Peter Aumer (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Peter Aumer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
17.04.1976
Berufliche Qualifikation
Diplom-Betriebswirt (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Regenstauf
Wahlkreis
Regensburg
Ergebnis
44,8%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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Frage zum Thema Familie
08.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Aumer,

Sie haben bei der Präimplantationsdiagnostik dagegen gestimmt. Was waren Ihre Gründe für Ihre "Nein"-Stimme.

freundliche Grüsse
peter klein

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Frage zum Thema Wirtschaft
28.09.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Aumer,

Die Abstimmung unseres Parlaments zur Aufstockung des Euro-Rettungsschirms steht an.

Es soll vom deutschen Staat eine Garantie im Volumen des jährlichen deutschen Staatshaushalts(!) übernommen werden für den Fall, dass andere Staaten der EU nicht in der Lage sind, Ihre Staatsanleihen zu bedienen. Zugleich soll der ESFS ermächtigt werden, Anleihen im achtfachen des derzeit parlamentarisch diskutierten Volumens zu begeben, unter Einbeziehung der vom deutschen Volk abgegebenen Haftungssumme.

Das Auftauchen der Hebel-Instrumente ist ein Aspekt der Diskussion, der die Sache für mich als Ihren Wähler ganz grundlegend ändert. Das Risiko der tatsächlichen Inanspruchnahme der Staatsgarantie und das Risiko von grossen Verlusten der EZB bei ihrem unter dem Gesichtspunkt der Geldwertstabilität ohnehin inakzeptablen Aufkauf der Staatsanleihen kann und darf nicht einfach ignoriert werden.

Als einfacher Geschäftsmann weiss ich, der erste Schaden ist immer der Geringste: Lassen Sie die Süd- und Irländer doch aus dem Euroraum verschwinden - wen kümmert denn das schon? Ich bitte Sie hingegen eindringlich, die deutschen Steuerzahler vor Belastungen zu schützen, die meines Erachtens kein Staatshaushalt verträgt und eine ganze Generation an Steuerzahlern vermutlich nicht mehr wird bezahlen können.

Wie werden Sie in der geplanten Abstimmung stimmen?

Mit freundlichen Grüssen

-
Regensburg

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Frage zum Thema Finanzen
23.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Aumer,

Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und FDP wurde unter anderem ausgeführt:

"Wir werden insbesondere:

  • die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten neu ordnen,

  • dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird"

Keines dieser Vorhaben wurde bisher tatsächlich umgesetzt. Tatsächlich wurden sogar für die Finanzverwaltung unliebsame Entscheidungen teils durch rückwirkende Gesetzesänderungen ausgehebelt.

So hatte zum Beispiel der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.7. 2011, VI R 38/10 entschieden, das Kosten der Erstausbildung regelmäßig als Werbungskosten abzugsfähig sind. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurde diese höchstrichterliche Rechtsprechung auch schon wieder aufgehoben. Trotz gegenteiliger Äußerungen im Koalitionsvertrag wurde der alte Rechtsstand wieder festgeschrieben.

Ein weiterer "gesetzgeberischer Nichtanwendungserlass" betrifft den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten. Auch hier hatte der Bundesfinanzhof eine den Steuerpflichtigen begünstigende Entscheidung getroffen. Mit Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist auch diese Rechtsprechung nicht mehr anwendbar.

Anhand der Aufzählung ist erkennbar, das hier regelmäßig Steuerzahlerfreundliche Urteil des höchsten Finanzgerichts Deutschland durch Änderung der Steuergesetze nicht angewendet werden sollen. So wird die Praxis der Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung einfach durch das Gesetzgebungsverfahren ersetzt.

Wie stehen Sie als Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dieser Praxis der "gesetzgeberischen Nichtanwendungserlasse"?

Wird hierdurch nicht die grundgesetzlich festgeschriebene Gewaltenteilung umgangen, wen die Exekutive (Finanzverwaltung) in die Arbeit des Gesetzgebers eingreift und praktisch die Gesetzesänderungen zumindest mit veranlasst?
Standard-Antwort von Peter Aumer
bisher keineEmpfehlungen
18.01.2012
Peter Aumer
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich entschieden, nicht am Internetforum "abgeordnetenwatch" teilzunehmen.

Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage aber auf persönlichem Weg. Bitte nutzen Sie dazu eine der vielen Möglichkeiten, um mit mir in Kontakt zu treten. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Homepage www.peter-aumer.de. Zudem besteht die Möglichkeit, mich in einer meiner Bürgersprechstunden aufzusuchen. Meine Mitarbeiter werden Ihnen gerne einen Termin vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
05.02.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Peter Aumer,

Sie sind Mitglied des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. So können Sie mir sicherlich meine Frage zur Eingabe von Susanne Wiest vom 10.12.2008 zum Bedingungslosem Grundeinkommen (BGE) beantworten:
1. Wie können Sie erklären, dass nach diesen vergangenen 3 Jahren immer noch kein Arbeitsergebnis diesbezüglich von Ihnen vorliegt?
2. Welchen Sinn macht Ihre interne Regelung, dass die vertretenen Fraktionen im Ausschuss nacheinander statt parallel sich mit der Eingabe beschäftigen?
3. Wann rechnen Sie persönlich mit einer Vorlage des Ausschussergebnisses beim dt.Bundestag?
4. Haben Sie im Ausschuß verschiedene Modelle zum Grundeinkommen diskutiert und bewertet? Haben Sie dazu auch Menschen eingeladen und gehört, die sich mit diesem Thema intensiv beschäftigen, wenn Ja, dann welche Personen?
5. Wie schätzen Sie persönlich die diesbezügliche Empfehlung des Petitionsausschusses für den Deutschen Bundestag im Ergebnis ein?

Für Ihre geschätzte Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.
mit freundlichen Grüßen
-, Lüneburg

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