Peter Hintze (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Peter Hintze
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Evangelischer Theologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlament. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Haben Sie Dank für die Anregung. Die städtebauliche Planung eines Space Centers läge in der Verantwortung der Stadt Wuppertal. Das Projekt müsste in das Stadtentwicklungskonzept von Wuppertal passen und auf einem tragfähigen Konzept mit guten Erfolgschancen beruhen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Tourismus
11.03.2008
Von:

Die inflation beginnt zu galoppieren, die Gewerkschaften erzielen hohe Tarifzuschläge, selbst im öffentlichen Dienst wird es so kommen.
Die Rentner haben nach mehreren Nullrunden letztes Jahr gnädig 0,5% Erhöhung bekommen. Dies hat allein die höhere Mehrwertsteuer weggefressen. Schuldenabbau des Staates ist zweifellos wichtig, aber nicht auf Kosten der Rentner!
Die Rente ist sicher - aber kann sie noch überall den Lebensstandard einigermaßen sichern?
Die Regierung sollte die 20 Millionen Rentner nicht unterschätzen, wenn 2009 gewählt wird. Die Linke ist keine Alternative, aber Frust verleitet schnell zu Protest, der auch die CDU viele Stimmen kosten kann.
Wie sehen Sie die künftige Rentenentwicklung?
Antwort von Peter Hintze
1Empfehlung
12.03.2008
Peter Hintze
Sehr geehrter Herr ,

ich verstehe Ihre Sorge im Hinblick auf die nur geringen Rentenerhöhungen in den vergangenen Jahren. Daher würde ich es begrüßen, wenn das Rentenrecht eine stärkere Erhöhung der Renten ermöglichen würde. Leider ist dies jedoch zur Zeit ausgeschlossen. Gerne möchte ich Ihnen kurz erläutern, weshalb dies so ist und wonach sich die Anpassung der gesetzlichen Rente bemisst.

Die Rentenanpassungen erfolgen auf der Grundlage der Veränderung der aktuellen Rentenwerte in West und Ost regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres. Dabei wird der angepasste Monatsbetrag der Rente ermittelt, indem der neue aktuelle Wert mit den anderen Faktoren der Rentenformel multipliziert wird. Entscheidend ist, dass bei der Bestimmung des neuen Rentenwertes die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten zugrunde gelegt wird. Ferner werden die Veränderungen bei den Aufwendungen der Arbeitnehmer für die gesetzliche und private Altervorsorge berücksichtigt. Seit 2005 wird darüber hinaus durch einen sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern berücksichtigt. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Demnach fallen die Rentenerhöhungen tendentiell niedriger aus, wenn die Anzahl der Beitragszahler sinkt. Demgegenüber fällt die Rentenerhöhung im Regelfall stärker aus, wenn die Anzahl der Beitragszahler steigt.

Ich halte diese Regelungen für richtig und gerecht; sie liegen grundsätzlich im Interesse sowohl der Beitragszahler als auch der Empfänger der gesetzlichen Rente. Denn bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um ein Umlagesystem. Danach werden die Rentenzahlungen in erster Linie aus den Beiträgen der Arbeitnehmer bestritten, die aktuell in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aus diesem Grund muss sich die Höhe der Rentenanpassungen nach dem der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stehenden Beitragsaufkommen bemessen, das seinerseits abhängt von der Beitragsentwicklung sowie vom zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern und deren Lebenserwartung. Steigen die Löhne oder die Anzahl der Beitragszahler im Verhältnis zur den Rentenempfängern stark, nehmen die Rentnerinnen und Rentner am steigenden Wohlstand entsprechend teil. Würden die Rentenanpassungen hingegen von der Lohnentwicklung und vom Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern sowie von der steigenden Lebenserwartung der Menschen abgekoppelt und höher ausfallen, würde das Umlagesystem funktionsunfähig oder müssten die Beitragszahler unangemessen hohe Rentenbeiträge entrichten. Auch ein noch höherer Zuschuss zur Rentenkasse aus dem Bundeshaushalt, der bereits heute ca. 80 Milliarden Euro im Jahr beträgt, wäre aus meiner Sicht unverantwortlich, da damit nachfolgenden Generationen unverhältnismäßig hohe Lasten auferlegt würden.

Wenn die Rentenanpassungen in den vergangenen Jahren leider nur relativ gering ausfielen, so ist dies der allgemeinen Lohnentwicklung und dem ungünstigen Verhältnis zwischen der Anzahl der Beitragszahler und Rentenempfänger sowie der gestiegenen Lebenserwartung geschuldet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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Frage zum Thema Soziales
16.03.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Hintze,
Ist es gerecht, wenn ein Rentner, der z.B. 500 € monatlich erhält, bei einer beabsichtigten Rentenerhöhung von 1,1 %, sich die Rente nur um 5,50 € erhöhen würde und bei einem Rentner, der 5000 € bekommt, die Rente um 55 € angehoben wird ?
Der Rentner mit geringem Einkommen muß die allgemeinen Teuerungen wie Lebensmittel, Strom, Gas u.a.m. genauso bezahlen, wie der Rentner mit höherem Einkommen. Somit klafft die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinander. Von einer sozialen Gerechtigkeit, wie die Parteien dies täglich verkünden, kann doch keine Rede sein. Die gesamten staatlichen Mehrkosten sollten als Sockelbetrag gleichmäßig auf alle Rentner aufgeteilt werden, damit die Teuerungsrate für alle aufgefangen wird.
Wie ist Ihre Meinung hierzu ?
Antwort von Peter Hintze
2Empfehlungen
17.03.2008
Peter Hintze
Sehr geehrter Herr ,

sicherlich sind die Bezieher kleinerer Renten durch die Erhöhung der Lebenshaltungskosten im Hinblick auf das ihnen zur Verfügung stehende Einkommen verhältnismäßig stärker betroffen. Die Höhe der Renten bemisst sich allerdings nach der Höhe der durch eigene Beitragsleistungen an die gesetzliche Rentenversicherung erworbenen Rentenanwartschaften. Daher hielte ich es auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten für problematisch, bei den Rentenanpassungen bestimmte Gruppen besser zu stellen und ihnen Renten zu zahlen, die - in der Logik des sogenannten Umlagesystems - höher sind als die erworbenen Anwartschaften. Auch auf Seiten der Beitragszahler, die mit ihren Beiträgen die gesetzliche Rentenversicherung finanzieren, sind die Bezieher geringerer Einkommen durch erhöhte Lebenshaltungskosten verhältnismäßig stärker betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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Frage zum Thema Soziales
17.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Hinze,

wie schätzen sie die Rentenerhöhung von 1,1% ein im Verhältnis zu den Diätenerhöhungen um 9% und wie werten Sie den Aufschrei gegen diese "Erhöhung" einiger Ihrer Fraktionsmitglieder? Ich empfinde es als Verhöhnung der Rentner und Entwürdigung der geleisteten Lebensarbeit. Die Inflationsrate ist um einiges höher. Nimmt man die Jahre zusammen in denen es keine Erhöhung gab kommt man auf ca. 9%. Vielen Dank dafür, dass Sie uns Rentner weiter in die Armut schicken!
Für uns im Osten ist es besonders empfindlich, denn wir haben keine zusätzlichen Betriebsrenten!
Aber Ihre Partei wollte ja allen weißmachen, dass der Aufschwung "UNTEN" angekommen ist. Erkennen Sie nicht selbst die LÜGE?
Antwort von Peter Hintze
1Empfehlung
18.03.2008
Peter Hintze
Sehr geehrter Herr ,

ich begrüße die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Renten um 1,1 %.

Mir ist bewusst, dass insbesondere die Bezieher kleinerer Renten durch die Erhöhung der Lebenshaltungskosten im Hinblick auf das ihnen zur Verfügung stehende Einkommen verhältnismäßig stärker betroffen sind. Daher würde ich es begrüßen, wenn eine stärkere Erhöhung der Renten möglich und verantwortbar wäre. Dies halte ich zur Zeit jedoch für ausgeschlossen.

Die Rentenanpassungen erfolgen auf der Grundlage der Veränderung der aktuellen Rentenwerte in West und Ost regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres. Dabei wird der angepasste Monatsbetrag der Rente ermittelt, indem der neue aktuelle Wert mit den anderen Faktoren der Rentenformel multipliziert wird. Bei der Bestimmung des neuen Rentenwertes werden die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten zugrunde gelegt. Ferner wird seit 2005 durch einen sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern berücksichtigt. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Demnach fallen die Rentenerhöhungen tendentiell niedriger aus, wenn die Anzahl der Beitragszahler sinkt. Demgegenüber fällt die Rentenerhöhung im Regelfall stärker aus, wenn die Anzahl der Beitragszahler steigt. Schließlich finden die Veränderungen bei den Aufwendungen der Arbeitnehmer für die gesetzliche und private Altervorsorge Berücksichtigung (Riestertreppe).

Durch eine Aussetzung der Stufen der sogenannten Riestertreppe in diesem und im kommenden Jahr ist es gelungen, die Renten stärken zu erhöhen, als dies nach der geltenden Rentenformel möglich wäre. Aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung kann dies ohne Anhebung des Beitragssatzes finanziert werden. Mit der Riestertreppe werden die steigenden Aufwendungen der Beschäftigten für ihre zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Da die Riestertreppe ein wichtiges Element der Anpassungsformel ist, werden die ausgesetzten Stufen in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt.

Ich halte die für die Rentenanpassung geltenden Faktoren insgesamt für richtig und gerecht; sie liegen grundsätzlich im Interesse sowohl der Beitragszahler als auch der Empfänger der gesetzlichen Rente. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um ein Umlagesystem. Danach werden die Rentenzahlungen in erster Linie aus den Beiträgen der Arbeitnehmer bestritten, die aktuell in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aus diesem Grund muss sich die Höhe der Rentenanpassungen nach dem der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stehenden Beitragsaufkommen bemessen, das seinerseits abhängt von der Beitragsentwicklung sowie vom zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern und deren Lebenserwartung. Steigen die Löhne oder die Anzahl der Beitragszahler im Verhältnis zur den Rentenempfängern stark, nehmen die Rentnerinnen und Rentner am steigenden Wohlstand entsprechend teil. Würden die Rentenanpassungen hingegen von der Lohnentwicklung und vom Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern sowie von der steigenden Lebenserwartung der Menschen auf Dauer abgekoppelt und höher ausfallen, würde das Umlagesystem funktionsunfähig oder müssten die Beitragszahler unangemessen hohe Rentenbeiträge entrichten. Auch ein noch höherer Zuschuss zur Rentenkasse aus dem Bundeshaushalt, der bereits heute ca. 80 Milliarden Euro im Jahr beträgt, wäre aus meiner Sicht unverantwortlich, da damit nachfolgenden Generationen unverhältnismäßig hohe Lasten auferlegt würden.

Wenn die Rentenanpassungen in den vergangenen Jahren leider nur relativ gering ausfielen, so ist dies der allgemeinen Lohnentwicklung und dem ungünstigen Verhältnis zwischen der Anzahl der Beitragszahler und Rentenempfänger sowie der gestiegenen Lebenserwartung geschuldet.

Was die von Ihnen angesprochene Anhebung der Abgeordnetenentschädigung anbelangt, so handelt es sich hierbei um die erste Erhöhung seit dem Jahre 2003, in dem die Entschädigung maßvoll angehoben wurde. Allerdings wurden im Gegenzug zur jetzigen Erhöhung die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten abgesenkt und die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") auf die Bundestagsabgeordneten wirkungsgleich übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Hintze,
Sie haben in den letzten Wochen, beginnend ab Februar 2008, sehr aktiv und sehr schnell Fragestellern geantwortet. Hierzu meine Hochachtung. Insbesondere haben Sie im März, am 16. und 17. auf Fragen innerhalb von einem Tag geantwortet. Dies ist bemerkenswert, wenn man auf dieser Plattform sich einen Überblick verschafft und feststellt, wie viele Politiker des Bundestages die Anfragen negieren. Am 17. und 18. März haben Sie auf aktuelle Fragen in Sachen Rentenerhöhung reagiert. Nun erlaube ich mir, in diesem Zusammenhang auf neun Fragesteller in Sachen Fremdrentengesetz aufmerksam zu machen. Von 19 nicht beantworteten Fragen betreffen neun das Thema FRG. Fast 400 Interessierte haben angeklickt und warten hier auf eine Antwort von Ihnen. Wieso sind Sie nicht so konsequent und geben den Fragenden eine Antwort ? Ist es das Thema, was Sie hier so beharrlich schweigen lässt ?
Bei öffentlichen Auftritten in den Talk-Runden sind Sie sehr aufrichtig und schlagfertig und es ist bemerkenswert, wie Sie sich in vielen Diskussionen für die Menschen, die das Thema FRG betrifft, einsetzen. Es sind nämlich diejenigen, die als Zonenflüchtlinge, Freigekaufte und Übersiedler Mauer und Stacheldraht überwunden haben. Ich möchte Sie höflichst daran erinnern, dass diese Menschen auf eine Antwort von Ihnen und insbesondere von der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag warten.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Senioren
18.03.2008
Von:

Guten Tag,
Wie ich gelesen habe begrüßen sie dass die Rentenformel ausgesetzt wird. Wie soll dieses Handeln den Glauben der jungen Bevölkerung in die Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rente stärken?
Auf der einen Seite werden die Beiträge erhöht, das Eintrittsalter auf 67 gesetzt und gesagt man soll sich Privat versichern und auf der anderen Seite wird vor der Wahl die Rentenformel ausgesetzt und den Rentnern doppelt so hohe Bezüge gegönnt.( Quelle: www.sueddeutsche.de )
Natürlich gönne ich den Rentnern das Geld aber es gibt doch einen Grund warum es diese Rentenformel gibt und diese Rentenformel auszusetzen steigert doch nicht die Nachhaltigkeit des Rentensystems. Es sieht so aus als wenn vor der Wahl den Rentnern Wahlgeschenke gemacht werden auf Kosten der Rentenkasse und der jungen Bevölkerung. Warum belasten sie wieder die Sozialkassen und geben den Rentnern nicht Geld aus den Steuereinkommen wenn sie schon ihnen was "gutes" tun wollen.
Mit freundlichen Grüßen P.
Antwort von Peter Hintze
2Empfehlungen
19.03.2008
Peter Hintze
Sehr geehrter Herr ,

ich stimme Ihnen zu, dass die Grundsätze der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten bleiben müssen. Auch bei der beschlossenen Rentenerhöhung um 1,1 % wird diesen Grundsätzen Rechnung getragen, da die ausgesetzten Stufen der sogenannten Riestertreppe nach 2011 nachgeholt werden. Die Rentenreformen der vergangenen Jahre haben dazu beigetragen, dass die Belastungen für Jüngere begrenzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Ziele der Bundesregierung auch mit dem jetzt beschlossenen Schritt erreicht werden, den Beitragssatz bis 2020 nicht über 20 % und bis 2030 nicht über 22 % steigen zu lassen und zugleich das gesetzliche fixierte Mindestsicherungsniveau vor Steuern von 46 % bis 2020 und von 43 % bis 2030 nicht zu unterschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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