Michael Leutert (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michael Leutert
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Diplom Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
8, Sachsen
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(...) Für ein erfolgreiches bürgerschaftliches Projekt sieht sich die Bundesregierung aber nicht in der Lage, einen kleineren Betrag sofort und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Selbst Heinz Fromm, oberster Verfassungsschützer der BRD anerkennt: "Exit leistet einen substantiellen Beitrag zur Eindämmung des Rechtsextremismus in Deutschland." Ernsthafter und engagierter Kampf gegen Rechts sieht anders aus. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Leutert,

Mehr als 16 Jahre nach der Wiedervereinigung will die große Koalition Geschädigten des DDR-Regimes sogenannte SED-Opfer-Pensionen zuerkennen.
Dies teilte der Unions-Fraktionsvorsitzende Kauder heute nach der Klausur der Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD in Werder bei Berlin mit.

Wie steht Ihre Partei zu einer solchen Opferpension und einem nun zu erarbeitendem Gesetzentwurf ?

Mit freundlichen Grüen,
R.
Antwort von Michael Leutert
9Empfehlungen
14.02.2008
Michael Leutert
Sehr geehrter Herr ,

meine Fraktion befürwortete und befürwortet eine Regelung zur Entschädigung von Bürgerinnen und Bürgern, die in der DDR Opfer politischen Unrechts geworden sind. Das nunmehr gültige Gesetz ist allerdings eher eine Zumutung für die Geschädigten. Mit der Voraussetzung von mindestes 6 Monaten Haft ist der Kreis der Berechtigten ungerechtfertigt eng eingegrenzt. Nicht berücksichtigt werden z.B. denjenigen, die "nur" verfolgt oder in ihrer Biographie behindert wurden. Und abgesehen davon, dass die 250 EUR mehr als armselig sind, ist es geradezu beleidigend, die Zahlung von der wirtschaftlichen Situation abhängig zu machen. Man mutet den Betroffenen allen Ernstes eine Bedürftigkeitsprüfung zu. Das hat mit Entschädigung nichts zu tun, sondern hier werden Almosen verteilt.

Deshalb haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt und einen eigenen Antrag eingebracht, der allerdings an der Bundestagsmehrheit scheiterte.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Leutert
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.04.2007
Von:

Wie finden Sie denn den Beschluß, dass sämtliche Telefon- Internet und Mobilfunkgespräche gespeichert werden? Ist dass nicht eine Einschränkung des Grundrechts auf Freiheit? Wieso werden denn alle Bürger des Landes vorsichtshalber mal des Terrorismus und der Kriminalität verdächtigt? Für mich ist das eine ganz schlimme Einmischung in meine Privatsphäre, ich fühle mich wiedereinmal als kriminell eingestuft (schon weil ich Hartz IV-Empfänger bin) fühle meine Menschenwürde verletzt und vom Staat als Bürger betrogen. Was passiert denn, wenn wir im Internet- zwecks Fachhausarbeit in der 11.Klasse) uns über SS-Machenschaften, Judentum, Nazideutschland usw. sachkundig machen und dann per Mobilfunk uns mit Mitschülern austauschen. Bin ich dann Terrorist und plane Anschläge? Werden wir dann mit reingezogen in evtl. Machenschaften und müssen beweisen, dass wir uns nur auf eine Hausarbeit konzentriert haben? - Es gibt noch andere Beispiele. Ich traue mich ja nun auch nicht mehr, mich über Geheimorganisationen im Internet sachkundig zu machen. Da bin ich doch sofort verdächtig! Auch frage ich mich, wie Sie und andere Abgeordnete unbeschadet Ihre Arbeit machen können. Ich hoffe, auf baldige Antwort. Mit freundlichen Grüßen E.
Antwort von Michael Leutert
11Empfehlungen
14.02.2008
Michael Leutert
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage(n) verbunden mit der Bitte um Verständnis, dass meine Antwort etwas lange auf sich warten ließ. Was inhaltlich gegen die Vorratsdatenspeicherung spricht, haben Sie in Ihren Fragen eigentlich schon beantwortet. Sie haben Recht. Die Tendenz, alles und Jeden fast überall überwachen zu wollen, persönliche Daten zu sammeln, unbescholtene BürgerInnen jenseits allen Verdachts erkennungsdienstlich zu behandeln (siehe Fingerabdrücke im Reisepass), zeigt ein großes Misstrauen des Staates gegenüber seinen BürgerInnen. Jede und Jeder geraten unter Verdacht und damit in die inakzeptable Lage, gegebenenfalls die eigene Unschuld beweisen zu müssen. Der Rechtsstaat schützt eigentlich die BürgerInnen vor den Anmaßungen des Staates. Dreht der Staat die Beweislast um und behandelt sich als vor den BürgerInnen zu beschützendes Wesen, haben wir es mit einem Ordnungsstaat zu tun. Sie sehen, und damit beantworte ich Ihre eingangs gestellte Frage, ich lehne jeden weiteren Eingriff in die Privatsphäre, und dazu gehören Informationen über Telefon- und Internetnutzung, ab.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Leutert
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Frage zum Thema Finanzen
02.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Leutert,

auf der Bundestagshomepage habe ich den Hinweis auf Ihre diesjährige Sommerreise nach China gelesen. Natürlich gilt auch für Abgeordnete die alte Weisheit: Reisen bildet. Insbesondere fremde Kulturen und Lebensweisen, wie sie ohne Zweifel in China anzutreffen sind, sind immer eine Reise wert.
Thematisch wurde Ihre Reise wohl eher im entwicklungspolitischen Feld, was klassischerweise in das Arbeitsgebiet des Entwicklungshilfeausschusses AWZ fällt. Die Treffen mit deutschen Nicht-Regierungsorganisationen, die wohl alle auch in Deutschland ein Büro unterhalten, ist ebenso verwunderlich, wenn man berücksichtigt, dass Ihnen bei Ihrer Reise weniger an der buchhalterischen Mittelverwendungsprüfung gelegen ist.
Es wäre daher interessant zu erfahren, welchen Erkenntnisgewinn - gerade im Hinblick auf die Ausführungen des Herrn Bundestagspräsidenten (Drs. 15/5056, S. 52) - diese sommerliche Reise für die Arbeit des Bundestages gebracht hat und ob hierfür vier Abgeordnete (wohl zzgl. Begleitung durch Mitarbeiter des Deutschen Bundestages und der deutschen Vertretungen vor Ort) notwendig waren. Auch würde mich interessieren, wie hoch hierfür die Vollkosten (also neben den reinen Reisekosten auch die Personal- und Sachkosten, Reisespesen) waren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Michael Leutert
10Empfehlungen
14.02.2008
Michael Leutert
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Gestatten Sie mir eine kurze Antwort. Mit einem Augenzwinkern nennen Sie die Reise der Berichterstatter für den Einzelplan 23 im Jahr 2007 "meine diesjährige Sommerreise". Sie werden sich erinnern, dass es just um die Zeit der Ausschussreise Diskussionen gab, wieso ein Land, das sich anschickt, den "Exportweltmeister" zu überholen, noch Entwicklungsmittel aus dem Etat des BMZ braucht. (was im Sinne klassischer Entwicklungshilfe tatsächlich hinterfragt werden muß) Im Rahmen dieser Diskussionen ging es nicht nur um das Gespräch mit deutschen NRO-Vertretern, sondern vor allem auch um Gespräche mit chinesischen Entscheidungsträgern verschiedener Ebenen vor Ort, in Peking wie in der Provinz Sichuan und einzelnen Kommunen, wie auch darum, bestehende Projekte selbst zu evaluieren. Vielleicht kann ich Ihnen damit die Sorge um die Verschwendung öffentlicher Mittel nehmen, ging es doch vielmehr um die politische Bewertung und verantwortungsvolle Prüfung des Umgangs mit eben diesen. Mithin, die Reise war weder "diesjährig" (zumal meine erste) noch eine "Sommer"reise.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Leutert MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Michael Leutert,

Meine Frage bezieht sich auf die geheime Überwachung von Verdächtigten Personen durch die Polizei. Mit Ihrem Fachwissen können Sie mir bestimmt weiterhelfen.

Besteht eigentlich eine Auskunftspflicht bei einer Nachfrage bei den Justizbehörden, ob man elektronisch (per telefon, e-mail) überwacht wird? Beispiel: (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!)
Aber stellen wir uns einmal vor, ein Bürger hat unwissentlich eine Verdächtigung auf sich gezogen, oder unwissentlich gegen ein Gesetz verstoßen. Sollte dem Bürger der Verdacht kommen, dass er elektronisch überwacht wird, und er würde dadurch darauf kommen, wie er sich verdächtig gemacht hat oder welches Gesetz er übertreten hat, ..Nicht die Chance gegeben werden, den Sachverhalt klarzustellen, oder sich gegebenenfalls zu stellen? Die Nachfrage wird aber dadurch unmöglich gemacht, (selbst wenn sie rechtens wäre, das man sich heutzutage schon durch Nachfragen verdächtig macht.) Was falls der Bürger sich getäuscht hat, wiederrum unnötige Folgen hätte. Ich finde es Schade, dass solche Zwickmühlen entstehen, die den Bürger verunsichern, und dadurch auch der Justiz schaden. Es sollte Platz sein, Reue zu zeigen und sich zu stellen oder den Sachverhalt klarzustellen bevor man durch die Überwachung in den Wahnsinn getrieben wurde. Oft wird dann Einzelpersonen während dieser Überwachung, eben das in den Weg gelegt, für das Sie eine Schwäche entwickelt haben. Diese Versuchungen durch Überwachungsorgane, grenzen zum Teil an Mittäterschafft.
Ich bin schon viel gereist, und habe dadurch Vergleichsmöglichkeiten zu anderen Politischen Systemen. Deutschland hat meiner Meinung nach immer noch eine sehr faire und gerechte Demokratie. Das sollten wir uns nicht nehmen lassen!
Uns zu der Globalen Escalations Politik hinreissen zu lassen, halte ich für einen grossen Schritt weg von der Demokratie.

Es liegt in Ihrem Ermessen ob Sie dies veröffentlichen, Ihre Antwort und Meinung würde mir genügen.

Hochachtungsvoll
Toni Stark
Antwort von Michael Leutert
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08.04.2008
Michael Leutert
Sehr geehrter Herr Stark,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wenn Sicherheitsbehörden verdeckte Überwachungsmaßnahmen gegen Verdächtige oder Kontaktpersonen von Verdächtigen durchführen, sind sie verpflichtet, den Betroffenen nach Beendigung der Maßnahme darüber zu informieren, sofern der Zweck der Überwachung dadurch nicht nachträglich gefährdet werden kann, indem beispielsweise Quellen offenbart werden. In der Praxis zeigt sich leider, dass der Informationspflicht in vielen Fällen nicht ausreichen nachgekommen wird.

Darüber hinaus hat jeder Bürger das Recht, bei allen Behörden Auskunft zu verlangen, welche Daten über ihn erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Im Falle verdeckter Überwachungsmaßnahmen wird naturgemäß die Auskunft auch erst nach Beendigung der Maßnahme erfolgen, sofern dann überhaupt noch Daten gespeichert sind.

Die Frage, ob jemandem die Gelegenheit zur Reue gegeben werden soll, nachdem er auf Nachfrage von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen erfahren hat, ist kompliziert. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen greifen in der Regel nur bei schweren und schwersten Straftaten. Ob man von echter Reue sprechen kann, wenn ein Täter bemerkt, dass sich die Schlinge schon weit zugezogen hat, um sich sodann selbst zu stellen, um womöglich Vorteile bei der anstehenden Gerichtsverhandlung zu erreichen, sei dahingestellt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Instrument der verdeckten Ermittlung jeden Wert verlieren würde, wären die Behörden in solchen Fällen zur Auskunft vorab verpflichtet.

Anders sieht das Problem bei dem sich immer mehr ausweitenden Überwachungsstaat aus. Im Zuge der Terrorismusbekämpfung wurden die Überwachungsbefugnisse der Ermittlungsbehörden immer mehr erweitert. Ins Visier der Fahnder können mittlerweile alle geraten. Auch völlig Unschuldige sind von der Vorratsdatenspeicherung betroffen, es gibt keine stichhaltigen Definitionen, was Gefährder oder Kontaktpersonen sind. Dennoch können Behörden umfängliche Überwachungsmaßnahmen gegen solche Personen starten. Zudem greifen staatliche Sicherheitsbehörden immer wieder den unantastbaren Kernbereich des Privaten an, was zu mittlerweile elf Verfassungsgerichtsurteilen führte, die Sicherheitsgesetze ganz oder teilweise als nichtig erklärten.

Die Linksfraktion im Bundestag setzt sich daher dafür ein, dass Überwachungsmaßnahmen auf ein Minimum und auf solche Fälle beschränkt werden, in denen tatsächlich Straftaten verfolgt werden. Wer sich nicht zu Schulden kommen lässt, muss das Recht haben, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Leider ist es derzeit so, dass die Überwachungsgesetze weniger der Strafverfolgung dienen als viel mehr Instrumente zur Gewinnung von Verdachtsmomenten sind. In diesem Sinne setzen wir uns dafür ein, dass bei der Anordnung von verdeckten Überwachungsmaßnahmen der Richtervorbehalt gestärkt wird. Es ist nicht akzeptabel, dass manche Richter pro Anordnung einer Maßnahme nur wenige Minuten zeit zur Prüfung des Falls haben. Schließlich fordert DIE LINKE im Bundestag, dass die Fälle, bei denen verdeckte Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden können, so eingeschränkt werden, dass tatsächlich nur Fälle von schwerster Kriminalität betroffen sind. Für den reuigen Täter bleibt so noch immer die Gelegenheit, sich selbst zu stellen, ohne dass die wünschenswerte Strafverfolgung negativ betroffen wäre.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Sicherheit
27.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Leutert!

Gestern kam bei "Report Mainz" ein interessanter Bericht über Streubomben. Ich setzen Ihnen hier einen Link :
www.swr.de

In diesem Link sehen Sie, dass die Bundeswehr nach wie vor diese Teufelsdinger hat. Sollte man diese Ihrer Meinung nach nicht abschaffen?
Und warum setzt sich die Bundesregierung nicht klar gegen diese Bomben und gegen Landminen ein? Ist da Ihrer Meinung nach die Waffenlobby am Werk?
Zumindest habe ich gelesen, dass im Verteidigungsministerium viele Lobbyisten sitzen. Können Sie dazu etwas schreiben? Stimmt das oder ist das nur eine Spekulation?

Helmut Schmidt forderte u.a. in der "Zeit" und in der Sendung: "Helmut Schmidt - außer Dienst ", dass er gegen jeden Export von Rüstungsgütern sei. Stimmen Sie dem zu? Denn Deutschland ist ja mittlerweile Rüstungsexportnation Nr. 3.

Ich bedanke mich für Ihre Antwort!

Hochachtungsvoll

Antwort von Michael Leutert
8Empfehlungen
02.09.2008
Michael Leutert
Sehr geehrte Frau ,

es besteht, selbst über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg, Einigkeit, dass Streumunition wegen ihrer verheerenden Folgen für am eigentlichen militärischen Konflikt unbeteiligten Personen, geächtet und verboten gehört.

Meine Fraktion DIE LINKE aber auch die Fraktionen der Grünen und der FDP haben in dieser Legislatur mit verschiedenen parlamentarischen Initiativen versucht, die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen zu überzeugen, die Bundesregierung zu einem entschlossenen und zügigen, vor allem aber auch konsequenten Handeln zu zwingen.

Alle diese Anträge wurden mit der Stimmenmehrheit der Koalition in den einzelnen Ausschüssen und im Plenum abgelehnt.

Als besonders beschämend empfand ich, dass selbst im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (sic!) der Antrag meiner Fraktion "Für ein sofortiges Verbot von Streumunition in Deutschland" vom 16.01.2008 mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde.

Im Rahmen des "Oslo-Prozesses" - von Norwegen initiierte internationale Bemühungen zum Verbot von Streumunition - trafen sich Vertreter von 109 Staaten am 19.05.2008 in Dublin zu einer weiteren Konferenz und formulierten eine Konvention (völkerrechtlich verbindliches Abkommen) zur Ächtung der Produktion, Lagerung und Verwendung von Streumunition, welche Ende 2008 unterzeichnet werden soll.

An sich ein Erfolg, selbst wenn die meisten Hauptproduzenten von Streumunition, wie die USA, Russland, China, Pakistan, Indien und Israel, an der Dubliner Konferenz nicht teilnahmen.

Aber auch hier blieb die Bundesregierung ihrer inkonsequenten Haltung -große Worte, kleine Taten- treu und sorgte durch entsprechenden Druck auf die anderen teilnehmenden Staaten für die Aufnahme von Ausnahmeregelungen in die Konvention.

So wurde ein Passus aufgenommen, der gemeinsame Militäraktionen mit Streitkräften von Staaten zulassen soll, die weiterhin den Einsatz von Streubomben befürworten.

Insoweit kann man der Bundesregierung zwar nicht vorhalten, dass sie sich nicht gegen Streumunition einsetzt, aber wie so oft mangelt es an der nötigen Konsequenz.

Als Begründung für die fehlende Klarheit muss dann wieder die Phrase der "diplomatischen Bemühungen" herhalten, die man nicht gefährden möchte.

Dass andere Staaten wie Norwegen, Belgien oder Österreich, wenn es um den Schutz der Zivilbevölkerung geht, in der Güterabwägung der sich widerstreitenden Interessen, die der betroffenen zivilen Opfer höher ansetzt, sollte für die Bundesregierung nachahmenswert sein.


Der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich mit der Tätigkeit externer Berater in der Bundesverwaltung -also Lobbyisten mit Sitz direkt in den Ministerien- befasst und als Schlussfolgerung seiner Untersuchung Leitlinien für den Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung erstellt.

Ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang Lobbyisten bei der von Ihnen angesprochenen Thematik im Verteidigungsministerium oder anderen Ministerien aktiv geworden sind, kann seriös nicht beantwortet werden. Es bleibt insoweit tatsächlich Spekulation.

Um solchen Spekulationen jedoch vorzubeugen, hat meine Fraktion bereits im März 2008 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit der Forderung, ein verpflichtendes Lobbyregister einzuführen.

Die Parlamentarier von CDU/CSU, SPD und FDP versagten diesem jedoch ihre Zustimmung.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Leutert
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