Oliver Keymis (GRÜNE)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Oliver Keymis
© Landtag NRW
Geburtstag
30.12.1960
Berufliche Qualifikation
Regisseur
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Vizepräsident des Landtages
Wohnort
Meerbusch
Wahlkreis
Rhein-Kreis Neuss III
Ergebnis
10,8%
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen
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(...) Nach Abschluss dieser Beratungen fällt dann die Entscheidung und hier im Landtag NRW werden, nach allem was bekannt ist, mindestens drei Fraktionen für die Annahme des 15. Rundfunkänderungs-Staatsvertrages stimmen und ihn damit mit breiter Mehrheit auch hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen ratifizieren. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kultur
08.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Keymis,

Ich finde es sehr bedauerlich dass sie direkte Fragen nicht beantworten sondern nur "irgendwas" antworten, dass die Frage aber nicht beantwortet. (siehe meine Frage oben z.B. Unabhängigkeit Prof. Kirchhof oder die Frage von Frau Schmidt-Lake über die KOSTEN der Unterhaltung die sie mit ProgrammZEITEN in der Prime Time beantworten)
Deshalb nur eine Frage die sie mir beantworten können:

Sie zitieren immer Prof Kirchhof und Prof Bull. Beide wurden ja von ARD und ZDF für Gutachten ausgesucht und bezahlt.

Können sie keinen unabhängigen Gutachter / Prof. (der nicht von ARD und ZDF für Gutachten bezahlt worden ist) zitieren?

Mit freundlichen Grüßen P.
Antwort von Oliver Keymis
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08.12.2011
Oliver Keymis
Sehr geehrter Herr ,

neben den von mir zitierten Gutachtern verweise ich gerne auch auf die seit einigen Jahrzehnten sehr kontinuierliche Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht, das sich gerade zu den Fragen der Rundfunkfinanzierung, aber auch zum Auftrag und zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder sehr eindeutig in dem Sinne geäußert hat, den ich, auch in meinen Antworten an Sie über "abgeordneten-watch.de" zum Ausdruck gebracht habe.

Im Übrigen unterstellen Sie mit Ihrer Frage, dass die zitierten Professoren nicht unabhängig gutachten, was deren wissenschaftliche Reputation quasi automatisch in Frage stellt, weil sie für ihre Gutachten beauftragt wurden und dafür auch honoriert worden sind. Wenn man das in Ihrem Sinne, Herr , betrachtet, kann es keine unabhängigen Gutachter geben, außer denen, die ohne Auftrag und Honorar ausführliche Expertisen anfertigen. Solche Gutachten sind mir allerdings bisher auch nicht bekannt.

Mit Dank für Ihre Nachfrage über "abgeordnetenwatch.de" verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Oliver Keymis
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.12.2011
Von:

Ich habe nie die ÖR konsumiert noch möchte ich das inrgendwann. Die Regelung/Gesetz, welches meines Erachtens gegen Grundgesetz Artikel 5 verstösst, dass ich für die Möglichkeit der Nutzung bezahlen muss nur weil ich einen PC besitze. Das Geld, Ihre 60 Cent pro Tag, fehlen mir an anderer stelle die ich nicht nutzen kann um mir wirklich unabhängige private Nachrichten zu kaufen in Form von Zeitschriften, Zeitungen oder Internetangeboten die mit mehr Kompetenz recherchiert werden als die ÖR. Bürger möchten "Jeder bezahlt der auch Nutzt." Ab 2013 heisst es "Jeder zahlt selbst wenn man nicht nutzt."
  • Warum weigert man sich eine Registrierung für den Internetdienst einzuführen und die Gebühr für Computer und Handy ähnliche Geräte zu streichen?
  • Wie kann man sich als Bürger gegen die Kopfsteuer bzw Haushaltspauschale 2013 wehren wenn man keine Geräte zum Empfang besitzt?

*Unter einer Kopfsteuer versteht man eine Steuer, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen absoluten Steuerbetrag zahlt - ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse wie Einkommen, Vermögen, Familienstand, Leistungsfähigkeit, usw.
Aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1908: Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit.
Antwort von Oliver Keymis
bisher keineEmpfehlungen
08.12.2011
Oliver Keymis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift über "abgeordnetenwatch.de". Zu den von Ihnen gestellten Fragen nehme ich gerne wie folgt Stellung:

1. Wenn Sie aus sozialen Gründen die 60 Cent pro Tag, also 17,98 Euro Rundfunkgebühr pro Monat nicht zahlen können, stellen Sie bitte einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr, dieses Recht steht Ihnen heute zu und wird Ihnen auch künftig zustehen.

2. Mit der Einführung der neuen Rundfunkabgabe ab 2013 wird die gerätebezogene Gebühr abgeschafft, also die Extragebühren für, wie Sie es schreiben, "Computer und Handy ähnliche Geräte" wird gestrichen.

3. Es handelt sich bei der neuen Mediengebühr eben nicht um eine "Kopfsteuer", sondern um eine Abgabe pro Haushalt, egal wie viele Menschen dort leben und welche und wie viele rundfunkempfangstaugliche Geräte dort benutzt werden.

4. Wenn Sie ernsthaft verfassungsrechtliche Bedenken haben, so steht Ihnen das Recht zu, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde schriftlich und mit Begründung einzureichen. Dies können Sie frei und ohne Anwalt tun. Wörtlich heißt es dazu im "Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht" unter www.bundesverfassungsgericht.de : "Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt." Die weiteren Bedingungen sind unter dem oben genannten Link nachzulesen.

Mit Dank für Ihre Zuschrift und

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keymis MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.12.2011
Von:

Zu Ihrer 1. Antwort: Jetzt könnte ich befreit werden aber ab 2013 nicht ganz weil diejenigen die jetzt eine Befreiung bekommen können z.b. Blinde, Taube oder Empfänger von Leistungen, werden nur noch teilweise befreit. Stellen Sie sich vor ein Blinder oder Tauber Mensch sitzt vor Ihnen. Wie erklären Sie ihm warum er dafür zahlen soll?

Zu Ihrer 2. Antwort: Ich müsste jetzt 5,76 € zahlen und hab 2013 17,98 €. Für das gleiche Geld benutze oder bekomme ich nicht mehr. Wo wird da etwas gestrichen?

Zu Ihrer 3. Antwort: Derzeit werden pro Haushalt maximal 17,98 € bezahlt nur wenn Geräte vorhanden sind. Ab 2013 zählt jeder Haushalt/Wohnung als eine Person die genauso maximal 17,98 € zahlt selbst wenn keine Geräte vorhanden sind. Bei den jetzigen Gesetzen wäre das unerlaubte Gebührenerhebung. aber ab 2013 ist es legale Abzocke, wie es die Bürger dieses Landes derzeit nennen. Wie verantworten Sie dieses legale kriminelle Gesetz?

Zu Ihrer 4. Antwort: Wenn selbst studierte Professoren mit Beschwerden scheitern, welche chancen haben dann einfache Bürger?
Antwort von Oliver Keymis
bisher keineEmpfehlungen
09.12.2011
Oliver Keymis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneuten Nachfragen über "abgeordneten-watch.de". Zu den vier angesprochenen Fragen nehme ich gerne noch einmal wie folgt Stellung:

zu 1. Die Befreiungsregelungen bleiben weitestgehend unverändert. Ich füge Ihnen zur Ihrer Information eine Übersicht an.

Zu 2. Die neue Rundfunkgebühr führt ab 2013 als Haushaltsabgabe zu einer insgesamt gerechteren Verteilung der Kosten. Davon profitieren viele, manche werden mehr bezahlen. Insgesamt führt ein fair verteilter Rundfunkbeitrag z.B. dazu, dass die Rundfunkgebühren stabil bleiben. Das zahlt sich für jeden Rundfunkteilnehmer aus. Wenn Sie kein Radio - oder Fernsehgerät besitzen, können Sie ja alle Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werbefrei auch über das Internet nutzen. Weiterhin gilt:
wer aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen nicht zahlen kann, wird nach wie vor von den Rundfunkgebühren befreit - siehe wiederum die beigefügte Übersicht zu 1.

Zu 3. Der Anteil der Haushalte, in denen keinerlei Rundfunkempfangsfähige Geräte vorhanden ist statistisch sehr gering. Dr. jur. Hans Peter Bull, Univ.-Prof. (em.) für Öffentliches Recht Bundesbeauftragter für den Datenschutz a.D. hat zur Gerechtigkeitsfrage - wie ich finde - sehr nachvollziehbar Folgendes ausgeführt: "Der jetzt bevorstehende Systemwechsel ist gerecht, weil er dazu beitragen wird, die Erhebungsdefizite zu verringern und dadurch eine Erhöhung der Beiträge zu vermeiden. In fast jeder Wohnung ist heute mindestens ein Hörfunkempfänger vorhanden und in weit über 90 Prozent aller Wohnungen außerdem ein Fernsehempfänger; hinzukommen die ebenfalls flächendeckend verbreiteten PCs (und Mobiltelefone), die über das Internet auch Rundfunkprogramme empfangen.
Auch in den allermeisten Betriebsstätten werden Geräte betrieben, die zum Rundfunkempfang bestimmt und geeignet sind. Der Rundfunkbeitrag ist heute "die dem Rundfunkverfassungsrecht angemessene Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Allenfalls diejenigen Wohnungs- und Betriebsstätten-Inhaber, in deren Bereich dauerhaft kein Empfangsgerät vorhanden ist, könnten sich über die Beitragspflicht beschweren, die insofern wie eine Art "Rundfunksteuer" erscheint. Über diese "Gerechtigkeitslücke" hilft die Ermächtigung an den Gesetzgeber hinweg, sich bei der Tatbestandsbildung am Regelfall zu orientieren, d.h. auf typische Sachverhalte abzustellen und seltene Ausnahmen zu ignorieren."

Zu 4. Vor dem Bundesverfassungsgericht hat bei einer Verfassungsbeschwerde jede Bürgerin und jeder Bürger die gleichen Chancen, wenn die Verfassungsbeschwerde schriftlich eingereicht und hinreichend begründet ist. Ob die Beschwerde zugelassen wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Mit freundlichem Gruß

Oliver Keymis MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.02.2012
Von:

Wie wird mit Bürgern umgegangen, die weder Radio, noch Autoradio, noch Fernseher und INternet haben.?
Müssen alle bezahlen? Wo bleibt da der Freiheits- und Gleichheitsgedanke?
Antwort von Oliver Keymis
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16.03.2012
Oliver Keymis
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Der neue Rundfunkbeitrag, der ab dem Jahr 2013 pro Haushalt erhoben wird, ist von allen Bürgerinnen und Bürgern zu entrichten, unabhängig davon, ob sie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote nutzen oder nicht.

Wörtlich heißt es dazu auf Seite 60 im "Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" des Prof. Dr. Kirchhoff: " Dabei kann der Gesetzgeber von der Vermutung ausgehen, dass die Inländer in Deutschland regelmäßig einen Vorteil aus dem Rundfunkangebot ziehen, weil die Nutzbarkeit dieses Angebotes den Handlungsraum ihrer Meinungs- und Informationsfreiheit, ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit, bei beruflicher Nutzung auch ihrer Berufsfreiheit deutlich erweitert und sie dieses Angebot in der Regel auch nutzen."

So gesehen trägt man mit dem neuen Beitrag eben auch dann zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot bei, wenn man es selbst nicht nutzt. Da hier aber der Nutzen für die Allgemeinheit auch bundesverfassungsgerichtlich vielfach festgestellt wurde, kann man sich von der Zahlung dieses Rundfunkbeitrags nur aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise befreien lassen. Die hierzu geltenden Befreiungstatbestände füge ich gerne auch dieser Antwort noch einmal an.

Nicht nur das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass Freiheit und Gleichheit eben genau auch durch den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gewährleistet werden. Er wird als systemrelevant für die Meinungsfreiheit und die Meinungsvielfalt angesehen und damit als Grundfeste für unsere freiheitliche Demokratie definiert. Dafür sind gerechterweise alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu einem Beitrag heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie selbst dieses Angebot nutzen oder nicht - ähnlich verhält es sich ja auch mit anderen öffentlichen Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen und für die wir alle gemeinsam zahlen, ohne dass wir alle sie jeweils auch nutzen oder gar nutzen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keymis
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