Norbert Barthle (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Norbert Barthle
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
01.02.1952
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Schwäbisch Gmünd
Wahlkreis
Backnang - Schwäbisch Gmünd
Ergebnis
44,7%
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Aus gutem Grund haben wir als Gesetzgeber keinen Einfluss auf die Geldpolitik. In einer Krisensituation wie dieser müssen wir niedrige Realzinsen akzeptieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Norbert Barthle
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Finanzen
31.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Barthle,

in dem aktuellen Vertragsenwurf zum ESM find ich folgendes im Artikel 9 abs.3

3. Der Geschäftsführende Direktor ruft genehmigtes nicht eingezahltes Kapital rechtzeitig ab, falls dies notwendig ist, damit der ESM bei planmäßigen oder sonstigen fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern des ESM nicht in Verzug gerät. Der Geschäftsführende Direktor setzt das Direktorium und den Gouverneursrat über jeden derartigen Abruf in Kenntnis. Wird ein potenzieller Fehlbetrag in den Mitteln des ESM entdeckt, so führt der Geschäftsführende Direktor (einen) entsprechende(n) Abruf(e) baldmöglichst durch, um sicherzustellen, dass der ESM über ausreichende Mittel verfügt, um fällige Zahlungen an Gläubiger fristgerecht und in voller Höhe leisten zu können. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.

Hierzu hätte ich folgende Fragen.

1. Wie kann sich ein ESM Mitglied wie Deutschland, zu Kapitalabrufen verpflichten, zudem noch unwiderruflich und uneingeschränkt und innerhalb von 7 Tagen ?

2. Wie vereinbart sich obengenannter Sachverhalt, mit dem Hoheitsrecht des Bundestages über den Haushalt, wenn der ESM uneingeschränkt Kapital abrufen kann?

3. Sollten über den jetzt bekannten 22 Mrd. Anteil, deutlich höhere Transferleistungen anfallen, wo werden die Kosten kompensiert.

4. Wie stehen Sie, als gewählte Abgeordnete, zu einem Vertrag der Augenscheinlich gegen unsere Verfassung verstösst?

Mfg
Antwort von Norbert Barthle
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2012
Norbert Barthle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31. Januar 2012.

Die Möglichkeit des Kapitalabrufs ist notwendig, damit der ESM auch ggü. seinen Gläubigern immer zahlungsfähig ist. Ohne diese Konstruktion würde der ESM am Kapitalmarkt kaum Mittel bekommen, da seine Zahlfähigkeit nicht hundertprozentig glaubwürdig wäre. Wichtig ist: Nur das bereits genehmigte abrufbare Stammkapital kann entsprechend der Vorgaben des ESM-Vertrags abgerufen werden. In Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag ist vorgesehen, dass das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals regelmäßig überprüft werden. Änderungen erfordern einen einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats, in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Finanzminister, welche die gewählten Regierungen der Eurostaaten repräsentieren, vertreten sind. Deutschland verfügt auf Grund des Einstimmigkeitserfordernisses jederzeit über ein Vetorecht; ein Beschluss gegen die Stimme Deutschlands ist also nicht möglich. Für eine Erhöhung des genehmigten Stammkapitals wäre in Deutschland eine erneute gesetzliche Regelung erforderlich. Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag sieht hierzu ausdrücklich vor, dass ein Beschluss des Gouverneursrats zur Änderung des Kapitals erst in Kraft tritt, nachdem die jeweils erforderlichen nationalen Verfahren zur Umsetzung des Beschlusses abgeschlossen sind.

Und gerade diese nationalen Verfahren werden sicherstellen, dass wir mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern nicht aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. Etwas anderes würde auch das Bundesverfassungsgericht nicht zulassen. Der Deutsche Bundestag muss nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren. Die konkreten Beteiligungsrechte werden in einem Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt, das derzeit vorbereitet wird. Darüber, wie möglicherweise anfallende Kapitalzahlungen an den ESM im Haushalt finanziert werden, kann derzeit nichts gesagt werden, sondern das müsste ggf. zu dem Zeitpunkt im Lichte der jeweils aktuellen Haushaltssituation politisch entschieden werden.

Insgesamt bin ich von der Notwendigkeit des ESM als Teil einer verbesserten Stabilitätsarchitektur in Europa fest überzeugt und setze mich daher ausdrücklich für die Zustimmung zum ESM im Deutschen Bundestag ein.

Mit freundlichen Grüßen nach Hamburg

Ihr Norbert Barthle
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.03.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Barthle,

in den Medien wird heute berichtet, daß Sie dafür plädieren, "Wulff den Ehrensold selbst im Falle einer Verurteilung zu zahlen." Ihre Begründung laut Welt am Sonntag: "Oder wollen Sie eine Debatte führen, dass jeder straffällig gewordene Deutsche künftig keine Rente mehr erhalten soll?"
Ich möchte nicht die Diskussion führen, ob Christian Wulff nach relativ kurzer Amtszeit den Ehrensold verdient hätte oder ob er Sie nur gekürzt in Anspruch nehmen sollte (wie von ihm selber als neue Regelung vor seiner Amtszeit gefordert) oder ob er wirklich ein Büro mit allem drum und dran für 280.000 € benötigt (bei seinem Einkommen auch ohne Ehrensold).
Aber folgende Fragen habe ich an Sie:
a) Was hat ein Ehrensold mit einer Rente zu tun? Die gesetzliche Rente, die Sie bestimmt meinen, hat nichts mit der Pension von Amtsträgern zu tun. Glauben Sie wirklich, die Menschen in Deutschland verstehen unter dem Ehrensold eine normale Rente? Hier vergleichen Sie meines Erachtens nicht nur Äpfel mit Birnen (denn das ist beides Obst), sondern Äpfel mit Käse oder Wurst.
b) Es geht um den Ehrensold - beinhaltet ist das Wort "Ehre". Hat diese denn noch in ihrer Gesamtheit Bestand, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte? Wie verträgt sich das mit der Vorbildwirkung, die Amtsträger eigentlich haben sollten?
c) Wieso sprechen Sie in Ihrer Begründung eigentlich nur von Deutschen? Haben denn hier lebende und arbeitende Ausländer keinen Anspruch auf Rente, egal ob straffällig oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen
-

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 3 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
23.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Barthle,

ich schätze Sie als besonnenen Politiker und wende mich daher an Sie in der Hoffnung auf ehrliche Antworten.

Der neue Bundespräsident Gauck sagte heute in seiner Antrittsrede, dass wir nicht wissen, "ob wir den Kindern und Enkeln dieses Landes Geld oder Gut vererben werden".

Gleichzeitig sagt der Ex-Chefvolkswirt der EZB, Jürgen Stark, im heutigen Handelsblatt, dass die Inflation zu hoch ist und wir schon seit längerem negative Realzinsen haben, d.h. jeder Sparer wird täglich kalt enteignet. Wer 100.000 Euro gespart hat, wird jedes Jahr real um gut 1.000 Euro enteignet, bei schlechtem Zins sogar um etwa 2.000 Euro pro Jahr.

Der neue EZB-Präsident Draghi, vormals Investmentbanker bei Goldman Sachs, ist Italiener und hat als seine erste Amtshandlung die Schleusen der EZB geöffnet und 1000 Mrd. Euro an die Banken gegeben. Geholfen hat dies vor vor allem den Banken, vor allem in Draghis Heimat, sowie italienischen Staatsanleihen.

Als deutschem Bürger läuft es einem jedes Mal kalt den Rücken herunter. Was passiert hier eigentlich? Wird der ehrliche Sparer betrogen und enteignet, damit sich die cleveren Steuerhinterzieher, Banker usw. in Europa weiterhin ein schönes Leben auf Kosten anderer machen können? Werden wir Deutschen jetzt jahrelang kalt enteignet? Wäre es da nicht ehrlicher, eine Vermögenssteuer einzuführen, wie es andere Parteien verlangen? Dann würden wenigstens alle Vermögen gleichermaßen zur Finanzierung der Krise herangezogen werden.

Ich fürchte, dass sich hier starke soziale Spannungen aufbauen und irgendwann entladen. Die einen schwimmen in Geld und werden reicher und reicher, die normalen Bürger werden dagegen heimlich enteignet, weil die Zinsen viel zu niedrig sind im Vergleich zur Inflation. Ist das alles von der Poltiik gewollt? Wie stehen Sie dazu? Als Gesetzgeber haben Sie doch Einflussmöglichkeiten? Muss das Volk nicht vom Parlament beschützt werden?

In der Hoffnung auf ein paar ehrliche Antworten.

M.
Antwort von Norbert Barthle
bisher keineEmpfehlungen
27.04.2012
Norbert Barthle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre eMail.

Für die von Ihnen geäußerten Sorgen habe ich durchaus Verständnis. Lasse ich die Briefe, eMails, Anrufe und persönlichen Gespräche der letzten Monate Revue passieren, sind Sie auch nicht gerade allein mit Ihren Befürchtungen.

Die von Ihnen beobachteten niedrigen bis hin zu negativen Realzinsen liegen derzeit an niedrigen Nominalzinssätzen, nicht an hoher Inflation. Diese ist derzeit noch niedrig, könnte aber in Zukunft aufgrund der hohen Liquidität im Markt noch steigen. Daher werden wir die EZB darin bestärken, dass sie alles dafür tun wird, ihre Zielmarke für die Inflation einzuhalten.

Niedrige Nominalzinsen sind eine Konsequenz der Krise, sowohl die niedrigen Leitzinsen als auch die schwachen Renditen für deutsche Staatsanleihen. Letztere spiegeln wider, dass Deutschland in der Krise sicherer Hafen und Stabilitätsanker ist. Es kann keiner wollen, dass wir diesen Status aufgeben.

Aus gutem Grund haben wir als Gesetzgeber keinen Einfluss auf die Geldpolitik. In einer Krisensituation wie dieser müssen wir niedrige Realzinsen akzeptieren. Erst wenn die Eurozone sich nachhaltig stabilisiert, werden wir wieder steigende Zinsen erleben. Aber wie wir in der jetzigen Krise erleben können, können hohe Renditen auf Staatsanleihen auch mehr Fluch als Segen sein - nämlich dann, wenn sie als "Risikoaufschlag" eine schlechte wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung in einem Land reflektieren.

Letztlich gilt es eine Situation zu befördern, in der sich ein Zinsniveau einpendelt, dass zwischen diesen Extremen liegt. Eine umsichtige Geldpolitik ist ein wesentlicher Baustein dafür, genauso wie eine konsequente Politik, die die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit wirksamen strukturellen (und nicht expansiven und damit teuren) Impulsen für die Realwirtschaft verbindet.

Mit freundlichen Grüßen nach Stuttgart

Ihr Norbert Barthle

PS: Ein kleiner Hinweis noch: Als MdB wird man nicht reich. Auch wir sparen - und fürchten daher mit Ihnen eine zu hohe Inflation...
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Barthle,

gestern berichteten einige Printmedien und auch die Nachrichtensendungen im Fernsehen davon, dass die Fraktionen der Parteien CDU, FDP und SPD planen das Rederecht im Bundestag zu beschneiden. In Zukunft sollen nur noch die von den Fraktionen ausgewählten Parlamentarier im Bundestag reden dürfen. Dies ist aber ein für uns nicht nachvollziehbarer Eingriff in unsere Demokratie. Diese gibt jedem Menschen in Deutschland, legitimiert über unser Grundgesetz, das Recht zur freien Meinungsäußerung. Dies gilt auch für Parlamentarier, die laut unserem Grundgesetz nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind. Dort steht nichts über einen Fraktionszwang.
Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass Parteien, laut Grundgesetz, zur Willensbildung beitragen, nicht aber, dass die Meinung der Parteiführer quasi das Meinungsmonopol sind und alle haben sich die-sem zu fügen. Wenn dies aber alles dazu führen soll, unliebsame Äußerungen oder gar Kritik an den in den nächsten anstehenden Entscheidungen im Parlament zu unterbinden, denken wir, dass alle Demokraten diese Vorgänge ablehnen sollten. Es kann einfach nicht sein, dass wichtige unser Land, unserem Zusammenleben und unsere Demokratie betreffende Entscheidungen, wie z.B. die Entscheidung über den ESM oder zur Fiskalunion ohne Debatte einfach abgenickt werden sollen und Diskurs darüber unterbleiben soll. Gerade dieser Diskurs ist aber für eine Demokratie essentiell.
Wir bitten Sie daher so abzustimmen, dass der Rest von Demokratie, den wir noch haben, erhalten bleibt. Sollten die Fraktionen mit Ihrem quasi Maulkorb für die vom Volk gewählten Parlamentarier durch kommen, sehen wir unsere Demokratie ernsthaft gefährdet. Außerdem tragen solche Vorhaben, genauso wie die teilweise Aufgabe der Souveränität unseres Bundestages durch den ESM mit dazu bei, dass die Parteienverdrossenheit (wir haben unserer Meinung nach keine Politikverdrossenheit in Deutschland) Wollen Sie dies wirklich?

Manuela &
Antwort von Norbert Barthle
1Empfehlung
16.04.2012
Norbert Barthle
Sehr geehrte Eheleute ,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie vlt. inzwischen gelesen haben, soll über die ganze Thematik noch einmal diskutiert werden, eine Änderung der Geschäftsordnung wird am 26.4. nicht stattfinden.

Ihre Anfrage hätte mich auch etwas in Verlegenheit gebracht, da ich den Text des Änderungsentwurfs zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) zur Zeit selbst nicht kenne; er liegt schlicht noch nicht vor. Das Ganze ist bislang nur im (dafür federführend zuständigen) Geschäftsordnungsausschuss beraten worden. Auch die Medien und die vielen Kritiker konnten m.E. nur Entwürfe kennen, in keinem Fall die abschließende Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Nach meinem Kenntnisstand geht es in der Sache selbst um zwei Sachverhalte, die in der Öffentlichkeit aktuell z.T. durcheinandergebracht zu werden scheinen:

Zum einen geht es um den § 31 GO-BT, die sog. "Erklärung zur Abstimmung". Damit können Abgeordnete NACH der eigentlichen Debatte kurz das Wort ergreifen, um ihr eigenes Abstimmungsverhalten zu erläutern. Gedacht war und ist dieses Instrument eigentlich für die Erläuterung eines von der Fraktionsmeinung abweichenden Abstimmungsverhaltens oder um konkrete Vorbehalte zu benennen. In der letzten Zeit ist es jedoch von einer bestimmten Fraktion des Bundestages massiv missbraucht worden; es wurden zahlreiche Erklärungen abgegeben, die alle mehr oder weniger nur dazu dienten, die bereits beendete Debatte fortzusetzen. Diesem Missbrauch soll dadurch abgeholfen werden, daß diese Erklärungen künftig schriftlich zu erfolgen haben; nur in Ausnahmefällen kann der Präsident eine mündliche Erklärung zulassen. Da all das außerhalb der eigentliche Debatte stattfindet, ist m.E. eine Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Rederechts damit nicht verbunden.

Zum anderen ist der § 35 GO-BT betroffen, der die Rededauer und die Rednerordnung betrifft. Bisher gab es überhaupt noch keine Regelung, wie mit dem Redewunsch von Abgeordneten umgegangen werden soll, die von der Mehrheitsmeinung in der Fraktion abweichen. Nachdem der Bundestagspräsident in der EFSF-Debatte erstmals (!) zweien dieser MdBs ein Rederecht eingeräumt hatte, wurde beschlossen, diese Möglichkeiten in der Geschäftsordnung ausdrücklich zu regeln. Geplant ist nun, daß der Präsident diesen sogenannten "Abweichlern" ein Rederecht von drei Minuten einräumen kann; dies soll "im Benehmen" mit den Fraktionen erfolgen. Die Fraktionen sollen also informiert werden, ein Einverständnis ist ausdrücklich nicht notwendig. Durch das "Benehmen" soll lediglich die Abfolge von Pro- und Contra-Rednern so gesteuert werden können, daß es für die Zuhörer nachvollziehbar wird.

Wie aus all dem ein "Maulkorb für MdBs" werden konnte, erschließt sich mir zumindest nicht auf den ersten Blick. Die Rechte von Abgeordneten anderer Meinung werden erstmals in der Geschäftsordnung festgeschrieben, das ist das Gegenteil eines Maulkorbs. Ich befürchte, wir haben an diesem Punkt wieder einmal beobachten können, wie eine gewisse Ahnungslosigkeit und künstliche Empörung bei Kommentatoren eine Eigendynamik entwickelt haben...

Mit freundlichen Grüßen nach Auenwald

Ihr Norbert Barthle
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Norbert Barthle
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.