Peter Hintze (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Peter Hintze
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Evangelischer Theologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlament. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Wahlkreis
Wuppertal I
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das den Zweck verfolgt, das Vertrauen in das Finanzsystems wiederherzustellen und den Geschäftsverkehrs zwischen den Finanzinstitutionen wieder in geordnete Bahnen zu lenken, wurden jedoch für die Institute, die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, klare Regelungen bezüglich der Gehaltsstrukturen eingeführt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin, Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, mehr als 7.000 Euro

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin, kooptiertes Mitglied des Vorstandes

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Peter Hintze
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Frage zum Thema Familie
18.09.2009
Von:

Jedes dritte Wort ist Gerechtigkeit in diesem Wahlkampf. Meine Frage ist zu den Renten, erweiterbar aber auch auf viele andere Felder. Rentenerhöhungen finden immer prozentual statt. Für mich stellt sich dabei sie Frage, warum Renter mit hohen Rentenbezügen automatisch mehr bekommen als die Rentner mit geringen Bezügen. Wäre es nicht viel Gerechter eine Summe X zu finden und diese dann in € & Cent allen als Erhöhung zukommen zu lassen. Durch bestehendes System ( auch bei Lohn und Gehalt ) werden die "Besserverdiener" ) erheblich bevorzugt, die, die es wirklich nötig hätten und jeden Cent umdrehen müßen sind immer die Verlierer. Ist das die Gerechtigkeit und Gleichbehandlung die die CDU seid Jahren zu vertreten hat?

MfG
R.M.Klotz
Antwort von Peter Hintze
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2009
Peter Hintze
Sehr geehrter Herr Klotz,

die Höhe der Rentenbezüge bemisst sich nach der Höhe der Beiträge, die ein Versicherter der Gesetzlichen Rentenversicherung im Verlauf seines Berufslebens in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Daraus folgt, dass derjenige, der mehr Beiträge eingezahlt hat, einen Anspruch auf eine entsprechend höhere Rente erwirbt und auch die Entwicklung seiner individuellen Rente an der allgemeinen Rentenentwicklung entsprechend teil hat. Die sogenannten Rentenanwartschaften, die ein gesetzlich Rentenversicherter aufgrund seiner Beitragszahlungen erwirbt, sind durch Artikel 14 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt. Würde die prozentuale Rentenerhöhung bei den Beziehern höherer Renten geringer ausfallen als bei den Beziehern kleinerer Renten, würde in die Rentenanwartschaften der Bezieher höherer Renten eingegriffen. Dies würde in ungünstigen Fallkonstellationen dazu führen, dass ein Arbeitnehmer A, der in seiner Erwerbszeit insgesamt geringere Beiträge eingezahlt hat als ein Arbeitnehmer B, aufgrund eines prozentual höheren Rentenanstiegs nach einer gewissen Zeit eine höhere Rente bezieht als der Arbeitnehmer B. Das hielte ich für ungerecht und für verfassungsrechtlich höchst problematisch.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze
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