Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die CSU setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung des Lebensschutzes ein. Wir mussten jedoch feststellen, dass Vorschläge, den Paragrafen 218a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu ändern, keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit haben.
Nach intensiven Gesprächen mit Betroffenen, Expertinnen und Experten sowie Politikerinnen und Politkern anderer Fraktionen haben wir uns entschieden, über eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eine Verbesserung der Situation bei Schwangerschaftskonflikten und Spätabbrüchen zu erreichen. Das hauptsächlich von der CDU/CSU-Fraktion erarbeitete Gesetz, das am 13. Mai 2009 verabschiedet wurde, beinhaltet eine umfangreichere, verbesserte Aufklärung, Beratung und Unterstützung von Schwangeren in Konfliktsituationen und eine dreitägige Mindestbedenkzeit. Verstößt die Ärztin oder der Arzt gegen seine Pflichten, muss sie oder er mit einem Bußgeld rechnen.
Wir hoffen, dass betroffene Schwangere und ihre Familien sich mit Hilfe der besseren Unterstützung eher für ein Leben mit dem Kind entscheiden und sich leichter dem Automatismus entziehen, der oft entsteht, wenn eine Behinderung beim Kind festgestellt wird.
Ich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist.
Einen Kommentar zur SED-Fortsetzungspartei "SED.PDS.Die Linke" erspare ich mir.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB