Markus Grübel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Markus Grübel
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Esslingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Ich nehme Ihre Meinung zur Kenntnis. Das Bemühen um Generationengerechtigkeit zum Beispiel Abbau der Verschuldung, Sichere Altersversorgung auf drei Säulen (Gesetzl. Rente, kapitalgedeckte private Altersversorgung und Betriebliche Altersversorgung) zieht sich aber deutlich durch die Arbeit der aktuellen Koalition. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grübel,

seit dem Amoklauf in Winnenden werden wieder Stimmen laut, die ein komplettes Verbot für sogenannte "Killerspiele" fordern. Neulich wurde z.B. in der Innenministerkonferenz der Länder eine Empfehlung an den Bundestag, für das Verbot ebendieser Spiele beschlossen.

Wie lautet ihre Stellung gegenüber dieser Forderungen und inwiefern sehen Sie dabei den Artikel 5 des Grundgesetzes in Gefahr.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Markus Grübel
1Empfehlung
26.06.2009
Markus Grübel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2009, in der Sie mir Ihre Bedenken zu dem Thema "Killerspiele" darlegen.

Nach den bestürzenden Ereignissen von Winnenden und Wendlingen im März 2009 hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Hierbei haben die Abgeordneten den nachvollziehbaren Forderungen der Angehörigen der Opfer Rechnung getragen, mit gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen und eine Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie verbesserte Kontrollmöglichkeiten beschlossen.

Im Zusammenhang mit Winnenden und Wendlingen sind auch Computerspiele in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten dieses für besorgniserregend, wenn auch nicht zwangsläufig für verbotswürdig. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich daher für eine Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele ausgesprochen. Dabei werden wir sorgfältig zwischen den Belangen des Jugendschutzes und dem Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte abwägen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin


Markus Grübel, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grübel,

aufgrund aktuellen Anlasses, auf den Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder zum Herstellungs- und Verbreitungsverbot sogenannter "Killerspiele", wende ich mich direkt an Sie.

Für mich als Bürger stellen sich mir in diesem Zusammenhang einige Fragen:

1. Studien belegen, dass sog. "Killerspiele" keinen Menschen zum Amokläufer werden lassen, sondern die Gründe weit tiefer gehen und psychologischer / gesellschaftlicher Natur sind. Gewiss mögen, derart geschädigte Menschen, solche Spiele auch zum "anheitzen" verwenden, doch sind die nicht die Ursache der eigentlichen Probleme. Ohne diese Spiele wäre das Angebot an "Gewaltkonsum" immer noch groß genug.

Wieso nutzt die Politik also die vielen Vorurteile und die Medienhetzerei gegen Bürger mit einem _normalen_ Hobby (nahezu jeder männliche Jugendliche spielt solche Spiele, auch wenn es in den Medien dargestellt wird als sei es eine Ausnahme) um sich offensichtlich vor der Öffentlichkeit zu profilieren, anstelle die _eigentlichen Probleme_ anzugehen?

2. Der Begriff "Killerspiele" stellt eine Diskriminierung für Millionen Spieler dar. Es handelt sich hier um normale Menschen die in ihrer Freizeit Action-Computerspiele spielen und die von den Medien zu potentiellen Mördern, Amokläufern und perversen Irren stigmatisiert werden. Es wird weder von Killerfilmen, noch von Killersport (z.B. Boxen, was wesentlich realer ist als ein fiktives Szenario) gesprochen, und genauso sollte es bei Computerspielen sein. Ich sehe hier eine grobe Verletzung des Artikel 1 im Grundesetz, wieso unternimmt die Politik hier nichts gegen diesen Medien-Raubbau an Millionen von Bürgern?

3. (Und das ist für mich die essentiellste Frage)
Wie kann die Politk es mit sich vereinen, Spielzeuge zu verbieten, aber die REALEN WAFFEN zu behalten? Das geht mir beim besten Willen nicht in den Kopf. Ich sehe keine Notwendigkeit für den Besitz echter Schusswaffen außerhalb der Polizei und Armee.

mfg
Antwort von Markus Grübel
2Empfehlungen
26.06.2009
Markus Grübel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Juni 2009, in der Sie mir Ihre Bedenken zu dem Thema "Verbot von Killerspielen" darlegen.

Nach den bestürzenden Ereignissen von Winnenden und Wendlingen im März 2009 hatten die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Hierbei war den nachvollziehbaren Forderungen der Angehörigen der Opfer Rechnung zu tragen.
Daraufhin haben wir das Waffengesetz für "scharfe Waffen" geändert. Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten haben wir mehr Sicherheit geschaffen. Das Ergebnis kann von allen Betroffenen mit getragen werden. Bereits vor diesen Änderungen besaß Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert.

Im Zusammenhang mit Winnenden und Wendlingen hat uns weiterhin die Frage nach "Spielen" wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha beschäftigt, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten dieses für besorgniserregend, wenn auch nicht für zwangsläufig verbotswürdig. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich daraufhin für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele ausgesprochen. In dieser Diskussion werden wir unter Anderem auch prüfen, in wieweit PC-Spiele dabei eine Rolle spielen. Solche PC-Spiele rücken immer wieder in das Visier von Untersuchungen, da bei einigen das Hauptziel in der Simulation des Tötens liegt.

Das Ziel einer solchen Diskussion ist jedoch keines Falls die Diskriminierung einzelner Bürger oder Bevölkerungsgruppen. Schließlich sollte uns allen bewusst sein, dass Vorkommnisse, wie die in Winnenden und Wendlingen, auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin


Markus Grübel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.06.2009
Von:
Eck

Guten Tag,

im Hartz4Sytem gilt nur die Arbeit als Arbeit, die bezahlt wird/bezahlt werden kann.

Ich konnte Dieter Althaus überzeugen, ein Grundeinkommensmodell durchrechnen zu lassen, das schikanefrei realisiert würde. Es ist finanzierbar. Es würden Milliarden eingespart, die für Bildung und Weiterbildung... einsetzbar sind. Die Thüringische Staatskanzlei plante für die Realisierung des Projektes 3-4 Jahre. Zeit verging.

Laut Spiegelumfrage waren 2007 63,63 der Befragten für ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Wie ist Ihre Position zu einem bedingungslosen Grundeinkommen?

Herzlich Eck
Antwort von Markus Grübel
2Empfehlungen
09.07.2009
Markus Grübel
Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Juni 2009, in dem Sie sich für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens aussprechen.

Unabhängig von Fragen der praktischen Umsetzbarkeit und der Finanzierbarkeit hielte ich die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für eine falsche gesellschaftliche Weichenstellung. Die individuelle Leistung ist für mich eine wesentliche Grundlage unseres Wohlstands. Daher dürfen Einrichtungen der Solidarität nicht den Leistungswillen des Einzelnen lähmen. Staatliche soziale Sicherungssysteme sollten nur dann eingreifen, wenn die individuelle Leistungsfähigkeit und andere Hilfsmechanismen nicht ausreichen, um sich einen angemessenen Lebensstandard aus eigener Kraft zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Markus Grübel MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grübel,

wäre es nicht sinnvoll das Projekt von abgeordnetenwatch.de, von seiten der Bundesregierung zu unterstützen, Grundsätzlich jede Abstimmung des Bundestages Namentlich zu machen und im Internet öffentlich zu stellen damit die Politik offener wird und die Bürger sehen was der von Ihnen gewählte eigentlich so macht und ober er wirklich die Meinung der Wählers vertritt?

MfG
Antwort von Markus Grübel
1Empfehlung
09.07.2009
Markus Grübel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Juli 2009, in dem Sie sich für die grundsätzliche Einführung namentlicher Abstimmungen im Deutschen Bundestag und die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse aussprechen.

Aus organisatorischen Gründen werden im Deutschen Bundestag die meisten Abstimmungen per Handzeichen entschieden. Bei der Schlussabstimmung wird mit Aufstehen und Sitzenbleiben abgestimmt. Ist sich der Sitzungsvorstand über eine Mehrheit uneins, wird der so genannte Hammelsprung angeordnet. Nur in politisch bedeutsamen Fällen finden namentliche Abstimmungen statt, wenn dies von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der anwesenden Abgeordneten verlangt wird. Aufgrund der Fülle der anstehenden Entscheidungen ist ein anderer Modus wenig praktikabel.

Die Ergebnisse namentlicher Abstimmungen sind nachzulesen unter:
www.bundestag.de .
Das Abstimmungsverhalten der CDU/CSU-Abgeordneten ist darüber hinaus auch auf unserer Homepage "cducsu.de" öffentlich einsehbar.
(So können Sie zum Beispiel mein Abstimmungsverhalten finden unter: www.cducsu.de )

Für weitergehende Vorschläge wenden Sie sich bitte an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, der das Parlament nach außen vertritt.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Markus Grübel MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
12.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grübel,

In § 12 Abs. 4 WehrpflG 2008 wurde eindeutig geregelt, dass ein duales Studium bis zu 8 Semestern von Beginn an zu einer Zurückstellung führt. Weshalb meint das KWEA dass ein duales Studium an der Berufsakademie Baden-Württemberg (seit 1.3.2009 Duale Hochschule Baden-Württemberg) mit 6 Semestern nunmehr als sog. privilegiertes duales Studium nicht von Beginn an zu einer Zurückstellung führt ? Zulassungsoraussetzung ist nach wie vor der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem von der Dualen Hochschule zugelassenen Unternehmen oder einer sozialen Einrichtung.
Der eindeutige Gesetzeswortlaut spricht von "dualem Studium" !!
Soll hiermit die erst seit ca. 1 Jahr gültige gesetzliche Regelung ausgehebelt werden ??
Ein duales Studium kann doch nicht davon abhängig gemacht werden, dass einer Berufsakademie der Hochschulstatus verliehen wird und damit die Theoriephasen wie ein Hochschul- studium anzusehen sind.
Das KWEA beruft sich hierbei auf eindeutige Regelungen und Anweisungen aus dem Verteidigungsministerium.
Zurückstellungen für ein so genanntes "Duales Studium" waren im Gesetzgebungsverfahren sehr umstritten. Die jetzt Gesetz gewordene Regelung ist ein Kompromiss aus den sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen der Bundesländer auf der einen Seite und des Bundesministers der Verteidigung auf der anderen Seite. Der Kompromiss wurde im März 2008 im Verteidigungsausschuss gefunden.
Müssen jetz hierüber auch erst wieder Verwaltungsgerichte entscheiden, und beginnt damit die Diskussion um duale Studiengänge von neuem ??
Könnten Sie mir diese Ungereimtheiten erläutern ??
Herzlichen Dank für Ihre Meinung

A.
Antwort von Markus Grübel
bisher keineEmpfehlungen
11.09.2009
Markus Grübel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 12. Juli 2009. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst heute antworte. Aufgrund der Komplexität Ihrer Frage musste ich erst einige Informationen einholen.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz vom September 2008 hat der Gesetzgeber neueren Entwicklungen im Bildungswesen Rechnung getragen. Seitdem ist ein sogenanntes duales Studium, das durch Kombination zu zwei Abschlüssen, nämlich im Hochschulstudium und in der Berufsausbildung führt, unter gewissen Voraussetzungen gegenüber dem klassischen Hochschulstudium privilegiert. Sinn des Privilegs ist es, den Studenten nicht aus einer studienbegleitenden Ausbildung, mit der er einen Berufsabschluss anstrebt, herauszuholen. Nicht privilegiert sind hingegen Studiengänge, die mit Ausbildungsabschnitten kombiniert werden, die ohne Berufsabschluss mit Prüfung vor einer Kammer enden. Dies ist bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg der Fall. Zwar werden auch dort wissenschaftliche und praktische Ausbildungen nebeneinander betrieben, es wird jedoch weder ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen noch wird ein eigenständiger Berufsabschluss neben dem Bachelor-Abschluss erworben. Deshalb müssen Ausbildungen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zurückstellungsrechtlich wie herkömmliche Studiengänge behandelt werden. Für diese entsteht ein Zurückstellungsanspruch erst nach Erreichen des dritten Semesters.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Grübel MdB
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