Markus Grübel (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Markus Grübel
Geburtstag
15.10.1959
Berufliche Qualifikation
Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Esslingen am Neckar
Wahlkreis
Esslingen
Ergebnis
43,5%
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Die demografische Entwicklung ist bekannt. In Zukunft müssen wir mit mehr Pflegebedürftigen und damit auch mit einer steigenden Zahl von Demenzkranken rechnen. Beim Bund sind sowohl das BMG, das BMBF als auch das BMFSFJ mit Förderprojekten in diesem Bereich tätig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Markus Grübel
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Grübel,

ich beziehe mich auf Ausschussdrucksache 17(4)636 – Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Ist es richtig:

1. Dass mit § 32 Abs. 1 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen?

Nach Rechtsprechung ist z. Zt. nur die Frage nach Vorstrafen zulässig.

2. Dass mit § 32 Abs. 6 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben; zugleich die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht entfallen soll?

Warum sollen Arbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitgebern damit schlechter gestellt werden als andere Betroffene?

3. Dass durch § 32 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich die Frage nach einer Behinderung zulässig sein und nur die Frage nach einer Schwerbehinderung durch § 32 Abs. 3 ausgeschlossen sein soll?

Im Ergebnis würde eine Diskriminierung behinderter Menschen möglich werden; zudem fehlt es beim Begriff "Behinderung" im Unterschied zu der nach SGB IX festgestellten "Schwerbehinderung" an präzisen Maßstäben.

4. Dass durch § 32c Abs. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen?

Was wäre dies anders als Vorratsdatenspeicherung auf betrieblicher Ebene?

5. Dass durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist?

Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig zu machen?

6. Dass durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine Lizenz zur Kontrolle erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?

Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z.B. bei der Bahn).
Antwort von Markus Grübel
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2013
Markus Grübel
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben mir über dieses Portal mehrere Fragen zum Thema Beschäftigtendatenschutz übermittelt.
Es ist richtig, dass meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss des Deutschen Bundestags das Thema Beschäftigtendatenschutz intensiv und kontrovers diskutiert haben. Sie berufen sich mit Ihren Fragen auf den Änderungsantrag meiner Fraktion vom 10. Januar 2013.
Allerdings scheint Ihnen das Dokument nicht im Gesamten vorzuliegen. Aber auch der komplette Änderungsantrag vom Januar 2013 spiegelt nur einen Zwischenstand wider. Denn auch zu der jüngsten Fassung des Gesetzentwurfs hat die Koalition sowohl aus der Wirtschaft als auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlreiche diskussionswürdige Einwendungen erhalten. Daher sehen wir nochmals erheblichen Beratungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Grübel MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Kinder und Jugend
24.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Grübel,

ich hatte im letzten Jahr das Vergnügen, auf dem ersten Männerkongress in Berlin zu sein. Laut der Anwesenheitsliste waren Sie wohl ebenfalls dort. Dazu gab es in einigen Medien entsprechende Berichte. Interessant erscheint mir insbesondere dieser ARD-Bericht:

www.tagesschau.de

Die hier erfolgten Falschaussagen in einem öffentlich-rechtlichen Sender halte ich für sehr bedenklich und möchte sie korrigieren:
1. Es waren reichlich Damen im Saal, wie auch der Anwesenheitsliste zu entnehmen ist.
2. Der Beifall für den Österreicher ist mehr als dürftig und wird auch sofort weggeblendet, das war es nämlich auch schon. Der Beifall für Frau Dr. Schröders Ausführungen war erheblich größer, wird im Bericht aber schlichtweg ignoriert.
3. Frau Dr. Sylka Scholz erzählt hier, dass die Jungs etwas von Ungerechtigkeiten zu Ungunsten der Mädchen erzählt haben. Wie es der Zufall will, war ich in ihrem Workshop. Dort hieß es dann in diesem Zusammenhang, die Jungs hätten gesagt, dass Jungs mehr dürfen! Ich habe diese Aussage selbstverständlich hinterfragt. Ich hatte meine eigene Jugend vor Augen und dachte eigentlich an so etwas, dass Mädchen nicht so oft spät ausgehen dürfen oder alleine verreisen dürfen. Nein, die Aussage der Jungs bezog sich laut Dr. Scholz darauf, dass die Mädchen nicht so herumlaufen dürfen wie die Jungs. Sie müssen mehr auf ihr Aussehen achten und (O-Ton Dr. Scholz: "Sie müssen sich schminken"). Dies war definitiv die einzige Aussage, die Frau Dr. Scholz in diesem Zusammenhang konkretisieren konnte!

Für mich stellt sich hier folgende Frage an Sie.

Sind Sie der Meinung, dass ausgerechnet Personen wie Frau Dr. Scholz, die ganz offensichtlich unbedingt an der feministischen These der einseitigen und ausschließlichen Benachteiligung des weiblichen Geschlechtes festhalten, die richtige Besetzung für den Jungenbeirat darstellen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Markus Grübel
1Empfehlung
15.04.2013
Markus Grübel
Sehr geehrter Herr ,

in den Beirat Jungenpolitik wurden sechs ausgewiesene, unabhängige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis der Jungenarbeit sowie sechs Jungen als Experten in eigener Sache berufen.

Aus der Wissenschaft waren vertreten:
Prof. Dr. Michael Meuser – TU Dortmund, Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie
Dr. Marc Calmbach Direktor – Sozialforschung am Sinus-Institut Heidelberg / Berlin
Prof. Dr. Ahmed Toprak – FH Dortmund, Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften
PD Dr Sylka Scholz – TU Dresden, Institut für Soziologie
Alle haben intensiv zu Fragen der Geschlechterverhältnisse und zu Männern gearbeitet.

Aus der Praxis waren vertreten:
Marc Melcher – Projektkoordinator Transferagentur "Sozialer Freiwilligendienst für Jungen" beim Paritätischen Bildungswerk (Bundesverband)
Dr. Winfried Kösters – Freier Journalist, engagiert in der Jungenarbeit

Die Arbeit des Beirats Jungenpolitik wurde inzwischen abgeschlossen. Die Jugendlichen haben den Beiratsmitgliedern ihre eigene Realität näher gebracht und im Beratungsprozess die Bedürfnisse und Fragen männlicher Jugendlicher formuliert.
Der Bericht des Beirats wird im Sommer dieses Jahres vorgelegt werden.

Die Dokumentation der von Deutschland in Kooperation mit Österreich ausgerichteten und mit etwa 300 Teilnehmern und Teilnehmerinnen sehr erfolgreichen internationalen Konferenz "Männerpolitik – Männerpolitische Beiträge zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft" vom Oktober 2012 wird im Frühsommer veröffentlicht werden. Dass die Grundsatzrede von Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder dabei mit großen Beifall bedacht wurde, freut mich.

Die Veröffentlichungen werden die Beiratsarbeit und seine Ergebnisse bzw. den Verlauf der Konferenz umfangreich, detailliert und differenziert darstellen.

Mit freundlichen Grüßen


Markus Grübel MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Markus Grübel
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.