ich zunächst auf diejenige eingehen, die Sie wahrscheinlich am meisten beschäftigt: die Pflegebedürftigkeit Ihrer Ehefrau und die damit verbundenen finanziellen Lasten.
Grundsätzlich sind für Leistungen der Pflegeversicherung die Pflegekassen bei den Krankenkassen zuständig. Ein Antrag auf die Gewährung von *Pflegeleistungen* wird positiv beschieden, sofern Pflegebedürftigkeit im Umfang von Pflegestufe I, II oder III vorliegt. In jedem Fall trägt die Pflegeversicherung -- gemäß ihrem Auftrag als Teilversicherung -- nur einen Teil der anfallenden Kosten. Das mag im Einzelfall unbefriedigend sein, hilft aber, die finanzielle Belastung für den Einzelnen durch Beiträge zur Pflegeversicherung und für die Allgemeinheit in Grenzen zu halten.
Grundsätzlich wird der Pflegebedürftige im Fall von teil- oder vollstationärer Pflege nur von pflegebedingten Aufwendungen entlastet. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung tragen der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen selbst. Hierzu haben sie zunächst eigenes Einkommen und auch Vermögen - wie z. B. ein selbst genutztes Eigenheim -- einzusetzen. Selbstverständlich gilt dies nur bis zu einer gewissen Grenze, die durch die Begriffe "Selbstbehalt" und "Schonvermögen" gezogen wird. Ob Sie Ihr Haus tatsächlich verkaufen müssen, empfehle ich, durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Damit auch Bezieher niedriger Einkommen anwaltlichen Rat erhalten, stellt Ihnen das Amtsgericht auf Antrag einen Beratungsschein aus, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Bei der Festsetzung der Höhe des Schonvermögens sehe ich Reformbedarf. Menschen, die ein kleines Vermögen - wie ein Eigenheim oder Ersparnisse für den Lebensabend - aufbauen, sollten mehr Schutz genießen. Insbesondere erscheinen die bestehenden Regelungen ungerecht, wenn diejenigen, die eben nicht gespart und ihre Einkünfte verbraucht haben, gleich in den Genuss von staatlichen Leistungen kommen.
Verschuldung Deutschlands
Sie sind u.a. das Ergebnis einer verfehlten sozialdemokratischen Politik seit Ende der 60-er Jahre. Der damals gewünschte starke Ausbau der Sozialsysteme erhöhte die Abgabenlast für Bürger und Unternehmen, hinzu kamen starke Lohnsteigerungen und später der Ölpreis-Schock. Dies führte zu einem verringerten Wirtschaftswachstum und in der Folge zu einem weiteren Abbau von Arbeitsplätzen (Rationalisierung, Automation) und somit zu einem stetigen Ansteigen der Arbeitslosigkeit. Basierend auf der Theorie von Keynes, die besagt, dass der Staat in schwachen Konjunkturzyklen durch Generierung von Nachfrage eingreifen soll, um auf dem Markt wieder ein Gleichgewicht und vor allem Vollbeschäftigung herzustellen, entschloss sich die damalige SPD-geführte Regierung zur Auflage von teuren Konjunkturprogrammen. Höhere Soziallasten, die Kosten für die Konjunkturprogramme und die steigende Arbeitslosigkeit waren die Ursachen einer rasant ansteigenden Verschuldung.
Anfang der 80er Jahre, nach der Übernahme der Regierung durch die Union, wurde diese Entwicklung abgeschwächt bis es Ende der 80er Jahre zu den erheblichen finanziellen Belastungen durch die deutsche Einheit kam. Nachdem die Regierung Schröder 1998 die Amtsgeschäfte aufgenommen hatte, verschärfte sich ab 2002 die Situation weiter. In den Jahren 2002 bis 2005 verletzte der Bundeshaushalt sogar die Maastrichtkriterien. Die drohenden EU-Strafen zwangen die SPD und Grünen zum Umsteuern und zur Verabschiedung der so genannten Hartz-Gesetze, zu Rentenkürzungen und Steuerreformen. Auch der von der CDU bereits eingeführte und von der SPD bei Amtsübernahme wieder abgeschaffte Demographie-Faktor wurde wieder in die Rentenformel eingeführt.
Der Großen Koalition ist es seit 2005 durch zahlreiche Reformen gelungen, die Arbeitslosigkeit auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung zu senken und die Neuverschuldung des Bundes zu verringern. Es ist Ziel der Bundesregierung, bis 2011 einen Bundeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme vorzulegen. Damit wäre erstmals seit Beginn der Staatsverschuldung in den 60er Jahren der jährliche Anstieg der Schulden gestoppt! Das jetzt vorgelegte Verschuldungskonzept der SPD-Fraktion im Bundestag hingegen sieht vor, dass -- in Abhängigkeit vom Konjunktur-Zyklus -- der Staat seinen jährlichen Schuldenstand um zwischen 0,5% und 3% des Bruttoinlandsproduktes weiter
erhöhen kann.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben, und wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Peter Rzepka