Norbert Post (CDU)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Norbert Post
Geburtstag
16.06.1952
Berufliche Qualifikation
Gesamtschuldirektor a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Gesamtschuldirektor a.D.
Wohnort
-
Wahlkreis
Mönchengladbach II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
47,2%
Landeslistenplatz
33
(...) Gerade die Ehrfurcht vor Gott und die Achtung der Würde des Menschen aber schließen einen Zwang bei der Durchsetzung aus. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
24.12.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Post,

wie ich den Medien entnommen habe, sollen auch nach Ihrer Überzeugung Kinder, die nicht an Gott glauben, gem. Art. 7 der NRW-Verfassung zur "Ehrfurcht vor Gott" erzogen werden.

Welche konkreten Maßnahmen zur Durchsetzung des Art. 7 bei Kindern aus atheistischen Elternhäusern halten Sie für erforderlich?

Welche Strafen halten Sie für diejenigen atheistischen Schüler angebracht, die sich den Versuchen schulischer Behörden verweigern, sie gegen ihren Willen zur "Ehrfurcht vor Gott" zu erziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Pardon
Antwort von Norbert Post
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28.12.2011
Norbert Post
Liebe Leserin, lieber Leser,

gerne beantworte ich alle direkt an norbert.post@landtag.nrw.de oder über meine Website norbert-post.de an mich gerichteten Anfragen und Anregungen unmittelbar an die mir angegebene Internetadresse oder Postanschrift des Absenders.

Mit freundlichen Grüßen!

Norbert Post
Ergänzung vom 28.12.2011
Sehr geehrter Herr

aus welchen Medien Sie diese ihre Darstellung entnehmen, kann ich nicht erkennen.
Zur Sache:
1. In der Präambel der NRW-Verfassung wird die "Verantwortung vor Gott und den Menschen" gleichberechtigt genannt.
2. Der Artikel 7, den ich bisher nicht kommentiert habe, - (Ihr Verweis darauf, eine Deutung durch mich aus den Medien entnommen zu haben, kann also nur falsch sein) - stellt aber auch die Ehrfurcht vor Gott, die Achtung vor der Würde des Menschen und die Bereitschaft zum sozialen handeln als Ziele nebeneinander.
Gerade die Ehrfurcht vor Gott und die Achtung der Würde des Menschen aber schließen einen Zwang bei der Durchsetzung aus. Der zweite Absatz des Verfassungsartikels klärt dann auf: " Die Jugend soll erzogen werden.....
...Freiheit , zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen..... .
Die Verfassung selbst gibt also die Antwort, so dass ihre weiteren Fragen beantwortet sind( zumal die Verfassung anders als Gesetze nicht in sich strafbewehrt sein kann).


Mit freundlichen Grüßen!

Norbert Post
Ergänzung vom 04.01.2012
Liebe Leserin, lieber Leser,
gerne beantworte ich alle direkt an norbert.post@landtag.nrw.de oder über meine Website norbert-post.de an mich gerichteten Anfragen und Anregungen unmittelbar an die mir angegebene Internetadresse oder Postanschrift des Absenders.
Mit freundlichen Grüßen!

Norbert Post
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