Michael Scheffler (SPD)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Michael Scheffler
Geburtstag
25.07.1954
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Projektleiter beim AWO Bezirksverband Westliches Westfalen e.V.
Wohnort
Iserlohn
Wahlkreis
Märkischer Kreis I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
40,6%
Landeslistenplatz
38
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(...) In Abwägung aller bisher bekannten Argumente sowie der Versorgungsansprüche vergleichbarer Funktionen und der Sonderstellung eines auf Zeit ausgeübten Mandats, halten die Mitglieder der SPD-Fraktion eine Altersversorgung von 1573 Euro nach zehnjähriger Zugehörigkeit für angemessen. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, ist die jetzt vorgesehene Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk um 500 Euro notwendig. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Internationales
18.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Scheffler,

Wir, die Ihnen schreiben, sind die Schüler des Gertrud- Bäumer- Berufskolleg in Plettenberg. Genau genommen sind wir alle angehende Erzieherinnen. Im Zuge unseres Politikunterrichts beschäftigen wir uns zur Zeit mit dem interessanten Thema Flüchtlingspolitik in Deutschland.

Auf Grund unserer Recherche fanden wir heraus, dass Deutschland den Flüchtlingen den Zugang in unser Land verwehrt und auf andere Länder verweist, welche für die Flüchtlinge verantwortlich sein sollen.
Im Politik Unterricht bearbeiteten wir mehrere Artikel, in denen bewegende Schicksale von Flüchtlinge aus Afrika, Tunesien und Libyen geschildert wurden.
Wir finden es sehr erschreckend, dass so viele Menschen aus Ländern, in denen die Menschenrechte nicht beachtet werden, voller Hoffnung auf ein besseres Leben, ihr Leben auf einer Flucht mit niedrigen Umständen und ungewisserem Ausgang riskieren und dann in der EU vor geschlossenen Grenzen stehen.

Wie kann es sein, dass so ein sozialer Staat wie Deutschland es sein will, notbedürftigen Menschen jede Hilfe verweigert?

Wir wären Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.
Antwort von Michael Scheffler
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23.05.2011
Michael Scheffler
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihr Interesse an meiner Meinung zur deutschen Flüchtlingspolitik.
Gerne stelle ich Ihnen meine Ansicht zu der aktuellen Flüchtlingssituation an den EU-Außengrenzen dar:

Ich kann Ihren Unmut über das Verhalten Deutschlands und der EU gut verstehen. Auch finde ich es völlig unangebracht, dass wegen einer relativ geringen Menge von Flüchtlingen aus Nordafrika (z.B. verglichen mit den Flüchtlingen während der Jugoslawienkriege) die Europäische Union – und hier ist insbesondere Italien zu nennen – mit Mitteln reagiert, die den gesamten Staatenbund nicht nur in Aufregung versetzen, sondern seine Existenz bedrohen. Hier werden Grundsätze in Frage gestellt, die unter diesen Umständen nicht angetastet werden dürfen! Die Flüchtlinge, die z.B. auf Lampedusa ankommen, sind keine furchterregenden Massen, sondern bedürftige Personen, denen ohne große Mühe von Italien geholfen werden könnte.

Unabhängig von der aktuellen Situation in Italien oder Malta muss man noch berücksichtigen, dass es bereits seit langem große Mengen an Flüchtlingen in die EU gibt, die insbesondere Griechenland erreichen: Zwischen 500.000 und 1,5 Mio. Menschen sind dort in den letzten Jahren zugewandert. Ich halte es für dringend notwendig, dass die Europäische Union sich dieser Verantwortung stellt.

All das macht deutlich, dass die Europäische Union als Ganzes hier dringend gefordert ist und ihrer Verantwortung besser gerecht werden muss. Vor allem muss generell eine Regelung gefunden werden, wie Flüchtlingsströme gleichmäßig in der EU aufgeteilt werden können.

Es steht für mich außer Frage, dass in Not geratenen Menschen unbedingt humanitäre Hilfe und Asyl angeboten werden müssen. Aber es ist auch wichtig, direkt in den Ländern zu helfen, aus denen diese Menschen fliehen. Die politischen Entwicklungen in den betroffenen Ländern Nordafrikas lassen hoffen, dass sie auf dem Weg zu demokratischen Strukturen sind. Wenn dort also neue, bessere Lebensumstände herrschen, brauchen diese Länder dringend die jungen, gut ausgebildeten Menschen, um die Zukunft ihrer Heimat neu zu gestalten zu können. Wir müssen also auch darauf hinwirken, so schnell wie möglich wieder stabile und sichere Verhältnisse in Nordafrika zu schaffen, damit die Menschen dort wieder leben möchten und die benötigten Arbeitskräfte nicht ins Ausland abwandern.

Ich hoffe, Ihnen und Ihren Mitschüler/innen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen für die Zukunft viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Scheffler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.02.2012
Von:

Ihr Wahlergebnis lag bei 40,6 %
Sie sind sich doch sicher im Klaren, dass mir Ihrer Zustimmung zur Diätenerhöhung dieses Ergebnis nach unten gefahren wird. Ich bin gespannt mit welchen Argumenten Sie mir erklären wollen warum Sie als Mitarbeiter der AWO auch hier noch Geld raffen wollen.
Antwort von Michael Scheffler
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13.02.2012
Michael Scheffler
Sehr geehrter Herr ,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage vom 09. Februar 2012 bei www.abgeordnetenwatch.de.

In ihrer Frage sind zwei Unterstellungen, die falsch sind: Erstens bin ich derzeit kein Mitarbeiter der AWO, sondern konzentriere mich beruflich auf mein parlamentarisches Mandat und habe ansonsten nur ehrenamtliche Aufgaben. Zweitens "raffen" wir kein Geld, da der Betrag direkt an das Versorgungswerk weitergeleitet wird.

Ich kann verstehen, dass solche Entscheidungen des Parlaments, die es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur für sich selbst treffen kann, einem besonderen öffentlichen Erklärungsbedarf unterliegen. Dem möchte ich gerne nachkommen:

Unbestritten – auch in der Presse und vom Bund der Steuerzahler NRW – ist, dass Nordrhein-Westfalen das modernste und transparenteste Abgeordnetenrecht in Deutschland hat. Die Diätenreform, die am 17. März 2005 einstimmig verabschiedet wurde, hat die verschiedenen Bestandteile der früheren Abgeordnetenbezüge in einer einzigen steuerpflichtigen Leistung zusammengefasst. Es gibt – anders als in vielen Ländern und im Bund – keine steuerfreien Pauschalen. Die Abgeordneten bestreiten ihre Aufwendungen, wie z.B. für das Wahlkreisbüro, aus ihren Bezügen, kommen für ihr Arbeitsmaterial auf und versteuern ihr Einkommen nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien wie jeder andere, der einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Die Grundlage für diese Diätenreform erarbeitete eine dafür eingerichtete Diätenkommission. Im Ergebnis gibt es seitdem eine größere Transparenz der Abgeordnetenbezüge, eine Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und die Sicherstellung einer dem Amt angemessenen Bezahlung.

Ein Kernelement der Diätenreform war der Wegfall der staatlichen Altersversorgung. Sie wurde ersetzt durch eine aus eigenen Beiträgen finanzierte Altersversorgung. Wie bei der Bemessung der Abgeordnetenbezüge ist bei der Altersvorsorge darauf zu achten, dass Abgeordnete angemessene Leistungen erhalten. Dies ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern entspricht auch dem Bild, das die Verfassungsväter und –mütter von den freien, gleichen und vor allem unabhängigen Abgeordneten hatten. Dieses findet auch seinen Ausdruck im gleichen Erwerb von Versorgungsansprüchen während der Mandatstätigkeit, unabhängig von der sonstigen Berufsbiographie.

Die Diätenreform hat die Abgeordneten aus der damals sehr hohen staatlichen Versorgung in ein eigenständiges Versorgungswerk überführt. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion gibt es zur Konstruktion des Versorgungswerks, das 2005 mit der Diätenreform beschlossen und aufgebaut worden ist, keine ernsthafte Alternative. Eine Rückkehr zur alten staatlichen Versorgung der Landtagsabgeordneten lehnen wir als nicht generationengerecht ab. Nach intensiver Beratung in der Fraktion und mit Fachleuten geht die SPD-Fraktion davon aus, dass die verschiedentlich geäußerten Bedenken gegenüber der Substanz des Versorgungswerkes nicht stichhaltig sind.

Aus diesem Grund tritt die SPD-Fraktion dafür ein, die Entwicklungsperspektiven von Versorgungswerken im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen durch eine unabhängige Kommission transparent diskutieren und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Abgeordnetenversorgung prüfen zu lassen. Zu den Themen soll des Weiteren die Frage der zukünftigen Darstellung der Angemessenheit der Abgeordnetenversorgung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gehören. Der konkrete Auftrag der Kommission soll im Einvernehmen mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen formuliert werden.

Die in der Anhörung vorgeschlagene verpflichtende Einbeziehung aller Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine Ungleichbehandlung der Abgeordneten stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Individualisierung der Entscheidung über die Altersvorsorge eines/einer Landtagsabgeordneten lehnen wir ebenso ab. Der Solidargedanke muss auch bei der Altersversorgung für Abgeordnete gelten.

Bleibt die Frage, ob die derzeitige Abgeordnetenversorgung angemessen ist. Hierzu hat es in der Anhörung unterschiedliche Meinungen gegeben. Einige Experten halten die dauerhafte Sicherung des 2005 gefundenen Versorgungsniveaus für angemessen, andere dagegen nicht. Zur Erinnerung: Mit der Diätenreform 2005 wurde das Versorgungsniveau gegenüber der bis dahin geltenden Regelung um rund 40 Prozent gesenkt.

Nach der jetzt geplanten Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk hat ein Abgeordneter nach zehnjähriger Zugehörigkeit zum Landtag einen Versorgunganspruch in Höhe von 1573 Euro, nach altem Recht gibt es für die gleiche Zeit einen Anspruch in Höhe von 2588 Euro. Die Anhörung hat auch deutlich gemacht: die Angemessenheit muss letztlich politisch bewertet und entschieden werden.

In Abwägung aller bisher bekannten Argumente sowie der Versorgungsansprüche vergleichbarer Funktionen und der Sonderstellung eines auf Zeit ausgeübten Mandats, halten die Mitglieder der SPD-Fraktion eine Altersversorgung von 1573 Euro nach zehnjähriger Zugehörigkeit für angemessen. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, ist die jetzt vorgesehene Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk um 500 Euro notwendig. Die entsprechende Erhöhung der Abgeordnetenbezüge muss komplett versteuert werden. Gleichzeitig fließen aber 500 Euro direkt dem Versorgungswerk zu. D.h.: Alle Abgeordnete verfügen künftig über ein geringeres (Netto-) Einkommen.

Für weitergehende Informationen verweise ich Sie noch gerne auf unsere Homepage: www.spd-fraktion.landtag.nrw.de Unter Eingabe des nachfolgenden Links tinyurl.com werden Sie direkt auf die Informationsseite der Fraktion weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Scheffler MdL
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Frage zum Thema Arbeit
13.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Scheffler,

ab Mai dieses Jahres soll das neue TVgG-NRW in Kraft treten. Auch dieses Gesetz ist ein Bekenntnis zur Tarifautonomie und zu Tarifverträgen. Wie verträgt es sich aus Ihrer Sicht als SPD-Mitglied aber mit diesem Bekenntnis, wenn gleichzeitig auch SPD-regierte Kommunen Tarifflucht mit städtischen Unternehmen (z.B. Bäder GmbH, Parkservice GmbH) begehen?
Antwort von Michael Scheffler
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09.05.2012
Michael Scheffler
Sehr geehrter Herr Weinrich ,

ich bin Michael Scheffler und der SPD-Landtagskandidat im WK 121 Märkischer Kreis I
Mein Kollege Sven Wolf, der bei Ihnen in Remscheid für die SPD für den Landtag kandidiert, hat Ihnen bereits auf Ihre Anfrage, die Sie an ihn ja wortgleich gestellt hatten, geantwortet.
Herrn Wolfs Antwort, die ich hier gerne wiederhole, schließe ich mich voll und ganz an:

"Sehr geehrter Herr Weinrich,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem sehr komplexen, aber auch wichtigen Themenbereich.

Grundsätzlich gilt der Anwendungsbereich des Tariftreuegesetzes NRW nicht nur für Gebietskörperschaften im engeren Sinne, sondern auch für deren Unternehmen und Töchterunternehmen.

Allerdings kann aus der Anwendung des Tariftreuegesetzes nicht für alle Töchterunternehmen zwingend eine Tarifbindung vorgeschrieben werden. Mit der in § 4 vorgesehenen Formulierung haben wir eine verfassungskonforme und europarechtskonforme Tariftreue- und Mindestlohnregelung geschaffen. Nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz in der derzeit geltenden Fassung finden die Rechtsnormen eines bundesweiten Tarifvertrages für die nachfolgenden Branchen auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages Beschäftigten zwingend Anwendung, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt oder durch Rechtsverordnung erstreckt ist. Das sind aktuell die Bereiche: Bauhauptgewerbe oder Baunebengewerbe im Sinne der Baubetriebe-Verordnung, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch und Pflegedienstleistungen.

Zu beachten waren bei unserem Gesetz für NRW aber auch Entscheidungen in Europa. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 03.04.2008 (RS. C-346/06, Rüffert ./. Land Niedersachsen) für den Bereich der Bauwirtschaft entschieden, dass bei einer landesvergaberechtlichen Tariftreueregelung die Richtlinie 96/71/EG beachtet werden muss. Voraussetzung ist danach grundsätzlich, dass der jeweilige Tarifvertrag allgemein wirksam ist. Die Einhaltung nicht für allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge kann danach nicht als Anforderung in Vergabeverfahren aufgenommen werden, weil es den Bietern aus anderen Mitgliedstaaten aus Gründen der Transparenz nicht zugemutet werden kann, sich über den Inhalt der am Ort der Leistungserbringung geltenden Vereinbarung der Tarifvertragsparteien informieren zu müssen.

Für die Zulässigkeit von Tariftreueregelungen im Bereich des ÖPNV lässt sich die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 heranziehen. Nach Artikel 4 Absatz 6 dieser Verordnung kann der Auftraggeber den Betreiber bei der Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Einklang mit nationalem Recht dazu verpflichten, bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten. Dabei kann es sich auch um soziale Kriterien wie Mindestarbeitsbedingungen und Verpflichtungen aus Kollektivvereinbarungen handeln kann. Der § 4, Absatz 2 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW stellt daher für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und für den Bereich der öffentlichen Personenbeförderung auf einschlägige und repräsentative Tarifverträge aus Nordrhein-Westfalen ab. Die Unternehmen müssen ihren Beschäftigten mindestens ein Entgelt zahlen, das auch in einem solchen Tarifvertrag vorgesehen ist.

Für Beschäftigungsbereiche, für die weder allgemeinverbindliche Tarifverträge noch Verordnung 1370/2007 gelten, gilt der Mindestlohn nach § 4, Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Absatz 3 folgt dem Regelungskonzept der Verpflichtung durch Tariftreueerklärung. Das dort bezeichnete Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro wird nicht kraft staatlicher Geltungsanordnung Inhalt der Arbeitsverträge. Vielmehr ist der Auftragnehmer aufgrund der durch Angebot und Zuschlag entstanden einzelvertraglichen Bindung im Sinne einer Drittwirkung verpflichtet, den bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten ein Mindeststundenentgelt in der gesetzlich bestimmten Höhe zu zahlen. Durch die Festlegung, dass nur Unternehmen beauftragt werden dürfen, die das jeweilige Mindeststundenentgelt garantieren, erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zumindest dann eine auskömmliche Vergütung, wenn sie zur Erfüllung von Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern eingesetzt sind. Das Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro entspricht der bei Inkrafttreten des Gesetzes untersten besetzten Entgeltgruppe des in Nordrhein - Westfalen gültigen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TV-Land-West). Mit der Anforderung einer Verpflichtung des Auftragnehmers durch Verpflichtungserklärung auf diese Mindeststundenentgelte verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass sich die öffentliche Hand nicht durch Auslagerung von Aufgaben auf private Auftragnehmer ihrer Verantwortung für eine angemessene Vergütung der Beschäftigten entziehen kann, derer sie sich, wenn sie die beauftragte Leistung selbst erbringen würde, bedienen müsste.

Zudem gibt es Regelungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer: § 4, Absatz 4 regelt die Festlegung des sog. Günstigkeitsprinzips. § 4, Absatz 5 sieht vor, dass Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich schriftlich verpflichten, dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer für gleiche oder gleichwertige Arbeit ebenso entlohnt werden wie die regulär beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Auftragnehmers sowie des Nachunternehmers oder Verleihers von Arbeitskräften.

An diesen sehr ausführlichen Erläuterungen sehen Sie, sehr geehrter Herr , dass die von uns geschaffenen Regelungen in NRW zahlreiche andere Vorschriften beachten mussten, um im Einklang mit unserer Verfassung und den europäischen Vorschriften zu stehen. Dies ist und gelungen und dem Motto gerecht zu werden, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gehen, die ihren Beschäftigen einen fairen Lohn zahlen. Für uns als SPD gilt: Gute Arbeit für alle!

Soweit sich Ihre Anfrage an mich als Mitglied des Rates der Stadt Remscheid richtet werde ich Ihre Hinweise gerne aufgreifen und in die politische Willensbildung der SPD-Ratsfraktion einfließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Wolf"

Aus meiner Sicht ist dem nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Scheffler
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