Norbert Geis (CSU)

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Geis,

wie ich nun auf einer rechtsstaatlichen Internetseite erfahren konnte, wurde das BMJ aktuell vor dem Verwaltungsgericht Berlin wegen mutmaßlicher Informationsunterdrückung (gem. IFG) verklagt; - s. Links:

www.are-org.de
www.are-org.de

Streitgegenstand sind (u.a.) Stellungnahmen des BMJ, die an den Pet.-Ausschuss des 16. Deutschen Bundestages zu meiner öffentlichen Petition (öP) für die pol. verfolgten SBZ-Opfer/1945-49 abgegeben wurden.

Den Text dieser BMJ-Beschlussempfehlung (an den Pet.-Ausschuss / BT) finden Sie unter dem folgenden Link:

www.bundestag.de

Das Bundesjustizministerium schrieb demnach offenbar tatsächlich, Zitat:

"Soweit es die ehemalige DDR betrifft, dürfte im Scheitern des dortigen wirtschaftlichen und politischen Systems auch eine entsprechende Genugtuung für die zu Unrecht diffamierten Opfer der Bodenreform liegen."

Meine Fragen an Sie:

1. Ersetzt der Untergang der SED-Diktatur und NS-Diktatur also demnach eine rechtsstaatliche Rehabilitierung der zu Unrecht verfolgten Opfer beider Diktaturen?

2. Warum hat das Bundesjustizministerium die Stellungnahmen zu meiner öP (völlig sachfremd) auf "Enteignungs- / Eigentumsfragen" abgestellt? - Meine öP sprach mit keiner einzigen Silbe vermögensrechtliche Fragen an - sondern stellte einzig und alleine auf die moralische Reha (d. h. konkret: Wiederherstellung von EHRE und REPUTATION) der (durch das Justiz-Ministerium anerkannter Maßen) zu Unrecht diffamierten pol. Verfolgungs-Opfer ab (Art. 1 GG / Menschenwürde) - s. Link :

epetitionen.bundestag.de

3. Wie kann ich gegen diese unsäglich sachfremden-, m. E. unrechtsstaatlichen und geschichtsrevisionistischen BMJ-Stellungnahmen als redlicher Petent vorgehen?

4. Empfehlen Sie mir eine Klage vor dem VerwG Berlin wegen sachlicher Nichtprüfung???

MfG
M.
Antwort von Norbert Geis
1Empfehlung
21.07.2009
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen herzlichen Dank für die Anfrage. Da es hier aber mehr um juristischen Rat geht, möchten wir Sie bitten, sich bitte direkt an Herrn Geis in seinem Büro in Aschaffenburg zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Geis,

ich würde mich freuen wenn Sie zu meiner bereits gestellten Frage vom 08.07.2009 Stellung nehmen würden.

Es irritiert mich nach wie vor dass Sie in Ihrer Nebentätigkeit die umstrittene und zunehmend in der Kritik stehende Verwertungsgesellschaft GEMA anwaltlich vertreten.

Auf eine Antwort freut sich,

Antwort von Norbert Geis
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2009
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr ,

die GEMA hat eine wichtige Aufgabe. Sie schützt die Rechte der Urheber. In meiner Bewertung ist das geistige Eigentum so hoch zu bewerten, wie das bewegliche oder unbewegliche sächliche Eigentum. Die GEMA hat die Aufgabe, den geistigen Eigentümern (Urhebern) zu ihrem Recht zu verhelfen. Ich sehe es für richtig an, dass mein Büro der GEMA dabei behilflich ist.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.08.2009
Von:

sehr geehrter herr geis,

warum müssen sich politiker mit 70 jahren noch einmal für den bundestag bewerben ?
Antwort von Norbert Geis
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2009
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr ;

ich denke nicht, dass das Alter etwas mit dem Mandat zu tun hat. Im Bundestag sollten alle Generationen vertreten sein. Das Mandat hat auch mit Erfahrung und Kompetenz zu tun und wenn die Wählerinnen und Wähler mir erneut das Vertrauen aussprechen, werde ich die Region Aschaffenburg gerne weiter in Berlin vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Familie
01.09.2009
Von:
Uwe

Herr Dr. Geis,

stimmt es, dass Sie diese Aussage gemacht haben:
"In der Ehe und bei heterosexuellen Paaren liegt die Zukunft. Und nicht bei irgendwelchen Fehlentwicklungen."

Wenn ja, können Sie bitte die Begründung für das Wort "Fehlentwicklung" nachreichen?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Antwort von Norbert Geis
bisher keineEmpfehlungen
02.09.2009
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr ,

ich habe zu dem Interview auf meiner Homepage Stellung genommen. Anbei der Wortlaut, der Ihre Frage ebenso beantwortet.

"Ich habe noch nie jemanden wegen seiner sexuellen Einstellung kritisiert und schon gar nicht verunglimpft. In dem fraglichen Interview habe ich auf die entsprechende Frage des Moderators erklärt, dass die Ehe zwischen Mann und Frau, die Familie mit Vater und Mutter die Zukunft ist und nicht die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft."

"Das Bestreben, die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft der Ehe und der Familie mit Vater und Mutter gleichzusetzen, habe ich als ´Fehlentwicklung´ bezeichnet. Eine andere Interpretation meiner Antwort im Interview ist abwegig."

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Geis,

seit Jahren sind Sie als Gegner einer Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bekannt.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem Urteil klipp und klar gesagt, dass der besondere Schutz der Ehe nicht als eine Benachteiligung anderer Partnerschaften zu verstehen ist und dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gleichzustellen sind.

Anerkennen Sie dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Mit freundlichen Grüßen,

D.

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