Melanie Huml (CSU)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Studium der Medizin
Ausgeübte Tätigkeit
Staatssekretärin, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Bamberg-Stadt
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(...) Für die Kombination aus dreimonatiger Wiederbesetzungssperre und neunmonatiger Besetzungssperre können bis auf Weiteres die Ausnahmeregelungen aus dem Jahr 2007 - in diesem Jahr galt bereits eine zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre - angewendet werden. In diesen Ausnahmeregelungen sind insbesondere für die Gerichte und Staatsanwaltschaften diverse Ausnahmen und Verkürzungen enthalten, um die Aufgabenerfüllung der rechtsprechenden Gewalt zu gewährleisten. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
20.10.2009
Von:

Ehrenwerte Frau Dr.Huml,

mit allergrößtem Erstaunen habe ich heute einen Zeitungsartikel www.altmuehl-bote.de gelesen in dem Sie folgende Aussage treffen:

Zitat:
"Dass die Lebensmittelsicherheit seit dem Gammelfleischskandal und der BSE-Krise die Verbraucher sensibilisiert hat, betonte Staatssekretärin Melanie Huml (CSU). Es gebe hohe Erwartungen an die staatliche Lebensmittelüberwachung. Der Verbraucher dürfe nicht getäuscht werden. Die Politikerin vesprach: «Wir haben keine Tolerenz gegenüber unlauteren Machenschaften oder gar kriminellen Handlungen. Den schwarzen Schafen bleiben wir auf der Spur und wir lassen es nicht zu, dass einige wenige die Qualität bayerischer Lebensmittel in Vorruf bringen.»

Hierzu hätte ich nun eine Frage.

Bezieht sich diese Nulltoleranz gegenüber unlauteren Machenschaften oder gar kriminellen Handlungen nur auf Privatpersonen oder könnten auch Mandatsträger bzw. Beamte davon betroffen sein?

MfG
R.
Antwort von Melanie Huml
2Empfehlungen
22.10.2009
Melanie Huml
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

In den letzten Jahren kam es auch in Bayern zu so genannten Gammelfleisch-Skandalen. Erst vor wenigen Tagen wurde in Deggendorf ein Metzger aus Metten verurteilt, der über Jahre hinweg verdorbenes und minderwertiges Fleisch verkauft hat.
Das Anliegen der Bayerischen Staatsregierung ist es, gegen diese nicht hinzunehmenden Machenschaften vorzugehen, die Akteure dafür zur Rechenschaft zu ziehen und juristisch zu belangen. In der Vergangenheit traf dies nur auf Privatpersonen zu. Sollte es gegen Mandatsträger bzw. Beamte zu konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich krimineller Machenschaften kommen, wird dem natürlich ebenso nachgegangen wie bei Privatpersonen. Bei Beamten würde kriminelles Handeln neben strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Ermittlungen zur Folge haben.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatssekretärin
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Frage zum Thema Gesundheit
26.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Huml,

vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort www.abgeordnetenwatch.de

Zitat:
"Sollte es gegen Mandatsträger bzw. Beamte zu konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich krimineller Machenschaften kommen, wird dem natürlich ebenso nachgegangen wie bei Privatpersonen. Bei Beamten würde kriminelles Handeln neben strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Ermittlungen zur Folge haben."


Vor vielen Jahren sind mir eine Herde Rinder auf mysteriöse Art u. Weise abhanden gekommen.
SPIEGEL-online www.spiegel.de und das ARD-Magazin KONTRASTE www.rbb-online.de haben darüber berichtet.

Seit 2003 herrschen zu diesem Vorgang jedoch zwei völlig unterschiedliche Meinungen.

Während einerseits die Autoren der Bayr. BSE-Risikoanalyse home.hetnet.nl vor exakt diesen Vorgängen warnen

Zitat:
""Prinzipielle Voraussetzung für eine sichere Zuordnung ist dabei eine zweifelsfreie Zuordnung einer Ohrmarken-Nummer zu einem Individuum. Unregelmäßigkeiten in der Ohrmarken-Verwaltung (vgl. Spiegel-Online-Artikel "Gefährlicher Kuhhandel" von Marcus Stölb, 2003, vgl. European Comission 2001) sollten minimiert werden."

ist das für mich zuständige Landratsamt Bamberg nicht nur aufgrund einer PM des Landkreises
Emsland www.emsland.de

Zitat:
"17/2004
20.01.2004

Landkreis: Keine Manipulation

Vorwürfe von "Kontraste" entbehren jeder Grundlage
Der gesamte Vorgang ist ... für den bayrischen Viehhändler zuständigen Landkreis Bamberg überprüft worden. Beanstandungen habe es nicht gegeben."

zu einem völlig anderen Ergebnis gelangt.

Welche Aussagen sind richtig, die der führenden BSE-Forscher oder die des LRA Bamberg?


MfG
R.
Antwort von Melanie Huml
bisher keineEmpfehlungen
22.12.2009
Melanie Huml
Sehr geehrter Herr ,

da es sich bei Ihrer Anfrage um ein sehr fachliches Anliegen handelt, möchte ich Sie bitten, sich direkt an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zu wenden, das Sie unter der E-Mail-Adresse poststelle@stmug.bayern.de erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
20.04.2010
Von:

Ehrenwerte Frau Dr. Huml,

warum sind nachweislich kriminelle Vorgänge, die die Gesundheit von uns allen, denn Rinder die ohne BSE-Test mit Hilfe von Behörden, wie dem LRA Bamberg, geschlachtet werden, stellen ein unkalkulierbares Infektionsrisiko dar, in einem Höchstmaß gefährden, für Sie ein fachliches Anliegen?

Wollen Sie diese Problematik etwa "aussitzen" oder haben Sie ein Problem damit Ihren vollmundigen Ankündigungen

Zitat:
"Sollte es gegen Mandatsträger bzw. Beamte zu konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich krimineller Machenschaften kommen, wird dem natürlich ebenso nachgegangen wie bei Privatpersonen. Bei Beamten würde kriminelles Handeln neben strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Ermittlungen zur Folge haben."
www.abgeordnetenwatch.de

die entsprechenden und längst überfälligen Maßnahmen folgen zu lassen?

Gerne komme ich in diesem Zusammenhang dem Wunsch von Minister Brunner nach

Zitat:
"Bitte wenden Sie sich direkt an das für die Daten zuständige Staatministerium für Umwelt und Gesundheit."
www.abgeordnetenwatch.de

und fordere Sie hiermit auf mir hier öffentlich mitzuteilen, wo nachfolgende Rinder DE 1601170053 - DE 0981766590 - DE 0919638499 - DE 0982502886 - DE 0931480856 - DE 0930292409 - DE 0931261542 - DE 0931471317 - DE 0930079953 usw. (bei Bedarf) mit welchem BSE-Testergebnis (positiv o. negativ) geschlachtet wurden?

Lt. LRA Bamberg ist das Lebensende dieser Tiere beanstandungsfrei.

Sehen Sie und die Bayr. Staatsregierung dies genau so bzw. tolerieren Sie und die Bayr. Staatsregierung Rinderschlachtungen ohne den gesetzlich vorgeschriebenen BSE-Test?

MfG
R.

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.10.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Huml,

mit Fassungslosigkeit musste ich zur Kenntnis nehmen, dass eine Wiederbesetzungssperre bei Beamten von einem Jahr geplant ist! WER bitte, soll denn auch noch diese zusätzliche Arbeit leisten?!
Wir Beamten in der Bewährungshilfe Bayern (Dipl.-Sozialpädagogen) sind seit Jahren überlastet, könnten mit 30-40 "Fällen" vernünftig und erfolgsorientiert arbeiten, in der Realität hat jeder von uns derzeit um die 90 Menschen zu kontrollieren und betreuen!!!
Das ist schon wahrer Irrsinn und dabei gilt es zu bedenken, dass z.B. psychische Störungen bei Straftätern und völlig perspektivlose, nie sozialisierte Jugendliche rasant zunehmen. Ganz zu schweigen von den zusätzlich zu erwartenden gefährlichen Probanden, die aus der Sicherungsverwahrung kommen (werden)!

Falls Sie Zeit und Interesse an unserer Arbeit haben, können Sie gerne einen Blick in "unsere", vom Ministerium forcierten sogenannten Qualitätsstandards werfen: www.justiz.bayern.de

Oder aber Sie fragen BewährungshelferInnen, die das fachliche Gespräch mit z.T. gefährlichen Menschen und mögliche Verhaltensänderungen nach wie vor für den Kern ihrer Arbeit halten.
Ich verweise auf die Stellungnahme der ABB e.V.:
www.bewaehrungshilfe-bayern.de

Soll die Losung "Sicherheit für die Bevölkerung" nicht zur völligen Farce verkommen, ist MEHR qualifiziertes Personal unabdinglich!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Melanie Huml
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2010
Melanie Huml
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Wiederbesetzungssperre.

Für die Kombination aus dreimonatiger Wiederbesetzungssperre und neunmonatiger Besetzungssperre können bis auf Weiteres die Ausnahmeregelungen aus dem Jahr 2007 - in diesem Jahr galt bereits eine zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre - angewendet werden. In diesen Ausnahmeregelungen sind insbesondere für die Gerichte und Staatsanwaltschaften diverse Ausnahmen und Verkürzungen enthalten, um die Aufgabenerfüllung der rechtsprechenden Gewalt zu gewährleisten. Dazu zählt auch die Bewährungshilfe mit einer sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
11.03.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Huml,

wir leben in einer Zeit, in der die Offenheit, Toleranz und das Engagement für andere Länder und Kulturen nicht hoch genug geschätzt werden kann. Dies sind m.E. grundlegende Vorraussetzungen für wirtschtliche Verbindungen, die auch für Deutschland als Exportland immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Unsere Tochter macht nach einem Jahr Aufenthalt mit Schulbesuch in Ägypten eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin und besucht dafür die Eurosprachschule. Dafür müssen wir monatlich 240 € Schulgeld bezahlen.

Warum bekommen Sprachschüler keinen freien Eintritt für die bayrischen Schlösser. Wo bleibt da die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung gegenüber z.B. BOS- und FOS-Schülern oder Gymnasiasten.

Anbei der Ihnen sicher bekannte Auszug der Eintrittspreise für Schlösser des Freistaates Bayern.

Eintrittspreise
• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten freien Eintritt.
Ebenfalls erhalten Schüler mit allgemeiner Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) sowie Schüler von Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen gegen Vorlage des Schülerausweises freien Eintritt

Insbesondere Sprachschülern und Schülern von Abendgymnasien wird kein freier Eintritt gewährt.

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Melanie Huml
bisher keineEmpfehlungen
15.03.2011
Melanie Huml
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde dazu Informationen einholen und bitte Sie daher noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Ergänzung vom 29.03.2011
Sehr geehrter Herr ,

die Tarifbestimmungen der Schlösserverwaltung sehen die Gewährung von freiem Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor. Schüler mit allgemeiner Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) sowie Schüler von Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises freien Eintritt.

Grundgedanke für diese Regelung ist, dass nur Schüler freien Eintritt erhalten sollen, die die allgemeine Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) erfüllen oder eine Fachober- bzw. Berufsoberschule besuchen und dadurch eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben können. Durch den Besuch einer Wirtschaftsschule (z. B. Jahrgangsstufen 7 bis 10) kann die Schulpflicht ebenfalls erfüllt werden.

Dagegen dienen Fachakademien und Fachschulen, insbesondere Sprachschulen zur vertiefenden beruflichen Weiterbildung. Berufsschüler werden von der Eintrittsfreiheit ebenfalls ausgenommen, da sich die Schüler in einem Ausbildungsverhältnis befinden und bereits über ein eigenes Einkommen verfügen.

Ich bitte um Verständnis für diese Regelung.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml
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