Marlene Mortler (CSU)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Marlene Mortler
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Hauswirtschaftsmeisterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Unternehmerin
Wohnort
-
Wahlkreis
Roth
Ergebnis
51,0%
Landeslistenplatz
10, Bayern
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Frage zum Thema Steuern
12.09.2005
Von:

Geehrte Kandidatin,

nachdem ihre Partei vollmundig verspricht, dass es dem einfachen Arbeitnehmer nach dem evtl. Wechsel finanziell nicht schlechter geht, folgende Frage:
Sollte ich nach einem Kassensturz im folgenden Jahr ein Saldo feststellen, verursacht durch Steuer-und Abgabenerhöhung seitens einer neuen Regierung, wo kann ich den Fehlbetrag einfordern?

Mit freundlichen Grüßen
G. kunz
Antwort von Marlene Mortler
1Empfehlung
16.09.2005
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

ihre Anfrage zielt wahrscheinlich auf die von der Union geplante Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 18 Prozent ab. Dabei ist jedoch dringend zu beachten, dass gleichzeitig eine Senkung der Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorgenommen werden wird. Es ist eine Reduzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2% auf 4,5% vorgesehen. Dieser eine Prozentpunkt Entlastung für jeden Arbeitnehmer bezogen auf den Bruttolohn bedeutet, dass der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer 1,6 Prozent mehr Nettolohn in der Tasche hat. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird somit durch die gleichzeitige Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags sogar über kompensiert. Eine weitere Entlastung werden die Arbeitnehmerhaushalte durch die Erhöhung des Grundfreibetrages pro Familienmitglied auf 8000,-- Euro erfahren. Haushalte mit einem Einkommen von ca. 38.200,-- Euro zahlen also in Zukunft überhaupt keine Lohnsteuer.

Demnach werden Sie beim Aufstellen ihrer nächsten Jahresbilanz auf keinen Fehlbetrag stoßen. Im Übrigen: Wenn wir anfangen dürften, Fehlbeträge zurück zu fordern, hätten wir gerne das unter sieben Jahren rot - grüner Regierung fehl gewirtschaftete Geld wieder zurück, um mit einer weniger desolaten Haushaltslage in eine neue Legislaturperiode zu starten.

Mit freundlichen Grüssen
Marlene Mortler, MdB
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Frage zum Thema Rente
15.09.2005
Von:

Geehrte Kandidatin, geehrter Kandidat,

ist es gerecht, das die Pensionen der Beamten im Vergleich zu den Renten der Arbeiter und Angestellten um einiges höher sind? Steht die Altersversorgung der Politiker noch in irgendeinem Verhältnis zu der Altersversorgung der Normalverdiener? Wie soll das System der Altersversorgung von Politikern und Beamten reformiert, bzw. ohne Reform, in Zukunft finanziert werden?

Danke
G.
Antwort von Marlene Mortler
1Empfehlung
16.09.2005
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

wir sind der Überzeugung, dass die sozialen Sicherungssysteme einer grundsätzlichen Kurskorrektur bedürfen. Was die Alterssicherung betrifft, so favorisieren wir eine starke gesetzliche Rentenversicherung mit Familienförderung neben einer deutlich ausgebauten kapitalgedeckten Rente. Die finanziellen Spielräume der heute arbeitenden Bevölkerung müssen vergrößert werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, in die kapitalgedeckte Altersversorge zu investieren.

Dabei ist zu beachten, dass wir alle diese Reformen, soweit sie mit dem System der einheitlichen Beamtenversorgung kompatibel sind, wirkungsgleich auf die Beamten übertragen möchten. Entgegen weit verbreiteter Vorstellungen in der Gesellschaft wurden bei Beamten seit 1998 sogar überproportional Einsparungen vorgenommen. Die bayerische Staatsregierung hat ebenfalls harte Einschnitte veranlasst.

Abgeordnete werden nach gegenwärtiger Rechtslage nicht in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen. Sie erhalten von staatlicher Seite eine Altersversorgung für den Zeitraum ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Die entsprechenden Regelungen stellen sicher, dass die Abgeordneten sich während ihrer Mandatszeit vollständig ihrem politischen Auftrag widmen können und sich für diesen Zeitraum keine Sorge um ihre Altersvorsorge machen müssen. Hervorzuheben ist, dass der Deutsche Bundestag schon 1995 deutliche Einschnitte bei der Altersversorgung beschlossen hat. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer im Parlament von 12 Jahren erhält seitdem statt 51% nur noch 36% der Entschädigung als Altersversorgung.

Vergangenes Jahr wurden die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung und Gesundheitswesen wirkungsgleich auf die Versorgungsansprüche nach dem Abgeordnetengesetz übertragen. So wird auch bei den Abgeordneten die Niveauabsenkung vollzogen, die Rentner und Pensionäre aufgrund verschiedener Neuregelungen erfahren haben.

Es wird sich zeigen, welche weiteren Reformen der Bundestag hinsichtlich der Altersversorgung der Abgeordneten durchführen wird. Es werden jedoch sicherlich nur Entscheidungen getroffen werden, die der aktuellen arbeitsmarkt-, sozial- und wirtschaftspolitischen Lage angemessen sind.

Ich hoffe, Ihnen damit Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Marlene Mortler, MdB
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