Peter Rzepka (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Peter Rzepka
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Steuerjurist, Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Tempelhof-Schöneberg
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen, Berlin
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(...) Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Juli. - Die Vorkommnisse um das von Ihnen angesprochene Bürgerbegehren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verfolge ich aufmerksam. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
07.05.2008
Von:

Hallo Herr Rzepka,

von ihrem Parteifreund Dieter Althaus wird seit geraumer Zeit ein Bürgergeld, der Ministerpräsident NRWs, Rüttgers, fordert steuerfinanzierte Beihilfen um geringe Renten armutssicher zu machen - dieses wird in Grundeinkommenskreisen als ein Weg in Richtung Grundrente gesehen.
Wie stehen Sie zu diesen Themen? Können Sie sich ein Bürgergeld oder ein bedingungsloses Grundeinkommen vorstellen?

Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort,
und freundliche Grüsse:

Antwort von Peter Rzepka
2Empfehlungen
25.06.2008
Peter Rzepka
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Vorschläge der Ministerpräsidenten Althaus und Rüttgers zum "solidarischen Bürgergeld" und zur Grundrente sind Beiträge zur politischen Diskussion um die Reform der Sozialversicherungssysteme und des Steuersystems, die aber von einer Umsetzung aus vielen Gründen noch weit entfernt sind.

Das Althaus-Modell geht davon aus, dass alle Menschen gerne und freiwillig arbeiten, auch wenn sie ein Grundeinkommen erhalten. Ein Erwachsener würde 800 Euro vom Staat bekommen, abzüglich 200 Euro für eine Kranken- und Pflegeversicherung, der Rest wäre frei verfügbar. Ohne Zweifel sind beim Althaus-Modell einige Ansätze bemerkenswert, wie z. B. die Einführung einer Pauschalsteuer mit Freibetrag und die Abschaffung von Subventionen. Das jetzige System mit seinem Verteilungs- und Kontrollaufwand verursacht hohe Kosten und ist zu wenig transparent und effizient. In Berlin haben wir im November 2007 auf dem kleinen Landesparteitag der CDU über das "solidarische Bürgergeld" differenziert diskutiert. Für uns ist klar: Eine Anpassung der heutigen Sozialversicherungssysteme ist wegen des demografischen Wandels und anderer Veränderungen der Verhältnisse eine ständige Aufgabe.

Es ist davon auszugehen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitnehmern durch den Erhalt des "solidarischen Bürgergeldes" weniger Anreize hat zu arbeiten, wie viele es sein werden, kann niemand vorhersagen. Sollten es sehr viele sein, was Kritiker befürchten, würde dies unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft und deren Stabilität haben. Ein derart gewagtes Experiment durchzuführen ist in meinen Augen nicht zu verantworten. Andere Vorschläge wie die der FDP gehen nicht von einem bedingungslosen Bürgergeld aus. Danach müssen als Voraussetzung für eine Unterstützung durch den Staat Bedürftigkeit und Arbeitswilligkeit vorliegen. Erhebliche Bürokratiekosten wären die Folge.

Eine Mindestrente für langjährige Beitragszahler (mindestens 35 Jahre), wie sie Ministerpräsident Jürgen Rüttgers fordert, sollte aus nachfolgenden Gründen nicht eingeführt werden. Es würde eine Abkehr vom bisherigen Rentensystem vollzogen, bei dem der Umfang der Beiträge und nicht die Dauer der Einzahlungen über die Höhe der Rente entscheidet. Da Rentenansprüche an Beiträgen verfassungsrechtlich abgesicherte Eigentumsrechte begründen, könnte eine Auflösung des Zusammenhangs von Beitrag und Rente verfassungsrechtlich problematisch sein. Die Kosten werden für das Jahr 2030 auf bis zu 4,5 Milliarden Euro beziffert. Sie sind damit kaum finanzierbar. Eine Absicherung für endgültig aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedene ist bereits durch die Grundsicherung gegeben. Diese soll helfen, Menschen in einer Notsituation aufzufangen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Peter Rzepka
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.05.2008
Von:

Sehr geerhter Herr Rzepka,

Wo gibt es die Demokratie in Deutschland noch?
Darf ich ihnen die Frage stellen, wann Herr Kohl für die Menschenrechtsverletzungen an einem ganzen Volk und Mitbürger endlich die Konsequenzen für sein Handeln tragen wird? Wann wird endlich die Stasiakte von Herrn Kohl geöffnet?.Seit dem Tod von Frau Kohl, ist nie wieder die Rede davon gewesen.
Ich habe manchmal das Gefühl, als wenn Herr Kohl uns verkauft hat?
Wann gilt die Demokratie in Deutschland für die Unterschicht? Gilt diese immer nur für die Wahlperiode?Was ist eine Unterschicht?
Was heißt in Deutschland VIP? Sind das die Menschen, die keine Steuern bezahlen und mehreren Tätigkeiten nachgehen und dort selten persönlich Anwesend sind?
Was sind Bürgerrechte?

Warum wird das ersparte Geld der Bürger immer wieder versteuert? Wie oft wird ein Eigentum(sprich eigenes Haus das mit eigenen Händen und Fleiß erbaut wurde)immer wieder aufs neue versteuert? Warum muss ich für mein Haus und Grundstück jedes Jahr aufs neue Steuern zahlen?
Jetzt muss ich mein Haus verkaufen, das ich mit Fleiß und versteuertes Einkommen erbaut hatte?
Meine Frau liegt im Pflegeheim und das Haus, das wir mit eigenen Händen aufgebaut haben ist mittlerweile Luxus und muss um die Pflege meiner Frau zu bezahlen verkauft werden.
Ich arbeite noch aber kann die Kosten für das Pflegeheim nicht bezahlen. Somit sagt Vater Staat, obwohl ich seit 42 Jahren arbeitete und jetzt noch 2 mini Jobs bei 48 Stunden Woche nur knapp 900 Euro habe und redlich versteuert wird, wovon ich wieder meine Steuern für das Haus bezahlen muss, das wir mit eigen Fleiß gespart und Arbeit erwirtschaftet haben, verkaufen.
Ist das Recht?

Wo sind die ganzen Gelder geblieben, die wir an Solidaritätszuschlägen bezahlt haben?
Wann werden die Kredite die wir anderen Ländern vor Jahren vergeben haben endlich zurück bezahlt? Wie Russland zum Beispiel.
Warum hat Deutschland auf mal soviel Schulden?
Warum werden die Länder die wir Finanziell unterstützt haben immer reicher?
Antwort von Peter Rzepka
1Empfehlung
02.09.2008
Peter Rzepka
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de. Von Ihren Fragen möchte ich zunächst auf diejenige eingehen, die Sie wahrscheinlich am meisten beschäftigt: die Pflegebedürftigkeit Ihrer Ehefrau und die damit verbundenen finanziellen Lasten.
Grundsätzlich sind für Leistungen der Pflegeversicherung die Pflegekassen bei den Krankenkassen zuständig. Ein Antrag auf die Gewährung von *Pflegeleistungen* wird positiv beschieden, sofern Pflegebedürftigkeit im Umfang von Pflegestufe I, II oder III vorliegt. In jedem Fall trägt die Pflegeversicherung -- gemäß ihrem Auftrag als Teilversicherung -- nur einen Teil der anfallenden Kosten. Das mag im Einzelfall unbefriedigend sein, hilft aber, die finanzielle Belastung für den Einzelnen durch Beiträge zur Pflegeversicherung und für die Allgemeinheit in Grenzen zu halten.

Grundsätzlich wird der Pflegebedürftige im Fall von teil- oder vollstationärer Pflege nur von pflegebedingten Aufwendungen entlastet. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung tragen der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen selbst. Hierzu haben sie zunächst eigenes Einkommen und auch Vermögen - wie z. B. ein selbst genutztes Eigenheim -- einzusetzen. Selbstverständlich gilt dies nur bis zu einer gewissen Grenze, die durch die Begriffe "Selbstbehalt" und "Schonvermögen" gezogen wird. Ob Sie Ihr Haus tatsächlich verkaufen müssen, empfehle ich, durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Damit auch Bezieher niedriger Einkommen anwaltlichen Rat erhalten, stellt Ihnen das Amtsgericht auf Antrag einen Beratungsschein aus, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Bei der Festsetzung der Höhe des Schonvermögens sehe ich Reformbedarf. Menschen, die ein kleines Vermögen - wie ein Eigenheim oder Ersparnisse für den Lebensabend - aufbauen, sollten mehr Schutz genießen. Insbesondere erscheinen die bestehenden Regelungen ungerecht, wenn diejenigen, die eben nicht gespart und ihre Einkünfte verbraucht haben, gleich in den Genuss von staatlichen Leistungen kommen.

Verschuldung Deutschlands

Sie sind u.a. das Ergebnis einer verfehlten sozialdemokratischen Politik seit Ende der 60-er Jahre. Der damals gewünschte starke Ausbau der Sozialsysteme erhöhte die Abgabenlast für Bürger und Unternehmen, hinzu kamen starke Lohnsteigerungen und später der Ölpreis-Schock. Dies führte zu einem verringerten Wirtschaftswachstum und in der Folge zu einem weiteren Abbau von Arbeitsplätzen (Rationalisierung, Automation) und somit zu einem stetigen Ansteigen der Arbeitslosigkeit. Basierend auf der Theorie von Keynes, die besagt, dass der Staat in schwachen Konjunkturzyklen durch Generierung von Nachfrage eingreifen soll, um auf dem Markt wieder ein Gleichgewicht und vor allem Vollbeschäftigung herzustellen, entschloss sich die damalige SPD-geführte Regierung zur Auflage von teuren Konjunkturprogrammen. Höhere Soziallasten, die Kosten für die Konjunkturprogramme und die steigende Arbeitslosigkeit waren die Ursachen einer rasant ansteigenden Verschuldung.

Anfang der 80er Jahre, nach der Übernahme der Regierung durch die Union, wurde diese Entwicklung abgeschwächt bis es Ende der 80er Jahre zu den erheblichen finanziellen Belastungen durch die deutsche Einheit kam. Nachdem die Regierung Schröder 1998 die Amtsgeschäfte aufgenommen hatte, verschärfte sich ab 2002 die Situation weiter. In den Jahren 2002 bis 2005 verletzte der Bundeshaushalt sogar die Maastrichtkriterien. Die drohenden EU-Strafen zwangen die SPD und Grünen zum Umsteuern und zur Verabschiedung der so genannten Hartz-Gesetze, zu Rentenkürzungen und Steuerreformen. Auch der von der CDU bereits eingeführte und von der SPD bei Amtsübernahme wieder abgeschaffte Demographie-Faktor wurde wieder in die Rentenformel eingeführt.

Der Großen Koalition ist es seit 2005 durch zahlreiche Reformen gelungen, die Arbeitslosigkeit auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung zu senken und die Neuverschuldung des Bundes zu verringern. Es ist Ziel der Bundesregierung, bis 2011 einen Bundeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme vorzulegen. Damit wäre erstmals seit Beginn der Staatsverschuldung in den 60er Jahren der jährliche Anstieg der Schulden gestoppt! Das jetzt vorgelegte Verschuldungskonzept der SPD-Fraktion im Bundestag hingegen sieht vor, dass -- in Abhängigkeit vom Konjunktur-Zyklus -- der Staat seinen jährlichen Schuldenstand um zwischen 0,5% und 3% des Bruttoinlandsproduktes weiter
erhöhen kann.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben, und wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Peter Rzepka
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.07.2008
Von:

Lieber Herr Rzepka,

ich habe vor einiger Zeit mit Freuden feststellen können, dass Sie bei der Frage nach der Zukunft des Flughafens Tempelhofs sehr für die Umsetzung des Bürgerwillens, auch gegen die sture Haltung des Senats, gekämpft haben.
ich hoffe, dass Sie als Demokrat jetzt auch dafür kämpfen, dass der Bürgerwille bezüglich der Verschandelung des Spreeufers umgesetzt wird. Werden Sie auch hier dafür kämpfen, dass der Wille der mit 85% überwältigenden Mehrheit umgesetzt wird, wie es in einer demokratie normal sein sollte?
Antwort von Peter Rzepka
1Empfehlung
05.08.2008
Peter Rzepka
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Juli. - Die Vorkommnisse um das von Ihnen angesprochene Bürgerbegehren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verfolge ich aufmerksam.

Andererseits haben diese Ereignisse nicht denselben Stellenwert für mich als Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg wie das Volksbegehren und der anschließende Volksentscheid über die Zukunft des Tempelhofer Flughafens, für die ich mich im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit eingesetzt habe.

Ich empfehle Ihnen, sich für die Beantwortung dieser Frage die Expertise der bezirklichen Bezirksverordneten, der Abgeordneten und auch der (z.T. noch zu bestimmenden) Kandidaten für die kommende Bundestagswahl zunutze zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Rzepka, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
13.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Rzepka,
aus den Medien erfahre ich, daß mit Einführung des Gesundheitsfonds
a) mit Kostensteigerungen und
b) bei weiter steigenden Kosten das Risiko allein von den Versicherten getragen und nicht mehr solidarisch (vom Arbeitgeber / Arbeitnehmer) finanziert werden soll.
Erschreckend war für mich die Unwissenheit der Parlamentarier über diesen Umstand.
Ist Ihnen dies bekannt und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
Aus meiner Sicht kann nur der ein Risiko tragen, der auch Einfluß auf die Entwicklung nehmen kann und hier ist in erster Linie die Politik gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Peter Rzepka
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25.11.2008
Peter Rzepka
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.10.2008, in der Sie Ihre Sicht zum Gesundheitsfonds darlegen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsweisend umzugestalten. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit wir weiterhin allen Bürgern und Bürgerinnen eine gute Gesundheitsversorgung bieten können, ist die Einführung des Gesundheitsfonds wichtig. Über mehr Transparenz und Wettbewerb und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen wollen wir, dass die Qualität weiter steigt und die Mittel effizienter eingesetzt werden.

Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein längerfristig tragfähiges Fundament gestellt. Ab dem 01. Januar 2009 werden die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger, der Mitglieder der Krankenkassen sowie die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln im Gesundheitsfonds gebündelt. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Dabei handelt es sich um eine Grundpauschale sowie Zuschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen der Versicherten. In den Fonds fließen ab 2009 auch die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Steuermitteln zur pauschalen Abgeltung der Aufwendung der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen, wie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Dies ist eindeutig die gerechtere Form der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die in dem Gesundheitsfonds vorgesehene Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages ist ein erster Schritt zu einer Abkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten. Denn die Fixierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge bedeutet, dass dann keine schleichende Erhöhung der Beiträge mehr möglich ist. Damit verteuern in Zukunft steigende Gesundheitsausgaben nicht mehr automatisch den Faktor Arbeit.

Durch den Gesundheitsfonds erhält das System der gesetzlichen Krankenkassen ein bedeutendes Wettbewerbselement zum Vorteil der Versicherten. Endlich kann der Versicherte besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kassen vergleichen. Die Krankenversicherungen müssen über die Produkte, also über ihre Leistungen, konkurrieren. Bisher gab es nur einen Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes. Das wird sich zukünftig ändern, denn wir schaffen mit der Reform einen echten Wettbewerb der Krankenkassen um die Versicherten. Die Krankenkassen müssen stärker als bisher wettbewerbsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Wie bisher haben die Versicherten die individuellen Möglichkeiten, auch in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen pauschalen Beitrag erheben. Der Druck, mit den Mitteln auch effizient zu wirtschaften, nimmt durch diese Preistransparenz deutlich zu. Wenn ein Zusatzbeitrag erforderlich wird, muss die betreffende Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Der Zusatzbeitrag sorgt also dafür, dass die Versicherten in Zukunft in Euro und Cent erfahren, wie mit ihren Geldern gewirtschaftet wird. Damit können Versicherte auf einen Blick erkennen wie gut ihre Kasse dabei arbeitet. Das war eine wichtige Forderung der Union.

Das Bundeskabinett legt per Rechtsverordnung den zukünftigen einheitlichen Beitragssatz fest. Am 07.10.2008 wurde ein Entwurf dieser Verordnung beschlossen. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt künftig 14,6%, der ermäßigte Beitragssatz 14,0% (für Versicherte ohne Krankengeldanspruch [z.B. Selbstständige]). Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9% Beitragssatzpunkten, der nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht. Festzuhalten ist, dass das neue Finanzierungssystem nicht nur aus einem einheitlichen Beitragssatz besteht. Es wird suggeriert, der Krankenversicherungsschutz koste den Versicherten bei jeder Kasse gleich viel. Das wird aber nicht der Fall sein, denn das neue System beinhaltet auch die Erhebung oder gar Rückerstattung von Pauschalbeträgen. Auch im neuen System bleibt die Kassenindividualität gewahrt. Nur der Druck, mit den Mitteln effizient zu wirtschaften, nimmt zu. Dies kommt den Versicherten entgegen. Sie haben auch die individuellen Möglichkeiten in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen. Im Übrigen werden höhere Beiträge nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch die allgemeine Ausgabenentwicklung, die demographischen Veränderungen, die medizinisch-technischen Entwicklungen und allgemeine Kostensteigerungen.

Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft weiterhin eine umfassende und gute Gesundheitsversorgung erhalten. Dazu brauchen wir eine solide Finanzierungsgrundlage der Sozialversicherungssysteme. Der Gesundheitsfonds ermöglicht einen Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rzepka, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.10.2008
Von:

Sehr geehrte Herr Rzepka

Mein Name ist und ich bin seit meiner Geburt ein Grünenthalopfer .
Warum werden wir Conterganopfer anders behandelt als ein Contergangeschädigter in GB?
Wir haben genauso mit unseren Folgeschäden zu kämpfen wie andere auch. Und Herr Rzepka wir brauchen keine Forschungsstudien. Weil nach meiner Kenntniss kein Conterganopfer die selbe Behinderung hat. Das ist meiner Meinung nach so überflüßig wie ein Kropf und die Aussage von Frau Blumenthal wir bekommen alles was wir brauchen bei der Krankenkasse halte ich schlichtweg für ein schlechter Scherz. Ihre Aussage ist für mich ein Schlag ins Gesicht und alle andere Conterganeschädigte auch. Wenn sie unsere Lebensleistung wirklich so bewundern wie sie ja betonen, dann speisen sie uns nicht mit allgemeinem Bla ,bla ab sondern lassen Taten sprechen .Bla ,bla bekommen wir schon genug in den letzten 40 Jahren.
Und bekommen dennoch weniger Entschädigung warum ist das so .
Meine Frage an Sie was gedenken sie gegen diese Ungerechtigkeit zu tun ?
Und auch wie stehen Sie persönlich zu dieser Angelegenheit ?
Erwarte eine Antwort von Ihnen .

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Peter Rzepka
bisher keineEmpfehlungen
11.11.2008
Peter Rzepka
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Seien Sie versichert, dass ich der Lebensleistung von contergan-geschädigten Menschen mit hoher Anerkennung und größtem Respekt begegne. In bewundernswerter Weise haben sie Ihren Platz in Familie und Beruf erkämpft und ihre Selbständigkeit mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erstritten. Nicht wenige haben in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen Karriere gemacht.

1971 haben die Eltern der Contergangeschädigten, die Firma Grünenthal und die Bundesregierung einen Vergleich geschlossenen, der die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung vorsah. Deren Stiftungskapital setzte sich zusammen aus Mitteln der Firma Grünenthal (100 Mio. DM zuzüglich Zinsen) und des Bundeshaushalts (100 Mio. DM). Im Vergleich wurde jeder weitere Anspruch gegenüber der Firma Grünenthal ausgeschlossen.

Dennoch waren die Eigentümer in Absprache mit Vertretern der Unionsfraktion, Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion, des Bundes-familienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Vertretern des zuständigen Bundesverbands bereit, sich an weiteren Verbesserungen für die Situation der contergangeschädigten Menschen zu beteiligen. So hat die Firma Grünenthal sich bereit erklärt, 50 Mio. Euro in einen Fonds einzuzahlen. Der Bund wird aus Mitteln der Conterganstiftung die gleiche Summe dazugeben. Daraus wird den contergangeschädigten Menschen ab 2009 jährlich einmal eine Summe zur freien Verfügung ausgezahlt, um Spätfolgen ihrer Schädigung zu mildern.

Darüber hinaus wird der Deutsche Bundestag in einem fraktionsübergreifenden Antrag die Bundesregierung auffordern, Forschungsprojekte zu Contergan-Spätfolgen zu initiieren. Wir halten das schon deshalb für eine gute Idee, da die Kenntnis über Spätfolgen bei Vergleichsschluss noch wenig ausgebildet war. Auch heute sind wir weit davon entfernt, alles über Contergan zu wissen. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Frage, wie die Übernahme der Behandlungs-kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung verbessert werden kann. Wir wollen sicherstellen, dass Contergangeschädigte alle Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben.

Meiner Meinung nach haben wir unsere soziale Verantwortung gegenüber contergangeschädigten Menschen erkannt und mit den beschriebenen Maßnahmen einen weiteren Fortschritt für die contergangeschädigten Menschen erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rzepka
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