Michael Hennrich (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Michael Hennrich
© DBT/Kälberer
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nürtingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Dennoch empfinde ich es als Gebot der Fairness, Ihre Meinung als Softair-Spieler bei der Debatte mit in Erwägung zu ziehen und ich werde dieses auch tun. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Michael Hennrich
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.07.2009
Von:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,634042,00.html

Sehr geehrter Herr Hennrich, Ich habe Ihnen nachfolgende Frage gestellt, die dann von Frau Pilz nicht zugelassen wurde, weil ich keinen Link angegeben hatte.Oben habe ich jetzt den Link eingestellt . Entschuldigung. Ich dachte, daß Umfrageergebnisse bekannt sind. Nun nochmals die Frage

Sehr geehrter Herr Hennrich

Auch Sie haben für den Afghanistan Einsatz gestimmt. Warum? Ist es Ihnen bekannt, daß die Mehrheit des Volkes, auch in der CDU GEGEN diesen Einsatz ist, Warum wird der Wille der Bevölkerung von Ihnen so ignoriert. Bitte kommen Sie mir aber nicht mit internationalen Verpflichtungen. WIR wollen diesen Krieg nicht, sondern unsere Soldaten zuhause. Wir sind nicht die Vasallen der USA. Oder doch? Wie wurde Ihnen das Pro abstimmen schmackhaft gemacht, obwohl Ihre Wähler diese Abstimmung so nicht wollen?
mit freundlichen Grüßen
Antwort von Michael Hennrich
2Empfehlungen
10.07.2009
Michael Hennrich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich meiner Gründe für die Zustimmung zum Afghanistaneinsatz der Bundeswehr.
Unser Land verdankt seinen Wohlstand und seinen Erfolg in maßgeblichem Umfang der Tatsache, dass sich andere Länder solidarisch gezeigt und uns über viele Jahre hinweg unterstützt haben. Vor diesem Hintergrund sehe ich Deutschland angesichts der immer noch prekären menschenrechtlichen und wirtschaftlichen Situation in Afghanistan besonders in der Pflicht. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, haben uns die USA in bezug auf unser Engagement in diesem Konflikt verschiedene Möglichkeiten gegeben. Von Vasallentum kann meines Erachtens keine Rede sein. Bitte beachten Sie auch, dass unser Engagement seitens der afghanischen Regierung, der Bevölkerung sowie den Hilfsorganisationen weitestgehend positiv beurteilt wird und sich die Menschensrechtslage - insbesondere für Frauen - deutlich verbessert hat.

Mir ist durchaus bewußt, dass sich der Charakter des Einsatzes in den letzten Wochen und Monaten verändert hat, da immer wieder versucht wird, die deutschen Soldaten in kriegerische Handlungen zu verwickeln. Dadurch wird die Hilfeleistung zunehmend erschwert.

Die Frage, auf welche Weise die Bundeswehr in Afghanistan eingesetzt wird und ob sich das Mandat ändert, sollte meines Erachtens jedoch nicht übereilt entschieden werden. Dies ist ein sehr komplexes Thema und man muss die Entwicklung in Afghanistan genau analysieren. Ich bin mir sicher, dass die Problematik im Herbst intensiv debattiert werden und sehr schnell ganz oben auf der Tagesordnung stehen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich
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Frage zum Thema Soziales
11.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Heinrich

Die Generationenbilanz gibt, vereinfacht gesagt, an, wer vom Sozialsystem bezogen auf die zu erwartende Lebenszeit profitiert und wer verliert. Der "Knackpunkt" liegt derzeit bei ungefähr 60 Jahren. Das bedeutet, dass die derzeitige Rentnergeneration vom "Generationenvertrag" profitiert, während die nachfolgende Generation die nächsten dreißig Jahre umso mehr verliert, je später sie ins Rentenalter eintritt. Trotzdem wurde im Bundestag mit großer Mehrheit nicht nur eine zweimalige Erhöhung, sondern auch die "Rentengarantie" beschlossen, derzufolge die Renten nicht sinken dürfen, wenn die Löhne sinken. Wie soll das Ihrer Ansicht nach weitergehen ? Möchten Sie das Defizit der Rentenkasse über zusätzliche Abgaben für Arbeitnehmer oder lieber über direkte oder indirekte Steuererhöhungen finanzieren ?
Antwort von Michael Hennrich
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17.09.2009
Michael Hennrich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. September 2009, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Ihre Anmerkungen zur Generationenbilanz und Ihre Frage nach dem Warum bei der Rentengarantie kann ich gut nachvollziehen. Mit der außerordentlichen Rentenerhöhung im vergangenen und der Rentengarantie in diesem Jahr haben wir die Situation der Rentnerinnen und Rentner verlässlich gemacht und das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Renten wieder gestärkt. Die Rentner müssen wissen, dass ihre Aufbauleistung für unser Land, von der wir heute noch profitieren, gewürdigt wird. Durch eben diese Leistung haben sich die Rentner einen entsprechenden Anspruch erworben. Es wäre ein fatales Signal, wenn im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise - wie dies zeitweilig im Raum stand - eine Rentenkürzung erfolgen würde. Allein die Diskussion über die Frage führt bereits zu massiver Verunsicherung, vor allem, wenn der Staat in vielen Bereichen, beispielsweise bei der Rettung von Banken oder bei der Kurzarbeit, Geld in die Hand nimmt, bei den Rentnern aber ans Sparen denkt. Eine solche Maßnahme halte ich zu Recht aus Sicht der Rentner für nicht nachvollziehbar, da diese beispielsweise durch höhere Zuzahlungen im Gesundheitsbereich heute stärker belastet werden. Eine Rentenkürzung wäre meines Erachtens ein falsches Signal - auch an die, die heute noch Beiträge zahlen.

Die Rentenkasse steht momentan auf einem soliden finanziellen Fundament. Dem Jahreswirtschaftsbericht zufolge können die Rentenkassen einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro zum Ende des Jahres erwarten. Sollte diese Prognose eintreffen, würde das Jahr 2009 mit Rücklagen von insgesamt 18,1 Milliarden Euro abgeschlossen werden. Damit stellt sich gegenwärtig nicht die Frage nach weiteren Finanzmitteln, zumal nach Berechnung verschiedener Institutionen davon auszugehen ist, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung trotz Krise und möglicherweise steigender Arbeitslosigkeit bis 2012 stabil auf dem bisherigen Niveau von 19,9 Prozent gehalten werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich
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Frage zum Thema Familie
21.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hennrich,

im Jahr 2008 wurden über 32000 Kinder ihren Eltern entzogen. www.systemagazin.de
Die Inobhutnahme von Kindern durch die Jugendämter soll lt. Gesetzestext nur vorläufig oder vorübergehend sein.
Tatsächlich ist die Theorie der Gesetzesvorgaben und die Praxis der Inobhutnahme oder Herausnahme Minderjähriger aus ihrer Familie selten deckungsgleich. Vorurteile genügen (auch vor dem Familiengericht) um Kinder über Jahre ihren Familien vorzuenthalten, wenn sie denn überhaupt zurück gegeben werden. Eltern haben oft genug Null Chance vor Gericht überhaupt gehört zu werden.
www.kindesraub.de

Warum unterstehen die Jugendämter mit ihrer Machtfülle keiner unabhängigen und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht durch ein unabhängiges Fachgremium?
www.problemamt.de
Welche Rehabilitationsmassnahmen werden vom Kindesentzug betroffenen Familien angeboten?
Familiengerichte halten sich in ihren Entscheiden meistens an die Vorgaben der Jugendämter. Frage: Zum Wesensmerkmal einer Demokratie gehört die Gewaltentrennung.
Wo bleibt diese, wenn die Exekutive (Verwaltung) der Judikative (Rechtssprechung) die Richtung vorgibt?
Mit freundlichen Grüssen und bestem Dank für Ihre Beantwortung meiner Fragen
Antwort von Michael Hennrich
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29.09.2009
Michael Hennrich
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Familie.
Ich gebe Ihnen völlig Recht, dass die Zahlen zum Sorgerechtsentzug bzw. der Inobhutnahme von Kindern alarmierend sind. "Fehltritte" des Jugendamtes oder Gerichts belasten das betroffene Kind nachhaltig und dauerhaft - wir müssen also bereits im Vorfeld versuchen, diese nach Kräften auszuschließen.

Dass in Deutschland die Jugendämter mit Eltern und Gerichten Hand in Hand arbeiten, halte ich dabei für ein gutes und bewährtes System, das die Rechte der Kinder und Eltern umfassend wahrt.

Sorgerecht bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. Das Sorgerecht kann den Eltern dann entzogen werden, wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Da sich ein Kind regelmäßig nicht wie ein Erwachsener artikulieren oder zu wehren vermag, steht ihm das Jugendamt in solchen Situationen zur Seite und handelt sozusagen als dessen Vertreter. Das Jugendamt darf bzw. muss sogar unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durchführen. Beispielsweise, wenn das Kind oder der Jugendliche selbst darum bittet, in Obhut genommen zu werden oder wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen dies erfordert.
Die Entscheidung des Amtes bestimmt sich jedoch - entgegen Ihrer Befürchtung - nach strengen gesetzlichen Regelungen, die sich unter anderem im 8. Sozialgesetzbuch finden. Bereits hier wird wirksam versucht, keinen Spielraum für Willkür zu lassen.

Dabei unterliegt das Jugendamt als kommunale Behörde auch durchaus der Aufsicht durch andere Behörden. Neben der gerichtlichen Überprüfung, denen die Entscheidungen des Jugendamtes grundsätzlich und immer unterliegen, übt in Baden-Württemberg das Innenministerium die Rechtsaufsicht aus.
Darüber hinaus unterliegt jede Entscheidung der Mitarbeiter der Dienstaufsicht, also der fachliche Kontrolle der Handlungen und Art und Weise der Ausübung des Dienstes.
Durch diese Kontrollelemente können wir sicherstellen, dass pure Willkür, wie Sie sie befürchten, und damit ein Verhalten zulasten des Kindes ausgeschlossen sind.

Ich möchte noch kurz auf Ihr Argument zur fehlenden Gewaltenteilung eingehen.
Hierzu sollten Sie wissen, dass das Jugendamt das Vormundschaftsgericht und das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen, unterstützt. So verlangt es das Gesetz. Hintergrund dieses Beteiligungsrechtes ist, dass der Gesetzgeber - und ich finde, dass ist ein sehr guter Ansatz - dem Gericht jemanden zur Seite stellen wollte, der weder als Familienmitglied direkt emotional involviert, noch als Dritter völlig "außen vor" ist. Denn wenn es um das Kindeswohl geht halte ich es für essentiell, dass jemand ohne familiäre Bindung, aber in guter Kenntnis des Kindes und dessen Lebensumständen, das Wohlergehen des Kindes begutachtet.
Und dass kann ein Richter, dem das Kind regelmäßig nur aus der Akte bekannt ist, nicht.

Trotzdem ist das Gericht ist in seiner Entscheidung völlig unabhängig und muss allein zum Wohl des Kindes entscheiden.
Ich vermag nicht beurteilen, wie oft ein Richter von der Empfehlung des Jugendamtmitarbeiters abweicht bzw. ihr folgt. Jedoch sehe ich keine Schwierigkeit darin, sich auf einen sachkundigen Sozialarbeiter zu verlassen. Auf Gutachter ist das Gericht nämlich immer angewiesen - sei es im Familien-, im Bau- oder im Kaufrecht. Denn bei der Vielzahl von Fällen, die ein Richter tagtäglich vor Gericht entscheidet, kann er unmöglich in allen Lebensbereichen als Experte fungieren - er muss sich daher denknotwendig Hilfe holen.

Liebe Frau , ich verstehe Ihre Sorge. Und dass bei einer Vielzahl von Fällen trotz bester Intention zulasten des Kindes entschieden wird, kann ich - leider - nicht ausschließen.
Trotzdem möchte ich Ihnen zu bedenken geben, dass die Jugendämter vor einer schweren Aufgabe stehen und es kaum jemanden Recht machen können. Denn einerseits wird der Anspruch an das Jugendamt herangetragen, dass es Ausfallbürge für Versorgungsdefizite der Gesellschaft sein soll, andererseits wird es aber gerne als Projektionsfläche genau dafür genutzt. Denken Sie bitte auch daran, wie oft unsere Jugendämter kritisch in der Öffentlichkeit standen, weil sie zu spät eingeschritten sind. Hier möchte ich exemplarisch die Fälle Kevin aus Bremen und Lea-Sophie aus Schwerin erinnern. Das richtige Maß zu finden, ist hier sehr schwierig.

Ich denke, dass unsere Jugendämter, aber auch Gerichte, ihre Aufgabe nach besten Kräften meistern. Zweifelsohne haben Sie Recht, dass unser System nicht fehlerfrei ist. Anstatt hier aber beispielsweise eine verschärfte Hierarchie oder weitere bürokratische Schritte für Sozialarbeiter einzuführen, sollte unsere Gesellschaft an sich arbeiten und wieder lernen, auf den Mitbürger - und dazu gehören gerade auch Kinder, Ältere und Kranke - zu achten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich
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Frage zum Thema Finanzen
19.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hennrich

Die CSU verlangt " einen verminderten Mehrwertsteuersatz für Hotellerie und Gaststätten, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern", sagte Ernst Hinsken, Beauftragter der Bundesregierung für Tourismus, dem Magazin WirtschaftsWoche. "Wir sollten den reduzierten Mehrwertsteuersatz ausdehnen", fordert auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller.
In letzter Zeit ist es still geworden in der Union zu diesem Thema.
Sehen Sie in der neuen Regierung Handlungsspielraum für einen verminderten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie, oder wurde dieser Punkt bei den Koalitionsverhandlungen ausgeklammert?

Danke für eine Rückantwort.
Antwort von Michael Hennrich
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20.10.2009
Michael Hennrich
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "verminderter Mehrwertsteuersatz" die ich Ihnen gerne beantworten möchte.
Finanzexperten von Union und FDP haben im Rahmen der Koalitionsverhandlungen Pläne für eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer entwickelt. Auch das Thema verminderter Mehrwersteuersatz in der Gastronomie soll auf den Prüfstand und wird momentan diskutiert. Dabei gibt es verschiedene Lösungsansätze, wie z.B. den halbierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen. Leider kann ich Ihnen jedoch im Moment noch kein Ergebnis dieser Verhandlungen voraussagen. Wie Sie bereits in Ihrem Schreiben erwähnten, verhält sich die CSU eher zurückhaltend.
Es bleibt nun abzuwarten, was die Ergebnisse des Koalitionsvertrages bringen werden.

Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich MdB
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Ihre Frage an Michael Hennrich
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