Monika Lazar (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
13.09.1967
Berufliche Qualifikation
Betriebswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Leipzig
Wahlkreis
Leipzig II
Ergebnis
12,2%
Landeslistenplatz
1, Sachsen
weitere Profile
(...) Tatsächlich habe ich im Bundestag gegen eine Verlängerungen deutscher militärischer Einsätze in Afghanistan gestimmt. Ebenso wie Sie und große Teile der Bevölkerung bin ich der Meinung, dass Krieg niemals als Mittel einer Konfliktlösung taugen kann. Leider kam es jedoch in der Menschheitsgeschichte immer wieder zu Krieg und Zerstörung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.11.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar,

ich habe vor kurzem erfahren, dass noch immer ein überproportionaler Großtteil der Eliten in Deutschland westdeutscher Abstammung ist - selbst in Ostdeutschland(!) Ob in den hohen Ämtern von Bundeswehr, Polizei oder an Universitäten, sowie in den Ministerämtern und in der Wirtschaft - überall sind Westdeutsche überrepräsentativ vertreten - und das 20 Jahre nach der Wiedervereinigung!

www.wdr.de
www.sz-online.de

Gleichzeitig gibt es heutzutage oftmals eine Frauenquote, man spricht im öffentlichen Diskurs sogar schon über eine Migrantenquote - aber was ist mit den ganzen Ost-Deutschen?

Nun würde ich von Ihnen, wo Sie ja auch aus Sachsen sind, gerne wissen, was Sie von diesem Problem halten, und ob Sie sich für eine Anpassung stark machen wollen/können?

Mit den besten Grüßen,

Antwort von Monika Lazar
1Empfehlung
12.11.2010
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Hinweis auf die unterdurchschnittliche Beteiligung Ostdeutscher an hohen Führungsämtern ist berechtigt und sollte zum Nachdenken anregen. Ich habe mir aufgrund Ihrer Email vorgenommen, die Problematik in der grünen Bundestagsfraktion zur Diskussion zu stellen. Es ist verständlich, dass angesichts der Zahlen Verdruss bei ostdeutschen Bürgerinnen und Bürgern entstehen kann und sie sich benachteiligt fühlen. Zwanzig Jahre nach der Deutschen Einheit gilt es, hier Bilanz zu ziehen.

Allerdings muss man realistisch im Blick haben, wie lange gesellschaftliche Veränderungen dauern können. Sie sprechen die Frauenquote an, ein gutes Beispiel: Wie lange haben Frauen gekämpft, um als den Männern gleichwertig anerkannt zu werden? Letztlich Jahrhunderte lang! Die Frauenquote, als eine verbindliche Gleichstellungsmaßnahme, wird auch heute längst nicht in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen akzeptiert und angewendet. Ich halte die Quotenregelung für sehr positiv, doch lässt sie sich nicht von Frauen auf Ostdeutsche übertragen. Die Identität als Frau ist leicht feststellbar, doch welche Kriterien gibt es zur Identifizierung als "ostdeutsch"? Das ist weder eine Ethnie noch eine Geschlechtszugehörigkeit. Ist ein Kind von zwei Westdeutschen, das in Ostdeutschland geboren wird und aufwächst, ost- oder westdeutsch? Ist ein Kind aus einer Migrantenfamilie, die im Osten ansässig ist, ostdeutsch? Wie sind vor dem Hintergrund die vielfältigen Wanderbewegungen westdeutscher Studierender in den Osten zu bewerten? Wird ein Mensch von 18 Jahren, der seine gesamte Ausbildung im Osten durchläuft, nicht auch "ein bisschen ostdeutsch"?

Man könnte vielleicht einen Stichtag festlegen, zum Beispiel: Als ostdeutsch gilt, wer zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung im Osten lebte. Doch welchen Status hätten dann die ehemaligen "DDR-Republikflüchtlinge"?

All dies sind aber nur technische Fragen, die eine "Ost-Quote" schwer administrierbar machen würden. Daneben gibt es eine politische Sichtweise. Ich selbst bin in Leipzig aufgewachsen und habe es in den Bundestag geschafft. Damit zähle ich gewiss zu den Ausnahmen: Frau, Ostdeutsche - und trotzdem in einer hohen Verantwortungsposition. Dass es dazu kam, war durchaus von meinem Engagement bestimmt, aber gleichzeitig auch erst durch eine Verkettung glücklicher Umstände möglich. Es ist auf jeden Fall notwendig, Ostdeutschen mehr Chancen zu eröffnen. Gleichzeitig müssen aber Ostdeutsche auch selbst aktiv sein, um Chancen zu ergreifen.

Um systematisch mehr Chancen zu ermöglichen, halte ich besonders eine gute Bildung für sehr wichtig. Dazu haben wir auch in manchen ostdeutschen Universitätsstädten gute Voraussetzungen. In meiner Heimatstadt Leipzig beispielsweise gibt es einen deutlichen Zustrom junger Menschen aus Westdeutschland, die dort studieren wollen. Viele junge Menschen wandern in den Westen ab, machen dort Karriere und können perspektivisch ebenso in Führungsetagen aufsteigen wie Menschen westdeutscher Herkunft. Ich bin persönlich überzeugt, dass die Unterschiede zwischen Ost und West immer weniger zum Tragen kommen werden. Schon heute fühlen sich sehr junge Menschen nur noch als deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, ohne dabei einen Ost- oder Westfokus zu betonen.

Ich möchte Sie ermutigen, nicht nur die gegenwärtige Lage zu betrachten - in der die Ostdeutschen tatsächlich keine gerechte, angemessene Prozentzahl in den Führungsetagen einnehmen. Schauen Sie vielmehr auf die Potenziale, die der Osten zu bieten hat. Die grüne Bundestagsfraktion hat dazu ein Papier beschlossen, in dem diese Vision deutlich wird. Sie können es hier abrufen: www.gruene-bundestag.de

Viele Grüße
Monika Lazar
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
16.11.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar,

es geht um Anträge auf Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit der Bundeswehr.

Unter www.abgeordnetenwatch.de geht Frau Alpers davon aus, daß Schulleitungen unterschiedlich entscheiden können.
Ist das auch Ihre Auffassung?

Für dieses Problem gelten die Grundgesetzartikel 6(Erziehungsrecht der Eltern) und 7(staatlicher Erziehungsauftrag der Schule).

Das Grundgesetz gilt bekanntlich bundesweit. Ist damit vereinbar, daß beispielsweise in 1 Ort Schulen die Verfassung unterschiedlich anwenden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Monika Lazar
bisher keineEmpfehlungen
25.11.2010
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage zu Bundeswehrveranstaltungen an Schulen. Grundsätzlich ist die Gestaltung der Schullehrinhalte Ländersache. Allerdings haben die Auftritte der Bundeswehr an Schulen auch im Bundestag für Diskussionen gesorgt, zumal etliche Beschwerden von Eltern eingegangen sind.

Zunächst eine persönliche Bemerkung: Ich stamme aus der ehemaligen DDR und habe höchst unschöne Erinnerungen an den meinen Wehrkundeunterricht, der damals als "staatsbürgerliche Pflicht" galt. Zwar lassen sich die damalige NVA und die Bundeswehr nicht gleichsetzen. Dennoch bin ich sehr skeptisch, was Werbeveranstaltungen für die Bundeswehr an Schulen betrifft. Ich würde mir wünschen, dass Kinder dieser Werbung nicht in einem so offiziellen Rahmen ausgesetzt werden. Andererseits glaube ich aber, dass man den Schülerinnen und Schülern durchaus die Fähigkeit zum kritischen Hinterfragen zutrauen kann, so dass ein Kontakt zur Bundeswehr nicht automatisch zur Übernahme militärfreundlicher Haltungen führt.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnt Besuche von Bundeswehroffizieren an Schulen nicht generell ab, ist aber gegen Rekrutierungsveranstaltungen an Schulen.
Für Besuche der Bundeswehr an Schulen müssen aber bestimmte Rahmenbedingungen gelten:
Es darf keine einseitigen Veranstaltungen geben, Akteure aus dem Zivildienstbereich und/oder der Friedensbewegung müssen ebenso in den Unterricht geladen werden, am besten in der gleichen Veranstaltung. So würden die Schülerinnen und Schüler ein Podium der Meinungsvielfalt erleben und sich zwischen Alternativen entscheiden können. Ziel der Veranstaltung muss der kritische Diskurs sein. Ein Eventcharakter ist abzulehnen. Auch dürfen Schüler nicht in Kontakt mit Waffen gebracht werden.
Die Veranstaltung sollte in Unterrichtseinheiten zu Konfliktentwicklung und Konfliktlösung eingebettet sein. Es sollte eine Altersuntergrenze geben (nicht mit Sek. I oder jünger).

Im Falle von Kooperationsverträgen der Landesregierungen mit der Bundeswehr sollte das Land ein sorgfältiges Monitoring durchführen und sich nicht hinter der Autonomie der Schulen verstecken.

Außerdem empfehle ich, dass Eltern mit Bedenken sich nach einer Bundeswehrveranstaltung mit ihren Kindern offen austauschen und eigene kritische Sichtweisen einbringen. Vielleicht können Eltern auch an der Schule als Zuschauer im Unterricht hospitieren, um sich ein besseres Bild davon zu machen, was die Bundeswehr dort tatsächlich vermittelt.

Eine abgeschlossene Meinungsbildung zur Frage, ob Eltern ihre Kinder vom Unterricht befreien dürfen, steht noch aus. Wenn es sich um ausgewogene Diskussionsveranstaltungen handelt, die im Rahmen des Lehrplans stattfinden, ist ein verpflichtender Besuch jedenfalls nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages grundrechtskonform. Die rechtliche Analyse hierzu können Sie unter dem folgenden link einsehen: www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar
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Frage zum Thema Sicherheit
02.12.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar,

Sie haben gegen die Verlängerung der Anti- Piraterie- Mission Atalanta gestimmt.

Derzeit sind rund 500 Geiseln in der Gewalt der Piraten. Wenn Atalanta nach Ihrer Auffassung nicht verlängert werden soll, wie stellen Sie sich aktuell den Schutz der internationalen Schifffahrt vor, um weiteren Geiselnahmen vorzubeugen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Monika Lazar
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06.12.2010
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch bei der erneuten Abstimmung habe ich eine deutsche Beteiligung am ATALANTA-Einsatz abgelehnt. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Strategie gegen Geiselnahmen durch Piraten keine militärische sein kann. Vielmehr ist es notwendig, die Ursachen der Piraterie zu bekämpfen.

Früher waren Piraten oft Fischer und konnten so ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dann wurde ihnen von schwimmenden Fischfabriken im Meer vor Somalia die Existenzgrundlage geraubt. Wer Piraterie erfolgreich zurückdrängen will, muss ihnen wieder eine alternative Lebensgrundlage in ihren Heimatländern schaffen. Ein Riesenaufgebot an Kriegsschiffen ist bei dieser Aufgabe weder zielführend noch auf Dauer finanzierbar.

Ich befürworte, dass Deutschland sich mit friedlichen Mitteln an der Befreiung von Geiseln beteiligt, zum Beispiel durch das Einbringen von Erfahrungen bei Vermittlungsgesprächen und Verhandlungen. Militante Eingreifeinsätze oder die Sicherung von dortigen Handelswegen durch die Bundeswehr sehe ich hingegen nicht als Deutschlands Aufgabe an.

Eine ausführlichere Begründung meines Abstimmungsverhaltens können Sie in dieser Persönlichen Erklärung nachlesen:
www.monika-lazar.de

Mit freundlichen Grüßen

Monika Lazar
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Frage zum Thema Integration
02.12.2010
Von:

Leipzig, am 02/12/2010

Hallo, ich bin der ,Mitglied im KV von Bündnis 90/Grüne in Leipzig, und wollte mich über diesen Weg erkunden, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um als Mitglied eines Landes der Europäischen Union Empfänger von Sozialleistungen zu werden!Mein Antrag wurde bei der ARGE abgelehnt obwohl diese mir zum 1. Oktober 2010 eine Zusicherung bis zum März gegeben haben. Eine Freizügigskeitsbescheinigung zum Arbeiten obwohl diese für Bürger eines EU-Mitgliederstaates welches dem Schengener Abkommen zugehören nicht nötig ist, liegt vor (§5 Freizügigkeitsgesetz/EU). Es sei bemerkt, dass ich mittlerweile seit fast über zwei Jahre mit Hauptwohnsitz Leipzig verweile und auch hier ohne sonstige finanzielle Unterstützung aus meinem Heimatland meinen Lebensunterhalt bestreite. Vor 8 Tagen erhielt ich dann völlig überrascht und ohne trefftige Begründung ein Ablehnungsbescheid gemäss § 40 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. §48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetgzbuch - SGB X, §330 Absatz 3 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III (was für ein Wirrwarr - Kopf schütteln! :-) ). Diese Paragraphen sind nichts anderes als die formlose Ablehnung des ALG- Antrags und, dass bereits gewährte Leistungen zurückerstattet werden müssen! Im Ablehnungsbescheid wird von der Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung der ARGE Leipzig (Team 934) zu keinem Moment Stellung zu Paragraphen was die Grundsicherung von Ausländern die sich rechtmässig in Deutschland aufhalten Stellung genommen. Im Gegenteil ausländerfeindliche Beschimpfungen von Verantwortlichen der ARGE wie etwa, in Deutschland wird gearbeitet und wenn dir das nicht passt, dann geh doch zurück in deinen Zwergenstaat und lass dich dort versorgen!" Eine Anfrage bei der Geschäftsstelle in der Hohen Strasse verlief traurigerweise ohne Resultat. Zwei Anfragen bei Immigrationsberatungsstellen verliefen auch ins Nichts, man sei diesbezüglich nicht genug informiert. Bitte um Rückmeldung
Antwort von Monika Lazar
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08.12.2010
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre email. Schön, dass Sie Mitglied im Leipziger KV sind und unsere grüne Präsenz vor Ort verstärken!

Sozialleistungen können Sie als EU-Bürger in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Bürger der Europäischen Union haben grundsätzlich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik. Ein automatischer Anspruch auf Sozialleistungen folgt aus diesen Freizügigkeitsregelungen jedoch nicht. Bei der Einreise nach Deutschland, der ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten folgen soll, müssen EU-Bürger ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung nachweisen. Es ist also per Gesetz nicht möglich, einfach einzureisen und dann Sozialhilfe zu beantragen. Hintergrund der Regelung ist, dass der Staat prinzipiell eine "Zuwanderung in die Sozialsysteme" verhindern will.

Wer länger als drei Monate in Deutschland bleibt und die (finanziellen) Voraussetzungen nicht erfüllt, kann zum Verlassen des Landes aufgefordert werden. Bezieht jemand als Nichterwerbstätiger dennoch Sozialhilfe, erfolgt eine Ausweisung aber nicht automatisch. Der Staat muss dann prüfen, ob beim Betroffenen vorübergehende Schwierigkeiten bestehen. Waren Sie aber bereits in Deutschland sozialversicherungspflichtig tätig und sind dann in Not geraten, ist der Bezug von Sozialhilfe möglich. Sie hätten dann ebenso einen Anspruch auf Sozialhilfe wie ein deutscher Kollege. Eine Ausweisung wegen des Sozialhilfebezugs ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Da ich Ihren Fall nicht im Detail kenne und als Bundestagsabgeordnete auch keine rechtliche Beratung leisten darf und kann, empfehle ich Ihnen den Austausch mit einem kompetenten Rechtsanwalt. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem doch einmal an die Sprecherin des Leipziger Kreisverbandes, Stefanie Gruner. Sie ist Anwältin und behandelt u.a. auch Sozial- und Arbeitsrecht. Vielleicht kann sie Ihnen rechtliche Hinweise geben oder fachlich versierte Kanzleien dafür nennen. Hier finden Sie ihre Kanzleiinformationen: rechtsanwaeltin-gruner.de

Viel Erfolg und alles Gute!
Monika Lazar
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.12.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Lazar

Mich würde interessieren, welche Haltung sie und/oder die Grünen zum Thema Pressefreiheit/Wikileaks einnehmen. Ich finde es sehr desillusionierend, mit welchen Methoden derzeit gegen diese Plattform vorgegangen wird.

Sind die Grünen in diesem Fall für Leute wählbar, die das Internet als Raum ansehen, wo man frei seine Meinung äußern kann und wo Pressefreiheit nicht bloß ein nettes Etikett ist?

Ich habe gelesen, dass Cem Özdemir die jüngsten Veröffentlichungen über die Botschaftsdepeschen durch Wikileaks verurteilt hat. Ich weiß allerdings nicht, ob er damit die Mehrheit der Grünen repräsentiert.

Meine Frage also allgemein: Wie ist der Stand der Diskussion über Wikileaks/Pressefreiheit bei den Grünen und welchen Standpunkt nehmen sie dazu ein?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Monika Lazar
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17.12.2010
Monika Lazar
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Haltung der Grünen in Bezug auf Wikileaks.
Der Schutz bürgerlicher Freiheiten und die Transparenz staatlichen Handelns sind "urgrüne" Anliegen, die wir seit unserer Gründung vertreten. Insofern sind Presse- und Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter selbstverständlich Ziele, denen wir uns verpflichtet fühlen.

Die Äußerungen von Cem Özdemir zu dieser Problematik repräsentieren nicht die Mehrheitsmeinung innerhalb unserer Partei, sondern belegen vielmehr die offene Diskussionskultur, die wir traditionell pflegen. Es ist aus meiner Sicht nicht verwerflich, Debatten auch öffentlich zu führen und BürgerInnen an Meinungsbildungsprozessen teilhaben zu lassen.

Unsere Co-Vorsitzende Claudia Roth hat betont, dass Demokratie Transparenz ertragen müsse. Insbesondere völker- und menschenrechtswidriges Verhalten dürfe nicht unter den Teppich gekehrt werden. Wichtig sei allerdings, dass der Schutz von Informanten und vor allem persönlicher Daten gewährleistet wird.

Journalistisch-ethische Grundsätze sollten selbstverständlich auch für Wikileaks gelten. Wie ein wirksamer Quellenschutz aussehen muss, wird derzeit intensiv innerhalb der grünen Partei und der Bundestagsfraktion diskutiert. An Daten von Privatpersonen wie z.B. Krankenakten besteht jedenfalls kein öffentliches Interesse. Insofern muss auch die seit Jahren grassierende Datensammelwut eingegrenzt werden - dass wir Datensparsamkeit und wirksamen Datenschutz brauchen, ist eine Lehre aus den aktuellen Wikileaks-Veröffentlichungen.

"Transparenz ist das Lebenselixier der Demokratie", stellte Claudia Roth fest. Ich persönlich schließe mich dieser Meinung an. Wie wir künftig mit der zunehmenden Datenflut umgehen und welche Spielregeln im Netz gelten, wird uns sicher weiter beschäftigen.

Viele Grüße

Monika Lazar
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