Monika Lazar (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Monika Lazar
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Bäckerin und Betriebswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Leipzig II
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Sachsen
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Es ist natürlich ärgerlich wenn das Stadtbild verschandelt wird. Bei Aufklebern handelt es sich dabei aber nur um eine vergleichsweise harmlose Form der Verschandelung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
16.06.2009
Von:

Guten Tag Frau Lazar

Wie sie ja wissen, haben im Mai 90 Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen einen Gesetzentwurf eingebracht (Drucksache 16/12910) eingebracht haben, mit dem "rechtliche Schutzlücken der aktuellen Gefährdungslage für Mädchen und Frauen bezüglich der weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland" ... etwas ähnliches ist für Jungen und Männer allerdings nicht vorgesehen. Werden sie sich dafür einsetzen, in diesem Fall die Beschränkung auf weibliche Opfer zu entfernen? Oder bleiben Jungen hierbei schlechtergestellt ?
Gilt das im Artikel 2 Absatz 1 GG verankerte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für Jungen auch?

Freundliche Grüße
Antwort von Monika Lazar
3Empfehlungen
18.06.2009
Monika Lazar
Sehr geehrte ,

danke für Ihre Frage. Genitalverstümmlung bei Mädchen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Dabei wird die Klitoris zum Teil oder vollständig amputiert, hinzu kommt das Herausschneiden der inneren Labien (Schamlippen). Manchmal wird zusätzlich Haut aus der Vagina ausgeschabt oder die äußeren Labien werden teilamputiert und über der Vagina so miteinander vernäht, dass lediglich eine winzige Öffnung verbleibt. Diese Verstümmelungen hinterlassen lebenslange, irreparable körperliche und seelische Schädigungen.

Ähnliche drastische Eingriffe gegen die äußeren männlichen Geschlechtsteile werden nicht praktiziert, weder mit religiöser noch aus kultureller Begründung. Für Männer oder Jungen ist daher eine entsprechende Neuregelung nicht erforderlich. Bereits jetzt wird der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit als schwere Körperverletzung bestraft. Daher konzentriert sich der interfraktionelle Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag auf die Menschenrechtsverletzung von Frauen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
Ergänzung vom 18.06.2009
Sehr geehrte ,

danke für Ihre Frage. Genitalverstümmlung bei Mädchen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Dabei wird die Klitoris zum Teil oder vollständig amputiert, hinzu kommt das Herausschneiden der inneren Labien (Schamlippen). Manchmal wird zusätzlich Haut aus der Vagina ausgeschabt oder die äußeren Labien werden teilamputiert und über der Vagina so miteinander vernäht, dass lediglich eine winzige Öffnung verbleibt. Diese Verstümmelungen hinterlassen lebenslange, irreparable körperliche und seelische Schädigungen.

Ähnliche drastische Eingriffe gegen die äußeren männlichen Geschlechtsteile werden nicht praktiziert, weder mit religiöser noch aus kultureller Begründung. Für Männer oder Jungen ist daher eine entsprechende Neuregelung nicht erforderlich. Bereits jetzt wird der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit als schwere Körperverletzung bestraft. Daher konzentriert sich der interfraktionelle Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag auf die Menschenrechtsverletzung von Frauen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Lazar
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Frage zum Thema Internetsperren
20.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar,

die öffentlichen Äußerungen Ihrer Partei in den letzten Wochen betreffend Bürgerrechte - insbesondere das Internet-Sperrgesetz betreffend - waren für mich unzweideutig: Ihre Partei hatte sich unmissverständlich pro Bürgerrechte und gegen das Sperrgesetz positioniert.
Die Abstimmung am Donnerstag hat ergeben, dass über 35% der Mitglieder Ihrer Partei nicht entsprechend Ihrer Außendarstellung gestimmt haben (15 Enthaltungen, 3 Stimmberechtigte nicht teilgenommen). Ihr Abstimmungsverhalten dabei ist mir bekannt.

Ich als Bürger möchte, dass sich meine Interessen in der aktuellen Politik widerspiegeln. Leider bleibt mir dabei selten mehr als die Möglichkeit, mich an der Außendarstellung einer Partei zu orientieren und dementsprechend alle 4 Jahre meine Stimme abzugeben.
Weitere Optionen, wie Petitonen, Demonstartionen etc., stehen mir zwar frei. Jedoch ist mir die Unwirksamkeit dieser Mittel, relevant am politischen Geschehen teilzunehmen, gerade letzen Donnerstag noch einmal unzweifelhaft demonstriert worden (s. Petition gegen das Internet-Sperrgesetz).
Umso wichtiger ist es dadurch für mich, Partei- und Wahlprogramme mit dem tatsächlichen politischen Verhalten einer Partei zu vergleichen und für mich daraus zu schließen, ob ich eine Chance habe – sollte ich meine Interessen in einem Programm wiederfinden – dass dieses Programm auch umgesetzt wird. Allgemein wird dies als "Glaubwürdigkeit" einer Partei bezeichnet.

Daher meine Frage an Sie: können Sie mir bitte erklären, wie Ihre Partei sich einerseits klar gegen das Internet-Sperrgesetz positionieren kann, andererseits aber zu über einem Drittel dies nicht in der Abstimmung repräsentiert? Wie kann ich zukünftig davon ausgehen, dass Ihre Partei das, was sie vorgibt umsetzen zu wollen, auch mit aller Kraft und Entschlossenheit tun wird – gerade nach dem diese Woche erlebten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort!
Antwort von Monika Lazar
6Empfehlungen
30.06.2009
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Abstimmungsverhalten der Grünen Bundestagsfraktion beim Internetsperrgesetz.
Ich habe dagegen gestimmt:
www.monika-lazar.de

Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion hat gezeigt, dass wir für einen wirksamen Kampf gegen Kinderpornografie im Internet stehen aber dabei keine rechtswidrigen Placebo-Gesetze akzeptieren. Bei der Abstimmung haben sich zwar auch grüne Abgeordnete enthalten, aber niemand hat dem Gesetz zugestimmt.
Das Thema Bürgerrechte im Internet wird in der Gesellschaft momentan breit diskutiert. Diese Debatte findet auch innerhalb unserer Fraktion statt. Es gibt offenbar verschiedene Ideen über den besten Weg zur Lösung des Problems. Das zeigen die 33 Nein und 15 Enthaltungen. Doch die Abstimmung zeigt deutlich: Die Pläne der Bundesregierung finden keine grüne Zustimmung.
Alle Abgeordneten sind in ihrer Entscheidung frei und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das ist für mich ein wichtiges Element unserer Demokratie. Auch wenn ich es mir vielleicht anders gewünscht hätte, akzeptiere ich, dass es andere Meinungen gibt.
Das Verhalten dieser 15 Abgeordneten ist nur ehrlich. Bei anderen Parteien habe ich diesen Eindruck nicht. Von den 53 Abgeordneten der Linkspartei nahmen nur 36 an der Abstimmung teil. Wenn ein Drittel der Fraktion einfach nicht zur Abstimmung kommt, sagt das einiges aus. Ehrlichkeit sieht aber für mich anders aus.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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Frage zum Thema Soziales
28.06.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Lazar,
Bei der Abstimmung am 28.05.09 zur Anrechnung der Anwartschaften von Angehörigen der Deutschen Reichsbahn (AV DR), sprachen Sie sich gegen eine Anrechnung aus. Somit wirken diese Zeiten nicht Rentenerhöhend.
Die Reichsbahner haben jährlich Beiträge in Höhe zwischen 300-400 Mark vom Lohn einbezahlt.
Im Einigungsvertrag wurde festgeschrieben, dass Anwartschaften zu überführen sind und zunächst bis 31.12.1991 anzuwenden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Formulierung aus dem Einigungsvertrag "zunächst bis zum 31.12.1991 anzuwenden" , würde "keinesfalls heißen, es ist
zu löschen" (BvG 1. Senat AZ: 1 Bvl 32/95). Dabei wurde auch die AV DR benannt. Welche Bewegründe hatten Sie gegen die Anrechnung der Anwartschaften zu stimmen? Ich will nicht verhehlen, dass ich über Ihr Abstimmungsverhalten einigermaßen enttäuscht bin. Gerade auch, weil Sie Sprecher der AG Ost der Bundestagsfraktion sind und sich gegen die Interessen der Osteisenbahner ausgesprochen bzw. abgestimmt haben.

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Monika Lazar
2Empfehlungen
30.06.2009
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich erläutere Ihnen gerne mein Abstimmungsverhalten zum angesprochenen Antrag.
Am 04. Mai 2009 fand zu diesem und anderen Anträgen eine öffentliche Anhörung statt. Sie finden alle Informationen unter www.bundestag.de . Die Stellungnahmen der Sachverständigen und die Darlegung bei der Anhörung haben meiner Ansicht nach keine überzeugenden Argumente für eine Korrektur der Rentenüberleitung geliefert. Deshalb konnte ich Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sie fordern, dass Leistungen nach dem DDR-Recht, die als Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge zu sehen sind, Ansprüche in der allgemeinen Rentenversicherung begründen. Nach bundesdeutschem Recht sind aber Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung zwei vollständig getrennte Bereiche.
Die Deutsche Rentenversicherung führte aus, mit der Rentenüberleitung sei die Lohn- und Beitragsbezogenheit berücksichtigt worden. Beispielsweise indem Vergleichsberechnungen durchgeführt wurden. Diese Position vertrat auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 10.11.1998. Es führte aus, dass die nach der Eisenbahnerversorgung erworbenen Anrechte durch einen Anspruch auf eine Rente nach dem VI Sozialgesetzbuch ersetzt worden ist. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts wurde im August 2005 abgewiesen mit der Begründung, die Vorschriften der Eisenbahnerversorgung sei nur bis zum 31. 12. 1991 aus Vertrauensschutzgründen anzuwenden gewesen. Aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, warum eine Überführung in das SGB VI ausgeschlossen worden sei.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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