Oliver Jörg (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
2. Juristisches Staatsexamen
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwalt, MdL
Wohnort
Würzburg
Stimmkreis
Würzburg-Stadt
weitere Profile
(...) Ich kann nachvollziehen, wie wichtig allen Beteiligten und Betroffenen des Flughafenausbaus Dialog und Austausch von Argumenten sind. Mit dem am 26. Juli 2011 durch die Regierung von Oberbayern erteilten Planfeststellungsbeschluss werden noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Oliver Jörg
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Jörg!

Ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Antwort. Sie bringt ein merkwürdiges neues Argument, das mich einerseits entsetzt, andererseits erneut veranlasst, Ihnen Fragen zu stellen.

Zwar plädieren Sie nicht für das Verbot von Informationsquellen, aber Sie heben die angeblich besondere Bedeutung einer bestimmten Informationsquelle hervor, einer Informationsquelle in einem Medium mit Breitenwirkung und Suggestivkraft, die in der Lage ist, die Masse der Bevölkerung leicht zu manipulieren. Auf Grund dieser angeblich besonderen Bedeutung soll dann diese Informationsquelle mit nicht geringen monatlichen Zwangsabgaben der Bevölkerung bevorzugt werden. Diese bevorzugte Quelle soll ein besonderes Forum für den Meinungsaustausch verschiedener gesellschaftlicher und politischer Akteure sein, obwohl der Bürger sich schwer durch dieses Medium (Rundfunk) ausdrücken kann (im Gegensatz zum Internet). An dieser bevorzugten Quelle soll der (unmündige?) Bürger Kritik- und Urteilsfähigkeit entwickeln. Diese Informationsquelle wird für seriös und vertrauenswürdig erklärt. Die Vielfalt im "zunehmenden Flut an Informationen" wird anscheinend als störend betrachtet.

Meine Fragen:

(1) Sehen Sie in dieser Bevorzugung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks nicht einen Konflikt mit der Informationsfreiheit (GG Art. 5)?

(2) Erfüllt die Presse die von Ihnen erwähnten Legitimations- und Kontrollfunktion nicht viel besser?

(3) Sehen Sie nicht eine Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat in dieser Entwicklung/ Einstellung, die den Missbrauch vom Rundfunk für Manipulationszwecken erleichtert?

(4) Wie ist das mit den Werten einer bürgerlichen Partei wie die CSU vereinbar? Wäre es nicht eher von einer sozialistischen Partei zu erwarten, von der DDR?

(5) Übrigens, das Vorhandensein eines Gerätes wurde immer durch Erklärung des Gebührenschuldners erfasst. Was soll der technologische Fortschritt da geändert und erschwert haben?

MfG
Antwort von Oliver Jörg
bisher keineEmpfehlungen
02.12.2010
Oliver Jörg
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ihre Einschätzung, wonach das Medium Fernsehen grundsätzlich versucht, Menschen zu manipulieren und sie zu unmündigen Bürgern macht, kann ich nicht teilen.

Im Hinblick auf unser duales System (öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk) hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Rundfunkurteilen mehrfach auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hingewiesen. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Grundversorgung mit Information, Kultur und Unterhaltung, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer dualen Rundfunkordnung zufällt, zu gewährleisten. Beim privaten Rundfunk, so auch die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, ist damit zu rechnen, dass die Finanzierung rein aus Werbeeinnahmen die Sendung besonders publikumsattraktiver Sendungen mit sich bringt, ggf. unter Einschränkung des vollen Spektrums an Meinung und kulturellen Beiträgen. Aus der Aufgabe der Grundversorgung erwächst die Verpflichtung des Staates, den Rundfunkanstalten ihre Funktionsfähigkeit zu sichern.

Zurückweisen darf ich Ihren Vorwurf, ich würde die Fülle an Informationen, die uns über das Internet erreicht, als "störend" empfinden. Ich bleibe jedoch der Ansicht, dass es der Orientierung und Bewertung dient, wenn die Informationen von kritischen Journalisten geprüft, ggf. kommentiert oder durch weitere Recherchen eingeordnet werden. Hierbei schätze ich selbstverständlich auch den Wert des Print-Journalismus hoch ein. Da sich die Bürgerinnen und Bürger aber eben auch durch das Fernsehen informieren möchten, bin ich im Sinne der Urteile des Bundesverfassungsgerichts für eine Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dafür, den Rundfunkanstalten diese Aufgabe zu ermöglichen. Das ist - entgegen Ihrer Einschätzung - ein Beitrag zur Meinungsvielfalt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Jörg, MdL
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Jörg (Lieber Oliver)!

Soeben lese ich (1) , dass ein CSU-Ortsverband geschlossen aus der CSU ausgetreten ist, weil Herr Seehofer sein Versprechen gebrochen hat, vor dem Bau einer dritten Startbahn im Münchner Flughafen den Bürgermeister der betroffenen Stadt Berglern zu sprechen. Was ist da schief gelaufen?

Mit freundlichen Grüßen aus Versbach,


Quellen
(1) goslarsche.de: Ortsverband tritt geschlossen aus der CSU aus, 6.8.2011
Antwort von Oliver Jörg
bisher keineEmpfehlungen
05.09.2011
Oliver Jörg
Sehr geehrter Herr ,
hallo ,

vielen Dank für die Frage. Zu den genauen Hintergründen kann ich leider wenig sagen, da derzeit aufgrund der Sommerpause des Bayerischen Landtags keine Fraktionssitzungen stattfinden und ich Herrn Ministerpräsidenten Seehofer deshalb nicht selbst darauf ansprechen kann.

Ich kann nachvollziehen, wie wichtig allen Beteiligten und Betroffenen des Flughafenausbaus Dialog und Austausch von Argumenten sind. Mit dem am 26. Juli 2011 durch die Regierung von Oberbayern erteilten Planfeststellungsbeschluss werden noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen. Die Flughafen München GmbH hat angekündigt, dass sie gerichtliche Entscheidungen selbstverständlich abwarten wird. Die Regierung von Oberbayern wird den Planfeststellungsbeschluss erst Anfang Oktober den Betroffenen förmlich zustellen, so dass die gesetzliche Klagefrist faktisch von einem auf drei Monate verlängert wurde.

Zudem sind mit dem Planfeststellungsbeschluss keineswegs alle Einzelheiten der Umsetzung bereits vorentschieden. Insbesondere Fragen des Lärmschutzes und der Verkehrsanbindung sind noch nicht entschieden und können Gegenstand des weiteren Dialogprozesses sein. Die Bedenken und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger im Umland des Flughafens sollten dabei weiterhin sehr ernst genommen werden.

Sollte ich mit Herrn Ministerpräsidenten Seehofer bezüglich des angesprochenen Ortsverbandes noch persönlich ins Gespräch kommen, werde ich mich gerne nochmals melden.

Mit lieben Grüßen

Oliver Jörg
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

vor dem Hintergrund der bekannten - z.B. am 13.12.2011 von der ARD- Sendung "Report Mainz" berichteten (vgl. Video unter Link 1) - Leidensgeschichte um Herrn Mollath aus Franken möchte ich von Ihnen in Erfahrung bringen, ob Sie sich eine umfassendere Untersuchung der Sinnhaftigkeit zwangsweiser Behandlung angeblich psychisch kranker Rechtsbrecher vorstellen können.

Stimmt es denn, daß der Maßregelvollzug überhaupt erstmals in Deutschland und unmittelbar nach der Machtergreifung Hitlers eingeführt wurde?

Ist es mit der Freiheit der Arztwahl vereinbar, wenn Patienten im Maßregelvollzug einer - allein aufgrund regionaler Zuständigkeit bestimmten - Klinik mit je ganz konkretem (womöglich wechselndem) Personal zugewiesen werden?

Kann eine solche Zuordnung (ohne Wahlmöglichkeit) Ihrer Überzeugung nach ohne Auswirkung auf den Behandlungserfolg bleiben?

Meinen Sie, daß jeder Psychiater und/ oder jeder Psychotherapeut in solch einer Klinik für jeden infrage kommenden Untergebrachten optimale Behandlungsergebnisse erreichen kann?

Gibt es für Maßregelvollzugsuntergebrachte im BKH Lohr Möglichkeiten, sich von einem Arzt ihres Vertrauens (z.B. aus einem anderen Bundesland) untersuchen und ggf. Entlassungs- oder auch alternative Behandlungsvorschläge machen zu lassen?

Falls es diese Möglichkeiten nicht gibt: Wäre es nicht an der Zeit, in Ihrer CSU bzw. in der Regierungskoalition nach Möglichkeiten zu suchen, Gesetzesvorhaben solchen Inhalts auf den Weg zu bringen?

Könnten Sie sich zum Beispiel vorstellen, daß der stationäre Maßregelvollzug künftig abgeschafft und stattdessen jedem Rechtsbrecher eine freiwillige seelenheilkundliche Behandlung in der Justizvollzugsanstalt bzw. von dort aus ermöglicht wird unter Einräumung von echten Wahlmöglichkeiten?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Med.
Facharzt
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) www.youtube.com
Antwort von Oliver Jörg
1Empfehlung
10.01.2012
Oliver Jörg
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Fragen zum Maßregelvollzug danke ich Ihnen. Der Bayerische Landtag hat sich am 15. Dezember 2011 mit den Fragestellungen im Zusammenhang mit Herrn Mollath befasst und einstimmig einen Dringlichkeitsantrag verabschiedet, in welchem die Staatsregierung aufgefordert wird zu berichten, ob es Hinweise auf Versäumnisse hinsichtlich der von Herrn Mollath gestellten Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung gibt. Damit nimmt das Parlament seine Kontrollaufgabe wahr.

Ihre Frage bezieht sich jedoch offenbar mehr auf die allgemeine Ausgestaltung des Maßregelvollzugs in Bayern. Sie schlagen vor, den Maßregelvollzug abzuschaffen. Das kann ich nicht befürworten. Erlauben Sie mir, in meiner Argumentation auf Ausführungen des erst vor einigen Monaten ausgeschiedenen Bundesverfassungsrichters Rudolf Mellinghoff Bezug zu nehmen. Freiheitsstrafe (Strafvollzug) und freiheitsentziehende Maßregel verfolgen im wesentlichen unterschiedliche Ziele. Strafe ist eine Reaktion auf schuldhaftes Verhalten, die dem Schuldausgleich dient. Dabei richtet sich die Strafmaß nach der Schwere der Schuld. Der Maßregelvollzug für nicht oder nur eingeschränkt schuldfähige, beispielsweise psychisch kranke Personen, dient vor allem der Verhinderung zukünftiger Straftaten durch Einwirken auf den Täter.

Der Maßregelvollzug ist organisatorisch-institutionell als auch räumlich vom Strafvollzug zu trennen. Die Strukturierung und Durchführung des Maßregelvollzugs übernehmen die sieben Bezirke in Bayern im Auftrag des bayerischen Sozialministeriums. In den Kliniken für forensische Psychiatrie arbeitet in der Regel ein multiprofessionelles Behandlungsteam aus Ärzten, psychologisch-therapeutisch ausgebildeten Mitarbeitern, einem sozialpädagogischen Dienst, einem ergotherapeutischen Dienst und einem Pflegedienst.
Ein Anspruch auf freie Arztwahl besteht im Maßregelvollzug nicht. Für medizinisch erforderliche und nicht aufschiebbare Behandlungsmaßnahmen gibt es in der Regel eine Duldungspflicht, da durch die Behandlung die Gefährlichkeit, also die Ursache für die Unterbringung des Patienten im Maßregelvollzug, gemindert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Jörg, MdL
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Oliver Jörg
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.