Monika Lazar (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
13.09.1967
Berufliche Qualifikation
Betriebswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Leipzig
Wahlkreis
Leipzig II
Ergebnis
12,2%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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(...) Ich halte die Quotenregelung für sehr positiv, doch lässt sie sich nicht von Frauen auf Ostdeutsche übertragen. Die Identität als Frau ist leicht feststellbar, doch welche Kriterien gibt es zur Identifizierung als "ostdeutsch"? Das ist weder eine Ethnie noch eine Geschlechtszugehörigkeit. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Frauen
28.01.2013
Von:
Tim

Sehr geehrter Frau Lazar MdB,

ich frage Sie in Ihrer Funktion als Sprecher für Frauenpolitik Ihrer Fraktion.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde der neue freiwillige Wehrdienst beiden Geschlechtern gegenüber geöffnet. Sollte da nicht die Gleichstellung der Geschlechter, verbessert werden indem der Art. 12a I GG entsprechend geschlechtsneutral formuliert werden?

[Art. 12a I GG:
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.]

Die Wehrpflicht ist ja nur ausgesetzt, nicht abgeschafft. Stünde im Art 12a I GG nicht explizit die Nennung eines Geschlechts, wurde der Gleichberechtigungsgrundsatz Art. 3 GG, greifen und könnte nicht durch eine Lex Specialis ersetzt werden. Meines Gesellschafts- und Humanitätsverständnisses nach kommt diese "Ersetzung" einer "Aushebelung" gleich, da die Legitimität des Art. 3 GG gegenüber dem Art. 12a ungleich größer ist, und dieser daher nicht dem Geist des Art. 3 GG wiedersprechen sollte.

[Art. 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.]

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Monika Lazar
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28.01.2013
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben sich wiederholt gegen die Wehrpflicht ausgesprochen dipbt.bundestag.de

Eine Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen ist dementsprechend keine grüne Forderung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.gruene-bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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Frage zum Thema Frauen
28.01.2013
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Lazar, MdB,

ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort.
Leider jedoch wurde meine Frage jedoch nicht vollständig beantwortet. Dass die Grünen gegen die Wehrpflicht sind, dem Antrag nach ganz klar in Form der Aussetzung einer Wehrpflicht (II. 1 Ihres Antrages), ist zu begrüßen. Das dies mitlerweile erfreulicherweise Realität geworden ist, hat mich erfreut.
Meine Frage bezog sich jedoch auf die in der Verfassung Art. 12a GG verankerte Möglichkeit des Gesetzgenbers eine Wehrpflicht einzuberufen. Sind Sie dafür hier eine Gleichberechtigung zwischen beiden Geschlechtern einzuführen?
Die für den Fall der Wiedereinführung (welche ich weder möchte, noch wo ich mir ein sicherheitspolitisches Szenario wünsche welche dies Auslösen könnte) vom Grundgesetz provozierte Ungleichbehandlung halte ich von der Botschaft des Grundgesetzes, nicht nur aufgrund der momentan eher abstrakten Folgen, für mit unseren Gesellschaftlichen Werten, insbesondere mit der von Ihrer Partei zu Recht hochhehaltenen Werten der Gleichberechtigung, für nicht vereinbar.

Das Grundgesetz schreibt hier nämlich -plakativ ausgedrückt- Schwarz auf Weiß welches Geschlecht "im Ernstfall" alleine zwangsweise eingezogen werden kann. Dies ist auch dann keine gute Botschaft wenn der Ernstfall eher abstrakter Natur ist, da dieser Gedanke eher einem tribalen Gesellschaftsbild entspricht.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Tim
Antwort von Monika Lazar
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31.01.2013
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Nachfrage. Wir haben Ihre verfassungsrechtliche Frage in der Fraktion diskutiert.
Natürlich würden wir auch eine Klarheit in Bezug auf das Grundgesetz begrüßen. Das erfordert jedoch eine Grundgesetzänderung, die aus guten Gründen in Deutschland äußerst schwer ist.

Im sehr unwahrscheinlichen Fall einer Mehrheit für eine GG-Änderung würden wir uns für die komplette Abschaffung der Wehrpflicht (im Gegensatz zur derzeitigen Situation der Aussetzung) aussprechen. Das ginge unseres Erachtens weiter und wäre konsequenter als die Miteinbeziehung von Frauen in den Paragraphen.

Viele Grüße
Monika Lazar
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Frage zum Thema Umwelt
26.02.2013
Von:

Guten Tag Frau Lazar,

für mich ist es das erste Mal, dass ich mit einem Abgeordneten in Kontakt trete, um ein Anliegen zu kommunizieren. Nach einer Berichterstattung der BBC sowie eines Artikels vom "Stern", muss ich mich ernsthaft fragen, was gegen das Vorhaben der Bundesregierung getan wird, um das so gennannte "Fracking" in unserer Bundesrepublik grundsätzlich zu verbieten. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man unter Abwägung der enormen Risiken für die Umwelt, zu der wir nun auch mal gehören, noch verantwortungsbewusst "Ja" sagen kann. Ich finde dieses Thema sollte in der Bevölkerung bekanntgemacht werden, soweit mir das möglich ist, werde ich das auch tun, aber wir werden Ihre Unterstützung benötigen. Vor allem wenn es darum geht, dieses Gesetz im Bundesrat nicht abzusegnen.

Über eine Reaktion Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

MfG
M.
Antwort von Monika Lazar
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27.02.2013
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage. Das Thema Fracking hat uns in der letzten Zeit in der Fraktion auch besonders beschäftigt.
Denn wir sehen die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung sehr kritisch. Deren Vorschläge zielen in die Richtung, Fracking in Deutschland zu erlauben und genehmigungsfähig zu machen. Es ist zwar die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen, was wir prinzipiell richtig finden. So wie die Regierung diese jedoch ausgestaltet, würde sie den Einsatz der Technologie nur in den seltensten Fällen verhindern können. Grundlegende Fragen bleiben ungeklärt, für die Länder und Kommunen bedeutet das Rechtsunsicherheit und eine weitreichende Beliebigkeit in den Entscheidungen.

Die Bundesregierung will die Risikotechnologie Fracking also großflächig genehmigen, ohne die Risiken der Technik wirklich bewerten zu können. Schwarz-Gelb macht Deutschland damit ohne jede energiepolitische Notwendigkeit zum Experimentierfeld für Fracking, denn in absehbarer Zukunft droht keine Knappheit bei der Gasversorgung.

Unserer Meinung nach bleibt ein Großteil der Risiken bei der Fracking-Technologie von Altmaiers und Röslers Vorschlägen völlig unberührt, z.B. der Einsatz giftiger Chemikalien, die Gefahr von Erdbeben, die Sicherheit der Bohrlöcher und die ungeklärte Frage der Entsorgung des Flowbacks. Gasförderung mit giftigen Chemikalien ist aus unserer Sicht grundsätzlich nicht verantwortbar und sollte untersagt werden.
Wir fordern für die Technologie mindestens ein Moratorium, bis die Risiken der Technologie gründlich geklärt sind.
Diese Zeit soll auch genutzt werden, um eine gesellschaftliche Debatte darüber zu ermöglichen, ob wir diese Technologie überhaupt in Deutschland brauchen und ggf. anwenden wollen, und die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür entsprechend anzupassen.
Dazu zählt für uns zum Beispiel eine grundlegende Reform des deutschen Bergrechts.

Wir haben wir uns bereits im vergangenen Jahr mit einem parlamentarischen Antrag für ein Moratorium eingesetzt.

Den Antrag können Sie hier abrufen: dipbt.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Monika Lazar
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Frage zum Thema Frauen
03.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar,

ich hatte Herrn Ströbele um eine Stellungnahme dazu gebeten, dass die Satzung der Grünen zwar reine Frauenlisten zulässt, mehr als 50% Männer auf einer Wahlliste aber nur unter extremen Sondersituationen. Dankenswerterweise hat er mir schnell geantwortet [1], allerdings ist er nicht auf meine Frage eingegangen. Da er mich für weitere Erläuterungen an Sie weiterverwiesen hat, wollte ich Ihnen auf diesem Wege noch einmal die Frage danach stellen, inwieweit diese Regelung eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern widerspiegeln soll.

Dass Frauen Jahrhunderte lang in sehr vielen Dingen benachteiligt waren ist mir bewusst und auch, dass es leider auch heute in der Realität immer noch viele Punkte gibt, in denen allein aufgrund des Geschlechts eine Ungleichbehandlung stattfindet. Über den geeignetsten Weg, solche Aspekte gezielt anzugehen und zu beseitigen, kann man natürlich streiten und auch Quotenregelungen können dazu ein probates Mittel sein. Inwieweit allerdings eine asymmetrisch formulierte Quotenregelung mit dem Thema Gleichberechtigung zusammenpasst, verstehe ich nicht. Könnten Sie mir dies bitte erläutern beziehungsweise für den Fall, dass Sie mir zustimmen, dass dadurch Männer gegenüber Frauen diskriminiert werden, mir mitteilen, welche konkreten Schritte angedacht sind, um diese Ungleichbehandlung aus Ihrer Satzung zu entfernen?

Vielen Dank schon im Vorhinein für eine ausführliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,



[1] www.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Monika Lazar
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18.04.2013
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

die Frauenquote bzw. Mindestquotierung wurde 1986 mit dem Frauenstatut in unserer Partei verpflichtend eingeführt. Das Frauenstatut ist Teil der Bundessatzung, also bindendes Recht.

Ein Ziel der Politik von Bündnis90/ Die Grünen ist es, Gleichberechtigung und paritätische Beteiligung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen. Aus diesem Grunde sollen zur Erfüllung echter Parität Frauen bevorzugt werden, z.B. durch Mindestquotierung und besondere Fördermaßnahmen. Deswegen sieht sich Bündnis 90/ Die Grünen verpflichtet innerorganisatorisch die paritätische Beteiligung von Frauen herzustellen und ihnen wirksame Mittel zur echten Gleichstellung im Rahmen eines Frauenstatuts in die Hand zu geben.

Damit ist klar: Solange Strukturen und Diskriminierungsmechanismen die Frauen benachteiligen in unserer Gesellschaft noch wirksam sind, haben wir Grüne uns die Selbstverpflichtung auferlegt, diesem Missstand in unserer Organisation bewusst mit gezielten Maßnahmen zu begegnen.

Auch Grüne leben nicht außerhalb der gesellschaftlichen Realität. Deshalb setzen wir gesellschaftlichen Diskriminierungen also eine bewusste "Bevorzugung" von Frauen entgegen. Auch wenn diese eventuell individuell als Ungerechtigkeit empfunden wird, ist sie eine wichtige Kompensation für real existierende Diskriminierungen in unserer Gesellschaft. Ungleiches wird nicht gleich, wenn wir es gleich behandeln. Unsere Quote ist ein aktiver Ansatz den Artikel 3 der Grundgesetzes durchzusetzen. Wenn eine Frauenliste aufgestellt wird, dann ist es Wunsch der Versammlung.

Viele Grüße
Monika Lazar
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