Marlene Mortler (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Marlene Mortler
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
16.10.1955
Berufliche Qualifikation
Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestag
Wohnort
Lauf
Wahlkreis
Roth
Ergebnis
44,6%
Landeslistenplatz
10, Bayern
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(...) Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass mir als Bundestagsabgeordnete eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist. Deshalb kann ich Ihnen die Rechtslage nur grundsätzlich darstellen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
13.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler,

angesichts der immer irsinnigeren Summen, die für die Euro-Rettung aufgebracht werden müssen - oder zumindest über die gebürgt werden muss - stellt sich mir die Frage, wie lange der Deutsche Bundestag sich von Staaten treiben lassen möchte, die sich nicht an die Stabilitätskriterien halten, die ursprünglich vereinbart wurden?

Wie lange will sich die CSU die Spielregeln diktieren lassen, nach denen sie im Bundestag abstimmt?

Wie lange meinen Sie wird dieses größte Monopoly-Spiel aller Zeiten noch funktionieren?

Wie steht die CSU zu einer Währungsreform einschliesslich eine Hair-Cuts, der der Jugend eine Zukunft ohne Schulden ermöglicht - natürlich auf Kosten derjenigen, die in den letzten Jahrzehnten von der Verschuldungsorgie profitierten?

Wie lange noch geben Sie persönlich zu Rettungspakten ihre Zustimmung und warum?

Es widerspricht sowohl meinem Rechtsempfinden, als auch meinem Demokratieverständnis, wie versucht wird die Entscheidungen des Bundestags als alternativlos darzustellen und vorsätzlichen Betrug durch Rettungsschirme zu belohnen.

Wie wollen Sie Ihren eigenen Parteimitgliedern erklären, warum Sie solches Verhalten im Bundestag unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marlene Mortler
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20.10.2011
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.9.2011 auf der Internetplattform Abgeordnetenwatch zum Thema europäische Schuldenkrise.

Leider gibt es zwar viele einfache Antworten, aber keine einfachen Lösungen auf die gewaltigen Herausforderungen, denen wir uns derzeit stellen müssen.

In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages habe ich der Erweiterung des Euro-Rettungsschirms zugestimmt. Ich habe mich so entschieden, weil ich mir meiner politischen und ökonomischen Verantwortung bewusst bin. Dieser stelle ich mich, selbst, wenn es die letzte rot-grüne Bundesregierung war, die Griechenland in die Euro-Zone geholt und zur Aushöhlung der Stabilitätskriterien beigetragen hat.

Ich bin überzeugt: Ein stabiler Euro und ein geeintes Europa sind das Fundament unseres Wohlstandes. Mein reiflich abgewogenes "Ja" ist dabei kein Freibrief für die kommenden Abstimmungen und erst recht nicht für reformunwillige Mitgliedstaaten. Die Hausaufgaben muss jeder für sich selbst machen: d.h. sparen, reformieren und die Schulden abbauen, denn die Eigenverantwortung bleibt und darf nicht auf Europa abgewälzt werden. Gelingt es uns, die jetzt unerlässlichen, tiefgreifenden Strukturreformen mit den entscheidenden und wirksamen Instrumenten (z.B. Sanktionsmechanismen) durchzusetzen, so können wir gestärkt aus der Krise hervorgehen. Ich glaube an Europa; wir brauchen es.

Entscheidend mit Blick auf die Zukunft ist: Jeder weitere Schritt bedarf der Zustimmung des Parlaments. Einem dauerhaften Finanzausgleich, der etwa dazu führen würde, dass wir beständig für die Schulden anderer Staaten gerade zu stehen hätten, werde ich auf keinen Fall zustimmen. Es darf nicht zum Fass ohne Boden für uns werden. Das Geben und Nehmen muss in einem geordneten Verhältnis bleiben.

Seit der Abstimmung vom 29. September sind die Herausforderungen noch größer geworden. Doch seien Sie gewiss: Ich bin mir der Tragweite meines Abstimmungsverhaltens weiter bewusst. Dies gilt für alle Unionsabgeordneten. Wir sind im ständigen Austausch mit der Bundesregierung, hinterfragen kritisch und entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler
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Frage zum Thema Umwelt
28.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler,

es ist ein neues Gesetz in Arbeit den privaten Betrieben zu gestatten, in der Abfallwirtschaft tätig zu werden. Es läuft also darauf hinaus, dass Privaten die Entsorgung von gewinnbringenden Abfällen gestattet wird (Rosinenpickerei). Für die Kommunen bleibt dann die kostenintensive Restmüllbeseitigung, was darauf hinausläuft, das unsere Müllgebühren zwangsläufig steigen werden da sie nicht mehr "quersubventioniert" werden können durch "wertvollen" Müll. Wenn man der Meinung sein kann, daß Private das alles besser können, warum verpflichtet man sie dann nicht, die Abfallwirtschaft generell zu übernehmen. Wenn, dann ALLES! Warum läßt man diese Rosinenpickerei zum Nachteil der Allgemeinheit, sprich, uns Bürgern, zu? Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren.

MfG
W.
Antwort von Marlene Mortler
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15.12.2011
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.9.2011auf der Internetplattform "abgeordnetenwatch", in dem Sie mich auf das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ansprechen. Gerne nehme ich zu den von Ihnen geäußerten Punkten Stellung.
Mit dem vom Bundestag am 28.10.2011 beschlossenen Gesetzentwurf soll die Vermeidung von Abfällen gestärkt, das Recycling von Abfällen nachhaltig gefördert und damit die Grundlage für eine durchgreifende Verbesserung von Ressourcenmanagement und Ressourceneffizienz gelegt werden. Der Gesetzentwurf sieht daher die Erhöhung von bisher bereits bestehenden Recyclingquoten vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es aber auch, die gewachsenen kommunalen Entsorgungsstrukturen, das Prinzip der Daseinsvorsorge und die bestehenden Überlassungspflichten abzubilden und damit auch auf die kommunalen Belange bei der Abfallentsorgung Rücksicht zu nehmen.
Entsprechend den Vorgaben der EU-Abfallrichtlinie (2008/98/EG) sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer neuen fünfstufigen Abfallhierarchie (Rangfolge: Vermeidung - Vorbereitung zur Wiederverwendung - Recycling - sonstige, insbesondere energetische Verwertung - Beseitigung) vor. Im Freistaat Bayern gilt schon seit 1991 eine vergleichbare Rangfolge von Abfallvermeidung, stofflicher Verwertung, energetischer Verwertung und Abfallbeseitigung.
Durch die Gesetzesänderung werden überdies Verordnungsermächtigungen geschaffen für die Einführung einer "einheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität", mit der Verpackungsabfälle und stoffgleiche Nicht-Verpackungsabfälle erfasst werden sollen. Die konkreten rechtlichen Regelungen sollen nach derzeitiger Planung erst nach Erlass des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch ein Wertstoffgesetz vorgenommen werden. Erst in diesem künftigen Verfahren soll auch die Entscheidung über die - kommunale oder private - Trägerschaft für die Wertstofftonne getroffen werden.
. Der Begriff "Wertstofftonne" wird in der Verordnungsermächtigung durch "einheitliche Wertstofftonne oder einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität" ersetzt, damit die bestehenden und bewährten Wertstoffhöfe in Bayern erhalten bleiben können.
. Bei der Definition der gewerblichen Sammlung sowie der Abgrenzung der privaten und kommunalen Entsorgungszuständigkeit für Hausmüll konnte eine Aushöhlung der Überlassungspflichten zu Lasten der Kommunen wirksam verhindert und gleichzeitig dem europäischen Primärrecht Rechnung getragen werden. Es konnten viele Verbesserungen für die Kommunen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung erreicht werden. Die Organisations- und Planungshoheit der Kommunen wurde gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestärkt. Dies ist zur Herstellung eines fairen Interessenausgleichs notwendig, da aus europarechtlichen Gründen die weite Definition der gewerblichen Sammlung aus dem Regierungsentwurf beibehalten wurde.
Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.12.2011 seine Zustimmung erteilt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Marlene Mortler MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
02.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Mortler

ich bin ein sog. kleiner Selbständiger und "freiwilliges Mitglied" in der Techniker-Krankenkasse. Nachdem ich also über kein festes Einkommen verfüge und auf Aufträge seitens meiner Kunden angewiesen bin, deren Höhe ich aber am Anfang des Jahres nicht einschätzen kann, melde ich Anfang des Jahres mein voraussichtliches Einkommen (Wunscheinkommen) an meine Krankenkasse, die mich aufgrund dieser Angaben einstuft und Beiträge verlangt. Wie ich jetzt feststellen muß ist dies in meinen Augen ein skandalöses Verfahren. Habe ich aufgrund meines Einkommenssteuerbescheides am Ende des Jahres mehr verdient als angegeben, wird meine Krankenkasse zu wenig gezahlte Beiträge nachfordern, in dem sie im darauf folgenden Jahr automatisch die Beiträge erhöht, auch wenn ich im Folgejahr weniger verdienen sollte, was ich nie einschätzen kann. Habe ich allerdings weniger verdient als anfänglich angegeben, habe ich mit meinen zu hoch angesetzten Beiträgen eben Pech gehabt und die Kassen behalten das zuviel gezahlte Geld ein. Pech gehabt? Ich finde dieses Verfahren überaus ungerecht und entwickle langsam Verständnis für sog. "Schwarzarbeit", obwohl ich bis dato dafür kein Verständnis hatte, und mein Gefühl vom Staat abgezockt zu werden, verstärkt sich ebenso langsam.
Meine Frage: Wie stehen Sie zu dieser Praxis und warum wird das nicht ähnlich wie bei der Einkommenssteuer gehandhabt? Am Ende werden zuviel gezahlte Beiträge zurück gezahlt bzw. zu wenig gezahlte Beiträge nachgefordert? Durch welches "Gesetz" und durch welche demokratisch legitimierten Vertreter darf eine Krankenkasse so handeln?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marlene Mortler
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20.10.2011
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. Oktober 2011 auf der Internetplattform Abgeordnetenwatch mit Fragen zur Festlegung von Krankenkassenbeiträgen bei gesetzlichen Krankenversicherungen.

Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass mir als Bundestagsabgeordnete eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist. Deshalb kann ich Ihnen die Rechtslage nur grundsätzlich darstellen. Verbindlichkeit entfaltet sie ausdrücklich nicht.
Die Beitragsbemessung von Krankenkassenbeiträgen für freiwillig Versicherte ist detailliert in § 240 SGB V, insbesondere Absatz 4 der Vorschrift, geregelt.
Die Höhe des Beitrages wird - wie Sie richtig darstellen - von den Versicherungen anhand des letzten Steuerbescheides für das kommende Jahr berechnet. In der Vorschrift heißt es auch, dass Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nach Satz 2 können nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden. Das erfordert somit vom Versicherten, dass er, sobald er den Steuerbescheid in Händen hat, ihn auch der Versicherung vorlegt. Mit dieser Vorschrift zwingt man den Versicherten, rechtzeitig den Steuerbeschied vorzulegen und nicht erst Wochen später.

Grund ist, dass Versicherungen ihr Budget, wie jeder andere Unternehmer
auch, rechtzeitig im Voraus planen und kalkulieren können müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler
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Frage zum Thema Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
06.12.2011
Von:
-

Sehr geehrte Frau Mortler,

wie vereinbaren Sie Ihre Zustimmung zum Panzerverkauf an Saudiarabien und Ihre Ablehnung eines Abschiebestopps für syrische Flüchtlinge mit Ihrer ausgewiesen christlichen Einstellung, die Sie durch die Mitgliedschaft in einer sich selbst als christlich bezeichnenden Partei auch zu Ihrem politischen Programm gemacht haben?

Die für den christlichen Glauben essentielle Tugend der Nächstenliebe ist damit schwer in Einklang zu bringen.

Von Ihnen als meine Wahlkreisabgeordnete wünsche ich mir ein mehr an christlichen Werten orientiertes Abstimmungsverhalten.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Marlene Mortler
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16.01.2012
Marlene Mortler
Sehr geehrter Herr -,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6.12.2011 auf der Internetplattform Abgeordnetenwatch hinsichtlich der Themen "Panzerverkauf an Saudiarabien" (A.) und Ablehnung des Abschiebestopps für syrische Flüchtlinge (B.).

Der Aufforderung Ihres letzten Satzes entsprechend ist für uns das christliche Menschenbild der Kompass, an dem sich unsere Entscheidungen selbstverständlich ausrichten. Es muss aber für jede Frage nach einer passenden Antwort gesucht werden. Aus dem christlichen Menschenbild ergibt sich in den seltensten Fällen eine ganz bestimmte Lösung in einer politischen Sachfrage. Ich empfehle Ihnen zu diesem Thema einen Beitrag des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion:
www.cducsu.de .

A. Zunächst einmal möchte ich Sie gern darauf hinweisen, dass Panzerverkäufe nach Saudi-Arabien nicht in die Zuständigkeit des deutschen Bundestages fallen, sondern die Genehmigung von Rüstungsexporten der Exekutive überlassen ist, die geheim darüber berät. Zuständig ist der Bundessicherheitsrat, einem Kabinettsausschuss, der unter Vorsitz der Bundeskanzelerin tagt. Ihm gehören die Bundesminister des Auswärtigen, der Finanzen, des Innern, der Justiz, der Verteidigung, für Wirtschaft und Technologie sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an. Der Bundestag wird im jährlichen Rüstungsexportbericht lediglich im Nachhinein darüber informiert - daran wurde auch bei der Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien unter Rot-Grün nichts geändert.
Von einer "Zustimmung" meinerseits oder anderer Bundestagsabgeordneter kann deshalb nicht die Rede sein.
Obwohl uns allerdings Presseberichte über eine angeblich rüstungskontrollpoltische Entscheidung des Bundessicherheitsrates zur Ausfuhr von 200 Panzern nach Saudi-Arabien bekannt sind, hat. die Bundesregierung hat gegenüber dem Bundestag allerdings erklärt, dass ihr ein entsprechender Ausfuhrantrag nicht vorliegt.
Im Übrigen hat die Bundesregierung in allgemeiner Form zu Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien Stellung genommen und dabei betont, dass sie über Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen entscheidet. Grundlage hierfür sind die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und der "Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern". Nach diesen Grundsätzen kommt der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland eine besondere Bedeutung zu, die die Bundesregierung in Saudi-Arabien besonders scharf beobachtet.

B. Bei Ihrer zweiten Frage ist zu unterscheiden: einerseits das im Januar 2009 in Kraft getretene bilaterale Rückübernahmeabkommen mit Syrien, das sich auf prozedurale Regelungen beschränkt und die völkerrechtliche Verpflichtung zur Übernahme eigener Staatsangehöriger konkretisiert und in der Zuständigkeit der Länder liegt, § 60a Absatz 11 AufenthG. Soweit bekannt, schiebt - entsprechend der Empfehlung des Bundesinnenministeriums - keines der 16 Bundesländer nach Syrien ab. Für eine Kündigung des Abkommens, über die die Bundesregierung zu entscheiden hätte, besteht allerdings kein Anlass, zumal das Abkommen mit dem Staat Syrien und nicht mit dem gegenwärtigen Regime abgeschlossen wurde. Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist international höchst unüblich und in der gegenwärtigen Situation auch nicht geboten, zumal Deutschland darüber entscheiden kann, ob Rückführungen durchgeführt werden. Gegenwärtig ist dies nicht der Fall.
andererseits: humanitäre und menschenrechtliche Aspekte, die bereits im Ausländer bzw. Asylrecht berücksichtigt werden und durch das Abkommen nicht berührt werden. Ausländern, denen im Herkunftsland politische Verfolgung, eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben oder die Folter droht, erhalten in Deutschland Asyl oder Flüchtlingsschutz.
Die Bundesregierung hat wiederholt die brutale Gewalt des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung verurteilt, auch gegenüber dem Botschafter der Syrischen Arabischen Republik in Berlin, der seit Ende März 2011 bereits sechsmal ins Auswärtige Amt bestellt wurde.


Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler MdB
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Frage zum Thema Arbeit
12.01.2012
Von:

Hallo Frau Mortler

Warum beantworten sie meine Frage mit politschen Frasen die jeder in Deutschland von der Politik immer wieder vorgebetet bekommt und warum gehen mit keinem Wort auf meine Frage und Vorschlag ein ?
Noch mal mein Anliegen :
Rente mit 67
Stellen sie sich vor das sie am "Fliesband stehen" körperlich hart ran genommen werden und in 3 Schicht arbeiten müßten und das bis sie 67Jahre alt sind .
Können sie sich das vorstellen ? (45 Jahre Arbeit sollten genug sein)
Ist es nicht ungerecht das Die Beamten in unserem Land weit weniger belastet werden und dafür (tatsächlich) eher und mit weit mehr Geld in den (unverdienten) Ruhestand gehen können.
Es sollten alle in die Rentenkasse einzahlen und die gleichen Anteile davon bekommen , sprich gleiches Rentenalter und gleiche Prozente vom einbezahlten Geld.
Außerdem Ich bin der Meinung das jeder Politiker , jeder Minister ,der in der Politik was zu entscheiden hat, alle zwei Jahre, für drei Monate in die Fabrik , auf die Straße , ins Krankenhaus oder sonst wo zusammen mit dem Volk arbeiten sollte, damit die "da oben" nicht den Kontakt mit den "da unten" verlieren.
Was sagen sie zu meinem Vorschlag Frau Mortler
Grüße von einem von "da unten" der recht frustriert von denen "da oben" ist

Hier Ihre Antwort, die mich sehr entaeuscht hat :

Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.11.2010 zur "Rente mit 67" auf der Internetplattform Abgeordnetenwatch. Für die verspätete Antwort bitte ich um Nachsicht. Aber wie Sie den Medien in den letzten Tagen entnehmen konnten, wird über dieses Thema immer wieder intensiv diskutiert. Insbesondere beim Parteitag der CSU in Wildbad Kreuth Anfang dieses Jahres stand dieses Thema wieder auf der Tagesordnung. Im Ergebnis waren sich aber alle einig, dass es richtig war, das Renteneintrittsalter ...........
Leider kann ich nicht ihre ganze Antwort zitieren. aber es waere nett wenn sie auf meinen Vorschlag noch dieses Jahr antworten

Antwort von Marlene Mortler
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12.01.2012
Marlene Mortler
Die Frage von Herrn vom 27.11.2010 wurde gestern ausführlich beantwortet. Eine ausführliche Antwort zu der aktuellen Frage erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Ergänzung vom 17.01.2012
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 12.1.2012 zur "Rente mit 67" auf der Internetplattform Abgerordnetenwatch.

Ich möchte Ihnen versichern, dass die allermeisten meiner Abgeordnetenkollegen sich sehr genau vorstellen können, was es heißt, bis 67 Jahre hart zu arbeiten. Meine Eltern waren mir hier Vorbild. Ich selbst bin Landwirtin, und was harte Arbeit bedeutet, ist mir selbst sehr bewusst, denn ich arbeite selbstverständlich auf meinem Hof mit. Und da bin ich mir für keine Arbeit zu schade. Im Übrigen bringt es mein Beruf als Abgeordnete immer wieder mit sich, dass ich mir Betriebe genau anschaue und gelegentlich auch Praktika absolviere.

Ich bin gleichwohl wie Sie der Ansicht, dass Menschen, die über das Alter von 65 Jahren hinaus künftig arbeiten sollen, Aufgaben ausüben sollen, denen sie körperlich gewachsen sind. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Branchen kann es aber nicht Aufgabe der Politik sein, dafür verbindliche Vorschläge zu machen. Vielmehr ist dies nach meiner Ansicht die Aufgabe der Tarifparteien, dass in den Unternehmen und Betrieben dafür gesorgt wird, die Menschen über 65 Jahre nicht zu überfordern.
Ein direkter Vergleich zwischen Altersrenten und Pensionen ist wegen unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen schwierig und wegen abweichender rechtlicher Zielrichtungen auch nur eingeschränkt zulässig. Die Alimentation begründet sich aus dem Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat und soll ihm die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglichen, die sein Amt erfordert. Der Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie soll dabei auf das Amt bezogen und angemessen sein. Grundsätzlich erhalten Beamte erst nach 40 Dienstjahren ihre vollen Bezüge. Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig. Sie bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die - außer bei Geringverdienenden - zu 50 % vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber erbracht werden müssen.

Ich möchte Sie auch gern darauf hinweisen, dass bei der stufenweisen Anhebung des Rentenalters eine Ausnahmeregelung für besonders langjährig Versicherte eine Altersrente eingeführt wird: Zum 1. Januar 2012 haben danach Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit und Pflege sowie Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten bis zum 3./10. Lebensjahr des Kindes erreichen, einen Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Das bedeutet, dass fast alle Beschäftigten Ihrer Branche schon jetzt absehbar gar nicht bis zur Regelaltersgrenze mit 67 Jahren im Erwerbsleben verbleiben werden müssen.

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen jetzigen Antworten geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler MDB
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