Michael Kauch (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Michael Kauch
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dortmund I
Landeslistenplatz
11, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Im Juni dieses Jahres hat die FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eingetragene Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen bei der Erbschaftsteuer gleichgestellt werden sollen. Hier ist das Unrecht gleicher Pflichten, aber fehlender Rechte am größten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Michael Kauch
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Wirtschaft
07.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauch,

aufgrund der Ölknappheit und des hohen Preises gäbe es doch eine Alternative aus Kohle hier Öl zu machen, Kohle haben wir doch genügend.(Fischer-Trops-Verfahren)
Es gibt ein Verfahren, wonach man aus Kohle, speziell Kohle aus dem Ruhrgebiet Öl machen kann.
Ab einem Ölpreis von 65 Dollar dürfte es sich rechnen, wieso nehmen sie so etwas nicht in Angriff, ich würde vorschlagen, die den Wirtschaftsminister zu geben und das dieser dies den Unternehmen mitteilt.


Hier sehen sie mehr.

www.politik.de

Konrad Adenauer hat es geschafft, dieses Verfahren durch die Petersberger Beschlüsse wieder zu legalisieren, es wäre demnach einsatzfähig.

Warum wird dies nicht eingesetzt, ist dies in Planung ?
DANKE
MFG
Antwort von Michael Kauch
4Empfehlungen
14.07.2008
Michael Kauch
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für den Hinweis. Das Verfahren ist allerdings bekannt - ich gehe davon aus, dass das auch den betroffenen Unternehmen bekannt ist. Ob sich das letztlich rechnet, müssen die Unternehmen entscheiden, nicht der Staat. Umweltpolitisch bringt uns das Verfahren nicht weiter, denn es handelt sich auch hier um einen fossilen Energieträger. Daher ist auch aus diesem Grund kein Handeln des Staates erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kauch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauch

wie ich in den Medien hören musste, haben sich offenbar die Verhältnisse in den letzten 60 Jahren etwas verändert.

Durch den int.Terrorismus, dem wir offenbar, so wie ich die Bemühungen von Schäuble etc. und dem Verteidigungsminister entnehmen muss nicht gewachsen sind oder nicht ausreichend gewachsen sind, auch wohl aufgrund unseres GG.

Es wäre aufgrund der langen Zeit sicher gut auch aufgrund der 2/3 Mehrheit, richtig und gtu, dass GG umfassend zu ändern auch die Bereiche, die nicht geändert werden können, solange dies in Kraft ist.

Ich fand dazu auch eine Legitimation, anlässlich des Artikels 146 im GG ist es doch möglich auch aufgrund der Wiedervereinigung eben dieses GG, was ja der Wortlaut schon sagt, also ein auf Grundlage des neuen Staates ausgelegten Gesetzes, nun nach der erlangten Suveränität im 2 + 4 Vertrag zu ändern.

Wäre es daher nicht für sie als Volksvertreter angebracht, im Bundestag einen Entwurf einzubringen, wonach nach Art. 146 GG das Volk über ein neues GG bzw. eine überarbeitete Verfassung abzustimmen hat.

Ich bitte sie daher , dies mit ihrer Partei und dem Bundestag nach Ermessen zu erötern, ich hoffe inständig, dass es zu greifbaren Änderungen kommen wird.

Ich zitiere "Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht ...haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. ..." lexetius.com

Daran erkennt man doch, dass der Artikel 146 offernbar hohl ist oder wie sehe ich das, müsste der Artikel nicht erst einmal selber modifiziert werden, damit das Volk, dass ja durch Art. 146 GG alleine nur bemächtigt ist die Verfassung zu ändern, es ihr überhaupt ermöglicht werden kann ?

dejure.org

dejure.org

lexetius.com

Wäre es daher nicht angebracht, hier eine Abstimmung zu machen, um Festzustellen, ob das Volk für eine Änderung des GG geneigt ist.
Antwort von Michael Kauch
bisher keineEmpfehlungen
11.02.2009
Michael Kauch
Sehr geehrter Herr ,

das Grundgesetz enthält zu Recht in Art. 79 Abs. 3 die sog. "Ewigkeitsgarantien", nach denen bestimmte für unsere freiheitliche und demokratische Grundordnung konstitutive Elemente nicht zur Disposition stehen. Dies gilt für jedwede Verfassungsänderung, finde sie nun im Rahmen des geltenden Grundgesetzes durch 2/3-Entscheid von Bundestag und Bundesrat oder aber durch die Schaffung einer neuen und im Wege des Volksentscheids zu verabschiedende Verfassung gem. Art. 146 GG statt. Auch eine neue Verfassung müsste die Ewigkeitsgarantien beachten, dürfte mithin nicht die Grundrechte abschaffen oder in ihrem Wesensgehalt antasten. Desgleichen käme ein Abschaffung der föderalen Ordnung oder der demokratischen Grundordnung nicht in Frage.

Gerade in Zeiten einer Bedrohung unserer Freiheit durch den internationalen Terrorismus ist es von zentraler Bedeutung, dass das Grundgesetz der staatlichen Reaktion Grenzen setzt, die nicht überschritten werden dürfen. Man kann die Freiheit nicht wahren, indem man sie aufgibt. Eine Einschränkung der Grundrechte bereits in der Verfassung wäre daher vollkommen verfehlt. Es muss gerade darum gehen, die schmerzlich errungene Freiheit in unserer Demokratie zu achten und zu schützen. Die Stärke unseres Rechtsstaates zeigt sich gerade darin, dass nicht die Bürgerrechte aufgegeben werden, wenn eine äußere oder innere Bedrohung aufkommt.

Ein Staat, der die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Zeiten der Bedrohung immer weiter einschränkt, verliert seinen Charakter als freiheitlicher und demokratischer Staat. Die FDP-Bundestagsfraktion steht für eine Politik, die Grundrechte stets zu achten und den darin verankerten unverbrüchlichen Menschenrechten unbedingt Geltung zu verschaffen. Die aktuelle Innenpolitik der Bundesregierung hingegen ist geprägt von einer Geringschätzung der Grundrechte. Mit immer weit reichenderen Gesetzen, die den Sicherheitsbehörden Eingriffe in die Grundrechte in bislang nicht gekanntem Maße ermöglichen, wird der Wesensgehalt der Grundrechte angetastet. Die FDP-Bundestagsfraktion hat diese Entwicklung zum Anlass genommen, in ihrer Großen Anfrage zur "Achtung der Grundrechte" (BT-Drs. 16/10469) nachzufragen, wie es um die einzelnen Grundrechte und die darin enthaltenen Freiheits- und Gleichheitsgarantien bestellt ist.

Im Jahr des 60. Geburtstags des Grundgesetzes zeigt sich jeden Tag, wie wichtig es ist, dass mit unserer noch immer aktuellen Verfassung stets Antworten auch auf neue Herausforderungen gefunden werden können und dabei klare Grenzen gesetzt sind, wie weit der Staat die Bürgerrechte einschränken darf.

Hinsichtlich der Stärkung der demokratischen Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung verweise ich Sie gerne auf den Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz" (BT-Drs. 16/474). Die FDP-Bundestagsfraktion hält es für notwendig, stärkere Partizipationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Systems der parlamentarischen Demokratie zu verankern. Der Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion sieht Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid für einfachgesetzliche wie auch für verfassungsrechtliche Fragen vor. Allerdings darf mit keiner derartigen Initiative die Verfassung verletzt werden, insbesondere die von der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes umfassten Bereiche dürfen nicht zur Disposition gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kauch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
17.09.2008
Von:

Guten Tag Herr Kauch,

mit ständig wachsender gesellschaftlicher Wahrnehmung und Beteiligung wird die Idee eines "bedingungslosen Grundeinkommens" (www.grundeinkommen.info) diskutiert.

Auch ich bin von der Vorstellung in der gesellschaftlichen Realität eines Grundeinkommens zu leben seit längerem sehr angetan.

Wie bewerten Sie das wachsende gesellschaftliche Interesse an diesem Konzept und wie die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens selbst?

Gruß aus Dortmund,



P.S.: Ich finde die Bürgernähe und Meinungstransparenz Ihrerseits, die Sie durch dieses Portal leisten sehr gut!
Antwort von Michael Kauch
1Empfehlung
11.02.2009
Michael Kauch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die FDP bevorzugt ein bedarfsorientiertes Bürgergeld gegenüber dem bedingungslosen Grundeinkommen. Das bedingungslose Grundeinkommen ohne Einkommens- und Vermögensprüfung würde ein sehr großes Steueraufkommen erfordern, das wir für leistungsfeindlich halten. Außerdem sind die Mitnahmeeffekte nicht kalkulierbar. Wer arbeitsfähig ist, soll auch selbst zu seinem Lebensunterhalt beitragen. Wer hilfebedürftig ist, soll die Unterstützung der Solidargemeinschaft bekommen.

Wir fordern die Einführung eines bedarfsorientierten Bürgergeldes, das Solidarität sichert und Erwerbsfähige zur Arbeitsaufnahme motiviert. Das Bürgergeld muss individuell ausgestaltet werden, je nach Lebenssituation. Es stellt ein Mindesteinkommen für jeden sicher. Da eigenes Einkommen nur prozentual und deutlich günstiger als bei Hartz-IV angerechnet würde, schafft das Bürgergeld zusätzliche Anreize, durch Arbeit ein höheres Netto-Einkommen zu erzielen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kauch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
11.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kauch,

mehrere Abgeordnete machen vom 16. bis 27. Februar eine Reise nach Kenia und Tansania. Unter anderen nehmen Frau Bierwirth (SPD) und Herr Heilmann (Die Linke) an dieser Reise teil. Frau Bierwirth will in diesem Jahr nicht mehr zur Wahl antreten und Herr Heilmann fehlt jegliche Qualifikation. Meine Bitte an Sie ist, die Frage zu beantworten, nach welchen Kriterien die Abgeordneten für solche Reisen ausgesucht werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Michael Kauch
1Empfehlung
12.02.2009
Michael Kauch
Sehr geehrte Frau ,

für Delegationsreisen des Bundestages haben die Fraktionen ein Besetzungsrecht. In der Regel besetzen CDU/CSU und SPD je 2 Abgeordnete, FDP, Linke und Grüne je 1 Abgeordneten. In der Besetzung sind die Fraktionen autonom. Bei der FDP fährt in der Regel der zuständige Berichterstatter, in diesem Fall die Berichterstatterin für den Bereich Naturschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kauch
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kauch,

erlauben sie mir eine Nachfrage.:

Nachfrage von 2.09.08 an Kauch ( www.abgeordnetenwatch.de )

Entschuldigen sie aber soweit ich weiss, bin ich garnicht auf die sog. "Ewigkeitsgesetze" eingegangen, die meines Wissen doch nur die Artikel 1 und 20 betreffen würden.
Lt. Art. 19 können andere Bereiche schon modifiziert werden.

In Art. 79 werden die vorhin genannten Gesetze, also Art. 1 bis 20 erklärt.

Allerdings möchte ich daher noch eine Nachfrage stellen, weil ich über ihre Antwort einigermaßen verblüfft bin.
Diese Ewigkeitsgesetze betreffen doch "nur" das aktuelle GG, dass doch zuerst als provisorische Verfassung gedacht war, daher ja auch der Name "Grund..."

Es ist sicher richtig, dass die Artikel 1 und 20 nicht geändert werden dürfen aber diese sind doch nur solange gültig, wie es dieses GG als Ganzes gibt.

In Art. 79 und Art. 19, sowie Art. 146 wird nicht gesagt, dass nach Auflösen des gesamenten GG hier die Art. 1 und 20 in eine neue Verfassung, die vom Volk frei gewählt wird, wieder aufgenommen werden muss.
Dies würde sicher gegen das Völkerrecht verstossen, denn jedes Volk hat das Recht seine Verfassung frei und ohne Zwang selbst zu wählen und dies sollten die Volksvertreter nun auch mal in Angriff nehmen...

newsgroups.derkeiler.com

Meine Frage daher.:

Wieso wird dieser Art. 146 von den Parteien und der Politik im Bundestag nicht endlich gezogen, ich verweise auf meine Urteile und meine Ursprungsfrage, vielen Dank !
Es gibt zu dem Thema viele Meinungen, ich kann jedenfalls an Art. 146 nicht erkennen, wieso man das GG nicht für Ungültig erklären lassen kann, wenn das Volk in einer freien Abstimmung dies will, vielleicht klären sie mich da nochmal auf, Danke
Quellen.: forum.politik.de
MFG

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Michael Kauch
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.