Markus Kurth (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Markus Kurth
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Diplom Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dortmund I
Landeslistenplatz
6, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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Vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie die Werkstättenverordnung (WVO) ansprechen. Auch wenn ich Ihre Kritik in aller Schärfe nicht immer teilen kann, so sprechen Sie doch ein Thema an, dass ich als sozial- und behindertenpolitischer Sprecher meiner Fraktion im nächsten Jahr verstärkt thematisieren möchte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kurth,

mit Sorge beobachte ich die derzeitige, hitzig geführte Debatte um so genannte "Killerspiele". Sorgenvoll deshalb, weil sie einseitig geführt wird und ein Verbot von "Killerspielen" als Allheilmittel gegen die angebliche sittliche Verwahrlosung der Jugend gepriesen wird. Mittlerweile geht es sogar darum, erwachsenen Menschen den Zugang zu diesen Spielen zu verwehren, Personen, die möglicherwiese bereits bei der Bundeswehr das Töten von Menschen mit echten Waffen simuliert und geübt haben - und an dieser Stelle gleitet die "Killerspiel"-Debatte endgültig ins Lächerliche ab.
Gewaltverherrlichende Spiele sind in Deutschland bereits jetzt verboten, eine Verschärfung der Rechtslage in diesen Fällen ergibt daher keinen Sinn. Dafür wird die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), vor allem aber der Spieler an sich polemisch von Menschen diffamiert, bei denen ich das Gefühl habe, dass der Blinde über Farben spricht, der Taube über Musikkonzerte, der Lahme über den Marathon. Das angebliche "Killerspiel" dient aus meiner Sicht als Sündenbock für die jahrzehntelangen Versäumnisse von Jugend-, Sozial- und Bildungspolitik.
Wie stehen Sie zu einem Verbot von Gewalt beinhaltenden Spielen, die per Alterskennzeichnung für bestimmte Altersgruppen - etwa ab 16 oder ab 18 Jahren - freigegeben sind?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße aus Ihrem Wahlkreis,
Antwort von Markus Kurth
7Empfehlungen
26.02.2007
Markus Kurth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei "abgeordnetenwatch.de" zur Verbotsdebatte um sog. Killerspiele, in der Sie deren Einseitigkeit und die Unzweckmäßigkeit schärferer Verbote kritisieren.

Wir, die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, finden, dass Gewalt in den Köpfen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen hat. Nicht zuletzt deshalb hat Rot-Grün im Jahr 2003 den Jugendmedienschutz verschärft.

Seitdem braucht ein Computerspiel eine staatliche genehmigte Alterskennzeichnung, um frei verkauft werden zu können. Gewaltverherrlichende, rassistische und die Menschenwürde verletzende Spiele können seitdem auch verboten werden.

Schon damals waren wir uns mit der Fachwelt einig, dass darüber hinaus gehende Maßnahmen und Verbote keinen besseren Jugendschutz bieten könnten. Entgegen weit verbreiteter Meinung sind die Bestimmungen des deutschen Jugendschutzes im internationalen Vergleich sehr streng. Tatsache ist aber, dass seine Umsetzung im Zeitalter des Internets immer schwieriger wird, weil die Bestimmungen in anderen Ländern weniger streng sind als bei uns. Mediale Gewalt lässt sich allein durch Gesetze nicht mehr aus den Kinderzimmern verbannen.

Gewaltausbrüche junger Menschen wie in Erfurt oder Emsdetten lassen sich ohnehin nicht eindimensional erklären. Wir plädieren für eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Ursachen. Strengere Verbote jedenfalls können solche Amokläufe nicht verhindern. Wer dies behauptet, will die Menschen in die Irre führen. Soziale und psychische Probleme und der allzu leichte Zugang zu Waffen spielen, im Vergleich zu den Spielen selbst, nach unserer Überzeugung eine viel wichtigere Rolle.

Wir haben in Deutschland einen großen bildungs- und gesellschaftspolitischen Nachholbedarf. Die Medienkompetenz, also der kritische und selbstbewusste Umgang von Jugendlichen und Erwachsenen mit Medien muss konsequent ausgeweitet werden. Vor allem in der Schulpolitik haben die Bundesländer hier ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Notwendig sind auch eine "Kultur des Hinsehens" und das Wahrnehmen von Erziehungsverantwortung.

Außerdem fehlt bei uns eine wirksame Förderung der Herstellung qualitätsvoller Computerspiele, wie es sie in anderen Ländern längst gibt.

*Deutsche Jugendschutzbestimmungen ausreichend*

Seit der Novellierung des Jugendmedienschutzes durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2003 unterliegen alle Medien, so auch Computerspiele, einer umfassenden Kontrolle:

Um frei verkauft werden zu können, brauchen alle Computerspiele eine amtlich genehmigte Altersfreigabe. Diese wird von der, auch in Ihrer Anfrage erwähnten Sebstkontrolleinrichtung "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) vergeben (ohne Altersbeschränkung, frei ab 6, 12 oder 16 Jahren) und vom Staat geprüft. Nur Spiele mit einer USK-Bewertung dürfen ausgestellt, beworben und entsprechend der Alterskennzeichnung verkauft werden.

Wenn Spiele für Jugendliche gar nicht geeignet sind, gibt es mehrere Möglichkeiten: Spiele, die als "jugendbeeinträchtigend" bewertet werden, erhalten "keine Jugendfreigabe" (entspricht frei ab 18 Jahren). Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Sie dürfen aber beworben werden und im Regal stehen.

Spiele, die die USK als "jugendgefährdend" einstuft, erhalten "keine Kennzeichnung". Sie können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den so genannten "Index" gesetzt werden, sobald sie veröffentlicht sind. Dann dürfen sie zwar an Erwachsene verkauft, aber weder beworben noch ausgestellt werden ("unterm Ladentisch"). Für Spieleverlage ist das kaum rentabel, weil niemand Spiele kauft, von dessen Existenz er oder sie nichts weiß. Deswegen haben die Hersteller ein großes Interesse daran, eine Alterskennzeichnung der USK zu erhalten.

Darüber hinaus gelten auch für Computer- und Konsolenspiele die Bestimmungen des § 131 des Strafgesetzbuches. Danach sind Produktion und Vertrieb von Spielen verboten, die extrem gewaltverherrlichend, rassistisch oder anderweitig verfassungswidrig sind. So wurde zum Beispiel 2004 das Spiel "Manhunt" verboten.

Die bestehenden Gesetze reichen aus, Computerspiele heute schon dem Markt zu entziehen oder ganz zu verbieten. Zwar halten wir manche Entscheidungen der USK für diskussionswürdig. Die Prüfkriterien müssen selbst geprüft werden. Generell aber hat sich das System der "regulierten Selbstregulierung" bewährt.

*Komplexe Ursachen für Gewaltausbrüche*

Gewaltausbrüche von Jugendlichen können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Die Konzentration auf nur eine scheinbare Ursache, wie sie nach dem Amoklauf von Erfurt und Emsdetten allzu deutlich ist, kann daher nur falsch sein. Wir müssen nachfragen, was in einem Schüler vorgeht, der zu Taten wie in Erfurt oder Emsdetten bereit ist. Dazu brauchen wir eine Diskussion darüber, wie wir gefährdete Kinder und Jugendliche so in unsere Gesellschaft integrieren, dass sie sich nicht als Versager fühlen. Wir brauchen eine "Kultur des Hinsehens", um gefährdete Jugendliche nicht erst zu erkennen, wenn es zu spät ist.

*Suchtgefahr von Computerspielen*

Wir sehen die Gefahr, dass Computerspiele süchtig machen können. Die Ursachen dafür sind jedoch, wie bei jeder anderen Sucht auch, sehr vielschichtig. Verschiedene Dispositionen müssen zusammen kommen, damit ein Mensch abhängig wird. Soziale Probleme oder die Suche nach Entspannung können zu einem übermäßigen Konsum führen, gefährdete Personen können Verhaltensstörungen im Gebrauch mit Computerspielen entwickeln. Wichtig ist, die Ursachen für isoliertes Spielen zu erkennen und zu vermeiden, dass Computerspieler reale soziale Kontakte verlieren. Der Bezug zur realen Welt bleibt das wichtigste Korrektiv, um einer Suchtgefahr entgegenzuwirken.

*Zugang zu Waffen*

Gewaltausbrüche wie die von Erfurt oder Emsdetten waren immer nur möglich, weil die Täter Zugang zu Waffen hatten und diese auch beherrschen konnten. Wir müssen uns also fragen, wie die Täter in den Besitz solcher Waffen gekommen sind und wie sie den Umgang damit erlernt haben. Wenn es scheinbar so einfach ist wie im Falle von Sebastian B., sich Waffen über das Internet zu besorgen und legal zu besitzen, so muss an dieser Stelle angesetzt werden.

*Computerspiele: Jugendkultur, Wirtschaftsgut, Kulturgut*

Computerspiele sind elementarer Bestandteil einer lebendigen Jugendkultur. Die Hälfte aller 11- bis 18jährigen Jungen spielt täglich zwei Stunden am Computer. Computerspiele sind nicht mehr Hobby einiger weniger, sondern zu einem Massenmedium und Wirtschaftsgut avanciert. Die Games-Branche ist Innovationsmotor der Computerindustrie und schafft schon heute zahlreiche neue Berufswege und Arbeitsplätze. Der Umsatz der Branche war im Jahr 2005 mit 1,3 Mrd. Euro schon doppelt so hoch wie der Umsatz in der Kinobranche. Der Computerspielmarkt wächst um 4-5 Prozent jährlich. Wir erkennen die kulturelle Bedeutung von Computerspielen an. Genauso wie Filme weisen sie eigene Inhalte, Ästhetik, Farben und Musik auf.

Die aktuelle Diskussion zeichnet ein verzerrtes Bild der Computerspiele-Landschaft. Die wenigsten sind sog. Killerspiele. Wir finden zudem diesen Begriff wenig tauglich für die Diskussion, weil schon die verurteilende Begrifflichkeit eine echte Auseinandersetzung mit den gemeinten Spielen verbaut. Eine rechtliche Definition des Begriffs "Killerspiele" existiert nicht. In die politische Debatte eingebracht wurde er vom bayerischen Innenminister Günther Beckstein. Gemeint sind demnach Spiele, bei denen das simulierte Töten wesentlicher Bestandteil des Spielerfolgs ist. Im Fachjargon werden diese Spiele als "Egoshooter" bezeichnet. Diese machen nur 8 Prozent aller Computerspiele aus. Die undifferenzierte Debatte über sog. Killerspiele rückt aber die große Mehrzahl der Spiele in ein schlechtes Licht.

*Für Medienkompetenz und Erziehungsverantwortung*

Wir teilen Ihren Eindruck, dass Computerspiele immer dann als Sündenbock herhalten müssen, wenn es eigentlich um fehlende Medienkompetenz und nicht wahrgenommene (Erziehungs-) Verantwortung geht. Es herrscht eine "digitale Kluft" zwischen jungen Spielenden und älteren Nicht-Spielenden, die zu gegenseitigem Unverständnis führt. Ziel muss es sein, dieses Unverständnis aufzulösen. Computerspieler müssen ernst genommen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher verstärkt im Umgang mit Computer und Computerspielen geschult werden. Wichtig ist z.B., dass die ältere Generation einmal selbst Computerspiele spielt. Im Gegensatz zu Filmen lassen sich manche Aspekte von Computerspielen nicht durch bloßes Anschauen bewerten, sie sind nur verständlich, wenn man sie aktiv spielt.

Erziehungsberechtigte müssen Verantwortung für ihre Schützlinge übernehmen und sich dafür interessieren, was ihre Kinder vor dem Computer machen. Sie müssen Grenzen aufzeigen und attraktive alternative Angebote machen können. Letztlich gilt: Statt Verboten müssen wir die Medienkompetenz stärken. Wer gelernt hat, kompetent mit Computerspielen umzugehen, wird in der Lage sein, die Realität von einer simulierten Welt zu unterscheiden. Anstatt die bestehenden Verbote zu verschärfen, muss dafür gesorgt werden, dass sich mehr hochwertige Spiele auf dem Markt etablieren. Dazu halten wir ein einheitliches Qualitätssiegel für sinnvoll, das Eltern bei der Kaufentscheidung helfen kann. Außerdem wollen wir, dass schon in der Entwicklung von Spielen Anreize für Qualität geschaffen werden. Gute Computerspielprojekte sollten schon in ihrer Entwicklungsphase finanziell unterstützt werden. Vorstellbar ist, die bestehende Filmförderung auf Computerspiele auszuweiten.

Am 27.11.2006 hat die grüne Bundestagsfraktion ein Fachgespräch zum Thema Computerspiele veranstaltet. Dort wurden sowohl Möglichkeiten der Kompetenzsteigerung als auch der Förderung von Computerspielen diskutiert. Einen kurzen Bericht finden Sie unter: www.gruene-bundestag.de/cms/kultur_medien/dok/158/158706.htm

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte, danke Ihnen für Ihr Interesse und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth
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Frage zum Thema Wirtschaft
15.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kurth,

das Thema Softwarepatente liegt mir als Programmierer bei einer kleinen Dortmunder Softwareschmiede sehr am Herzen. Wie ist Ihre Position zu diesem Thema?

Noch sind in Deutschland Patente auf reine Software nicht möglich, aber gerade die Europäische Kommission sowie anscheinend die Bundesregierung vertreten eine offenbar patentfreundliche Politik, im Gegensatz zu den Stellungnahmen des EU-Parlamentes und des Bundestages, die offenbar eher Ohren für die Wünsche der mittelständischen Unternehmen haben anstatt für das konzentrierte Großkapital.

Aus meiner Sicht und der meiner bisherigen Dortmunder Arbeitgeber würden Softwarepatente die Rechtsunsicherheit und Kosten für kleine Unternehmer (wobei "klein" auch die größte Dortmunder IT-Firma mit über 1000 Mitarbeitern betrifft) unnötig steigern. Tatsächlich habe ich es in meiner Laufbahn selbst erlebt - hierzu zählen ein inzwischen ausgelaufenes Patent auf GIF und eines auf telefonische Bezahlvorgänge. Lustigerweise sollte es diese Patente in Deutschland nicht geben, aber die Haltung des Europäischen Patentamtes ist eine andere, woraus bereits jetzt Probleme für IT-Firmen entstehen.

Ich befürchte, das die Bundesregierung ihre Ratspräsidentschaft nutzt, um das Thema unter dem Deckmantel der Rechtsharmonisierung auf Europäischer Ebene weiter voranzutreiben.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Markus Kurth
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03.04.2007
Markus Kurth
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Softwarepatente". Ihre kritische Haltung diesbezüglich teile ich. Auch die wir Grünen sprechen uns klar gegen Softwarepatente aus. Dies haben wir bereits im Rahmen des Bundestagsbeschlusses zum Thema ("Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen"; BT-Drucksache 15/4403) aus dem Jahr 2004 bekräftigt, den wir maßgeblich vorangetrieben und in dem wir dem Europaparlament den Rücken gestärkt haben. Aus diesem Beschluss geht auch hervor, dass und wie stark für uns KMUs und Open Source-Projekte in diesem Zusammenhang im Vordergrund stehen.

Sie erwähnen die Pro-Haltung der Bundesregierung zum Thema Softwarepatente und äußern Besorgnis darüber, dass diese ihre Ratspräsidentschaft nutzen könnte, um - quasi durch die europäische Hintertür - das Thema weiter zu forcieren. Bislang ist uns die Einführung von Softwarepatenten im Rahmen der Deutschen Ratspräsidentschaft nicht bekannt.
Wir werden die weitere Entwicklung in diesem Bereich auch künftig kritisch begleiten.

In jedem Fall danke ich Ihnen für Ihr Engagement und sende Ihnen beste Grüße

Markus Kurth
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Frage zum Thema Soziales
23.03.2007
Von:

Mein Mann und ich sind Schwerstkrank(Chronisch)
Wir bekommen beide ALG2 (Hartz4)

Warum müssen wir nun alle Apothekenpflichtige Medikamente/hilfsstoffe vom ALG2 selber zahlen?

Seit HARTZ4 haben wir durch die Gesundheitsreform, und der Teuerungsrate gut 100.-Euro weniger im MONAT!!

Und was ich noch ANMERKEN MUSS,weil es VIELE FALSCH verstehen:
Kindergeld wird an Hartz4-Empfänger ANGERECHNET!!!
Das gibt es nicht oben drauf, wie es immer wieder behauptet wird!!

Diese Zukunft macht mir ANGST!
Immer mehr Menschen verelenden,weil die Sozialhilfe nicht mehr das ist,was sie mal war.
Die angebliche Pauschale Auszahlung für Möbel,Kleidung,etc,wurde doch längst von der Inflation aufgefressen.

Schönen Tag noch.
B.V.
PS: Den Internetanschluss sparen wir uns vom Munde ab,aber wir haben den dennoch für den nächsten ersten aufgeben müssen!
Antwort von Markus Kurth
1Empfehlung
03.04.2007
Markus Kurth
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie zu den Änderungen der Gesundheitsreform an mich gestellt haben.

Seit der Gesundheitsreform 2004 leisten auch (erwachsene) Sozialhilfe- und ALG II-Empfänger Zuzahlungen bis zu einer maximalen Belastungsgrenze von ca. 72 Euro (36 Euro für chronisch Kranke) im Jahr. Außerdem müssen seitdem die verschreibungsfreien Arzneimittel im Regelfall selbst bezahlt werden. Ausnahmen gibt es nur für einige Medikamente, die bei der Behandlung besonders schwerer Erkrankungen verwendet werden.

Keine der beiden Maßnahmen -- weder die Anhebung der Zuzahlungen noch die Nicht-Erstattung rezeptfreier Arzneimittel -- wurden bisher bei der Festsetzung der Regelsätze für ALG II und Sozialgeld angemessen berücksichtigt. Dieses muss dringend nachgeholt werden. Einen entsprechenden Antrag habe ich bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit den anderen Abgeordneten meiner Fraktion gestellt. Allerdings wurde dieser damals von der Großen Koalition abgelehnt. Nichtsdestotrotz werde ich mich weiterhin in diesem Sinne einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Sie und Ihren Mann

Markus Kurth
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Kurth,

nach der Eingabe "Grüne Wirtschaftspolitik" in eine Suchmaschine stieß ich auf die Seite Ihres Dortmunder Kreisverbandes. Punkte Ihrer Vorstellungen zur "Grünen Wirtschaft" kann ich durchaus teilen. Jedoch bin ich erschüttert, daß die Dortmunder Grünen auf der selben Internetseite mit einer Straftat, Sachbeschädigung und Umweltverschmutzung prahlen. 6000 Liter stinkender Gülle wurde in Dortmund ausgekippt, um die Versammlung Andersdenkender zu verhindern. Diese Aktion sollte eine Demonstration gegen Rechtsradikale sein. Hierzu möchte ich Ihnen deshalb folgende Fragen stellen:

Halten Sie die Gülleaktion auch für eine Straftat, die der Staatsanwalt verfolgen müßte? Soll diese Form der Auseinandersetzung in Zukunft die argumentative ersetzen? Wer bezahlt die Kosten der Stadtreinigung Dortmunds für die Beseitigung dieser Umweltverschmutzung? Wo ziehen Sie die Grenzen bei der Sachbeschädigung und Gewaltanwendung? Helfen Sie als Bundestagsabgeordneter mit, daß sich in Ihrem Verantwortungsbreich solche Vorfälle nicht wiederholen? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, auch ich bin der Meinung, daß man sich mit rechtsradikalem Gedankengut auseinandersetzen muß. Bei meinen Fragen geht es aber nicht um den Kampf gegen Rechts, sondern um die Einhaltung demokratischer Grundregeln, die man als Beispiel besonders den Feinden unserer Demokratie vorleben muß.

Als Beweis für den Leser füge ich noch den Pfad der Internetseite hinzu
www.gruene-dortmund.de
Antwort von Markus Kurth
1Empfehlung
26.07.2007
Markus Kurth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Aktion der Dortmunder Grünen war eine einmalige politische Demonstration. Ich begrüße diese Maßnahme als zivilgesellschaftlich kreativen Widerstand gegen Rechts. Selbstverständlich kann die Aktion in dieser Form nicht wiederholt werden. Die entstandenen Kosten der Reinigung hat der Kreisverband Dortmund erstattet. In diesem Sinne liegt nach meiner Einschätzung auch kein Straftatbestand vor, da die Folgen der Aktion beseitigt wurden und niemand zu Schaden kam.

Die Versammlung der Neonazis wurde durch die Gülleaktion zudem nicht verhindert. Der Platz wurde sofort gesäubert. Bedauerlicherweise wurden sogar die Protestplakate der Dortmunder Grünen von der Polizei entfernt. Der zivile Widerstand wurde damit leider erheblich eingeschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth
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Frage zum Thema Gesundheit
30.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kurth,

während meines Studiums in Dortmund stimme ich selbstverständlich bei Wahlen in Dortmund ab. Sie als Mitglied in den Ausschüssen, Arbeit & Soziales, sowie stellvertretend Gesundheit, dürften aus diesem Grund der ideale Ansprechpartner für meine Anfrage sein - vertretend für die Stadt Dortmund. Bereits gestern habe ich Herrn Parr (Fachsprecher für Drogen & Sucht) & heute Frau Dr. Merkel angefragt über eine bundeseinheitliche Unterstützung und ein Einlenken in der Unions-Fraktion zu diesem Thema.

Hintergrund ist das Modell heroinstudie.de, sowie die letzte Pressemitteilungen www.merkur.de
www.spiegel.de

Neben sieben deutschen Städten ist Dortmund trotz katastrophalem Stadtteil "Nordviertel" nicht mit dabei, obwohl die Stadt nicht Unions-geführt ist. Das bedauere ich sehr, da die Studie sehr erfolgreich war, zur Kostenreduktion führt (sinkende Beschaffungskriminalität u.a.) und vor allem in NRW immer noch Rekord- Drogen-Lieferungen regelmäßig in den Zeitungen zu lesen sind.

Herr Kurth, kennen Sie die Problematik & diese Studie?
Würden Sie Sich einsetzten in Dortmund für das Erfolgs-Modell?
Ihnen, als Mitglied in den Ausschüssen Arbeit & Soziales, dürften die Zusammenhänge von Drogen & Arbeit / Anerkennung sicherlich nicht unbekannt sein. Haben Sie bereits Schritte mit der SPD in Dortmund diesbezüglich geplant oder planen Sie es zukünftig? Warum macht Dortmund in diesem Modell noch nicht mit (Vergabe von Methadon-Substitution scheint lt. Betroffene & Ärzten eine andere Art von Abhängigkeit hervor zu rufen und deswegen nur begrenzt erfolgreich zu sein. Diamorphin hingegen ist erfolgreich (vgl. Studie) und würde über Urin-Abnahme kontrolliert (´Süchtige würden dann mehr Heroin einnehmen´ damit widerlegt)? Sind es nur moralische Bedenken (Vorbehalte), weswegen Dortmund trotz Stadtgröße nicht mit macht?

Viele Grüße
#
Antwort von Markus Kurth
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2007
Markus Kurth
Sehr geehrter Herr

herzlichen Dank für Ihr Schreiben zur Heroinstudie.

Wir teilen Ihre Auffassung. Uns ist nicht verständlich, warum sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, die Heroinsubstitution trotz erwiesenem Erfolg nicht als Regelangebot für schwer Opiatabhängige in das System der Suchthilfe aufzunehmen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Juni 2006 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine heroingestützte Behandlung Schwerstabhängiger schafft. Ferner soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 SGB V schnellstmöglich über die Aufnahme der Heroinbehandlung als Kassenleistung berät und entscheidet; dass Länder und Kommunen sich weiterhin in angemessener Höhe am Unterhalt der mit der Behandlung jeweils betrauten Anlaufstellen wie zum Beispiel Fachambulanzen und der dazu gehörenden Infrastruktur beteiligen.

Auch die FDP-Fraktion und die Linksfraktion haben mittlerweile ähnliche Anträge beschlossen.

Zusammen mit den beiden Oppositionsfraktionen haben wir einen Antrag im Bundestag eingebracht.

In Dortmund hat man sich entschieden einen Druckraum einzurichten. Für Rückfragen bitte ich Sie sich an das dortige Gesundheitsamt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth
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