Peter Hintze (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Peter Hintze
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Evangelischer Theologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlament. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Der Schulunterricht und Veranstaltungen der Schulen sind dann am besten, wenn sie nachhaltig wirken. Oftmals stellt sich der Wert einer Klassenfahrt, zumal wenn sie ins Ausland geht, erst zu einem späteren Zeitpunkt heraus, etwa dann, wenn junge Menschen im Zuge ihrer weiteren Ausbildung oder im Berufsleben vor der Frage stehen, ob sie sich für einen Auslandsaufenthalt entscheiden sollten. Daß die Klassenfahrt seinerzeit nicht nur Lehrprogramm war, sondern auch Vergnügen bereitet hat, kann der Entscheidung für einen Auslandsaufenthalt nur förderlich sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Peter Hintze
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.12.2006
Von:
Kai

Hallo Herr Hintze,

Sie haben sicherlich die Diskussion um das Verbot sog. "Killerspiele" sowie auch die Änderung am Verfassungsschutzgesetz in den Medien und der Politik aufmerksam verfolgt. Beide Gesetzesänderungen werden von Günther Beckstein, Uwe Schünemann und einigen anderen Landespolitikern mit Nachdruck forciert. Daher möchte ich Sie nach Ihrem persönlichen Standpunkt zu folgenden Dingen befragen:

  • Wie ist der Begriff Killerspiel zu definieren? Sind hiermit einfache, in Deutschland weit verbreitete Egoshooter wie z.B. das oft fälschlicherweise als Folterspiel beschriebene Counter-Strike gemeint, welche auch oft ab 16 Jahren freigegeben sind, oder fallen nur extrem gewalthaltige Spiele, welche nach geltendem Recht sowieso verboten oder zumindest nur erwachsenen zugänglich sind, darunter?

  • Halten Sie ein pauschales Verbot aller Egoshooter für verhältnismäßig? Wenn ja, womit rechtfertigen Sie dies?

  • Sebastian Bosse, der Amokläufer in Emsdetten, hat in seinen Abschiedsbriefen und Tagebucheinträgen nirgends ein Computerspiel erwähnt oder gar hervorgehoben und gelobt. wie stehen Sie zu der Meinung einiger Politiker, dass das Spiel "Counter-Strike" der wahre Auslöser des Amoklaufes sein soll?

  • Polizei und Geheimdienste sollen in Zukunft ohne richterlichen Beschluss private PCs durchsuchen und unbemerkt Daten davon sammeln dürfen. Dies ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Ist diese Forderung Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz und der Verfassung vereinbar?

  • Was ist Ihre Meinung zu der Aussage eines Rechtsprofessors, der das Eindringen in einen PC mit aktivem Internetzugang als unproblematisch und nicht als Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung ansieht, da der Benutzer den Rechner ja damit prinzipiell freigibt? Wäre dieses Argument nicht so, dass das Vorhandensein eine nicht abgeschlossene Haustüre das Einverständnis für eine Durchsuchung implizieren würde?

Vielen Dank für Ihr
Antwort von Peter Hintze
bisher keineEmpfehlungen
15.12.2006
Peter Hintze
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr E-Mail vom 8.12.2006.

Computerspiele, deren wesentlicher Gegenstand das Töten ist, sind gesellschaftlich zu ächten. Etwaige Verbotsbestimmungen müßten dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen, vor allem hinreichend bestimmt sein. Welche Computerspiele von einer derartigen Regelung erfaßt würden, ließe sich nur im Einzelfall ermitteln.

Es existieren hinreichend wissenschaftliche Belege dafür, daß sogenannte Killerspiele die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig beeinflussen. Auch die jugendlichen Täter der Gewaltexzesse an deutschen Schulen waren intensive Nutzer solcher Spiele. Meines Erachtens wäre es jedoch falsch, gewalttätiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen monokausal auf die Nutzung entsprechender Computerspiele zurückzuführen. Ursächlich für jugendliche Gewaltexzesse sind tiefgreifende Persönlichkeitsstörungen, die vor allem durch die Unfähigkeit ausgelöst werden, innere und äußere Konflikte adäquat abzubauen. Deshalb bedarf eine wirkungsvolle Gewaltprävention, daß die Erziehungsberechtigten ihrer Verantwortung gerecht werden und Kinder und Jugendliche im Elternhaus und in der Schule ein friedliches Konfliktlösungsverhalten erlernen.

Die von Ihnen angesprochenen künftigen Regelungen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung beruhen auf einer entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union, die nach ausführlichen Beratungen am 21.2.2006 durch den Rat der europäischen Justizminister verabschiedet wurde und von den Mitgliedstaaten der EU nunmehr in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden muß. Mithin ist auch der deutsche Gesetzgeber gehalten, die Richtlinie in der hierfür vorgesehenen Frist umzusetzen; ihm ist kein Ermessensspielraum über das Ob eröffnet.

Zweck der mit der Richtlinie vorgesehenen Datenspeicherung ist die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung schwerer Straftaten. Die Strafverfolgung im Bereich der sogenannten kleineren und mittleren Kriminalität ist von der Richtlinie ausdrücklich nicht erfaßt. Bei der Aufklärung erheblicher Straftaten ist es für die Strafverfolgungsbehörden außerordentlich wichtig, auf Daten zugreifen zu können, die bei Telefon- und Internetverbindungen entstehen und von Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitend begangene Straftaten. Im Bereich des Internets betrifft die erlaubte Speicherung lediglich die Einwahldaten (IP-Adresse und Zeitpunkt) sowie die Verkehrsdaten zu eMails und Internettelefonie. Daten, die Aufschluß über den Inhalt einer Kommunikation (z. B. eMail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.

Ich bin der Auffassung, daß mit der Richtlinie ein sachgerechter Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung vorgenommen wurde. Deutschland hat in intensiven Verhandlungen durchgesetzt, daß die Speicherpflicht im Interesse der Freiheitsrechte auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Dies gilt sowohl für die Datenarten, die gespeichert werden müssen, als auch für die Speicherdauer, die jetzt mindestens sechs Monate beträgt.

Die von Ihnen erwähnte "Aussage eines Rechtsprofessors" ist mir unbekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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Frage zum Thema Arbeit
22.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Hintze,

Haben Sie von der Diskussion um das Grundeinkommen etwas erfahren?

www.archiv-grundeinkommen.de

Falls ja, wie stehen Sie dazu?
Antwort von Peter Hintze
bisher keineEmpfehlungen
02.01.2007
Peter Hintze
Sehr geehrte Frau ,

mir ist die Diskussion bekannt.

Ich halte ein Grundeinkommen in Form einer staatlichen Leistung ohne Bedürftigkeitsprüfung für problematisch, da es dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit widerspricht und keinen Anreiz zur Aufnahme von Arbeit, insbesondere im Rahmen eines sozial geschützten Beschäftigungsverhältnisses, schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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Frage zum Thema Umwelt
06.01.2007
Von:

Wie halten Sie es mit dem konsequenten Schutz der Nichtraucher
in allen der Allgemeinheit zugänglichen Lebensbereichen?
Antwort von Peter Hintze
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08.01.2007
Peter Hintze
Sehr geehrter Herr Heer,

vielen Dank für Ihre Anfrage in Sachen Nichtraucherschutz.

Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.

Die Arbeitsgruppe hat einen fachlich tragfähigen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.

Über das weitere Vorgehen der Bundesländer mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Rauchverbot zu realisieren, soll die Arbeitsgruppe bis März einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehen wir davon aus, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Fraktionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um ein möglichst weitreichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen. Es liegt nun an den Ländern, es umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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Frage zum Thema Senioren
08.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Hintze,

Die unterlassenen Inflationsanpassungen der Altersrenten wirken sich bereits bei vielen Beziehern besonders kleiner Renten dramatisch aus. Viele dieser Menschen müssen die gewohnte Ernährung auf Billigkost umstellen oder schlimmer noch, karitative Einrichtungen aufsuchen, um sich einmal satt zu essen. Von der Politik werden jedoch immer wieder gebetsmühlenartig die für Familien beschlossenen Förderungen herausgehoben! Meine Frage an Sie lautet: Werden einem Menschen mit Eintritt in das Rentenalter die Familienbande aberkannt und verliert er dann auch den Anspruch auf Familienförderung? Ist es nicht auch eine Schande, wenn man die Diskussion über fortschreitende Rentnerarmut in der großen Koalition meidet oder sogar fürchtet, wie der Teufel das Weihwasser?
Bedingt durch unterlassenen Inflationsausgleich, gestiegene Gesundheitskosten, Gebührenanhebungen durch Kommunen, Mehrwertsteuererhöhung und vieles mehr, sinkt der Kaufkraft der Renten um durchschnittlich 3% pro Jahr. Ohne Inflationsausgleich werden Rentner damit ca. 20% weniger an Kaufkraft haben. Bis dahin dürfte aber auch das Vertrauen in jede gesetzlich verordnete Altersvorsorge und in die Politik verloren gegangen sein.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.01.2007
Von:

Lieber Herr Hintze,

Besten Dank für Ihre Antwort zum Thema Grundeinkommen.

Sie schreiben, daß es dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit wiederspricht. Das ist mir nicht einsichtig.
Wissen Sie wie bitter es ist, keinen Arbeitzplatz zu bekommen, weil man überqualifiziert ist und so nicht ins Team passt?
Arbeitzplätze der eigenen Ausbildung aber nicht bekommt, weil man statt Erfahrung im Beruf nur Erfahrung beim Kindererziehen gesammelt hat?
Ich verstehe nicht, daß die Politik davon ausgeht, daß Arbeit für alle da ist, oder für alle geschaffen werden kann. Das ist doch eine Lüge.
Erkennt man aber an, daß es immer Menschen geben wird, die Keine Arbeit haben, wäre es nur fair diese Menschen nicht noch durch milde Sozialgaben zu stigmatisieren!
Mit aller Hochachtung vor Ihrer schwierigen Arbeit


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