Monika Lazar (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Monika Lazar
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Bäckerin und Betriebswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Leipzig II
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Sachsen
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(...) Wie die Meldungen der Zukunft lauten werden, kann ich zwar nicht voraussagen. Ich setze mich aber innerhalb meiner Möglichkeiten für ein Ende des Afghanistan-Krieges ein. Meiner Ansicht nach gibt es dafür längst keine völkerrechtliche Legitimation mehr. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
09.02.2009
Von:

Bis zum 17.02.09 läuft eine E-Petition beim Bundestag, die die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens fordert.

Sie haben in einer Antwort vom 29.01.2007geschrieben:" Seit einiger Zeit befasse ich mich damit, habe mir aber noch kein abschließendes Urteil über ein bestimmtes Modell gebildet."

Mich würde interessieren wie es jetzt 2 Jahre später aussieht.
Antwort von Monika Lazar
8Empfehlungen
11.02.2009
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte, weil ich mich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens beschäftigt habe.

Ein Grundeinkommen, welches soziale Sicherung vom Arbeitsmarkt abkoppelt, sichert Teilhabe und Selbstbestimmung auch für jene, die langfristig von diesem Markt ausgeschlossen sind. Ein Grundeinkommen baut nicht nur Existenzängste bei den Menschen ab, sondern auch die unwürdige Bedürftigkeitsprüfung. Es schafft auch neue Möglichkeiten der individuellen Lebensgestaltung jenseits der klassischen Erwerbsarbeit. Ein bedingungsloses individuelles Grundeinkommen mit einfachen Zuverdienstmöglichkeiten ist transparent, klar und ermöglicht dadurch Teilhabe, Sicherheit und Eigeninitiative.

Im Übrigen können die eingesparten Ressourcen in der Sozialbürokratie der direkten und individuellen Arbeitsmarktförderung zu Gute kommen. Erst durch personelle Aufstockung in der Arbeitsvermittlung kann der Grundsatz der zielgenauen individuellen Förderung erfüllt werden. Jetzt zur praktischen Umsetzung. Natürlich ist es schwierig einen solchen kompletten Wandel im langjährigen deutschen Sozialstaatssystem umzusetzen. Deswegen befürworte ich sehr die Ansätze, die zunächst für bestimmte Gruppen unserer Gesellschaft ein Grundeinkommen einführen. Unsere Fraktion von Bündnis90/Die Grünen erarbeitete zum Beispiel eine Kindergrundsicherung, die allen Kindern unabhängig von der Familienform zu Gute kommt und lediglich einmal nach der Geburt beantragt werden muss. Sie liegt deutlich höher als das bisherige Kindergeld und ersetzt auch die Bedürftigkeitsprüfung beim Kindergeldzuschlag. Diese universelle, unbürokratische Leistung bekämpft effektiv, besonders verdeckte Kinderarmut.

Ein ähnliches Modell kann ich mir für alle Rentnerinnen und Rentner vorstellen. Die Einführung einer Garantierente für alle – auch diejenigen, die nicht genügend individuelle Rentenanwartschaften erwerben konnten - sehe ich als unumgänglich, wenn wir der zukünftig steigenden Altersarmut begegnen wollen.

Die E-Petition zum Thema Grundeinkommen ist mir bekannt. Mein Kollege Josef Winkler wird dazu für unsere Fraktion die Berichterstattung übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau MdB Lazar,

  • bitte gestatten Sie mir wenige (m. E.) wichtige Fragen zum Petitionsrecht gem. Art. 17 Grundgesetz (GG) i.V.m. dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) aus 2006 :

1) Wenn sich nach erfolgter Zurückweisung meiner öffentlichen Petition herausstellt, dass die zur Auskunft verpflichtete Stelle (hier: BMJ) mittels rechtlich völlig unzutreffender Stellungnahmen den Petitionsauschuss getäuscht- und somit zu einer rechtlich unzutreffenden Beschlussempfehlung verleitet hat --- welche Rechte habe ich dann als betroffener Petent ?

2) Habe ich dann einen Rechtsanspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Widerruf oder Rücknahme dieser irrigen Beschlussfassung, die auf Basis rechtswidriger bzw. rechtlich unzutreffender Stellungnahmen (seitens des BMJ) erfolgten - etwa analog zum Verwaltungsverfahrensgesetz ?

3) Konkret nachgefragt: - was werden Sie, als Mitglied des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag, veranlassen, wenn Sie Kenntnis davon erhalten, dass Mitarbeiter des BMJ i.R. von zwei unzutreffenden Stellungnahmen den Petitionsausschuss - und somit auch Sie persönlich - getäuscht haben (aus fiskalischen und / oder politischen und / oder ideologischen Gründen) --- und der Pet.-Ausschuss - und somit auch Sie persönlich - nur deshalb auf Basis dieser unzutreffenden Stellungnahmen eine rechtlich nicht haltbare (!) Beschlussempfehlung ausgesprochen hat - die vom Deutschen Bundestag sodann fälschlich auch nur deshalb so beschlossen wurde ?

4) Um es auf den Punkt zu bringen :

- Wenn die durch den Pet.-Ausschussdienst eingeholten Stellungnahmen sich nach Zurückweisung meiner öffentlichen Petition als unzutreffend und insbes. juristisch nicht haltbar erweisen --- lebt meine Petition dann "von Amts wegen" wieder auf ? - Oder wie komme ich ansonsten als Petent zu meinem garantierten Beschwerderecht gem. Art. 17 GG i.V.m. dem IFG aus dem Jahre 2006 ???


Mit freundlichen Grüßen

gez.
Antwort von Monika Lazar
1Empfehlung
05.03.2009
Monika Lazar
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich freue mich, wenn die Bürgerinnen und Bürger Petitionen nutzen, um ihren Forderungen und Vorschlägen Nachdruck zu verleihen. Für die gestellten Fragen ist es unerheblich, ob es sich um öffentliche oder nichtöffentliche Petitionen handelt.

Wenn ein Petent oder eine Petentin der Meinung ist, die Stellungnahme eines Ministeriums sei unrichtig, kann er sich damit jederzeit an den Petitionsausschuss wenden. Dieser hat dann zu prüfen, ob die Änderung bereits getroffener Entscheidungen geboten ist.
Kommt der Petitionsausschuss zu einem solchen Ergebnis, dann kann das Petitionsverfahren weitergeführt werden.

Förmliche Rechtsbehelfe, z. B. Widerspruch etc., sind dem Petitionsverfahren allerdings fremd. Eine analoge Anwendung etwa des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf die parlamentarische Prüfung durch den Petitionsausschuss kommt nicht in Betracht.

Aus meiner mehrjährigen Arbeit im Petitionsausschuss kann ich Ihnen aber versichern, dass wir die Petitionen sehr ernst nehmen und uns die Entscheidung nicht leicht machen. Von vorsätzlich falschen Stellungnahmen gehe ich daher nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar,
die Winterferien in Sachsen sind vorbei. Die Lehrerschaft will es sich nicht nehmen lassen, für Lohnerhöhungen von 8 % zu streiken, so wie auch vor den Schulferien. Geschürt werden diese Forderungen mit Lohnvergleichen aus Bundesländern wie Baden-Würthemberg.
Wäre es nicht angesichts der Staatsverschuldung an der Zeit, zentral für eine einheitliche Bezahlung der Lehrer ohne Verbeamtung in der BRD zu sorgen? Es darf nicht sein, dass Lehrer in Sachsen ausgebildet werden und weg gehen - der Bezahlung und Verbeamtung wegen. Welch eine Moral! Ich meine dabei die der Lehrer und die des Staates BRD.
Verfällt Kultur und Bildung, gibt es mehr Ziellose, Arbeitslose, Extremisten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Monika Lazar
4Empfehlungen
04.03.2009
Monika Lazar
Liebe Frau ,

die Abwanderung von gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern in andere Bundesländer ist tatsächlich ein Problem. Die von Ihnen vorgeschlagene bundeseinheitliche Bezahlung ist allerdings nicht möglich, da Lehrerinnen und Lehrer entweder Landesbeamte oder Angestellte der Länder sind. Damit unterliegt die Bezahlung den jeweiligen Landesregelungen. Da die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, ist eine bundeseinheitliche Bezahlung nicht möglich. In unserem gemeinsamen Heimatland Sachsen sind die Lehrerinnen und Lehrer wenigstens nicht verbeamtet.

Selbst wenn, wie von Bündnis 90/Die Grünen lange gefordert, alle Lehrerinnen nicht mehr verbeamtet würden, müssten alle Länder in der Tarifgemeinschaft der Länder Mitglied sein und sich auf eine einheitliche Vergütung mit den Gewerkschaften einigen. Auch hier hätte der Bund keinen Einfluss und es wäre wegen der Tarifautonomie auch nicht gesetzlich zu regeln.

Viele Grüße
Monika Lazar
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.03.2009
Von:

Wie lange wollen Sie noch zulassen, dass Konzernvorstandsmitglieder, Bankenchefs. Versicherungschefs und Krankenkassenchefs unmegen von Gehältern kassieren und zügellose Geschäfte mit hohen Verlusten tätigen, die wir Bürgern mit unseren Steuern wieder ausgleichen müssen? Angeblich reichen die Gestze nicht aus solche Machenschften zu bestrafen. Was können diese Leute noch anstellen und ungestraft davon kommen?
Wir haben keine soziale Marktwirtschaft mehr, sondern einen krassen Finanzkapitalismus. Wie schützt der Bundestag die Bürger von den Fehlschlägen, die die Globalisierung mit sich bringt?
Antwort von Monika Lazar
5Empfehlungen
09.03.2009
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ich mit Interesse gelesen habe. Ich kann Ihren Unmut gegenüber unverschämt hohen Managergehältern gut verstehen. Während ein großer Teil der Bevölkerung mit dem Existenzminimum auskommen muss, erhalten einige Vorstandsmitglieder Millionengehälter. Daher setzt sich die grüne Bundestagsfraktion für mehr Transparenz und Begrenzungen von Managergehältern ein. Vor wenigen Tagen beschlossen wir den Antrag "Exzesse bei Managergehältern verhindern", in dem Sie unsere Position im Detail nachlesen können: www.gruene-bundestag.de

Auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen finanzieller Fehlschläge in der globalen Welt ist uns wichtig. Wir haben in der Finanzmarktkrise frühzeitig die Position der Betroffenen eingenommen, während man andernorts ausschließlich über Systemstabilität und Bankenrettung sprach. Lesen Sie dazu unseren Antrag "Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten stärken": dip21.bundestag.btg [s. Anhang; d. Red.]

Obgleich wir uns nach besten Kräften für den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen einsetzen, haben wir als Oppositionspartei doch keine direkte Einflussmöglichkeit. Wir können aber die große Koalition politisch und medial unter Druck setzen, die Missstände abzuschaffen.

Viele Grüße

Monika Lazar

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Frage zum Thema Finanzen
23.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar,

bitte erklären Sie mir, warum ich mit der Neuregelung der KFZ-Steuer bestraft werde, obwohl ich mir ein umweltfreundlicheres Auto zulege.
Konkret, ich fahre seit 2006 einen 1er BMW, 108 Euro Steuer. Jetzt habe ich mir einen VW Tiguan bestellt, da ich aufgrund meines Alters und meiner Behinderung einen bequemeren Einstieg benötige. Nach Herstellerangaben benötigt der Tiguan weniger Benzin, hat einen geringeren Schadstoffausstoss, der Hubraum ist kleiner als beim BMW, und er erfüllt die Euronorm 5. Ich werde 130 Euro Steuer zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Monika Lazar
2Empfehlungen
26.03.2009
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

ich finde es gut, dass sie sich für ein umweltfreundliches Auto entschieden haben. Leider kenne ich die genauen Verbrauchswerte Ihres alten und Ihres neuen Fahrzeuges nicht . Daher kann ich nicht beurteilen, weshalb Sie nun mehr Steuern zahlen müssen als vorher. Es ist aber so, dass die von der Großen Koalition beschlossene Kfz-Steuerreform, die ab dem 1.7.2009 in Kraft tritt, kaum Anreize setzt, sich für spritsparende Fahrzeuge zu entscheiden. So muss jedes Auto einen Sockelbetrag an Steuern zahlen, der vom Hubraum und dem getankten Kraftstoff abhängt. Erst dann wird der CO2-Ausstoß zur Kfz-Steuerberechnung herangezogen.
Bündnis 90/Die Grünen hatte stattdessen vorgeschlagen, Fahrzeuge bis 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer für vier Jahre steuerfrei zu stellen und dafür Spritschlucker deutlich stärker zu besteuern. Wir werden uns weiterhin für diese umweltfreundlichere Alternative einsetzen.

Evt. könnte Sie mal bei Ihrem Händler nachfrage, woran es liegt, dass sie mehr Steuern zahlen müssen.
Freundliche Grüße
Monika Lazar
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Ihre Frage an Monika Lazar
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