Norbert Geis (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Norbert Geis
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Aschaffenburg
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Es ist meine Überzeugung, dass wir endlich die Leistung der Frauen, die Ihre Kinder Zuhause erziehen und dafür zunächst auf eine Berufstätigkeit verzichten, auch finanzielle anerkennen müssen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.08.2008
Von:

Guten Tag!

Ich habe gelesen, dass Sie eine Rehabilitierung der Opfer der NS-Justiz ablehnen.
www.uni-kassel.de
www.berlinonline.de
www.dradio.de
Trifft dies zu?
Was veranlasst Sie dazu?
Wie ließe sich diese Haltung nach ihrer Ansicht mit christlichen und demokratischen Werten vereinbaren?


Ich danke im Voraus für die Antworten!
Antwort von Norbert Geis
8Empfehlungen
08.09.2008
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Aufhebung aller NS-Urteil. Gerne nehme ich Stellung:

Ich bin gegen die pauschale Aufhebung aller Kriegsverratsurteile, die während der nationalsozialistischen Zeit ergangen sind. Mit dem Gesetz vom 25.08.1998 und der Erweiterung durch die rot-grüne Koalition vom 23. Juli 2002, hat der Gesetzgeber einen Katalog von Gesetzen aufgelistet, die den elementaren Grundätzen der Gerechtigkeit widersprochen haben. Urteile auf Grundlage dieser Gesetze wurden bereits alle pauschal aufgehoben.

Bei allen Abstrichen, die man bei den Kriegverratsurteilen machen muss, ist eine pauschale Aufhebung, ohne eine Prüfung des Einzelfalls, kritisch. Durch das Gesetz von 2002 ist geregelt, dass diejenigen Militärgerichtsurteile pauschal aufzuheben sind, die eindeutig dem elementaren Gedanken der Gerechtigkeit widersprechen, wie z.B. Urteile gegen Homosexuelle.

Wer aber durch Kriegsverrat in verwerflicher Weise seine eigenen Kameraden in Lebensgefahr gebracht hat und diesen erheblichen Schaden zugefügt hat, der hat auch nach heutigen Maßstäben falsch gehandelt. Hier kann Unrecht nicht in Recht umgewandelt werden. Aus diesem Grund hat die rot-grüne Koalition damals auch ausdrücklich davon abgesehen, die Urteile wegen Kriegsverrat pauschal aufzuheben. Derjenige, der, nur um die eigene Haut zu retten, seine Kameraden verraten und in Gefahr gebracht hat, hat nicht politisch und moralisch gehandelt, sondern gegen allgemein gültige Maßstäbe verstoßen und seine Kameraden in den Tod getrieben. Das Argument der Linken, dass durch solche Handlungen das Nazi-Regime zerbrochen wäre, hinkt. Erstens gab es hierfür noch ganz andere Grunde und zweitens kann Unrecht doch nicht durch weiteres Unrecht ersetzt werden. Das heißt aber nicht, dass eine solche Tat nicht als eine Widerstandstat gelten kann. Ganz im Gegenteil. Durch eine Einzelfallprüfung kann ein Unrechtsurteil immer aufgehoben werden. Eine generelle Aufhebung jedoch würde geschehenes Unrecht in Recht umwandeln.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Internationales
02.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Geis,

im Zusammenhang mit dem Konflikt im Kaukasus fordern immer mehr Politiker Untersuchungen zu den Hintergründen und dem Ablauf dieser Krise. Das ist gut so.

Am 18. August 2008 berichtete das ARD-Magazin Report aus Mainz, dass georgische Soldaten mit deutschen Gewehren (Sturmgewehr G 36-K der Firma Heckler & Koch) ausgestattet sind.

"Deutsche Kriegswaffen im Kaukasus"
( www.swr.de )

Als Krisenregion ist Georgien für Waffenexporte eigentlich tabu - auf Umwegen ist deutsches Kriegsgerät aber wieder einmal in einem Kriegsgebiet gelandet.

"Deutsche Sturmgewehre in Südossetien" ( www.tagesschau.de )

Heute, 2. September 2008, berichtet die taz, dass in Georgien - vermutlich von beiden Kriegsparteien - Streubomben eingesetzt wurden. Die von georgischer Seite könnten aus der Produktion von Rheinmetall stammen.

  • Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der internationalen Aufarbeitung dieses Konfliktes auch der Einsatz deutscher Kriegswaffen in dieser und anderer Krisengebiete der Erde geklärt wird?

  • Sind die Regelungen für Rüstungsexporte scharf genug und wie steht es um die entsprechenden Kontrollen?

  • Glauben Sie, dass es dem Dialog mit Russland dient, direkt an den Grenzen dieser Atommacht ein Raketenabwehrsystem zu installieren (die Anschläge in New York, Madrid und London haben doch gezeigt, dass Terroranschläge nicht mit den üblichen Militärstrategien zu verhindern sind) ?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
22.09.2008
Von:

lieber norbert geiss,

halten sie eine volle integration von homosexuellen in deutschland für möglich und wo finden sie sollten wir uns gegen falsch verstandene toleranz wehren?

vielen dank
j.
Antwort von Norbert Geis
2Empfehlungen
23.09.2008
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr Bestetter,

haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Mir ist jedoch unklar, was Sie mit voller Integration genau meinen. Falsche Toleranz ist immer schlecht.


Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
23.09.2008
Von:

lieber norbert geiss,

dann möchte ich meine frage konkretisieren. bei den homos handelt es sich doch um eine minderheit. ähnlich wie ethnische minderheiten besetzen sie aber mittlerweile ganze stadtteile vor allem in berlin und köln, selbst in münchen gibt es solche tendenzen.
sollte die politik nicht gegen diese segretation vorgehen, anstatt mit "gleichstellungsgesetzen" diese randgruppen weiter zu unterstützen? sollte die politik nicht stärker auf eine normalisierung dieser bevölkerungsgruppen hinwirken, besonders unter beachtung des bevölkerungsrückgangs und der volksgesundheit? und wenn sie das sollte, wie wären ihre vorschläge?

vielen dank für ihre antwort
j.
Antwort von Norbert Geis
1Empfehlung
08.10.2008
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr Bestetter,

ich habe Homsexuelle noch nie als gewaltbereite Minderheit erlebt. Ich Sorgen halte ich auch daher für nicht berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Greis
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
21.10.2008
Von:

Hallo,

laut berichterstattung der Medien müssen unsere Soldaten in Afghanistan mit leichtgepanzerten bzw. schlecht gepanzerten Fahrzeugen Streife fahren. Haben wir nicht die Pflicht unsere Soldaten die im Kampf für die Demokratie täglich ihr Leben aufs Spiel setzen die beste nur mögliche Ausrüstung zur Verfügung zu stellen? Wir verschwenden laut Schwarzbuch so viel Steuergelder und sind nicht in der Lage unsere Jungs angemessen für ihren Dienst zu schützen. Durch eine sofortige erhöhung des Wehretat zum Kauf der sofort benötigten Ausrüstung würden wir unsere "Jungs" schützen und würdigen für den Lebensgefählichen Kampf gegen den Terrorismus. Was ist ihre Meinung zu diesem Thema?
Antwort von Norbert Geis
3Empfehlungen
21.10.2008
Norbert Geis
Sehr geehrter Herr Eisermann,

haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass wir als dafür tun müssen, unsere Soldaten bei ihren schwierigen und gefährlichen Einsätzen bestmöglich zu schützen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass das deutsche Kontingent mittlerweile zu 95 Prozent über geschützte Fahrzeuge verfügt. So hat die Bundeswehr heute 700 geschützte Fahrzeuge in Afghanistan und damit mehr als alle anderen Nationen. Der Bundesminister der Verteidigung hat zudem angeordnet, es wird nur noch in geschützten Fahrzeugen auf Patrouillen gefahren, und das geschieht auch. Dies war zu Beginn des Einsatzes im Jahr 2002 noch nicht so gewesen. Durch neue Bedrohungen musste und hat die Bundeswehr auch nachgebessert. Zu diesen Entwicklungen zählt nicht nur der Einsatz geschützter Fahrzeuge, sondern auch die Anpassung von Störsendern, um funkgesteuerte Sprengfallen zu umgehen. Diese Bedrohungsproblematik hatte es zu Einsatzbeginn noch nicht gegeben. In Hinblick auf die Sicherheitslage ist außerdem zu sagen, dass es in fast der Hälfte der Regionen in Afghanistan weniger als fünf Vorfälle im ganzen Jahr gibt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen Ihre Bedenken ein wenig mindern konnte.

Mit freundlichen Grüßen
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