Peter Hintze (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Peter Hintze
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Evangelischer Theologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlament. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die DDR-Opferrente wird ehemaligen politischen Häftlingen gewährt, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 6 Monate inhaftiert waren und wirtschaftlich bedürftig sind. Voraussetzungen für den Erhalt der Opferrente sind u. a. eine Bescheinigung über die Inhaftierung gemäß § 10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes und eine strafrechtliche Rehabilitierung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.06.2008
Von:

Sie sind der Erfinder der roten Socken-Kampagne.

Warum verschweigen Sie, dass die CDU die sed-und systemgetreuen Blockparteien Ost-CDU und Bauernpartei übernommen hat bzw. warum findet hierzu keine Aufarbeitung statt?

Was sagen Sie dazu, dass Frau Merkel ein Foto nicht herausgeben will, wie dieser Link zeigt:

www.spiegel.de

Haben wir keine Pressefreiheit? Frau Merkel ist doch eine Person öffentlichen Interesses!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Hintze
5Empfehlungen
05.06.2008
Peter Hintze
Sehr geehrte Frau ,

die CDU steht für alle Menschen offen, die sich zu den Grundwerten der Partei bekennen. Dazu gehören insbesondere das christliche Menschenbild und die daraus abgeleiteten Werte der Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft. Die Mitgliedschaft in der CDU ist mit der klaren Erwartung verbunden, dass sich die Mitglieder zu diesen Grundwerten und Prinzipien bekennen. Dies gilt auch für die ehemaligen Mitglieder der Ost-CDU und der Bauernpartei. Sollten Mitglieder der CDU durch Wort oder Tat beweisen, dass sie gegen die Werte und Prinzipien der Partei verstoßen, so müssen sie damit rechnen, ausgeschlossen zu werden.

Demgegenüber wurde die SED wurde nach dem Zusammenbruch der DDR bewusst als eine sozialistische Partei erhalten, die aufgrund ihrer Programmatik die SED-Mitglieder und DDR-Kader von der Notwendigkeit entband, sich unmissverständlich vom Ziel einer sozialistischen Gesellschaft zu verabschieden. In welchem Maße diese Partei - nun unter dem Namen "Die Linke" – auch weiterhin an diesen Zielen festhält, zeigt neben der Aufnahme von DKP-Mitgliedern auf die eigenen Wahllisten auch der Umstand, dass der aktuelle Verfassungsschutzbericht die Partei unter der Rubrik "linksextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle" führt und im Hinblick auf die innerparteilichen Zusammenschlüsse "Kommunistische Plattform" und "Marxistisches Forum" ausdrücklich von "offen extremistischen Strukturen in der Partei" spricht. Für bemerkenswert halte ich auch, dass im programmatischen Gründungsdokument der Partei "Die Linke" (Programmtische Eckpunkte) der "Zusammenbruch der Sowjetunion" als "größtes Gegengewicht" zur Marktwirtschaft bedauert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Staatssekretät,

ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Leider gehen Sie auf den Spiegel-Link nicht ein! Warum???

Leider beantworten Sie auch sonst meine Fragen nur allgemein und schieben alle Verantwortung in Richtung Linkspartei.

Ich sende Ihnen gerne einen Ausschnitt aus der Wikipedia über die CDU-Spendenaffäre mit:

"Ende März 2000 wird bekannt, dass die Stasi spätestens seit 1976 über die Schweizer Konten und schwarze Spenden der West-CDU informiert war. Kohl wurde wohl schon seit Jahrzehnten von der Stasi abgehört. In der Folge erklärte das Bundesinnenministerium, dass vor der Wiedervereinigung auf Beschluss der Regierung Kohl Stasi-Abhörprotokolle westdeutscher Politiker vernichtet worden sind.

Am 6. Mai 2000 wird bekannt, dass Kohl angeblich auch Geld aus dem SED-Vermögen nach dem Zusammenbruch der DDR erhalten haben soll. Außerdem gibt es Hinweise, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen behindert wurde, die zur Aufdeckung der "schwarzen Konten" geführt haben: beispielsweise sollen angeblich Haftbefehle u.a. gegen den – daraufhin flüchtigen – Staatssekretär Pfahls außer Kraft gesetzt worden sein."

Sieht Ihrer Meinung nach so eine Aufarbeitung aus?

Vor ein paar Wochen musste der designierte thüringische Justizminister auf sein Amt verzichten, weil er für ein rechtes Blatt zuvor Berichte verfasst hatte. Sie hatten Herrn Hohmann in Ihren Reihen, der antisemitische Ausfälle hatte.
Sie hatten viele Ex-NSDAPler in die CDU/CSU integriert. Und Herr Köhler ließ sich 2004 von Herrn Fielbinger in der Bundesversammlung mitwählen. Ich darf Sie an die Oettinger-Rede nach dem Tode von Herrn Fielbinger aufmerksam machen.

Wie genau sah in diesen Fällen die Aufarbeitung der Union aus?
Ich kann leider wenig erkennen. Obwohl ich früher sehr gerne und aus vollster Überzeugung Union gewählt habe, muss ich Ihnen mitteilen, dass das in meinen Augen keine Aufarbeitung ist.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Soziales
06.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Hinze,

wie Sie sicherlich wissen, ist die Arbeitsmarktsituation in Wuppertal und ganz Deutschland nicht rosig.
Neben der offiziellen Statistik gibt es noch die verdeckte Arbeitslosigkeit. Warum rechnet man z.B. 1 Euro Jobber, Umschüler und die Menschen in der 58er-Regelung nicht in die Statistik mit ein?

Ich habe eine Bekannte die ALG II bezieht , die von der ARGE besucht wurde und sehr unsanft behandelt wurde.

Kann es sein, dass man derart in das Privatleben eines Menschen eindringt?

Dieser Link zeigt, dass das kein spezifisches Problem von Wuppertal ist: daserste.ndr.de

Offensichlich werden ALG II Empfänger sehr unsampft behandelt. Darf man Menschen im Kleiderschrank rumwühlen? Ist das nicht durch die Unverletzbarkeit der Wohnung gewährleistet?

Ich persönlich würde mit einer Strafanzeige bei so einem Verhalten der ARGE reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Hintze
1Empfehlung
09.06.2008
Peter Hintze
Sehr geehrte Frau ,

als arbeitslos gilt, wer Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht, nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeitet und kein Rentner ist.

Nicht in die Arbeitslosenstatistik zählen diejenigen Arbeitslosen, die "Maßnahmen aktiver Beschäftigungspolitik" in Anspruch nehmen. Dies sind Bildungs-, Förderungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sollen. Hierzu zählen Umschulungen sowie Ein-Euro-Jobs, die darauf abzielen, die Chancen auf eine Integration in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Gegen eine Einbeziehung von Umschülern und Ein-Euro-Jobbern in die Arbeitslosenstatistik spricht, dass diese Personengruppen dem Arbeitsmarkt bis zur Beendigung der Maßnahme nicht zur Verfügung stehen.

Nicht in die Arbeitslosenstatistik zählen ferner diejenigen, die die sogenannte 58er-Regelung in Anspruch nehmen. Nach dieser Regelung können Arbeitslose, die über 58 Jahre alt sind, unter der Voraussetzung Arbeitslosengeld beziehen, dass sie erklären, keine Arbeit mehr aufnehmen zu wollen. Die Nichtberücksichtigung dieser Personengruppe rechtfertigt sich ebenfalls daraus, dass die betreffenden Personen faktisch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Entscheidend ist, ob eine Arbeitslosenstatistik geeignet ist, die Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt hinreichend abzubilden, dies ist bei der von der Bundesagentur für Arbeit verwendeten Statistik der Fall, da sie Trends auf dem Arbeitsmarkt ausreichend genau abbildet. Auch am Maßstab der Regeln der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) kann die Statistik der Bundesarbeitsagentur als genau betrachtet werden, da die ILO – anders als die Arbeitsagenturen - beispielsweise nur mit Stichproben arbeitet und Personen bereits als nicht arbeitslos erfasst, wenn sie lediglich eine Stunde in der Woche arbeiten.

Was das von Ihnen angesprochene Verhalten einiger ARGEN anbelangt, so ist es deren Aufgabe, die Voraussetzungen für den Erhalt von Alg II zu überprüfen, um im Interesse der Allgemeinheit Leistungsmissbräuche zu verhindern. Dabei haben die ARGEN selbstverständlich das geltende Recht zu beachten. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, so können die Betroffenen hiergegen den Rechtsweg beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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Frage zum Thema Soziales
09.06.2008
Von:

Sehe geehrter Herr Hintze,

in einer Antwort auf eine frühere Frage schreiben Sie:
"Entscheidend ist, ob eine Arbeitslosenstatistik geeignet ist, die Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt hinreichend abzubilden, dies ist bei der von der Bundesagentur für Arbeit verwendeten Statistik der Fall, da sie Trends auf dem Arbeitsmarkt ausreichend genau abbildet."
Demzufolge wären Aussagen, die sich auf die Höhe der Arbeitslosenzahl beziehen doch purer Unsinn.
Bitte führen Sie doch dann eine umfassende Aufklärungskampagne bei Ihren Abgeordnetenkollegen und bei allen Medien durch, die die reine Arbeitslosenzahl als Maßstab für gute - oder weniger gute - Politik heranzienen.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Höhe der Arbeitslosenzahl Ihrer Meinung nach eigentlich so gut wie nichts aussagt? Sollte dann in der monatlichen Pressekonferenz der Arbeitsagentur nicht besser nur noch der Trend angegeben werden?
Ist es Ihrer Meinung nach nicht beschönigend, wenn die offiziellen Arbeitslosenzahlen durch das Ausklammern von Arbeitslosen, die gerade mal in einer Maßnahme, niedriger gerechnet werden als sie tatsächlich sind. Der 1-Euro-Jobber steht dem Arbeitsmarkt sehr wohl zur Verfügung. Er würde sicher einen regulären Arbeitsplatz mit Kusshand annehmen - wenn ihm denn einer angeboten würde.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Finanzen
27.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Hintze,

dieser Tage hat das Kabinett die Einführung eines elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) beschlossen. Man muss also damit rechnen, dass das entsprechende Gesetz bald im Bundestag zur Abstimmung kommen wird. Deshalb interessiert mich die Haltung der Abgeordneten aus meinem Wahlkreis zu dieser Thematik besonders.
Ich selbst habe gegen eine solche zentrale Einkommensdatenbank schwere Bedenken.
Ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht vertretbar, die Einkommensdaten von allen Bürgern regelmäßig zu sammeln, nur weil ein Bruchteil dieser Bürger irgendwann einmal seine Einkommensverhältnisse vor einer Behörde darlegen muss? Ich meine das verstößt gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit.
Ist es tatsächlich ein Bürokratieabbau, wenn statt gelegentlich zu erstellender Einkommensnachweise nun von den Unternehmen regelmäßig und flächendeckend diese Einkommen gemeldet werden müssen?
Wie kommt der Gesetzgeber auf die Zahl von 82 Mio. €, die die Unternehmen durch die Einführung von ELENA jährlich sparen würden?
Wie ernst muss man die Kostenschätzung der Einführung von ELENA vor dem Hintergrund der Kostenschätzungen und der Kostenentwicklung bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nehmen?
Warum soll sich jeder Bürger für jetzt geschätzte 10 € eine Signatur kaufen müssen, und das alle 3 Jahre aufs Neue, wenn die Daten doch nur für einen Bruchteil der Bürger genutzt werden sollen?
Im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung, der eGK, den immer mehr ausgeweiteten Video-Überwachungen werden hier gigantische Datenpools über immer weitere Lebensbereiche der Bürger aufgebaut. Wie sicher solche Datenpools sind hat man ja nun im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung erlebt. Als sicher kann jedenfalls angenommen werden, dass diese Datensammlungen jedenfalls zum Missbrauch einladen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Hintze
2Empfehlungen
30.06.2008
Peter Hintze
Sehr geehrter Herr ,

ich halte die Einrichtung einer zentralen Datenbank im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) in der geplanten Form unter verfassungs- und insbesondere datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten für verantwortbar. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hält die Regelungen für unbedenklich.

Bei der Einrichtung des ELENA-Verfahrens im Sozialgesetzbuch finden die Datenschutzbestimmungen des Sozialgesetzbuchs volle und zum Teil noch verschärfte Anwendung. Eine von Ihnen befürchtete unzulässige Datenbevorratung wird dadurch vermieden, dass die Daten nur so lange gespeichert werden sollen, wie dies für die Erreichung ihrer Zweckbestimmung erforderlich ist. Daher ist ein differenziertes Konzept zur Löschung der jeweils nicht mehr erforderlichen personenbezogenen Teildatensätze vorgesehen. Danach löscht die sogenannte Zentrale Speicherstelle die vom Arbeitgeber übermittelten Daten, wenn diese für kein vom ELENA-Verfahren unterstütztes Verwaltungsverfahren mehr erforderlich sind. Das Gesetz beinhaltet überdies ein Auskunftsrecht, das ohne erhöhten Aufwand für den Bürger in Anspruch genommen werden kann und über das der Teilnehmer vor seiner Mitwirkung hingewiesen wird.

Richtig ist, dass die Speicherung einer derart großen Datenmenge besonders hohen Sicherheitsstandards entsprechen muss, zumal es sich um vertrauliche Daten handelt. Aus diesem Grund ist die Zentrale Speicherstelle nach dem Stand der Technik durch modernste Sicherheitsvorkehrungen geschützt, die einen Einbruch von außen extrem schwierig und unwahrscheinlich machen.

Dazu trägt bei, dass die Daten aus der Zentralen Speicherstelle nur mit Einwilligung des Bürgers abgerufen werden können, der diese Einwilligung mittels seiner qualifizierten elektronischen Signatur erteilen muss, die gleichwertig zur eigenhändigen Unterschrift ist. Wichtig ist auch, dass die Datenströme nur von der Arbeitgeberseite in die Datenbank fließen können, während ein Datenfluss aus der Datenbank ausschließlich in Richtung abrufende Behörde möglich ist. Durch diese Festlegung der Fließrichtungen wird ein Einbruch verhindert. Zudem liegt die Datenbank in einer inneren Sicherheitshülle, die keinen Zugang zu öffentlichen Netzen hat. Mittels eines Zubringers müssen ankommende Daten abgeholt und abgerufene Daten zu einer äußeren Abrufstelle gebracht werden. Außenstehende können nie selber in die Datenbank vordringen. Schließlich sind die Daten in der Datenbank nicht unter einem individuellen Zuordnungsmerkmal gespeichert, sondern verschlüsselt abgelegt. Zuordnungs- und Speicherungskriterium ist die Nummer des qualifizierten Zertifikats der Person, erweitert um die Nummer des Zertifizierungsdienstleistungsanbieters. Sollte ein qualifiziertes Zertifikat des Teilnehmers nicht vorhanden sein, wird nach gleichen Strukturmerkmalen eine Ersatznummer (vorläufige Identitätsnummer) gebildet. Auch wird die Verknüpfung zwischen dieser Nummer und der Versicherungsnummer nicht von der Datenbank selber vorgenommen, sondern von einer außen stehenden und technisch getrennten öffentlichen Stelle (Registratur Fachverfahren). Nur bei Bedarf stellt diese die Verknüpfung her, übermittelt sie an die Zentrale Speicherstelle und ermöglicht so eine sinnvolle Zuordnung. Selbst bei einem gelungenen Einbruch in die Datenbank, für den die aufgezeigten Hürden bestehen, kann der Einbrecher ohne die Zuordnung von Zertifikatsidentitätsnummer zur Person nichts mit den verschlüsselten Daten anfangen. Die Registratur Fachverfahren alleine vergibt auch die vorläufige Identitätsnummer. Dieses System wurde gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das ELENA-Verfahren entwickelt.

Was die von Ihnen angesprochene Kostenersparnis für die Unternehmen anbelangt, so beträgt sie für die zunächst vorgesehenen sechs Bescheinigungen schätzungsweise rund 85,6 Mio. Euro jährlich. Diese Schätzung beruht auf einem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates. Für die ersten drei Bescheinigungen in bisheriger Form wurden nach dem sogenannten Standard-Kosten-Modell jährliche Gesamtkosten der Wirtschaft von 106,88 Mio. Euro ermittelt. Für die weiteren drei Bescheinigungen in bisheriger Form liegen derzeit zwar noch keine Ergebnisse nach dem Standard-Kosten-Modell vor. Die Kosten wurden auf der Grundlage einer Studie des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) jedoch mit einem pauschalen Ansatz von je 5 Mio. Euro im Jahr berücksichtigt. Für alle sechs Bescheinigungen in bisheriger Form ergeben sich so ca.122 Mio. Euro jährliche Kosten für die Wirtschaft, die mit dem ELENA-Verfahren eingespart werden können. Diesen Kosten stehen nach dem Gutachten des Normenkontrollrats 36,4 Mio. Euro als jährliche Kosten des ELENA-Verfahrens für die Wirtschaft gegenüber. Hieraus ergibt sich für die Unternehmen eine Gesamtentlastung durch das ELENA-Verfahren von rund 85,6 Mio. Euro pro Jahr in der Einführungsphase. Die Erweiterung um weitere Bescheinigungen und Nachweise führt jeweils zu einer weiteren Entlastung von rund 5 Mio. Euro im Jahr.

Die Kosten für das auf der Karte benötigte qualifizierte Zertifikat werden nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund 10 Euro für 3 Jahre liegen. Muss ein Bürger ein Zertifikat gerade für das ELENA-Verfahren erstmals erwerben, so werden ihm die Kosten jedoch auf Antrag erstattet. Dies gilt für jeden Bürger. Die einmalige Anmeldung zum Verfahren ist kostenfrei und wird nur rund fünf Minuten in Anspruch nehmen. Auch die Genehmigung zum Datenabruf ist lediglich mit einem Zeitaufwand verbunden, der vergleichbar mit der Geldentnahme an einem Geldautomaten ist. Dies ist erheblich weniger als der mit der Antragstellung bislang verbundenen Zeitaufwand.

Ungeachtet dessen wird im anstehenden parlamentarischen Verfahren ausreichend Gelegenheit bestehen, die von Ihnen angesprochenen Fragen eingehend zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze
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