Monika Lazar (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
13.09.1967
Berufliche Qualifikation
Betriebswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Leipzig
Wahlkreis
Leipzig II
Ergebnis
12,2%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
weitere Profile
(...) Allerdings möchte ich betonen, dass die Pauschale ja nicht zum Privatgebrauch der Abgeordneten bestimmt ist, sondern der Amtsausstattung dient. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
12.03.2011
Von:

Liebe Frau Lazar,

ich nehme Frau Merkels "Verhandlungsergebnis" zum ausgeweiteten Rettungsschirm zum Anlass, einmal ganz explizit zu fragen, ob Sie tatsächlich glauben, daß Schweden, Tschechen, Dänen, Norweger und Briten schlechtere Europäer sind. Diese haben ihre nationalen Währungen behalten und fahren sehr gut damit. Wenn Sie demnächst im Bundestag wieder zustimmen sollen zur neuen alternativlosen EURO-Rettung, dann möchte ich doch bitten, daß Sie endlich aufwachen in Ihrem bequemen Berliner Raumschiff. Ohne Gegenleistung der Schuldnerländer werden diese "gerettet" mit Milliarden Steuergeldern und niemand im Bundestag scheint endlich auf die Barrikaden zu gehen gegen das Alternativlos-Argument. Auch Ihre Partei nicht. Wissen Sie denn eigentlich, wie das Geldsystem funktioniert? Ist die Entscheidungsvorlage für die Abstimmung denn wiklich fundiert?
Sie leisten sich im Bundestag monatelange Debatten um 3,- Euro-HartzIV mehr oder weniger und winken dann Milliarden an Bürgschaften und Hilfen ohne Gegenleistungen/Sicherheiten an einem Nachmittag durch. So wird das ganze Parlament eine Farce.... (fassungslos).

Achso - zurück zu meiner Frage: Sind Schweden, Tschechen, Dänen, Norweger und Briten tatsächlich schlechtere Europäer, weil sie Euro und Europa auseinanderzuhalten wissen?

Viele Grüße

Antwort von Monika Lazar
1Empfehlung
24.03.2011
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage zum Euro-Rettungsschirm.
Ihr kritischer Hinweis auf die monatelangen Debatten um die geringfügige Hartz-IV-Erhöhung ist absolut berechtigt. Ich persönlich fand das Verhalten der Bundesregierung sehr beschämend und kann alle Menschen, die darüber nur noch den Kopf schütteln, gut verstehen. Seit Jahren setze ich mich dafür ein, die Armen und finanziell Bedürftigen staatlich stärker zu unterstützen. Wenn Deutschland reich genug ist, anderen Ländern zu helfen, darf die eigene Bevölkerung allein gelassen werden.

Prinzipiell bin ich aber auch der Ansicht, dass wir nicht nur bis zu unseren Landesgrenzen denken dürfen.
Bündnis 90/Die Grünen haben von Beginn die Europäische Union befürwortet. Wir halten deshalb die Entscheidung, die europäische Währung zu schützen, für richtig. Allerdings müssen die Bedingungen stimmen.

Selbstverständlich halte ich europäische Länder ohne Euro nicht für "schlechter". Dennoch bin ich überzeugt davon, dass ein starker Euro für Deutschland und die anderen beteiligten Länder eine gute Sache ist, von der die Menschen profitieren können.
Sehr gern erläutere ich Ihnen, wie für mich eine vernünftige Strategie für die Währung Euro aussieht.
Der Euro selbst ist stabil, nach wie vor. Von einer "Eurokrise" würde ich nicht sprechen. Eine solche wäre mit extremen Wechselkursschwankungen und gravierender Inflation verbunden. Dennoch gibt es Probleme: Die Verschuldung steigt in fast allen europäischen Staaten, die Finanzmärkte trauen der finanziellen Leistungsfähigkeit einiger EU-Länder kaum mehr und viele der europäischen Banken stehen nach wie vor auf wackligen Beinen.

Die grünen Lösungsansätze lauten wie folgt:
  • Wir brauchen einen glaubwürdigen Stabilitäts- und Wachstumspakt, der die Eigenverantwortung der Staaten für ihre Staatsfinanzen stärkt.
  • Die Wirtschaftspolitik zwischen den Euro-Ländern muss verstärkt werden, um Leistungsungleichgewichte abzubauen, so dass keine "finanzielle Rettungspolizei" mehr gebraucht wird.
  • Ein Insolvenzverfahren für EU-Staaten unter Einbeziehung der privaten Gläubiger muss eingerichtet werden. Sie dürfen nicht länger geschont werden. Außerdem ist eine Stärkung der Risikovorsorge im Bankensystem dringend erforderlich.
  • Kurzfristig wäre eine Erleichterung der Kreditkonditionen für Irland und Griechenland sinnvoll. Es liegt auch im Interesse der deutschen Steuerzahlenden, dass diese Länder ihre Schulden zurückzahlen können.
  • Wir plädieren außerdem für die Einführung von Euro-Bonds zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets.
  • Sehr wichtig ist auch eine starke Beteiligung des europäischen Parlamentes und der nationalen Parlamente, damit die Interessen der Bevölkerung politisch gewahrt werden und nicht nur finanztechnisch entschieden wird.

Abschließend möchte ich betonen, dass ich damit die Gefahren nicht kleinreden will. Vor allem die hohe Staatsverschuldung, die zu Lasten der Menschen - und der nachfolgenden Generationen - geht, macht mir Sorgen. Ein simples "Weiter so" darf es hier nicht geben! Bündnis 90/Die Grünen haben Sparvorschläge in Milliardenhöhe unterbreitet, z.B. bei umweltschädlichen Subventionen oder Rüstungsausgaben. Auch im kommenden Haushaltsverfahren im Herbst werden wir die Bundesregierung wieder mahnen, an der richtigen Stelle zu sparen. Nur so können Mittel für Arme, Arbeitslose und Familien freigesetzt und Zukunftsbranchen wie erneuerbare Energien und Bildung gezielt gefördert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Lazar
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Monika Lazar !

Der Deutsche Bundestag hatte Ende 2010 eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung verabschiedet, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist:

www.bundestag.de

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat am 4. Mai 2011 in seiner Urteilsverkündung alle bisherigen Gesetze zur Sicherungsverwahrung ab 1998 bis einschließlich 2011 für verfassungswidrig erklärt:

www.bundesverfassungsgericht.de

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) hatte die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls wegen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt.

1. Welche Positionen hatten Sie persönlich vor den oben genannten Entscheidungen vertreten, und welche Positionen vertreten Sie heute ?

2. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, erneut eine Neuregelung bis Mai 2013 zu beschließen. Ab welchem Datum wird das neue Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und zu welchem Zeitpunkt ist mit einer weiteren Anhörung von Experten im Rechtsausschuss zu rechnen?

3. Die momentane Gesetzeslage nach § 66 ff. StGB sieht eine Erleichterung bei der Verhängung der vorbehaltlichen Sicherungsverwahrung im Urteil vor. Eine Wahrscheinlichkeitsprognose für zukünftige Straftaten reicht aus. Soll dies auch weiterhin so bleiben und warum ?

4. Der Begriff der \"psychischen Störung\" ist nach meiner Ansicht unklar definiert. Sollen unter diesen Begriff auch alle die Personen fallen, die eine pädophile Orientierung besitzen und allein dies ausreicht, um einen Pädosexuellen zur Sicherungsverwahrung zu verurteilen ?

5. Im Gesetzgebungsverfahren und bei den Anhörungen im Rechtsausschuss wurden bisher immer nur Experten mit ihren Gutachten angehört. Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass sich auch die Betroffenen selbst - z.B. die Pädosexuellen - zu Wort melden und ihre Meinung äußern können ?

Für die Antworten danke ich.
Antwort von Monika Lazar
1Empfehlung
23.05.2011
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage. Keine sechs Monate nach der schwarz-gelben Reform der Sicherungsverwahrung hat das Bundesverfassungsgericht sämtliche Regelungen im Strafgesetzbuch hierzu für verfassungswidrig erklärt.

Die nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung kurz vor Ende der Strafhaft ist bei Erwachsenen wie bei Jugendlichen ein Verstoß gegen Grundrechte der Verfassung. Gleiches gilt für die nachträgliche Entfristung der Sicherungsverwahrung, die ursprünglich auf zehn Jahre begrenzt war. Wir Grünen haben das kritisiert und eigene Vorschläge zur Änderung der entsprechenden Vorschriften gemacht. Die schwarz-gelbe Koalition unter Federführung der Bundesjustizministerin wollte darauf nicht hören und steht nun vor einem rechtspolitischen Scherbenhaufen, wie er größer nicht sein kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber darüber hinaus sämtliche Regelungen zur Verhängung der Sicherungsverwahrung aufgehoben. Der Grund dafür: So lange der Freiheitsentzug in der Sicherungsverwahrung nicht behandlungs- und therapieorientiert vollzogen wird und sich nicht auf das zur Sicherung der Bevölkerung notwendige Minimum beschränkt, widersprechen alle Regelungen im Strafgesetzbuch dem Freiheitsgrundrecht der Verfassung.

Der Bundestag steht nun vor einer schwierigen Aufgabe. Bis zum Sommer 2013 müssen sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungskonform neu bedacht werden. Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss radikal verändert werden. Die Länder müssen hier Fachpersonal und Geldmittel zur Verfügung stellen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, nun einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Die Bundesjustizministerin darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen und diese Aufgabe nur den Bundesländern überlassen. Bisher können wir nicht einschätzen, wann die Bundesregierung vorhat, einen Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorzulegen. Nach Vorliegen eines Entwurfes wird es eine Anhörung im Rechtsausschuss geben - die Sachverständigen werden zu diesem Zweck von den Fraktionen benannt. Schon im Vorfeld der Anhörung wollen wir jedoch Stellungnahmen von Sachverständigen aller Art sammeln und bewerten - hier können uns auch die Betroffenen selbst Ihre Stellungnahme zusenden.

Die Regelungen der Sicherungsverwahrung gehören zu den rechtsstaatlich sensibelsten Regelungen im Strafrecht. Sie bedeuten Freiheitsentziehung jenseits und über die Schuld hinaus, die Täter auf sich geladen haben. Sicherungsverwahrung setzt eine Prognose zukünftigen strafbaren Verhaltens voraus. Die Unsicherheit solcher Prognosen in beide Richtungen, also sowohl der zukünftigen Gefährlichkeit wie Ungefährlichkeit, machen die Gefahren deutlich, die sich mit der Sicherungsverwahrung – aber auch ihrer Ablehnung – verbinden.

Den Begriff der "psychisch gestörte Gewalttäter" halten wir nach wie vor für undurchdacht. Er ist für Einzelfälle tatsächlich vorliegender geistiger Erkrankung unnötig, weil dafür bereits jetzt gesetzliche Regelungen bestehen. Er erfasst unserer Ansicht nach auch die inzwischen teilweise freigelassenen Sicherungsverwahrten nicht, weil diese nach sachverständiger Einschätzung eindeutig nicht psychisch krank sind.

Wir werden in den nächsten Wochen unser Positionspapier in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 aktualisieren und unsere Forderungen an die Bundesregierung erneuern. Die Bundesregierung aber ist am Zug, einen durchdachten und verfassungskonformen Vorschlag zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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Frage zum Thema Schulen
18.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar,

Zum nachfolgenden Beispiel PTBS in Panorama und dem Versagen des Lehrers(erwähnt im Elterninfo): Brauchen wir die Befreiung vom Unterricht mit der Bundeswehr?

Ist meine PTBS-Beschreibung in der Elterninformation zutreffend?

Mit freundlichen Grüßen


Elterninformation

Liebe Eltern,

es geht um schulische Veranstaltungen bzw. Unterricht mit Vertretern der Bundeswehr.

In der Panorama-Sendung daserste.ndr.de

beklagte sich der Lehrer darüber, dass nicht über die Posttraumatische Belastungsstörung(PTBS) gesprochen wurde. Warum hat er nicht dafür gesorgt?

PTBS entsteht zum Beispiel durch die Teilnahme am Afghanistankrieg, kann zu Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit führen und mitmenschliche Beziehungen unmöglich machen.

Für die Befreiung von der Teilnahmepflicht am Schulunterricht mit der Bundeswehr könnte folgender Text verwendet werden:

Hiermit beantrage/n wir/ich, (Name/n)

meine Tochter/meinen Sohn (Name)

geb. am

derzeit in Klasse

von schulischen Veranstaltungen bzw. vom Unterricht mit Vertretern der
Bundeswehr freizustellen und währenddessen anderweitig zu beaufsichtigen.

Begründung:
Wir/ich erziehe/n unser Kind zum friedlichen Umgang mit Konflikten. Unser/Mein Gewissen verbietet uns/mir daher die Teilnahme unseres/meines Kindes am Unterricht durch eine Organisation, deren Auftrag es ist, bewaffnete Interventionen vorzunehmen.

Dieser Antrag gilt für die gesamte Schulzeit des Kindes, so lange er nicht widerrufen wird.

(Datum)

(Unterschrift)
Antwort von Monika Lazar
1Empfehlung
23.06.2011
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Kritik an den Schulveranstaltungen der Bundeswehr. Ich kann Ihre Ablehnung dieser Praxis sehr gut nachvollziehen und stimme Ihnen darin zu. In der ehemaligen DDR aufgewachsen, erlebte ich selbst die Militarisierung der Schule mit dem Fach "Wehkundeunterricht", wo uns NVA-Offiziere unterrichteten. Ebenso gab es im Sportunterricht und in verschiedenen mehrtägigen "Übungslagern" praktische Erfahrungen im Schießen, Marschieren und derartiges mehr. Ohne die NVA mit der Bundeswehr vergleichen zu wollen, ist es mir ein großes Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler heute nicht mit einem solchen "Angebot" konfrontiert werden. Zudem widersprechen die Anwerbemaßnahmen meiner eigenen pazifistischen Haltung.

Es gibt vielfältige Kriegsfolgen - physisch wie psychisch. Sie sprechen die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) an, die auch als Folge von Erlebnissen bei Krieg und Gewalt auftritt. Auf grausame Erfahrungen und Kriegsbilder reagiert jedes Opfer (sei es persönlich betroffen oder "nur" Augenzeuge) unterschiedlich. Ob eine PTBS entwickelt wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab, z.B.: Kam das Erlebnis überraschend oder konnte es, zumindest theoretisch, vorausgesehen werden? Wie lange war die betroffene Person der Belastung ausgesetzt? Welche Verarbeitungskompetenzen besitzt sie von ihrer Persönlichkeitsstruktur her? Alter und Geschlecht spielen eine Rolle. Als entscheidend gelten auch die Regenerationsmöglichkeiten: Wer sich zwischen mehreren Belastungen nicht erholen kann (wie etwa im Krieg häufig der Fall), verschleißt seine Reserven schnell und verschlechtert langfristig die Verarbeitungs- und Heilungsaussichten. Deshalb muss für Soldatinnen und Soldaten eine qualifizierte psychosoziale Betreuung gewährleistet sein, wenn sie in Kriegsgebieten eingesetzt werden. Noch wichtiger ist es aber, Kriege überhaupt zu verhindern. Dazu gehört, bereits präventiv Kinder und Jugendliche so zu erziehen, dass sie Gewalt und Krieg nicht als sinnvolle Mittel der Auseinandersetzung betrachten. Auch insofern lehne ich die Vorstöße der Bundeswehr ab.

Gemeinsam mit der grünen Landtagsfraktion in Sachsen setze ich mich gegen die bestehenden Kooperationsvereinbarungen ein. Meine Landtagskollegin Annekathrin Giegengack und ich haben mehrfach an verschiedene Stellen appelliert, dass Eltern über die Bundeswehrmaßnahmen an Schulen vorab zu informieren sind und ihnen eine Verweigerung für ihre Kinder ermöglicht werden muss.
Für unverzichtbar halten wir auch - wenn die Veranstaltungen dennoch stattfinden - gleichzeitige alternative Angebote zum Thema Friedenssicherung. Der Plenarrede von Annekathrin Giegengack können Sie die grünen Forderungen entnehmen, die ich auf Bundesebene auch vertrete: www.giegengack.de

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
30.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar,

mich würde interessieren, welche Gründe sie heute zu Ihrer Enthaltung bewogen haben.

Viele Grüße aus Ihrem Wahlkreis
Möller
Antwort von Monika Lazar
1Empfehlung
30.06.2011
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr Möller,

die Rücknahme der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, von der Koalition erst vor wenigen Monaten im Eilverfahren durchgesetzt, ist notwendig und richtig. Ebenso die endgültige Abschaltung der sieben Alt-AKW und des Pannenreaktors Krümmel. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung im Licht der Katastrophe von Fukushima eine Kehrtwende in der Atompolitik vollzogen hat und in der Beurteilung der Atomkraft nun in die Nähe der Position gerückt ist, die die Grünen bereits seit 30 Jahren vertreten. Dies ist ein großer Erfolg der Grünen und der Anti-Atombewegung insgesamt.
Doch gerade im Lichte der Reaktorkatastrophe von Fukushima ist der Atomausstieg von CDU/CSU und FDP nicht ausreichend. Technisch und ökonomisch wäre ein Atomausstieg bereits bis 2017 möglich – und als Konsequenz der nach Tschernobyl nochmaligen Realisierung des sog. "Restrisikos" auch nötig. Fünf Jahre längere Laufzeiten bedeuten unzumutbare Gefahren im täglichen Betrieb und eine erhebliche Erhöhung der Menge des insgesamt anfallenden Atommülls.
Die Bundesregierung unternimmt auch keinen Versuch, die Endlagerfrage endlich einer sachgerechten Lösung zuführen. Dazu würde gehören, die im letzten Herbst eingefügte Enteignungsgrundlage zurückzunehmen, einen Baustopp in Gorleben zu verhängen und eine ergebnisoffene Endlagersuche einzuleiten. Absolut notwendig wäre auch eine Beendigung des gesamten Atom- Brennstoffkreislaufs, also eine Schließung der Atomfabrik in Gronau. Die Abschaltung der letzten sechs Atommeiler erst Ende 2021 bzw. Ende 2022 ist nicht nur viel zu spät unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit, sie erfolgt auch zu spät unter politischen Gesichtspunkten. Zwischen dem rot-grünen Atomausstieg und der Laufzeitverlängerung durch schwarz-gelb im Oktober 2010 lagen drei Wahlen. Zwischen dem jetzt geplanten Atomausstieg und dem Abschalten der letzten sechs AKW liegen bei normalem Wahlzyklus ebenfalls drei Wahlen. Niemand kann heute voraussagen wie die Welt im Jahre 2021 aussehen wird, welche krisenhaften Entwicklungen es geben mag und welche Höhe die Preise für fossile Energien dann haben werden.
Der Druck auf eine dann vielleicht wieder atomfreundliche Bundesregierung bzw. Mehrheit im Bundestag, die Laufzeiten doch wieder zu verlängern, könnte sehr stark sein. Dieses Risiko ist uns zu groß. Auch die Beibehaltung einer sogenannten Kalt-Reserve zeigt, dass sich eine Hintertür offen gehalten werden soll. Dabei ist diese schon alleine aus technischen Gründen völlig unsinnig. Schließlich behindern die längeren Laufzeiten bis 2022 auch die Energiewende in Richtung einer solaren Gesellschaft. Der Ausstieg aus der Atomkraft und der Einstieg in die Erneuerbaren Energien sind untrennbar miteinander verbunden, auch wenn der Bundestag natürlich in verschieden Anträgen und Gesetzentwürfen dazu Stellung nimmt. Die so genannte "Energiewende" setzt auf den Ausbau fossiler Energien und setzt die Erfolge bei der Bekämpfung des Klimawandels auf´s Spiel. Dies zusammen mit der einseitigen Bevorzugung von Offshore- Windenergie zu Lasten der Windkraft an Land und andere Regelungen zementiert die alten Strukturen und festigt die Marktmacht der großen Energiekonzerne. Die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Koalition machen mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung und der Abschaltung der Alt-AKW das Richtige, aber sie unterlassen das Notwendige. Das Gesamtpaket stimmt nicht. Deshalb habe ich mich heute der Stimme enthalten.

Viele Grüße
Monika Lazar
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Frage zum Thema Verlängerung von AKW-Laufzeiten
15.07.2011
Von:
Kai

Sehr geehrte Frau Lazar,

ich habe den Eindruck Sie sitzen zwischen 2 Stühlen. Einerseits gab Ihre Fraktion die Parole aus der Gestzesvorlage zuzustimmen, andererseits gab es in Leipzig ein Votum gegen diese Vorlage zu stimmen. Welchem Ruf folgen Sie? Mit einer Enthaltung haben Sie niemanden gedient. Sind Sie nicht dem deutschen Volk und Ihrem Gewissen verpflichtet? Warum dann die Enthaltung?

Mit freundlichen Grüßen aus Leipzig
Antwort von Monika Lazar
bisher keineEmpfehlungen
09.08.2011
Monika Lazar
Lieber Kai ,

besten Dank für die Frage. Tatsächlich hat sich der KV Leipzig gegenüber der Vorlage des Bundesvorstandes der Novellierung des Atomgesetzes zuzustimmen eher ablehnend positioniert. Auf der Sonder-BDK war ich anwesend und habe die Diskussionen und die Abstimmung mitbekommen.

Auch in der grünen Bundestagsfraktion haben wir in der Sitzungswoche sehr intensiv diskutiert. Kein grüner Abgeordneter hat sich das Abstimmungsverhalten einfach gemacht. Ich habe mich mit einigen anderen aus der Fraktion dazu entschieden, mit einer Enthaltung abzustimmen.

Primär aus folgenden Gründen:

Eine Ablehnung der AtG-Novelle hätte auch bedeutet, dass mensch die Rücknahme der Laufzeitverlängerung, die endgültige Abschaltung der sieben ältesten AKW + Krümmel und ein festes Verfallsdatum für alle restlichen AKW negiert. Auf der anderen Seite hat die Novellierung gerade im Bereich der Sicherheit nicht zu einer Verbesserung geführt. Bedeutet, dass das sicherheitstechnische Regelwerk auch weiterhin nicht in Kraft gesetzt wird. Auch wird die Erkundung in Gorleben nicht endgültig gestoppt. Damit ist das Gesetz aus meiner Sicht auch nicht ausreichend, so dass ich dem ganzen nicht Bedenkenlos meine Zustimmung hätte geben können. Die Enthaltung, war damit vor allen Dingen ein politisches Signal. Ein Signal, dass die Zielstellung den Atomausstieg schnellstmöglich zu realisieren, die Sicherheit aller bestehenden AKWs zu überprüfen und Gorleben als Standort endgültig zu streichen bleibt. Zudem ist die Frage, ob die endgültige Abschaltung aller AKWs bis 2022 nach den Ereignissen von Fukushima reicht. Auch hier vertrete ich die Meinung, dass es keine Sicherheit geben kann und damit die endgültige Abschaltung eher vollzogen werden muss. Meine persönliche Erklärung, warum ich der Novellierung des AtG nicht zugestimmt habe findet sich auch unter folgenden Link: www.monika-lazar.de ovelle2_2011_06_30.pdf oder im Artikel der Leipziger Internetzeitung: www.l-iz.de Stimmenenthaltung-der-Gruenen-Abgeordneten.html

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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