Markus Kurth (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Markus Kurth
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Diplom Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dortmund I
Landeslistenplatz
6, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Aktion der Dortmunder Grünen war eine einmalige politische Demonstration. Ich begrüße diese Maßnahme als zivilgesellschaftlich kreativen Widerstand gegen Rechts. Selbstverständlich kann die Aktion in dieser Form nicht wiederholt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Arbeit und Soziales
Stellvertretendes Mitglied
Gesundheit
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Frage zum Thema Gesundheit
05.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kurth,

bei uns in Deutschland sind nur wenige bereit Organe zu spenden. Ausserdem sind auch viele Kliniken gar nicht darauf eingerichtet. Wie lässt sich dieser Zustand verbessern. Wie lässt sich die Bereitschaf zur Organspende erhöhen?
Wäre die Widerspruchslösung, wie sie in Österreich mit Erfolg praktiziert wird eine praktikable Lösung um wartenden Menschen zu helfen?
Antwort von Markus Kurth
3Empfehlungen
11.06.2009
Markus Kurth
Sehr geehrter Herr ,

sie sprechen die Ihres Erachtens unzureichende Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes an, Organe zu spenden.

In der Tat besteht in Deutschland eine erhebliche Unterversorgung mit Spenderorganen, die so nicht einfach hingenommen werden sollte. Vor allem vor dem Hintergrund, dass 70% aller Deutschen bereit sind, Organe zu spenden, aber nur ein Bruchteil dieser Menschen (12%) überhaupt über einen Spendeausweis verfügt.

In Deutschland wird mit dem 1997 verabschiedeten Transplantationsgesetz die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben einschließlich der Voraussetzungen für eine Lebendspende geregelt. Es enthält unter anderem die so genannte "erweiterte Zustimmungslösung". Dies bedeutet, dass eine postmortale Organspende grundsätzlich der Einwilligung der/des Spenders/in zu Lebzeiten bedarf. Liegt zum Todeszeitpunkt weder eine schriftliche Einwilligung noch ein schriftlicher Widerspruch der/des möglichen Organspenders/in vor, ist die/der nächste Angehörige zu befragen, ob ihr/ihm eine Erklärung zur Organspende bekannt ist. Ist eine solche Erklärung nicht bekannt, ist die Organspende zulässig, wenn die/der nächste Angehörige der Organentnahme zustimmt. Die/der Angehörige hat bei der Entscheidung den mutmaßlichen Willen der/des möglichen Organspender/in, so ein solcher ermittelt werden kann, zu beachten.

Diese "erweiterte Zustimmungslösung" wird immer wieder kritisiert und als ein Grund für den Organmangel in Deutschland benannt. So hat im April 2007 der Nationale Ethikrat (NER) mit einer Stellungnahme für Aufsehen gesorgt, in der eine Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) von 1997, vorgeschlagen wird. Das TPG, so der NER, habe die Hoffnung auf eine Steigerung der Organspenden nicht erfüllt. Zwar liege dies auch an organisatorischen Defiziten im Gesundheitssystem. Aber auch die erweiterte Zustimmungsregelung erweise sich als Hindernis. Der NER schlägt nunmehr vor, die einzelnen Bürger/innen zu einer persönlichen Erklärung darüber aufzufordern, ob sie zur Organspende bereit sind, und eine unterbliebene Erklärung als rechtliche Zustimmung zu einer Organentnahme zu werten, sofern die Angehörigen ihr nicht widersprechen.

Dahinter verbirgt sich letztlich eine leicht modifizierte Form der Widerspruchslösung, wie sie bspw. in Spanien und Österreich praktiziert wird. Danach ist nicht die ausdrückliche Zustimmung der potenziellen Spender/innen oder der nächsten Angehörigen zur Organentnahme erforderlich, sondern der ausdrückliche Widerspruch, sofern man die Entnahme verhindern will. Mit anderen Worten: Widersprechen die potenziellen Spender/innen zu Lebzeiten nicht, so wird stillschweigend von einer Zustimmung ausgegangen.

Die Einführung der Widerspruchslösung – gleich in welcher Form – lehne ich ab. Es ist unerlässlich, dass eine ausdrückliche Zustimmung des/der Organspenders/in oder der Angehörigen zwingende Voraussetzung einer Organentnahme bleibt. Zudem soll jede Person auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich zu Lebzeiten ausdrücklich nicht für oder gegen eine Organentnahme zu entscheiden.

Trotzdem besteht Handlungsbedarf.
Die Zusammenarbeit zwischen Transplantationszentren, Krankenhäusern und der zentralen Koordinierungsstelle muss weiter gefördert werden, beispielsweise durch gesetzliche Regelungen zu Transplantationsbeauftragten und deren Position und Qualifikation sowie durch Verstärkung der Meldepflichten. Auch die Qualifikation des für die Aufklärung von Angehörigen zuständigen Personals muss verbessert werden. Zudem ist die Refinanzierung der Organentnahme unbedingt sicherzustellen. Durch diese Strukturverbesserungen kann die Zahl der Organspenden langfristig erhöht werden.

Voraussetzung für den Erfolg der Strukturverbesserungen ist eine "Kultur der Spendenbereitschaft". Diese lässt sich allerdings nicht auf gesetzlichem Wege etablieren. Vielmehr sind verstärkte Aufklärungsmaßnahmen, z.B. in Form groß angelegter und schlagkräftiger Kampagnen notwendig, die Vertrauen schaffen, Ängste behutsam abbauen und mehr Menschen überzeugen, einen Organspendeausweis anzulegen – ganz gleichgültig ob sie darin ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Ausdruck bringen.

Hinzu kommen kann die Ausgabe von Informationsmaterial durch Behörden bei zwingenden, wiederkehrenden Behördengängen wie beispielsweise der Beantragung eines Personalausweises. Das würde die Auseinandersetzung mit dem Thema noch verstärken.

Trotzdem muss klar sein, dass das Recht auf Selbstbestimmung gewahrt bleiben muss. Bei der Diskussion über das Pro und Contra der Widerspruchslösung darf man sich nicht nur auf pragmatische Argumente zurückziehen. Es ist ein grundlegender rechtlicher und ethischer Unterschied, ob man die Handlung an einem Menschen von ihrer/seiner ausdrücklichen Zustimmung abhängig macht oder ob man die zweifelhafte Freiheit gewährt zu widersprechen, sollte ihr/ihm die geplante Handlung missfallen. Dieser Unterschied liegt im verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger.


Ihr Markus Kurth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kurth,

ich danke Ihnen zunächst mal für Ihre Nein-Stimme zum Internetsperrengesetz. Ich glaube, dass viele andere Abgeordnete einfach nicht den Mut aufgebracht haben, gegen dieses gefährliche Gesetz zu stimmen.
Frau von der Leyen hat, um Ihren (oder doch aus dem Justizministerium?) Gesetzesvorschlag zu legitimieren, dem gesamten Parlament falsche bzw. widerlegbare Zahlen vorgelegt. Das diese Zahlen falsch sind, wurde von unabhängigen Juristen und anderen Experten mehrfach bestätigt.

Gleichzeitig wird eine Gängelung des Bürgers eingeführt, die mittelfristig zur Errichtung einer Zensurinfrastruktur dient. Verschiedene Interessenverbände haben ja bereits Vorschläge gemacht (Musikindustrie, Verlagshäuser, etc.).
Beim Bürger, vor allem der Online-Generation unter 30J., entsteht bzw. verfestigt sich der Eindruck, dass die Abgeordneten nicht zum Wohle der Demokratie und der Freiheit entscheiden.
Der Bundesrat ist, wie in vielen Medien berichtet, blind dem Bundestag gefolgt.

Meine Frage an Sie:
Was hat Sie dazu bewogen, gegen das Internetsperrengesetz zu stimmen?

Warum sind diese Risiken bei den anderen Abgeordneten, die dafür gestimmt haben, offensichtlich auf taube Ohren gestoßen?

Danke und mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Markus Kurth
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24.08.2009
Markus Kurth
Sehr geehrter Herr ,

dass Kindesmissbrauch und so genannte Kinderpornografie unter Strafe stehen, ist gut und richtig. Es ist auch gut und richtig, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Darstellung dieses Missbrauchs im Bild scharf verfolgt werden. Auch gern mit mehr Personal als bisher.

Allerdings verhindern die von Frau von der Leyen initiierten Netzsperren weder Kindesmissbrauch, noch seine Darstellung. Vielmehr etabliert die Bundesregierung eine Infrastruktur, die prinzipiell den Zugang zu allen möglichen Angeboten erschweren kann. Begehrlichkeiten etlicher selbsternannter Sitten- und Moralwächter aus der Politik und seitens verschiedener Wirtschaftszweige sind ja dahingehend schon geäußert worden.

Ich habe gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt, weil er ungeeignet ist, Kindesmissbrauch und dessen Darstellung zu verhindern und eine Kontrollinfrastruktur über das Internet etabliert. Mutmaßungen darüber, warum andere Abgeordnete sich der Stimme enthalten haben oder gar für den Entwurf gestimmt haben, sind Spekulation. Ich vermute allerdings, dass es zumindest zwei Motive sicher waren: 1. Unwissen über die Tragweite der zu fällenden Entscheidung und 2. Angst vor lautstarken Lobbys, die die Errichtung einer Kontrollinfrastruktur aus unterschiedlichen Gründen begrüßen.


Viele Grüße
Markus Kurth
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Frage zum Thema Soziales
09.08.2009
Von:

Guten Tag Herr Kurth,

ich habe eine Frage zur Kranken- und Pflegeversicherung:

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Sie gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Die KVB betreut zur Zeit 226.000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben annähernd 374.000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB.

Ich komme bin als ehemaliger Bundesbeamter (nicht Bundesbahn) seit 1965 freiwillig in der GKV versichert und bin Beihilfe berechtigt. Bei Wahl der Kostenerstattung leiste ich nicht unerhebliche Zuzahlungen, ähnlich wie die Bundesbahner bei der KVB. Der KVB-Leistungskatalog ist eher umfangreicher. Der vergleichbare Beitrag liegt bei ca. 200 € monatlich bei der KVB gegenüber ca. 500 € bei meiner GKV.

Wie ist der erhebliche Beitragsunterschied zu erklären? Ist es möglich, mich in der KVB versichern zu lassen? Und falls nein, besteht die Aussicht, dass sich die KVB künftig teilweise öffnet?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!

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Frage zum Thema Arbeit
22.09.2009
Von:

seit 26. märz 2009 ist das übereinkommen der vereinten nationen für menschen mit behinderung in deuschland verbindlich.

Laut artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit. wie sollen die behinderten an arbeit kommen?gibt es ein programm wie den menschen geholfen werden kann?
Antwort von Markus Kurth
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2009
Markus Kurth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen die UN-Behindertenrechtskonvention an. Diese haben wir Grüne ausdrücklich begrüßt und werden auch in der kommenden Wahlperiode darauf drängen, die Aufgaben, die sich aus der Konvention ergeben, in deutsches Recht zu übertragen. Aus Artikel 27 ergibt sich unserer Meinung nach einen klarer Auftrag für eine stärker personenbezogene Förderung behinderter Menschen. Will heißen: Die jeweiligen "Nachteile" behinderter Menschen sollen individuell ausgeglichen werden, um gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben zu können. Der Bereich "berufliche Teilhabe behinderter Menschen" ist ein sehr weit reichender. Bündnis90/Die Grünen haben in dieser Wahlperiode als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag ein umfangreiches Gesamtkonzept hierzu erarbeitet. Leider wurde dieser Antrag mit der Drucksachennummer 16/11207 - von den Verbänden behinderter Menschen als ausgesprochen konstruktiv und zielführend bewertet - von der Mehrheit des Deutschen Bundestages abgelehnt. Wir werden auch in der kommenden Wahlperiode für diese Ziele eintreten.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth
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