Norbert Geis (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Norbert Geis
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Aschaffenburg
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Mit Ihnen bin ich der Auffassung, dass es um den Schutz des ungeborenen Lebens in Deutschland schlecht bestellt ist. Die Abtreibung ist immer dann straffrei, wenn die Frau sich hat beraten lassen und ein Arzt das Kind tötet. Ein besonderer Grund für die Abtreibung, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate vorgenommen wird, ist nicht erforderlich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Geis,

Sie behaupten der Terror wäre längst angekommen und legitimieren somit die Vorratsdatenspeicherung. Dann muss ich sie fragen was sie aus den Anschlägen in den USA oder im UK gelernt haben? Beide Länder verfügen über eine fast totale Kameraüberwachung. Was heben diese Kameras den tausend toten genutzt? Dient dieses Gesetz nicht eher dazu die Opposition im Land zu überwachen wie es im Moment bei einem §129a Verfahren passiert? Warum suchen Sie nicht die Gründe von Terrorismus und beseitigen diese? Ist die Überwachung nicht ein Mittel, dass nur Systeme anwenden müssen die sich sonst nicht halten könnten (DDR, 3. Reich)? Was nützt uns noch die Freiheit wenn Sie diese durch die totale Kontrolle vernichten? Bitte überdenken Sie ihre Entscheidung und gehen Sie an die Wurzel der Probleme und nicht an die Oberfläche. Die Probleme werden durch Überwachung und Polizei nicht gelöst sondern nur unterdrückt.

Mit freundlichen Grüßen
Hein
Antwort von Norbert Geis
2Empfehlungen
08.11.2007
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Wie viele andere Bürgerinnen und Bürger drücken Sie Ihre Bedenken und Ihre Kritik aus. Ich habe auch Verständnis für die Ängste und Bedenken. Auch mir bereitet der Gedanke, ohne mein Wissen "durchsucht" zu werden natürlich kein Behagen. Im Kampf jedoch gegen Gewalt und Terror muss man alles tun, um unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Selbstverständlich kann weder die Vorratsdatenspeicherung, noch die Online-Durchsuchung Anschläge verhindern. Aber dennoch können diese Mittel dazu beitragen, zur Aufklärung und zur Verhinderung von Terror beitragen, wie wir bereits in der Vergangenheit gesehen haben. Auch sehe ich keine Gefahr der totalen Kontrolle, da die Maßnahmen nur mit richterlichem Beschluss vollzogen werden dürfen. Zur Zeit wir geprüft, wie man die Maßnahmen auf eine gesetzliche Ebene bringen kann, die unser Grundgesetz und natürlich die Privatsphäre schützt und berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Geis,

sie schrieben auf die Frage von Herrn Anders, dass man im Kampf gegen Gewalt und Terror alles tun muss, um unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.Sie schreiben selbst, dass weder die Vorratsdatenspeicherung, noch die Online-Durchsuchung Anschläge verhindern können. Leider gehören sie auch zu dem großen Teil der Theoretiker im Bundestag die glauben,dass Terroristen sich genauso verhalten, wie sie es erwarten. Und wie man bereits am 9/11 gesehen hat, ist trotz des Wissens um diesen Anschlag dieser nicht verhindert worden !

MEINE FRAGE:
sind sie über den Inhalt des Gutachten zur polizeilichen Nutzung von Telekom-Verbindungsdaten (mehr als 400 Seiten des Freiburger Max-Planck-Instituts (MPI) für Strafrecht) im Detail informiert. Wenn nein, können sie morgen reines Gewissens zu diesem Thema eine Stimme abgeben?

Muss nicht die (meiner Meinung) einzige unabhängige Entscheidungshilfe des Justizministeriums zu diesem Thema den Abgeordneten VOR einer Abstimmung zur Verfügung gestellt werden ?
Dieses Gutachten wurde extra für ein derartiges Gesetz angefordert und nun liegt es den Abgeordneten nicht vor.
Bei gesundem Menschenverstand betrachtet kann man morgen weder dafür noch
dagegen stimmen, wenn die Hauptinformationsquelle nicht vorliegt.

Mit freundlichen Gruss und hören sie vor der Abstimmung auf Ihr rechtschaffenes Gewissen!

M.

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Frage zum Thema Familie
03.12.2007
Von:

Zu meiner Person, Ich bin Geschieden habe aber am 04.09.2006 wieder geheiratet.Meine jetzige Frau hat Zwei Kinder mit in die Ehe gebracht für die ihr Ex – Mann keinen Unterhalt Zahlt (Anzeige Straf und Privatrechtlich haben wir erstattet, kam nichts dabei raus) Ich Zahle bis jetzt € 436,- an meine beiden Kinder ernähre ebenfalls die Kinder meiner jetzigen Frau (bin aber den Kindern nicht Unterhaltspflichtig ) Lt. neustem Gerichtsbeschluss ( Amtsgericht Obernburg ) soll ich nun für meine Kinder aus Erster Ehe € 621,- zahlen, das ist für mich schon eine Stange Geld, soll jetzt auch noch € 581,- Internatkosten für meine Große Bezahlen da meine Exfrau vor ca. 10 Jahren an MS erkrankt ist und sie nicht in der Lage ist beide Kinder zu erziehen.Mein Selbsterhalt wurde auf € 890,- festgelegt und verdiene mit Lst.- Klasse 4 ( weil meine Frau gearbeitet hat ) gerade mal € 1850,- im 3 Schichtbetrieb. Bleibt uns ca. € 650,- Miete/ Nebenkosten € 550, bleibt ca.€ 100,- zum Leben das heißt für Bankschulden Versicherungen Verpflegung und zum Einkleiden.

Frage: Warum bleibt mir als Verheirateter nur ein Selbsterhalt von € 890,- und wo bleibt da, bei dem ganzen Schlamassel meine jetzige Familie?

Meine Exfrau lebt seit ca.2,5 mit meinem Stiefbruder zusammen der ist Selbstständig und hat eine eigene Firma lt. Mainecho vom 29/30 September € 400.000 Umsatz im Jahr, meiner Meinung nach ein Ehe ähnliches Verhältnis da meine Exfrau von Anfang an bei ihm nachweislich gemeldet war, wir dagegen wohnen zu 4. in einer 3 Zimmerwohnung.
warum sieht es so aus als würde ich als Arbeitender Steuerzahler von unserem Rechtsstaat zur Arbeitslosigkeit gezwungen, den wenn ich Wohngeld od. sonstiges beantrage heißt es ich verdiene zu viel.


Mit Freundlichen Grüßen…
Antwort von Norbert Geis
2Empfehlungen
05.12.2007
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr ,

ohne genaue Kenntnis der Unterlagen, insbesondere der ergangenen Urteile und Beschlüsse kann ich Ihnen nicht antworten. Bitte vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Besprechnungstermin.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Geis,

wie stehen Sie zu einem möglichen Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, ausgehend von der Annahme, bei einem neuerlichen Anlauf gebe es keine formalistischen Hinderungsgründe (wie etwa die V-Mann-Affäre)?

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Norbert Geis
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16.01.2008
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr ,

ich bin eher dafür, die Partei NPD politisch zu bekämpfen. Der Ausgang eines Prozess ist immer ungewiss.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis
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Frage zum Thema Familie
23.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Geis,

anfang Februar war im Rechtsausschuß die zweitägige öffentliche Anhörung zum FamFG, das ja grundlegend das gesamte familienrechtliche Verfahren vereinheitlichen und völlig neu regeln soll. Daher meine Frage, ob mit einer baldigen Wiedervorlage im Rechtsausschuß trotz der hohen Arbeitsbelastung dieses Ausschusses infolge der Ratifikation des Vertrages von Lissabon zu rechnen ist.

Außerdem erlaube ich mir zu fragen, ob das FamFG möglicherweise schon 2008 inkraft treten könnte oder ob dies eher unwahrscheinlich wäre.

Zu guter Letzt möchte ich Ihnen und dem gesamten Rechtsausschuß ein großes Lob für die Verabschiedung des Kindschaftsrechtes am Mittwoch dieser Woche aussprechen: Hierdurch werden viele Ehe gerettet, da bislang eine Frau, die eine illegitime Außenbeziehung unterhält und aus dieser Affäre heraus schwanger wurde, bislang in der Zwangslage war, entweder das Kind dem Ehemann "unterzujubeln", oder gar das Kind abzutreiben oder gar sich deswegen vom unschuldigen Ehemann scheiden zu lassen und somit dem Unrecht noch größeres Unrecht hinzufügen "mußte". Mit der neuen Regelung darf nun die Wahrheit offenbart werden und anschließend ggf. die Ehe bei einer Eheberatung (ggf. beim Priester) neuversöhnt werden. Viele Kinder entgehen mit der neuen Regelung dem Schicksal, Scheidungskinder zu werden und verlieren ihren Status als legitime Kinder nicht und das Band zu ihrem Nährvater wird nicht mehr zerrissen. Es fehlt nur noch die Regelung, dem Liebhaber das Recht zu entziehen, das Band zwischen Nährvater und Kind zu zerreißen, damit weitere Ehen gerettet werden können.
Antwort von Norbert Geis
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29.02.2008
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr ,

der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 11. und 13. Februar 2008.

Wann der Gesetzentwurf erneut im Rechtsausschuss aufgerufen wird, vermag ich nicht zu sagen. Ein Termin ist im Augenblick nicht bekannt. Die Entscheidung über die Terminierung liegt bei den Fraktionen.

Das FGG-Reformgesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe.


Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis, MdB
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