Sehr geehrte Eheleute

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vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie vlt. inzwischen gelesen haben, soll über die ganze Thematik noch einmal diskutiert werden, eine Änderung der Geschäftsordnung wird am 26.4. nicht stattfinden.
Ihre Anfrage hätte mich auch etwas in Verlegenheit gebracht, da ich den Text des Änderungsentwurfs zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) zur Zeit selbst nicht kenne; er liegt schlicht noch nicht vor. Das Ganze ist bislang nur im (dafür federführend zuständigen) Geschäftsordnungsausschuss beraten worden. Auch die Medien und die vielen Kritiker konnten m.E. nur Entwürfe kennen, in keinem Fall die abschließende Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Nach meinem Kenntnisstand geht es in der Sache selbst um zwei Sachverhalte, die in der Öffentlichkeit aktuell z.T. durcheinandergebracht zu werden scheinen:
Zum einen geht es um den § 31 GO-BT, die sog. "Erklärung zur Abstimmung". Damit können Abgeordnete NACH der eigentlichen Debatte kurz das Wort ergreifen, um ihr eigenes Abstimmungsverhalten zu erläutern. Gedacht war und ist dieses Instrument eigentlich für die Erläuterung eines von der Fraktionsmeinung abweichenden Abstimmungsverhaltens oder um konkrete Vorbehalte zu benennen. In der letzten Zeit ist es jedoch von einer bestimmten Fraktion des Bundestages massiv missbraucht worden; es wurden zahlreiche Erklärungen abgegeben, die alle mehr oder weniger nur dazu dienten, die bereits beendete Debatte fortzusetzen. Diesem Missbrauch soll dadurch abgeholfen werden, daß diese Erklärungen künftig schriftlich zu erfolgen haben; nur in Ausnahmefällen kann der Präsident eine mündliche Erklärung zulassen. Da all das außerhalb der eigentliche Debatte stattfindet, ist m.E. eine Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Rederechts damit nicht verbunden.
Zum anderen ist der § 35 GO-BT betroffen, der die Rededauer und die Rednerordnung betrifft. Bisher gab es überhaupt noch keine Regelung, wie mit dem Redewunsch von Abgeordneten umgegangen werden soll, die von der Mehrheitsmeinung in der Fraktion abweichen. Nachdem der Bundestagspräsident in der EFSF-Debatte erstmals (!) zweien dieser MdBs ein Rederecht eingeräumt hatte, wurde beschlossen, diese Möglichkeiten in der Geschäftsordnung ausdrücklich zu regeln. Geplant ist nun, daß der Präsident diesen sogenannten "Abweichlern" ein Rederecht von drei Minuten einräumen kann; dies soll "im Benehmen" mit den Fraktionen erfolgen. Die Fraktionen sollen also informiert werden, ein Einverständnis ist ausdrücklich nicht notwendig. Durch das "Benehmen" soll lediglich die Abfolge von Pro- und Contra-Rednern so gesteuert werden können, daß es für die Zuhörer nachvollziehbar wird.
Wie aus all dem ein "Maulkorb für MdBs" werden konnte, erschließt sich mir zumindest nicht auf den ersten Blick. Die Rechte von Abgeordneten anderer Meinung werden erstmals in der Geschäftsordnung festgeschrieben, das ist das Gegenteil eines Maulkorbs. Ich befürchte, wir haben an diesem Punkt wieder einmal beobachten können, wie eine gewisse Ahnungslosigkeit und künstliche Empörung bei Kommentatoren eine Eigendynamik entwickelt haben...
Mit freundlichen Grüßen nach Auenwald
Ihr Norbert Barthle