Marlene Mortler (CSU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marlene Mortler
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Hauswirtschaftsmeisterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Unternehmerin
Wahlkreis
Roth
Landeslistenplatz
10, Bayern
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(...) Bürgerinnen und Bürger können mit ihren Petitionen auf die Politik einwirken und tun dies seit Jahren in beachtlichem Umfang. Nahezu 20.000 Petitionen erreichen Jahr für Jahr den Bundestag; die Zahl der Petenten und Unterstützer von Petitionen übersteigt inzwischen die Millionengrenze. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
13.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler

Wie ist Ihre Stellung im Bezug zu denn sogenannten 1 Euro Jobs?
Meine Erfahrung hat mir gelehrt,das ein großer Teil von Firmen (Stadt,Komunen,soziale Einrichtungen),sich regelrecht gesund stoßen damit.
Ich persönlich habe 2006 einen solchen Job in einer sozialchristlichen Einrichtung bekommen.
Die Arge zahlt ca. 560 Euro an den Betrieb für die Einstellung Monatlich, und ich bekam 150 Euro vom Betrieb.
Da ich ohne übertreibung ein sehr guter Arbeiter bin bekam ich eine Anstellung in diesem Betrieb auf 400 Euro Basis. Wiederum zahlte das Arbeitsamt Geld für mich an diesen Betrieb.
Seit 2008 bin ich befristet für zwei Jahre auf 19,5 Stunden die Woche angestellt,das Arbeitsamt zahlt Monatlich in dieser Zeit 75% meines Bruttolohns!Mir wurde von Seiten des Betriebes mündlich zugesagt (mehrmals) das ich noch Voll übernommen werde.
Auf Grund der Tatsache das zwei Vollzeitkräfte ausfielen,fragte ich an wegen Vollzeitbeschäftigung.
Mir wurde Kurzerhand gesagt das dies nicht möglich ist,da sie ja nichts von der Arge dafür bekommen!
Obwohl ich schon länger Zeit auf Überstundenbasis voll bei dem Betrieb tätig bin.
Ich sehe in die Arbeit auf 1 Euro Basis nur positiv im Sinne des Arbeitnehmers.Unser Staat gibt sehr oft sinnlos sein Geld für angebliche Arbeitsbeschafungsmaßnahmen aus,ohne zu hinterfragen ob damit auch Arbeitsplätze geschaffen werden.
In meinem Fall muß ich mit Entsetzen feststellen das sich dieser Betrieb nur von der Arge aushalten lässt.

Hochachtungsvoll

B.
Antwort von Marlene Mortler
bisher keineEmpfehlungen
02.04.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de vom 13.02.2009.

Das Instrument des Ein-EUR-Jobs führt nach Feststellungen der ARGE Nürnberger Land im eigenen Zuständigkeitsbereich zu einer anschließenden Integration in den 1. Arbeitsmarkt mit einer Quote von 25 %. Dies ist beachtlich hoch, wenn man bedenkt, dass diese Maßnahmeart nur zur Testung der "Arbeitsmarktreife" bzw. des Integrationspotentials konzipiert wurde. Oft wird eine Teilnahme an solchen Maßnahmen auch gewünscht und umgesetzt, um wieder am Arbeitsleben teilzunehmen, auch wenn es nur um einen absehbaren Zeitraum geht und kein Lohn/Gehalt, sondern nur eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird. Die ARGEn sind von daher darauf angewiesen, dass sich Kommunen, Wohlfahrtsträger und sozial-caritative Vereinigungen bereit erklären, derartige Maßnahmen durchzuführen.

Die vom Teilnehmer auszuführenden Arbeiten müssen gemeinnützig und zusätzlich sein. Das heißt deren Erledigung darf keine Pflichtaufgabe der Kommune oder des Wohlfahrtsträgers sein. Für den dabei entstehenden Aufwand (Führung und Anleitung, evtl. sozial-pädagogische Betreuung, Sensibilisierung der KollegInnen etc.) wird eine Betreuungspauschale gezahlt. Bei der ARGE Nürnberger Land war diese Betreuungspauschale in den Jahren 2005 und 2006 relativ hoch und liegt nun bei 219 EUR mtl. bei einer Maßnahme mit 15 Wochenstunden bzw. 300 EUR mtl. bei einer Maßnahme mit 30 Wochenstunden. Je nach festgelegten Wochenstunden verändert sich auch die Höhe der Pauschale. Aus diesen Pauschalen sind 1,50 EUR je Arbeitsstunde an den Maßnahmeteilnehmer zu zahlen sowie die ihm entstehenden Fahrkosten zu ersetzen. Der Rest ist für den Maßnahmeträger bestimmt. Der Maßnahmeteilnehmer erhält seine Alg-2-Leistungen weiter wie bisher.

Dass durch Ein-EUR-Jobs reguläre Arbeitsplätze vernichtet werden, ist weder belegt noch erkennbar. Im Übrigen führt die ARGE hierzu regelmäßige Kontrollen durch, indem ehemalige Maßnahmeteilnehmer über die abverlangten Arbeiten befragt werden. Bisher ist bei der ARGE Nürnberger Land erst ein Fall bekannt geworden, in welchem es diesbezüglich zu Problemen kam. Für Ihre Aussage, dass die o.g. Maßnahmepauschalen zu hoch wären, sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.

400-EUR-Arbeitsverhältnisse werden nach meinen Kenntnissen nicht aus dem Eingliederungsbudget der ARGE und auch nicht von der Arbeitsagentur bezuschusst. Gleichwohl wird bei der ARGE versucht, derartige Jobs zu vermitteln, da sie zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit und damit zur Entlastung der öffentlichen Kassen beitragen.

Bei Beschäftigungsverhältnissen nach § 16 a SGB II Grds. könnte die Gefahr bestehen, dass derartig zustande gekommene Arbeitsverhältnisse reguläre Beschäftigung vernichten oder verhindern. Allerdings sind die Zugangsvoraussetzungen, deren Erfüllung bei der ARGE zu dokumentieren ist, sehr hoch. Es ist daher anzunehmen, dass sich ein Arbeitgeber sehr wohl überlegt, ob er einen unproblematischen Bewerber ignoriert und die Arbeit vollständig durch eine Arbeitskraft mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen erledigen lässt. Soweit er dies tut, übernimmt er eine soziale Aufgabe und trägt zur Entlastung der öffentlichen Kassen bei. Dafür soll er dann auch in Form eines Beschäftigungszuschusses belohnt werden. Es ist nicht denkbar, dass dieses hohe Arbeitgeberrisiko zum Abbau von regulären Beschäftigungsverhältnissen führt.

Ihre Bedenken, dass Beschäftigungszuschüsse nach § 16 a SGB II den Abschluss von Arbeitsverhältnissen verhindern, konnte ich damit sicher ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
23.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler,

ich möchte Ihnen gerne eine Frage zum Abstimmungsverhalten der CSU bzgl. des Anlagenbegriff des §19 des EEG 2009 stellen:
Der Bundesrat will vermeiden, dass Altanlagen zur Stromerzeugung eine niedrigere "gesetzlich garantierte Stromvergütung" in Kauf nehmen müssen. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates (16/11833) sieht daher eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. In der Neufassung des EEG, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, sei der Anlagenbegriff neu definiert worden, heißt es zur Begründung. Demnach würden auch bereits bestehende Anlagen, die in enger zeitlicher und lokaler Nähe in Betrieb genommen wurden, hinsichtlich der Vergütung wie eine Anlage betrachtet. Dies könne vor allem bei Kraftwerken, die Biomasse zur Stromerzeugung nutzen, zu einer Reduzierung der gesetzlich garantierten Stromvergütung führen.

Ich hatte leider vor 2-3 Jahren den Fehler gemacht, in Deutschland etwas zu investieren, in eben so einen Biogasanlagenpark (4x500kW mit sinnvoller Wärmenutzung), dessen zunächst staatlich zugesicherte Einspeisungsvergütung jetzt rückwirkend reduziert werden soll. Ich verstehe, dass es bei Anlagen wie Penkun nicht richtig ist, da hier die komplette Wärme einfach in die Luft geblasen wird… doch es gibt genügend kleinere Anlagenparks wie meinen, bei denen auch im Vorfeld über eine sinnvolle Nutzung der Wärme nachgedacht wurde und aktuell auch vollzogen wird.
Die treibende Kraft für diese rückwirkende, wenig vertrauensbildende Maßnahme soll das SPD-geführte Umweltministerium sein.

Jetzt würde mich interessieren, ob Sie sich bei der Abstimmung dafür entscheiden, daß die Anleger die staatlich zugesicherte Einspeisungsvergütung nicht nachträglich gekürzt bekommen.

Vielen Dank
Antwort von Marlene Mortler
1Empfehlung
24.03.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Anfrage über die Internetplattform abgeordnetenwatch.de, in der Sie mich um Unterstützung bezüglich der rückwirkenden Änderung des Anlagenbegriffs im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2009 bitten.

Grundsätzlich kann ich Ihnen in Ihrer Argumentation voll und ganz zustimmen, denn die von Ihnen angesprochene Problematik wurde von der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag bereits im Gesetzgebungsverfahren sehr kritisch beäugt.

Der bisherige Anlagenbegriff aus dem EEG 2004 für mehrere Anlagen, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich interpretiert. Wir haben stets betont, dass Anlagenparks existieren, die trotz räumlicher Nähe der Einzelaggregate eine Vergütung nach der elektrischen Leistung jedes einzelnen Generators bekommen.

Der neue § 19 Abs. 1 sollte deshalb Klarheit für zukünftige Investitionen schaffen, denn es wurden, wie in Ihrem Fall, im Vertrauen auf die bisherige Auslegung des Anlagenbegriffs im Biogasbereich z. T. erhebliche Investitionen getätigt, die nur unter Maßgabe der EEG 2004 Regelung wirtschaftlich arbeiten können. Da diese Anlagen in ihrer Existenz gefährdet seien, wenn ihnen in den Übergangsbestimmungen kein Bestandsschutz bzgl. der bisherigen Vergütungsregelung eingeräumt wird, wollten wir eine entsprechende Regelung implementieren.

Leider war es nicht möglich unseren Koalitionspartner dazu zu bringen, die Rückwirkung des Artikels zu verhindern.

Aus diesem Grund unterstützen wir auch die Aktivitäten des Bundesrates und hoffen, alsbald eine akzeptable Regelung realisieren zu können. Allerdings wird auf politischer Ebene zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet, da das betroffene Unternehmen, die Nawaro Bioenergies GmbH aus Leipzig, zurzeit den Rechtsweg beschreitet, um gegen die Rückwirkung juristisch vorzugehen. Das Gericht hat zwar den Eilantrag auf einstweilige Außerkraftsetzung des §19 Abs. 1 EEG abgelehnt, aber in der Sache noch nicht entschieden. Sollte das Gericht die jetzige Regelung für unzulässig erklären, wäre der Gesetzgeber zum unmittelbaren Handeln aufgefordert. Dann könnten die SPD und das Bundesumweltministerium sich nicht länger gegen die Aufhebung der Rückwirkung wenden.

Die CSU hat sich im Gesetzgebungsverfahren stets in allen Bereichen dafür ausgesprochen, dass die Rechtssicherheit zwischen den Novellierungen des EEG von 2004 und 2009 gegeben sein muss, damit Investoren und Betreibern Planungssicherheit garantiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.04.2009
Von:

Guten Tag Frau Mortler,
da Sie ja der Cristlichen Partei angehören, hätte ich da mal eine Frage an Sie. Wir sind neu in Schwanstetten, seit Oktober 2008 als wir hier angekommen sind und uns zum Grundgesetz geäußert haben, das wir dieses GG nicht als Verfassung anerkennen, hat Ihre Partei uns sofort als Rechtsratikale in Ihrer Parteizeitung (Schwand) hingestellt. Einige unserer früheren Begleiter sind auf Grund dieser Menschenverachtenten Maßnahmen Ihrer Partei wieder weg gezogen. Sie hielten den Druck nicht mehr aus der auf Grund Ihrer(Partei Schwand) Äußerungen. Wir bedauern sehr die Menschenverachtende Haltung Ihrer Partei, anders denkender Menschen gegenüber. Wir haben über den Bayrischen Bundestag eine klare Aussage erhalten das wir nicht Rechts sind, aber es kam auch kein Bedauern Ihrer Partei (Schwand). Geht man in Ihrer Cristlichen Partei immer mit anders denkenden so um? Oder warum gerade gegen uns.
Wir stehen darüber, wir verurteilen auch keinen, aber wir sind erschrocken das cristen so über Menschen Urteilen und Vernichten möchten, nur weil sie anders denken?
Geht das immer so bei den cristen?
Mich würde es auch noch Interessieren ist für Sie das Grundgesetz für die BRD auch die Verfassung?
Mit freundlichen Grüßen
Karl
Antwort von Marlene Mortler
1Empfehlung
16.04.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

für innerparteiliche Diskussionen bietet abgeordnetenwatch.de die falsche Plattform. Ich werde daher nicht auf den ersten Teil Ihrer Anfrage eingehen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die geltende Verfassung des deutschen Staates.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
07.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler.
Die erneute Diskussion um eine Verschärfung des Waffengesetzes sowie verschiedene Stellungnahmen in Medien und Politik in Bezugnahme auf sog. "Tötungssimulationen" haben mich tief erschüttert.
Ich selbst bin zwar kein Waffenbesitzer, jedoch viele meiner Bekannten sind Jäger oder Sportschützen.

Doch würde eine Verschärfung des WaffG wirklich den gewünschten Erfolg bringen?

Im Fall Tim K. stand überall zu lesen, dass er ein "Waffennarr" war und "Tötungssimulationen" gespielt hätte, was dann verantwortlich für den Amoklauf war.
Wesentlich weniger Beachtung wurde jedoch dem emotionalen sowie psychischen Zustand des Jungen geschenkt.
Tim K. war ein Einzelgänger, hatte keine Freunde, wurde in der Schule gemobbt und litt unter schweren Depressionen.
Dass dies der eigentliche Grund für seine furchtbare Tat, welche nur Mittel zum Zweck (Aufmerksamkeit) war, gewesen sein könnte, liest man so gut wie nie. Auch dass dies nur geschehen konnte weil bestehendes Recht (Waffe im Kleiderschrank) nicht eingehalten wurde, ging relativ schnell unter.

Man erhofft sich einen Rückgang von Straftaten und ein Verschwinden von Amokläufen. Doch werden nicht viel mehr Straftaten mit illegalen Schusswaffen begangen als mit legalen?
Eine Verschärfung des WaffG betrifft jedoch ausschließlich die Millionen Bürger die legal eine Schusswaffe besitzen und sich an die Gesetze halten.
Auch Amokläufe wird man auf diesem Wege nicht verhindern können.
Derjenige der so etwas plant, findet immer einen Weg (z.B. Walter Seifert).
Hier sollte vielmehr eine Lösung im gesellschaftlichen Rahmen gesucht werden, um solchen Taten präventiv entgegen zu wirken.
Kindern und Jugendlichen Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und eine Perspektive bieten ist Auftrag der Familien wie auch der Politik.
Denn ein gesunder Geist begeht keine kranken Taten.

Wie wird sich die CSU-Fraktion gegenüber diesem geplanten Vorschlag verhalten?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Marlene Mortler
bisher keineEmpfehlungen
08.05.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.05.2009, in der Sie die entsetzliche und unerklärliche Tat des Amokläufers in Winnenden sowie Fragen des Waffenrechts ansprechen. Über Ihre gesunde Einstellung zu Familie und Gesellschaft freue ich mich.

Eines steht für mich fest: Wer auf derartige Taten allein mit dem schnellen Ruf nach immer schärferen waffenrechtlichen Regelungen reagiert, blendet die Komplexität der Zusammenhänge aus. Keine auch noch so strenge gesetzliche Regelung im Bereich des Waffenrechts wäre in der Lage, eine hundertprozentige Sicherheit zu gewährleisten. Ich weise dabei insbesondere Generalverdächtigungen gegen legale Waffenbesitzer wie Sportschützen oder Jäger entschieden zurück.

Mit Aktionismus, Symbolpolitik und überschießenden Regelungen wäre niemandem geholfen. Dies ist die klare Position der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag in dieser Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
08.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler,

zuerst möchte ich mich für die rasche Antwort auf meine Frage bedanken. Auch freut es mich zu lesen, dass entgegen sich den überschlagenden Pressemeldungen von Verbotsforderungen doch noch Vernunft und Nüchternheit gewahrt wird.

Die Verschärfung des WaffG bringt mich jedoch zu einem weiteren Punkt, der in den letzten Tagen immer wieder diskutiert wurde:
Dem Verbot angeblicher "Tötungssimulationen" wie Paintball- oder Airsoftspielen.

Da ich selbst schon einmal Paintball gespielt habe hat mich die Darstellung dieses Spieles seitens mancher Politiker schwer erschüttert.
Weder Paintball noch Airsoft sind eine gewaltverherrlichende Tötungssimulation, sondern lediglich ein "Räuber und Gendarm-Spiel" für Erwachsene, das nach dem Völkerballprinzip gespielt wird (wer von einer Kugel getroffen wird, scheidet bis zur nächsten Runde aus und kehrt dann ins Spiel zurück).
Nach dem gleichen Prinzip funktioniert ebenfalls der Fechtsport.
Auch sind diese Spiele nicht gewaltverherrlichend oder darauf bedacht den Gegenspieler zu verletzen, so wie es z.B. beim Boxsport der Fall ist, bei dem regelmäßig schwere und schwerste Verletzungen bishin zum Tod die Folge sind (oder sein können).

Alles in allem sind Paintball und Airsoft harmlose und kurzweilige Freizeitsportarten für Erwachsene, die weder Gewalt noch Krieg oder Tod verherrlichen bzw. simulieren noch die Menschenwürde der Mitspieler angreifen.
Hierbei gilt auch anzumerken, dass der letzte Punkt, Herabsetzung der Menschenwürde, viel eher in Kampfsportarten wie Boxen oder Vollkontaktkampfsportarten wie Karate o.ä. der Fall ist, da es in diesen Sportarten darum geht, den Gegner durch gezielte aktive Gewaltanwendung mit den eigenen Händen kampfunfähig zu machen.

Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Marlene Mortler
bisher keineEmpfehlungen
20.05.2009
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

innerhalb der CDU/CSU-Fraktion ist die Meinungsbildung über den Vorschlag der Fachpolitiker der Koalition, Spiele die Tötungs-/Verletzungshandlungen simulieren, als Ordnungswidrigkeit einzustufen (d.h. "zu verbieten") und mit einem Bußgeld zu bewehren noch nicht vollständig abgeschlossen. Hierunter fallen Spiele wie etwa Paintball, nicht dagegen gesellschaftlich anerkannte Sportarten wie z.B. Fechten. Als Argument für ein Verbot wurde angeführt, dass diesen Spielen ihrer Zielrichtung nach (Tötungs-/Verletzungssimulation) ein Unwertgehalt eigen ist. Nach dem gegenwärtigen Beratungsstand muss es allerdings als sehr unwahrscheinlich angesehen werden, dass es zum Verbot kommt. Ich werbe weiter für Besonnenheit.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB
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