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Antwort von Markus Grübel
CDU
• 19.08.2013

(...) Ich persönlich gehe auch sehr gerne im Wald spazieren und finde dort meine Erholung. So schreibt auch das Wald-/Forstrecht – Waldgesetz für Baden Württemberg nach § 37 Betreten des Waldes: „Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten.“ So schreibt das Gesetz auch fortfolgend: „Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.“ Hier sehe ich die Nutzung des Waldes durch Mountainbiker und Wanderer gleichgestellt – Wer den Wald betritt hat sich, wie im Gesetz formuliert, an Gewisse Regeln zu halten und diese zu beachten. (...)

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