Sehr geehrter Herr

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das Thema Fahrradmitnahme im HVV beschäftigt mich seit geraumer Zeit, sowohl hinsichtlich der Sperrzeiten als auch hinsichtlich der Fahrradkarte für die Regionalbahnlinien.
Was die Sperrzeiten angeht, so hatte bereits die schwarz-grüne Koalition vereinbart, die nachmittäglichen Sperrzeiten befristet für ein Jahr aufzuheben, um die Erfahrungen dann zu evaluieren. Im Ergebnis ist dies nicht geschehen, weil die Verkehrsunternehmen eine Aufhebung der nachmittäglichen Sperrzeiten aus Sicherheitsgründen abgelehnt haben. Daraufhin wurde ein knapp 80.000 Euro teures (!) Gutachten in Auftrag gegeben, das zu folgendem zusammenfassenden Ergebnis kam: "Eine versuchsweise Erweiterung der Mitnahmemöglichkeiten ist räumlich eingeschränkt möglich, sofern geeignete Begleitmaßnahmen ergriffen werden." Ob damit die Bedenken und Einwände der Verkehrsunternehmen zerstreut werden können, konnte mir der Senat auf Nachfrage nicht beantworten. Lesen Sie hierzu auch meine Kleine Anfrage an den Senat:
tinyurl.com . Aus meiner Sicht ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zumindest die probeweise Aufhebung der nachmittäglichen Sperrzeit für ein Jahr sollte doch eigentlich möglich sein. Allerdings müssen die Sicherheitsbedenken ernst genommen werden, sie sind ja nicht nur vorgeschoben.
Was die Fahrradkarte in den Regionalbahnlinien angeht, so stehe ich ihr sehr kritisch gegenüber: Für Berufspendler, die ihr Fahrrad mitnehmen, ist die HVV-Fahrradkarte zu einem erheblichen Kostenfaktor geworden. Für Fahrgäste der Regionalbahn der Linie R 10 stellt sie zudem eine ganz besondere Härte dar. Bei allen anderen Regionalverkehrslinien verkehren auf Hamburger Gebiet S-Bahn-Linien parallel, sodass die dort ebenfalls verkehrenden Regionalverkehrszüge für den Verkehr innerhalb Hamburgs praktisch ohne Bedeutung sind. Die Regionalbahnen der R 10 mit ihren innerstädtischen Halten in Wandsbek, Tonndorf und Rahlstedt übernehmen dagegen die Erschließungsfunktion einer S-Bahn, führten früher sogar die Bezeichnung S 4. Auch die Notwendigkeit, die Nachfrage durch die Entgeltpflicht zu regulieren, erscheint zumindest widersprüchlich, denn anders als bei U- und S-Bahn und AKN gibt es in den Zügen der R 10 sogar Fahrradabteile. Aus Sicht der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat sich die Regelung in Bezug auf die Fahrradkarte insgesamt bewährt. Ich wünsche mir allerdings, dass wir hier zu einer Neubewertung kommen, gerade mit Blick auf die Linie R 10. Auch die Fahrradkarte war Gegenstand einer Kleinen Anfrage an den Senat:
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Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter