Marko Mühlstein (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marko Mühlstein
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Industrieelektroniker, staatlich geprüfter Umweltschutztechniker (FS)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des deutschen Bundestages
Wahlkreis
Altmark
Landeslistenplatz
5, Sachsen-Anhalt
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(...) Zudem plädiere ich dafür, die Kraftwerke dort zu bauen, wo die größten Strom- und eben auch potenziellen Wärmeabnehmer ihren Sitz haben: in den großen Industriegebieten Deutschlands. Der Bau eines Steinkohlekraftwerks inmitten eines Biosphärenreservates ist meiner Meinung in keinster Weise nachhaltig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mühlstein,
in der Volksstimme v.20.12.2008 erschien eine Notitz auf der Seite Politik "Nachtspeicheröfen bis 2019" gestattet.
Demnach hat der Bundestag mit den Stimmen der SPD und der CDU einen solchen Beschluss gefasst. Das sorgt für erhebliche Unruhe in der Bevölkerung, weil nicht klar ist, ob sich diese Festlegung auch auf bestehende Nachspeicheranlagen bezieht oder nur auf neue Anlagen. Da Sie Mitglied des Umweltausschusses sind dürften Sie diesen Beschluß mit vorbereitet haben und bestens informiert sein. Bitte klären Sie mich über den Sachverhalt auf.
Ich halte eine solche Festlegung nur in soweit für sinnvoll, wenn es Nachtspeicheranlagen betrifft, die dann das Nachtleistungstal
in der Kraftwerke übersteigt, so dass also zusätzlich Kraftwersleistung erforderlich wird, nur um die Nachtspeicheröfen zu versorgen.
Solange Nachtspeicheranlagen dazu beitragen, dass nachts nicht die Grundlastkraftwerke wegen Schwachlast abgefahren werden müssen ist ihr Einsatz sinnvoll und Umwelt schonend.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Marko Mühlstein
4Empfehlungen
20.01.2009
Marko Mühlstein
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zulässigkeit von Nachtstromspeicherheizungen. Gern gehe ich an dieser Stelle auf Ihre Fragen ein.
Am Freitag, 19.12.2008, hat der Deutsche Bundestag verschiedene Änderungen am von Ihnen angesprochenen "Energieeinsparungsgesetz" verabschiedet. Hierzu zählen auch Präzisierungen an Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, hauptsächlich der so genannten Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese wird federführend vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erarbeitet und vom Bundeskabinett ohne direkte Beteiligung des Bundestages beschlossen. Diese Energieeinsparverordnung regelt auch die weitere Zulässigkeit von Nachtspeicherheizungen. Die endgültige Novelle dieser Verordnung wurde vom Kabinett noch nicht beschlossen. Dennoch ist absehbar, dass es vermutlich ab 2019 zu einem Verbot sämtlicher Nachtstromspeicherheizungen kommen wird. Allerdings kann ein Austausch insbesondere im privaten Bereich nur angeordnet werden, wenn er wirtschaftlich tragbar ist und keine Härten produziert. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Rentnerehepaar im eigenen Haus von dieser Regelung ausgenommen wird. Ursprünglich war angeregt worden, die Nachtstromspeicherheizungen (auch bestehende Anlagen) zu einem früherem Zeitpunkt zu verbieten, was jedoch für viele Menschen zu kaum tragbaren Belastungen geführt hätte. Darüber hinaus ist ein schnelles Verbot dieser Heizungen, wie von Ihnen richtig beschrieben, nicht immer ökologisch und technisch sinnvoll.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen und stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Marko Mühlstein, MdB
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Frage zum Thema Soziales
23.01.2009
Von:
Neu

Werter Herr Mühlstein

Das Kindergeld wurde um lächerliche 10 Euro erhöht.Aber die Harz 4 Empfänger wird diese Summe gleich wieder abgezogen.Warum ist das so? Geld ist genug da es wird in der ganzen Welt verteilt.

Mit freundl. Grüssen
Antwort von Marko Mühlstein
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13.02.2009
Marko Mühlstein
Sehr geehrter Herr Neu,

die Kritik daran, dass die im Familienleistungsgesetz beschlossene Kindergelderhöhung nicht bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsicherung ankomme, weil sie auf diese Leistungen angerechnet werde, ist inhaltlich verständlich.

Dort aber, wo zutreffend der Bedarf am dringendsten ist,und die Leistungen zielgenau verbessert werden müssen, haben wir gehandelt:

• wir haben ein Schulbedarfspaket in Höhe von 100 € für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 10, die in Bedarfsgemeinschaften leben, eingeführt. Eine Erstreckung des Schulbedarfspakets auf die gesamte Schulzeit war leider mit der Union nicht möglich.

• Für Kinder im Alter von 6 – 13 Jahren wird der Kinderregelsatz in der Grundsicherung erhöht. Er beträgt dann zum 1. Juli 2009 70% statt bisher 60% des Eckregelsatzes. Von dieser Erhöhung um 35 € monatlich profitieren rund 820.000 Kinder.

• Über die Familienkassen wird an alle Kindergeldbezieher ein Kinderbonus von einmalig 100 € je Kind ausgezahlt, der bei den Grundsicherungsleistungen anrechnungsfrei bleibt.

Um eine bedarfsgerechtere Gestaltung der Leistungen der Grundsicherung für Kinder zu erreichen, ist die Ermittlung des Kinderregelsatzes stärker am spezifischen Bedarf von Kindern auszurichten. Dies wird bei der Auswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008, die den Regelsätzen in der Grundsicherung zugrundeliegt und etwa 2010/2011 abgeschlossen sein wird, berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Marko Mühlstein, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.02.2009
Von:

Hallo Herr Mühlstein
Die beabsichtigte Kfz-Besteuerung ist lobenwert.
Was weniger schön ist, dass Bürger diesen Staates, welche schon frühzeitig den Fahrzeugkauf nach dem Umweltaspekt getätigt haben, hiermit ungleich behandelt werden.
Hier die Frage:
Werden Sie mich hierbei unterstützen?

Ansonsten werde ich einen offiziellen Antrag stellen, dass ab dem Stichtag meine beiden Kfz nach der neuen Kfz-Besteuerung besteuert werden. Bei der zu erwartenden Ablehnung ist dann der Rechtsbehelf für die Einleitung rechtlicher Schritte mit dabei.
Dann Einlegen von Rechtsmitteln, um die zu erwartende, offensichtliche Ungleichbehandlung - evtl. letztlich wieder durch das BVG - zu beseitigen. Auch die 20-km-Begrenzung bei der Pendlerpauschale wurde aus dem gleichen Grund durch das BVG gekippt.

Mit freundlichen Grüßen eines umweltbewussten Bürgers,

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Frage zum Thema Umwelt
16.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mühlstein, mit Interesse verfolge ich Ihren Energiedialog und begrüße Ihre Haltung zu den Erneuerbaren Energien. In unserer unmittelbaren , von Landwirtschaft und Tourismus geprägten, Umgebung soll nun ein Steinkohlekraftwerk gebaut werden. Der Betrieb ist mit einer hohen Schadstoffemission verbunden´. Eine Kraft-Wärme-Kopplung ist nicht vorgesehen, Arbeitsplätze werden kaum geschaffen und die Risiken für Umwelt und Gesundheit sind enorm.
Meine Frage an Sie: Sprechen Sie sich für oder gegen den Bau des Steinkohlekraftwerks in Arneburg aus?

Mit freundlichen Grüßen
K.
Antwort von Marko Mühlstein
1Empfehlung
04.08.2009
Marko Mühlstein
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich meiner Haltung zum eventuellen Bau eines Steinkohlekraftwerkes in Arneburg.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Entscheidung für den Standort Arneburg noch nicht endgültig getroffen wurde. In diesem Zusammenhang finde ich auch die Informationspolitik seitens RWE unzureichend. Deshalb habe ich für Ende August einen Termin mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kraftwerkssparte von RWE, der RWE Power AG, Herrn Dr. Lambertz, vereinbart, um weitere Details zu erfahren.

Wie Sie wissen, setze ich mich mit aller Kraft seit vielen Jahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Hierzu gehört, dass der Vorrang bei der Einspeisung und Nutzung der erneuerbaren Energien unbedingt erhalten bleibt. Darüber hinaus sollten nur neue Kohlekraftwerke ans Netz gehen, die mit Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, also die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme genutzt wird.
Zudem plädiere ich dafür, die Kraftwerke dort zu bauen, wo die größten Strom- und eben auch potenziellen Wärmeabnehmer ihren Sitz haben: in den großen Industriegebieten Deutschlands. Der Bau eines Steinkohlekraftwerks inmitten eines Biosphärenreservates ist meiner Meinung in keinster Weise nachhaltig.

Abschließend möchte ich noch auf eines der zentralen Argumente der Befürworter von Kraftwerksneubauten eingehen -- die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Richtig ist, dass solch ein Projekt für eine begrenzte Zeit für eine höhere Nachfrage auch bei regionalen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben sorgt. Ist das Kraftwerk aber gebaut, hält sich der Arbeitsplatzeffekt in engen Grenzen. Denn zum Betreiben eines modernen Kraftwerks sind heute nur noch wenige und hoch qualifizierte Mitarbeiter nötig. Insofern wird nur ein sehr kleiner Anteil der Bevölkerung von einem Kraftwerksneubau profitieren; ob beispielsweise Langzeitarbeitslose hierdurch wieder eine Perspektive erhalten, ist aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich.

Dagegen haben sich die erneuerbaren Energien als wahrer Jobmotor erwiesen. Bundesweit arbeiten mittlerweile rund 300.000 Menschen in dieser Branche, in Sachsen-Anhalt sind es rund 20.000. In der gesamten Umweltbranche finden bundesweit derzeit knapp 2 Millionen Menschen Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Marko Mühlstein, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
25.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mühlstein,

unter Beifang versteht man Fische und andere Meeresorganismen, die unabsichtlich gefangen werden. Je unselektiver die verwendete Fischereiausrüstung ist, umso größer ist der Anteil des störenden Beifangs. Meeresschildkröten, Seesterne, Schwämme und Rochen werden aus den Netzen aussortiert und wieder über Bord geworfen. Auch solche Fische, die das falsche Geschlecht, die falsche Größe oder Qualität haben, werden als Beifang weggeworfen. Nach Angaben der Umweltschutzorganisation Deepwave werfen Fischer weltweit für vier Kilogramm gefangenen Fisch ein Kilogramm so genannten Beifang ungenutzt zurück ins Meer www.deepwave.org Und bei manchen Fischfanggeräten, wie z. B. den Garnelenschleppnetzen, ist das Verhältnis sogar noch schlechter. Ob Meeresschildkröten oder Haifische: die kommerzielle Fischerei tötet Millionen Tiere jedes Jahr durch zu hohen Beifang.
Was wollen und können Sie als Umweltpolitiker tun, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten?

Mit freundlichen Grüßen,


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