Nele Hirsch (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Nele Hirsch
Jahrgang
1980
Berufliche Qualifikation
Abschluss des Asian Studies Programms (Kansai Gaidai Universität in Osaka, Japan)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gotha - Ilm-Kreis
Landeslistenplatz
5, Thüringen
(...) Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE bereits die letzte Diätenerhöhung geschlossen abgelehnt und wird voraussichtlich auch dieses Mal wieder so agieren. Ich werde in jedem Fall mit Nein stimmen und ich hoffe, dass dies eine Mehrheit der Abgeordneten tun wird und sich nicht hinter ihrer Fraktionsdisziplin verstecken. Die Abgeordneten sind bei der Abstimmung nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Nele Hirsch
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Arbeit
12.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Hirsch,
Angebote zur Arbeit werden vermehrt über Private Vermittlungsagenturen angeboten. Dabei werden die üblichen Fachtarife der gesuchten Berufe nun durch den viel niedrigeren Tarif der Zeitarbeitsfirmen ersetzt.
Frage 1: Ist diese Maßnahme gesetzlich gedeckt?
Frage 2: Kann ich als Hartz IV Empfänger gegen diese Aushöhlung der Lohnstruktur angehen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Nele Hirsch
33Empfehlungen
13.12.2007
Nele Hirsch
Lieber ,

leider ist der von Ihnen beschriebene Effekt in vielen Fällen tatsächlich gesetzlich gedeckt. Die im derzeit geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeräumten Ausnahmeregelungen konterkarieren das dem AÜG eigentlich zugrundeliegende Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - und begünstigen damit Lohndumping. Dies gilt insbesondere für den sogenannten Tarifvorbehalt: Wenn ein Tarifvertrag für die Leiharbeit besteht, darf das Unternehmen nach geltender Rechtslage von dem Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" abweichen. Aus nahezu allen Branchen berichten die DGB-Bewerkschaften und Betriebsräte, dass mit dem Verweis auf Tarifverträge für Leiharbeit gültige Branchentarifverträge unterlaufen werden. Lohndifferenzen zwischen Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern und der Stammbelegschaft von bis zu 50 Prozent sind die Folge.

Als Bundestagsfraktion DIE LINKE treten wir dafür ein, dass diese sowie weitere Ausnahmeregelungen im AÜG ersatzlos gestrichen werden. Für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer und für die Beschäftigten des leihenden Unternehmens müssen unserer Auffassung nach sowohl bei der Entlohnung, als auch für andere wesentliche Arbeitsbedingungen die gleichen Konditionen gelten - vom ersten Arbeitstag an. So würde auch dem Missbrauch von Leiharbeit entgegengewirkt. Wir haben im Bundestag einen entsprechenden Antrag vorgelegt, den Sie unter dip21.bundestag.de einsehen können, und der sich noch in der parlamentarischen Beratung befindet.

Gemeinsam mit der LINKEN streiten auch die Gewerkschaften dafür, dass Leiharbeit nur dort in Anspruch genommen wird, wo unvorhergesehene Arbeitsvolumen in einem Unternehmen dies erfordern. Die von Ihnen beschriebenen Zwei-Klassen-Arbeitsbedingungen darf es nicht länger geben. Der Protest hiergegen lebt davon, dass sich so viele Menschen wie möglich einbringen. Insbesondere finden viele Aktionen der Gewerkschaften zu diesem Thema statt. Ich lade sie herzlich ein, an diesen sowie natürlich an den Aktivitäten der LINKEN hierzu teilzunehmen, damit die Bundesregierung dazu gezwungen werden kann, die geltende Rechtslage zu ändern.

Solidarische Grüße,
Nele Hirsch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
04.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Hirsch,

Sie haben sich bei der Abstimmung im Bundestag zum Post -Mindestlohn enthalten. Mit Ihnen haben das mehrere andere Abgeordnete der Linkspartei getan. Warum? Was stört sie an dem Gesetz?

Eigentlich tritt die Linke doch für den Mindestlohn ein. Warum in diesem konkreten Fall nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Nele Hirsch
35Empfehlungen
05.01.2008
Nele Hirsch
Lieber ,

bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag zum Postmindestlohn gab es aus der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich Zustimmung für den Gesetzesentwurf, aber auch einzelne Enthaltungen. Wie sie richtig festgestellt haben, kam eine der Enthaltungen von mir.

Hintergrund meiner Entscheidung waren die Lücken und Mängel des Antrages. Mit der Weigerung der CDU im Koalitionsausschuss den Postmindestlohn für allgemeinverbindlich zu erklären und dem Einknicken der SPD war ein immenser Druck auf die Tarifparteien aufgebaut. Sie mussten einen Tarifvertrag vorlegen, von dem sie sicher sein konnten, dass er bei der Abstimmung im Bundestag die Mehrheit der Abgeordneten erhält. Während ihrer Verhandlungen versuchten insbesondere Politikerinnen und Politiker aus der Union ihre Anforderungen durchzusetzen. Der dann beschlossene Vertrag, auf dessen Grundlage die Bundesregierung ihren Antrag eingebracht hat, spiegelt dieses Dilemma wider: Er lässt erhebliche Lücken offen, die es der PIN AG und andern privaten Postzustellern erlauben, den geforderten Mindestlohn zu umgehen. Insbesondere sind neben den BriefzustellerInnen die anderen Beschäftigten nicht in den Vertrag aufgenommen. Zudem halte ich es für falsch, dass 17 Jahre nach der Wiedervereinigung nach wie vor Unterschiede im Lohn zwischen Ost und West festgeschrieben werden.

Mein Fazit war deshalb: Auch wenn die Entscheidung im Bundestag zumindest ein erster Schritt hin zum Mindestlohn war, so war es doch nur ein sehr dürftiger Schritt. Es ist ein unter dem Druck insbesondere der Union zustande gekommener Vorschlag, der neue Schlupflöcher für Lohndumping öffnet statt sie wirksam zu schließen.

Die Herausforderung für DIE LINKE für einen gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn zu kämpfen ist nach dieser Entscheidung wichtiger denn je.

Herzliche Grüße und für 2008 alles Gute!

Nele Hirsch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
06.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hirsch,

mich würde die konkrete Antwort auf die Frage vom 4.10.07, von Herrn Georg Jähning, ( jahrzehntelang Arbeitsverweigerung eines Einzelnen) und nicht die Allgemeinheit interessieren. Ihre Antwort ist genau das, was fast alle Politker oder Sogenannte praktizieren, nämlich am Thema vorbeireden.
Sie sind nach Kuba in der Business-Klasse geflogen. Wie üblich, das steht mir ja zu. Das zahlt doch sowieso der Steuerzahler. Statt in der Business-Klasse durch die Welt fliegen, könnten Sie, meiner Meinung nach, Wichtigeres und Besseres tun.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Nele Hirsch
33Empfehlungen
21.01.2008
Nele Hirsch
Sehr geehrter ,

schade, dass sie meine Antwort als "Vorbeireden" bezeichnen, nur weil ich nicht dazu bereit war, die immer wieder bemühten pauschalen Vorurteile gegenüber Erwerbslosen nachzuplappern und sie damit noch weiter zu zementieren. Ich kann nur wiederholen, was ich schon in meiner Mail vom 4. Oktober an Herrn Georg Jähning geschrieben habe: Tatsache ist, dass Erwerbslose aufgrund der Misere auf dem Arbeitsmarkt vielfach gar keine Angebote oder lediglich Angebote erhalten, die keine gute Perspektive bieten und pure Ausbeutung bedeuten würden. Mit diesem Problem setze ich mich im Bundestag und in meinem Wahlkreis sehr viel auseinander und versuche zu helfen.

Freundliche Grüße,
Nele Hirsch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
24.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Hirsch,
überall liest man, das man in Bildung investieren muß um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern. Leider muß ich persönlich feststellen das mal wieder ein Wahlkampfthema ( siehe Nokia) gefunden werden muß. Ich bemühe mich vergeblich seit monaten um eine Umschulung/Weiterbildung. Ohne Einstellungszusage eines Arbeitgebers nichts zu machen. Das ist doch ein Teufelskreis, der einen weiteren Hartz4-Empfänger schafft.
Auch ist es für mich ein Hohn, wenn von hohen Kosten gesprochen wird, die im Grunde nur einmalig sind, aber billigend in Kauf genommen wird, daß der Betreffende u.U. noch viele Jahre arbeitslos ist und somit Langzeitkosten verursacht. Auf der anderen Seite werden aber seit Jahren unser aller Gelder für teure neue Objekte und Umstrukurierungen verpulvert! Hier eine Sanierung, da eine neue Einrichtung einer Arbeitsagentur, Dienstwagen der Luxusklasse und und und. Aber dieses Thema darf offenbar nicht angesprochen werden. Gespart wird am kleinen Mann! Und damit man bessere Argumente hat, wird einfach eine Art Gummiparagraph zitiert, der dann aussagt, daß man auf einen Bildungsgutschein keinen Rechtsanspruch hat-es ist eine Kannleistung. Mich würde doch Interessieren ob ich das so hinnehmen muß? Und so geht es sehr vielen die dann als Sozialschmarotzer beschimpft werden. Ich freue mich auf Ihre Meinung und danke Ihnen im vorraus. MfG aus dem schönem Eichsfeld
Antwort von Nele Hirsch
29Empfehlungen
29.01.2008
Nele Hirsch
Lieber ,

vielen Dank für Ihre Mail. Ihren Unmut und Ihre Verärgerung kann ich sehr gut nachvollziehen. Genau solche Erfahrungen sind der Grund dafür, dass DIE LINKE für eine andere Politik kämpft. Mit der Hartz-Gesetzgebung ist der Grundsatz eingeführt worden, dass man nicht Arbeitslosigkeit, sondern die Arbeitslosen bekämpft. Dabei wird ignoriert, dass das Problem struktureller Massenarbeitslosigkeit, nicht ihnen anzulasten ist. Grund ist vielmehr die verfehlte Politik von Rot-Grün, die jetzt von der Großen Koalition mit noch größerer Schärfe fortgesetzt wird.

Sie kritisieren, dass Bildung und Weiterbildung nur eine so geringe Priorität beigemessen wird. Auch diese Kritik teile ich. Besonders absurd ist aus meiner Sicht, wie sehr sich die vielen Sonntagsreden zu diesem Thema mit der Realität widersprechen.

Sie haben mich außerdem gefragt, ob man das alles akzeptieren muss. Nein, das muss und sollte man natürlich nicht. Veränderungen sind möglich, wenn wir gemeinsam dafür kämpfen. Das braucht Zeit und einen langen Atem, aber kann dann erfolgreich sein. Ich lade Sie herzlich dazu ein, sich in DIE LINKE einzubringen.

Solidarische Grüße,
Nele Hirsch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Hirsch,

ich bin beruflich viel auf Autobahnen unterwegs, und erlebe, die häufig rücksichtslosen und endlos langen Überhohlvorgänge der LKW´s und die damit verbundenen Behinderungen.
Wie kann ein Gesetzesentwurf zu einem generellen LKW-Überhohlverbot auf deutschen Autobahnen auf den Weg gebracht werden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Nele Hirsch
23Empfehlungen
09.04.2008
Nele Hirsch
Lieber ,

besten Dank für Ihre Frage. Ich kann gut nachvollziehen, dass es für Sie anstrengend und ärgerlich ist, wenn LKW-FahrerInnen auf den Autobahnen womöglich noch kurz vor einem Berg zum Überholen ansetzen. Allerdings gibt es ja bereits erste Einschränkungen. Dort, wo es kritisch ist, gibt es Überholverbote und bei drei Spuren ist die linke Spur für LKW ohnehin tabu. Ob zusätzlich ein generelles Überholverbot sinnvoll wäre, müsste aus meiner Sicht noch weiter diskutiert werden. Grundsätzlich tritt DIE LINKE dafür ein, dass Güter nicht auf der Straße, sondern auf der Schiene transportiert werden. Auf diese Weise würden sich auch ohne generelles Überholverbot weniger Behinderungen ergeben. Allerdings ist in der LINKEN auch ein bundesweites Überholverbot weiter in der Diskussion, da sich regional mit diesem Ansatz durchaus Verbesserungen gezeigt haben.

Vielleicht könnten Sie in dieser Sache ja eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestages machen, denn meiner Kenntnis nach hat sich bisher der Verkehrsausschuss des Bundestages noch nicht explizit mit dieser Frage befasst. Über Ihre Eingabe könnte das aber erfolgen.

Näheres zu Petitionen finden Sie hier:
www.bundestag.de

Darüber hinaus können Sie sich für weitere Informationen gerne an Dorothee Menzner, die verkehrspolitische Sprecherin unserer Fraktion wenden, die in diesen Fragen Expertin ist. Kontakt siehe: www.linksfraktion.de

Alles Gute und viele Grüße,
Nele Hirsch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Nele Hirsch
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.