Marlene Mortler (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marlene Mortler
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Hauswirtschaftsmeisterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Unternehmerin
Wahlkreis
Roth
Landeslistenplatz
10, Bayern
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(...) Die Verhaltensregeln des Bundestages enthalten in erster Linie Anzeige- und Veröffentlichungspflichten für die neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und die neben der Abgeordnetenentschädigung erzielten Einkünfte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler,

wie sie in ihrer Antwort an Herrn Gusser betonen ist Konderpornographie ein abscheuliches Verbrechen und sollte schnell und effektiv bekämpft werden.

Halten sie die das Sperren von Internetseiten für den richtigen Weg dies zu tun?
Kinderpornograhiekonsumenten sind meist technisch versiert und die beabsichtigten Sperren sind leicht zu umgehen. Die Bilder werden in der Regel in geschlossenen Zirklen verbeitet, die mit den Sperren nicht erreichbar sind

Wie wird, ihrer Meinung nach, durch eine Internetzensur das Entstehen von Kinderpornographie bekämpft?


Verstehen sie Interzensur als Eingriff in GG 10?

Eine Sperrung einer Seite und die anschließende Umleitung auf die "STOPP"-Seite sind einem Telefonanruf vergleichbar, bei dem von staatlicher Seite die gewählte Nummer gesperrt wird und anschließend auf eine "STOPP"-Nummer umgeleitet wird.

In den Sperrlisten der skandinavischen Länder sind neben wenigen Seiten die tatsächlich kinderpornographische Inhalte veröffentlichen auch Seiten zu legaler homosexueller Pornographie, zu Online-Casinos oder private Weblogs enthalten. Es kommt also auch zur Sperrung legaler Inhalte.

Wie soll ihrer Meinung nach eine ähnliche Situation in Deutschland verhindert werden? Befürchten sie keine Ausweitung auf nur noch lose zur Kinderpornographie verbundene Inhalte oder gar eine vollständige Entfernung davon (was ja auf den bereits existsierenden europäischen Sperrlisten der Fall ist)?

Warum sollen die Seiten gesperrt werden und nicht gelöscht?

Der AK Zensur hat bereits erfolgreich gezeigt, dass eine Löschung der betroffenen Seiten auch europweit schnell und erfolgreich durchgeführt werden kann. Eine Zensur stellt einen Einschnitt in die Grundrechte dar und schafft ein mächtiges, schwer kontrollierbares staatliches Instrument, das die Informationsfreiheit gefährdet.

Warum also nicht löschen statt zensieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Marlene Mortler
1Empfehlung
11.06.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

Sie weisen darauf hin, dass Internet-Nutzer die geplanten Zugriffserschwerungen im Einzelfall umgehen könnten. Das mag zwar im Einzelfall möglich sein, ist aber kein Argument gegen die Einführung der geplanten Zugriffserschwerung. Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die derartige oder ähnliche Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet nutzen, sprechen vielmehr dafür, dass die Zugriffserschwerung in erheblichem Maße wirksam ist. Es ist völlig unbestritten, dass die geplante Zugriffserschwerung nicht zum Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Aber jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist nach meiner Überzeugung ein Erfolg.

Server, auf denen kinderpornographische Inhalte angeboten werden, befinden sich zum Teil im Ausland - insbesondere außerhalb der Europäischen Union. Die geplante Zugriffserschwerung ist ein wichtiger Baustein. Wenn man derartiges Material auf Servern in Deutschland feststellt, wird die sofortige Entfernung des Materials durchgesetzt. Ihrem Wunsch die Inhalte zu löschen, wird also entsprochen. Befindet sich der Server allerdings im Ausland - und insbesondere außerhalb der Europäischen Union - können deutsche Behörden in der Regel die Entfernung kinderpornographischer Inhalte nicht durchsetzen. Die Erschwerung des Zugriffs deutscher Internet-Nutzer auf die entsprechenden Seiten ist in diesen Fällen praktisch der einzige Ansatzpunkt, um die Verbreitung solcher abscheulichen Bilder wenigstens in Deutschland in einem gewissen Umfang zurückzudrängen.

Die Folgen auf den Artikel 10 Grundgesetz "Brief- und Fernmeldegeheimnis" werde ich nicht bewerten, da ich keine Juristin bin. Ich verlasse mich vollends auf die Meinung meiner Kolleginnen und Kollegen des Rechtsausschusses, die Sie auch persönlich ansprechen können.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt auch im Internet keinen Freibrief zur Begehung von Straftaten oder zur Verbreitung von Material, das in jedem anderen Kommunikationsmedium aus guten Gründen untersagt ist. Ein Staat, der nicht in der Lage ist, der massiven Verbreitung solcher menschenverachtender Inhalte etwas entgegenzusetzen, würde sich in den Augen der Bürgerinnen und Bürger auf Dauer zu Recht unglaubwürdig machen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler,

in Ihrer Antwort auf Herr Lindner Frage sagen Sie u.A.

"Befindet sich der Server allerdings im Ausland - und insbesondere außerhalb der Europäischen Union - können deutsche Behörden in der Regel die Entfernung kinderpornographischer Inhalte nicht durchsetzen..."

Zu dieser Aussage würden mich einige Präzisierungen interessieren:
In welchen Ländern ist die verbreitung von dokumentiertem Kindesmissbrauch nicht strafbar?
Wie gravierend sind diese Gesetzeslücken? (Handelt es sich nur um leicht unterschiedliche Mindestalter oder um eine generelle Straffreiheit?)
Ist in diesen Ländern mit gravierenden Gesetzeslücken überhaupt webhosting zu brauchbaren Preisen möglich? (nur wenn diese beiden Faktoren gemeinsam auftreten sind sie für eine Pro-Sperren Argumentation relevant)
Wurden trotz fehlender rechtlicher Grundlage die Host Provider kontaktiert? (es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese sich trotzdem kooperativ zeigen)
Wie viele solche Fälle, in denen die Inhalte nicht zu löschen waren, gab es in den letzten Jahren?

Eine aktuelle Studie von Richard Clayton der Cambridge Universität ( www.cl.cam.ac.uk ) stellt fest, dass die durchschnittliche Lebensdauer krimineller Internetseiten von der Art des Inhalts abhängt. So bleiben betrügerische Phishing Seiten meist nur wenige Stunden erreichbar, weil die betroffenen Banken straff organisiert sind.
Seiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch bleiben hingegen nicht selten mehrere Wochen online, weil die Dienstwege alles andere als optimal gestaltet sind. Es wird nicht gewagt die ausländischen Provider direkt zu kontaktieren (denen ist es herzlich egal von wem sie ihre Hinweise bekommen, anonym oder offiziell, sie nehmen die Seiten sofort offline und sichern die Beweise). Stattdessen versanden die Anfragen im behördlichen Papierkram.

Fänden Sie es nicht besser zuerst bestehende Möglichkeiten effizient zu nutzen bevor neue geschaffen werden?
Antwort von Marlene Mortler
1Empfehlung
08.07.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

Fragen, die keine Grußformel enthalten, beantworte ich normalerweise nicht. Ein Mindestmaß an Höflichkeit und Respekt halte ich für unerläßlich für das Zusammenleben von Menschen.

Nur soviel: Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder - was genauso schlimm ist - Bilder getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Da packt alle das kalte Grauen. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.

Meine Kollegen und ich sind gewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages und haben keine Rechte Gesetzeslücken zu schließen oder in die Strafverfolgung anderer Staaten einzuwirken. Wir haben den rechtlichen Rahmen gesetzt, damit unsere nationalen Behörden stärker gegen die abscheuliche Kinderpornografie vorgehen können.

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Abgeordnete aus dem Wahlkreis Aachen Frau Bundesministerin Ulla Schmidt, MdB.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
17.06.2009
Von:

Geehrte Frau Mortler,

Ich höre immer nur das Jammern seitens der Politik, wenn eine Privat Equity Gesellschaft wieder mal eine Firma ausgesaugt hat und die Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Warum wird keine Initiative ergriffen und die Gesetze und Vorschriften in Richtung eines demokratischen und sozial gerechten Kapitalmarktes geändert?

Wie stehen sie und ihre Partei zu folgenden Forderungen:
  • schärfere Eigenkapitalvorschriften für die Banken bei Kreditvergabe an PE-Gesellschaften;
  • Verhinderung von kreditfinanzierten Sonderausschüttungen;
  • PE-Fonds dürfen nicht länger von der Gewerbesteuer befreit werden;
  • Streichung des Steuerprivilegs von Managern für Gewinnbeteiligungseinkünfte;
  • Beteiligungsgesellschaften dürfen das Eigenkapital ihrer Opfer nicht unter eine bestimmte Schwelle abpumpen;
  • Finanzgewinne müssen gleich hoch versteuert werden wie Arbeitseinkommen;
  • Stärkung der Mitbestimmung der Betriebsräte,
  • Schließung von Steueroasen.

Im Voraus schon einmal Dank für die hoffentlich sehr umfangreiche Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marlene Mortler
bisher keineEmpfehlungen
14.07.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre instruktiven Bemerkungen und Fragestellungen zum Themenkomplex der Beteiligungsfinanzierung, dem Private Equity Bereich.

Lassen Sie mich zunächst einmal festhalten, zum Jahresende 2006 waren deutsche Private Equity-Gesellschaften mit insgesamt 23 Milliarden Euro an mehr als 5.900 meist kleinen und mittleren Unternehmen beteiligt. Diese erwirtschafteten mit 962.700 Beschäftigten Jahresumsätze in Höhe von 188,5 Milliarden Euro.

Dabei gilt zu beachten: Die Frage der Eigenkapitalausstattung stellt für jeden Unternehmer einen wichtigen Entscheidungsbereich dar. So unterschiedlich auch die Auffassungen je nach Branche über die angemessene Höhe des erforderlichen Eigenkapitals sein mögen, so unbestritten und gewiss ist die grundsätzliche Bedeutung des Eigenkapitals für die Dynamik und das Wachstum von Unternehmen. Und in der Tat: Das Beteiligungskapital ist dabei eine wichtige Finanzierungsquelle für junge und mittelständische Unternehmen, denen andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht offen stehen. Auch in Deutschland ist der Beteiligungskapitalmarkt ein immer wichtiger werdendes Marktsegment. Die Szenarien reichen hier von Start-Up-Finanzierungen in der frühen Phase der Unternehmensentwicklung bis hin zur Expansionsfinanzierung in einem schon fortgeschritteneren Stadium. Die von den Beteiligungsfirmen angestrebte Rendite muss dabei jedoch in ausgewogenem Verhältnis zum bereitgestellten Kapital und Know-How stehen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteilungen (MoRaKG) hat der Deutsche Bundestag in der 16.Wahlperiode einen ersten wichtigen Schritt unternommen, Private Equtiy einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Anspruch des Gesetzes war es, die Regelungen für den Bereich Private Equity im Wege der Fortentwicklung des bestehenden Unternehmensbeteiligungsgesetzes in ein Private-Equity-Gesetz zu überarbeiten. Es ist kein Geheimnis, dass der Wagniskapitalmarkt für die Finanzierung von Innovationen in Deutschland vergleichsweise unterentwickelt ist. Deshalb wollten wir vor allem steuerlich attraktive Rahmenbedingungen für die Anlage von Vermögen in Wagniskapital schaffen. Diesem weitgehenden Anspruch werden wir mit dem MoRaKG leider nicht voll gerecht. Zu sehr ist die "Heuschrecken-Debatte" bei der SPD noch lebendig, als dass wir weitergehende Lösungen hätten durchsetzen können. Auch ich bin mir bewusst, dass das MoRaKG nicht als Weisheit letzter Schluss gelten kann. Vielmehr ist es ein erster - aber wichtiger - Baustein, um Wagniskapital in Deutschland zu fördern, und um damit Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern! Daher halte ich eine bedingte steuerliche Förderung von
Wagniskapitalgesellschaften für dringend erforderlich. Gerade junge und innovative Unternehmen könnten ansonsten in Deutschland keine Finanzierung finden. Weitere Einschränkungen in der Finanzierung, wie Sie sie ansprechen, wären hier derzeit nicht hilfreich.

Dabei haben wir zugleich mit dem Risikobegrenzungsgesetz die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer von Unternehmen, die übernommen werden sollen, gestärkt. In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss ("WA") rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen, § 106 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Nr. 9a BetrVG. Wurde kein WA gebildet, ist der Betriebsrat zu unterrichten. Diese Unterrichtungspflicht nach § 109a BetrVG besteht selbstverständlich nur in Unternehmen, in denen der Schwellenwert von 100 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern überschritten wird. In Unternehmen mit bis zu 100 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern ist mangels Erfüllung der Voraussetzung des § 106 BetrVG ohnehin kein WA zu bilden. In solchen Kleinunternehmen besteht keine Unterrichtungspflicht über einen Tatbestand des § 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG gegenüber dem Betriebsrat. Damit soll sichergestellt werden, dass der WA und bei dessen Fehlen der Betriebsrat bei der Übernahme des Unternehmens sowie bei einem Bieterverfahren unterrichtet wird, sofern mit der Übernahme der Erwerb der Kontrolle über das Unternehmen verbunden ist. Eine solche
Unterrichtungspflicht bestand bei börsennotierten Unternehmen schon vor Erlass des Risikobegrenzungsgesetzes aufgrund entsprechender Regelungen des WpÜG. Durch die vorgenommene Ergänzung des BetrVG soll eine Gleichstellung der börsennotierten mit den nicht börsennotierten Unternehmen erfolgen (BT-Drucks. 449/08, S. 9).

Noch ein Wort zu den von Ihnen angesprochenen Steueroasen. Steuerbetrug ist Gift für die Gemeinwirtschaft, Steuerhinterzieher stellen sich außerhalb der Gemeinschaft, sie lasten Ihre Vorteile der Gesamtheit auf. Daher hat Bundeskanzlerin Merkel auf dem G 20 Gipfel im April dieses Jahres in London sich bereits vehement für die Schließung von sogenannten Steueroasen eingesetzt. Der gemeinsame Druck er G 20 hat hier schon viele wert volle Erfolge gezeigt. Darüber hinaus haben CDU, CSU und SPD am 3. Juli dieses Jahres ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung verabschiedet, das sich genau diesen Zielen widmet.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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Frage zum Thema Soziales
30.06.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Marlene Mortler,
wann giebt es einen kleineren Behinderten ausweis? wo alle Daten wie bein Personalausweis gespeichert werden.Da der jetzige zu groß und unhandlich ist!
Mit feundlichen Gruß aus Middelfrangen
-
Antwort von Marlene Mortler
bisher keineEmpfehlungen
27.07.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. In Bezug auf die Neugestaltung des Behindertenausweises gibt es keine nennenswerten Neuigkeiten. Seit geraumer Zeit wird zwischen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Ländern und den betroffenen Verbände diskutiert und überlegt, wie der neue Ausweis aussehen soll. Bisher besteht Einigkeit darüber, dass der Ausweis Kreditkartenformat haben soll. Damit gehen einige Schwierigkeiten einher, die noch geklärt werden müssen. Für uns ist diese Auskunft aus dem SPD-geführten BMAS wenig zufriedenstellend.

Die Neugestaltung des Behindertenausweises steht auf der Agenda. In dieser Legislaturperiode wird es jedoch keinen neuen Ausweis geben. Ich bitte Sie darum sich noch ein wenig zu gedulden.

Mit herzlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
10.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler,
ich finde Sie machen es sich etwas einfach. Sie sollten auch als Nichtjuristin durchaus in der Lage sein, zu der Frage, inwieweit durch die Internet-Sperren eine deutschlandweite Zensur-Infrastruktur geschaffen wird, Stellung zu beziehen, zumindest wenn Ihre Argumentation von ihren potentiellen Wählern nicht als einseitig betrachtet werden soll.

Selbstverständlich ist Kinderpornographie ein abscheuliches Verbrechen, das haben wir von Ihrer Kollegin Ursula von der Leyen inzwischen oft genug als Totschlagargument vorgekaut bekommen.
Zensur in einem in Zukunft dank Vorratsdatenspeicherung, Biometrie-Wahn und Abstimmungen wie der oben genannten längst möglichen Überwachungsstaat ist ein ebenso, wenn nicht sogar um einiges katastrophaleres Verbrechen, doch das scheint Sie nicht im Geringsten zu interessieren.

Ich bitte Sie von daher um Stellungnahme zum Thema Erschaffung einer Zensurinfrastruktur durch die Internet-Sperren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marlene Mortler
1Empfehlung
27.07.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

sehr verwundert bin ich, dass Sie das Vorgehen gegen Kinderpornographie als einen Schritt in den Überwachungsstaat ansehen und die Argumentation von Frau Bundesministerin von der Leyen als vorgekautes Totschlagargument bezeichnen. Leider werden die Verbrechen an den Kindern zum Zwecke des uneingeschränkten Zugangs zum Internet hinten angestellt. Das Internet kann und darf kein rechtsfreier Raum sein.

Das Ziel von CDU/CSU und mir als dreifacher Mutter ist und bleibt: Mehr Schutz für Kinder.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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