Marina Schuster (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Marina Schuster
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kauffrau
Ausgeübte Tätigkeit
Doktorandin
Wohnort
-
Wahlkreis
Roth
Ergebnis
4,4%
Landeslistenplatz
8, Bayern
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Frage zum Thema Arbeit
08.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

in letzter Zeit geistern etliche Spekulationen über mögliche Koalitionen umher. Dabei wird immer wieder die Möglichkeit einer sog. "Ampelkonstellation" ins Spiel gebracht.

Wie stehen Sie (unabhängig von der Meinung der Parteiführung) dieser Variante gegenüber wenn sie die einzige Möglichkeit für die FDP darstellen würde an der Regierung beteiligt zu sein?

Wie versuchen sie im Wahlkampf das Image der FDP als "Spaßpartei", das ja weitestgehend auf das Verhalten des Vorsitzenden zurückzuführen ist, loszuwerden?


Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Marina Schuster
bisher keineEmpfehlungen
10.08.2005
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich gerne antworte.

Ganz persönlich: von einer Ampelkoalition halte ich nicht viel. Wir brauchen einen wirklichen Politik- und Regierungswechsel. Es ist klar, daß Koalitionen immer Zweckbündnisse sind, und als solche soll man sie auch betrachten. Eine Koalition, in der die FDP nur als eine Art Mehrheitsbeschaffer mißbraucht wird, halte ich für falsch.
Entscheidend ist jedoch, wie stark (d.h. mit wieviel Prozent Wahlergebnis) die FDP in Koalitionsverhandlungen eintritt - und das ist grundsätzlich unabhängig davon, wer der Koalitionspartner sein kann/wird. Mit mehr politischem Gewicht kann die FDP auch mehr politische Inhalte des Programms umsetzen. Gerade beim Themengebiet innere Sicherheit grenzen wir uns stark von Schily und Beckstein ab. Wer möchte, daß die Freiheitsrechte nicht weiter beschnitten werden und das Bankgeheimnis wieder eingeführt wird, der muß FDP wählen.

In meinem Wahlkampf muß ich persönlich überhaupt nicht gegen das Image der "Spaßpartei" kämpfen. Mein Wahlkampf vor Ort ist nicht anders als meine Landtags(!)wahlkämpfe vorher: Infostände, Veranstaltungen, Plakate, Pressegespräche usw. Wir haben - wie damals auch - ein überzeugendes, sehr gutes und fundiertes Programm und Spaß macht mir der Wahlkampf persönlich immer - sonst würde ich ja gar nicht kandidieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Greding
Marina Schuster
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Frage zum Thema Sport
09.08.2005
Von:

Sehr geehrter Frau Schuster,

wie Sie sicherlich wissen, muss nach § 7 des zu Anfang des Jahres neu geschaffenen "Luftsicherheitsgesetzes" jeder Luftfahrer auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft werden, auch um seine bestehende Lizenz zu erhalten.

Das heißt im Einzelnen, dass man eine existierende, gültige Lizenz verliert, wenn man nicht "freiwillig" jedes Jahr einen kostenpflichtigen Antrag stellt, sich überprüfen zu lassen. Dazu muss man "freiwillig" den Datenschutz aufheben, damit sämtliche Behörden bis hin zu Geheimdiensten ihre Daten über den Sportpiloten austauschen dürfen und dann entschieden wird, ob keine Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Es gibt aber keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien, d.h. es wird willkürlich entschieden.

Dazu kommt, dass die entsprechenden Verordnungen, denen der Bundesrat zustimmen muss, nicht vorhanden sind, dennoch das Verfahren unter Hintergehen des Bundesrates durchgeführt wird (laut Anweisung Bundesinnenministerium).

Hier werden Grundrechte ausgehebelt, die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Rechtssicherheit ist nicht gegeben.
Davon sind mehrere zehntausend Piloten und Bürger betroffen.

Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.

Bitte teilen Sie mir mit, was Sie sofort und nach der Wahl dagegen unternehmen werden/wollen.



mit freundlichen Grüßen




Hier sind dazu noch die §§:

Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.

Laut LuftSiG §17 (1) "regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung". Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.

Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz "Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war".

Nach § 7 (6) LuftSiG erfolgt ein weitgehender Datenaustausch verschiedenster Behörden. Dazu wird das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige freiwillige Einverständnis erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten, dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.

Die Lizenz führende Behörde droht damit, dass bei Nichtstellen des Antrages auf Zuverlässigkeitsüberprüfung die Lizenz eingezogen wird, da man durch Nichtstellen des Antrags automatisch als unzuverlässig gilt.
Antwort von Marina Schuster
bisher keineEmpfehlungen
14.08.2005
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Kandidatenwatch. Bitte entschuldigen Sie, daß ich erst jetzt zur Antwort komme.

Wie Sie vielleicht wissen, lehnt die FDP das Luftsicherheitsgesetz ab.

Zu den konkreten Maßnahmen: Der liberale frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch hat bereits als Anwalt von etwaig betroffenen Piloten eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Ich bin zuversichtlich, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSicherheitsG ist unverhältnismäßig, da damit alle Piloten als potentiell terrorverdächtig hingestellt werden. Sie ist unabhängig von der Problematik des ganzen Gesetzes ein echter Skandal und nur ein weiterer Beweis dafür, wie die rot-grüne Regierung mit den Bürgerrechten umgeht.

Bei der faktischen Aufhebung des Bankgeheimnis ist es ja ähnlich: ohne Richterbeschluß und ohne Tatverdacht können von jedem einzelnen Bürger die Kontendaten abgefragt werden. Der Staat unterstellt in diesem Gesetz mit dem beschönigenden Namen "zur Erhöhung der Steuerehrlichkeit", daß jeder Bürger von Haus aus Steuerhinterzieher ist. Eine Regierung, die die Unschuldsvermutung zugunsten einer Schuldsvermutung einlöst, ist m.E. nicht mehr tragbar.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster
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Frage zum Thema Bürgerrechte
14.08.2005
Von:

Sehr geehrte Kandidatin,

ich möchte Sie mit einem auf dem ersten Blick regionalem, auf dem zweiten Blick aber nationalem Problem vertraut machen und Ihnen dazu einige Fragen stellen. Möglicherweise ist Ihnen das Problem bekannt.

Es geht um das so genannte "Bombodrom". Auf einem ehemals sowjetischen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide (100 km nördlich von Berlin) möchte das Verteidigungsministerium seit dem Jahre 1992 den größten Luft- Boden- Schießplatz (144 qkm) Europas einrichten. Geplant von der Bundeswehr sind bis zu 1700 Übungseinsätze jährlich, hinzukommen möglicherweise Übungseinsätze der Nato-Partner. Diese Einsätze bedeuten mehrmaliges Überfliegen (Tiefflüge unter 300 m, im Zielgebiet bis 30 m) des Müritz-Nationalparkes und anderer Naturschutzgebiete. Die Menschen in der Region kämpfen seit Beginn der Pläne dagegen und fürchten um ca. 2000!! Arbeitsplätze in der Tourismusbranche (Aussage der IHK zu Neubrandenburg). Viele Investoren stehen vor der Tür und möchten in den Tourismus investieren, warten aber eine endgültige Entscheidung der Gerichte und/oder Politik ab. In der Länderübergreifenden Region ist der Tourismus die einzige Branche mit positiven Erfolgsaussichten für die Entwicklung der Region und dem Arbeitsmarkt. Der Senat von Berlin sowie die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich für eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ausgesprochen. Der militärische Nutzen des Boden-Luft-Schießplatzes wird mittlerweile selbst von Militärfachleuten in Frage gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.freier-himmel.de oder www.freie-heide.de .

Nun meine Fragen:

1.) Wie würden Sie bei einer Endscheidung im Bundestag entscheiden, für die zivile oder militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide?
2.) Würden Sie sich der Meinung Ihrer Fraktion anschließen oder einzig Ihrem Gewissen bei dieser Entscheidung folgen?
3.) Wenn Sie sich für die militärische Nutzung entscheiden würden, könnten Sie bei dem Gedanken, mehr als 2000 Arbeitsplätze vernichtet zu haben, ruhig schlafen?
4.) Können Sie angesichts der hohen Kosten die Verantwortung für den noch jahrelangen Gerichtstreit übernehmen?
5.) Wenn Sie sich für die zivile Nutzung aussprechen, wie wollen Sie den 13 Jahre langen Protest der Bürger in der Region unterstützen?
6.) Nehmen Sie den größten Bürgerprotest in der Bundesrepublik Deutschland ernst?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Marina Schuster
3Empfehlungen
19.08.2005
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

die FDP-Bundestagsfraktion hat im Deutschen Bundestag einen Kompromiss-Vorschlag eingereicht, in dem zwar die militärische Nutzung, aber auf einem niedrigerem Niveau beantragt wurde. Nach meinem Kenntnisstand haben alle ostdeutschen FDP-Abgeordneten gegen diesen Antrag gestimmt. Von der FDP-Fraktion als Ganzes wird die militärische Inbetriebnahme des "Bombodroms" jedoch befürwortet, auch hierfür mag es Gründe geben.

Bevor ich persönlich eine Entscheidung treffe, müsste ich mir ausführlich alle Argumente und Unterlagen ansehen; ich würde mir auch gerne das betreffende Gebiet vor Ort ansehen und mit den Menschen vor Ort, mit den Betroffenen, reden. Eine Entscheidung von meinem heimischen Schreibtisch im Herzen Bayerns im Rahmen des Wahlkampfs halte ich für eine weniger gute Idee. Ich selbst stamme aus der Gastronomie (Hotel Schuster in Greding), und bin deswegen dem Tourismus per se sehr positiv eingestellt, auch kann ich mir die landschaftliche Schönheit sehr gut vorstellen. Dennoch: es gilt immer, beide Seiten zu hören, um sich eine eigene, fundierte Meinung bilden zu können.

Grundsätzlich sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet und das ist meiner Ansicht nach elementar für ein funktionierende Demokratie. Davon würde ich mich bei allen meinen Beschlüssen leiten lassen, denn schließlich muß man alle Beschlüsse zu aller erst selbst verantworten können. Denn wenn man bei einem Beschluss nicht selbst dahinter steht, kann man einen Beschluss kaum überzeugend vertreten.

Mit freundlichen Grüßen aus Greding

Marina Schuster,
Greding
WK 247
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Frage zum Thema Steuern
12.09.2005
Von:

Geehrte Kandidatin,

nachdem ihre Partei vollmundig verspricht, dass es dem einfachen Arbeitnehmer nach dem evtl. Wechsel finanziell nicht schlechter geht, folgende Frage:
Sollte ich nach einem Kassensturz im folgenden Jahr ein Saldo feststellen, verursacht durch Steuer-und Abgabenerhöhung seitens einer neuen Regierung, wo kann ich den Fehlbetrag einfordern?

Mit freundlichen Grüßen
G. kunz
Antwort von Marina Schuster
1Empfehlung
13.09.2005
Marina Schuster
Sehr geehrte(r) Frau oder Herr (aus der Abkürzung G. geht leider nicht hervor, wie ich Sie korrekt anrede),

die FDP wirbt für ihr eigenes Programm, sie kann zum derzeitigen Stand nur für sich und nicht für eine mögliche Regierung sprechen. Wir fordern und wünschen uns in der Tat ein einfaches und faires Steuersystem mit den Sätzen 15-25-35. Das ist unsere volle Überzeugung und unser Ziel und dafür treten wir ein. Wenn Sie das auch wünschen, wählen Sie FDP. Je mehr die FDP an Unterstützung bekommt, desto besser kann sie diese Forderung später tatsächlich umsetzen.
Es ist kein Geheimnis, daß die FDP der kleinere Koalitionspartner sein wird. Politik heißt auch (leider) immer Konsens, das ist die Realität und die Wahrheit, wenn eine Partei nicht alleine regieren kann. Bei 51% FDP können wir unser Programm in Reinform umsetzen.
Ich kann nicht das Ergebnis möglicher Koalitionsverhandlungen vorwegnehmen, aber ich kann Ihnen versprechen, daß wir vehement für ein einfacheres und gerechteres Steuersystem kämpfen. Und wenn die FDP in BAYERN über 8% kommt und ich von einer ehrenamtlichen Politikern zu einer Berufspolitikern werden sollte, dann kann ich Ihnen sogar ganz persönlich versprechen, daß ich dafür kämpfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Marina Schuster
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Frage zum Thema Rente
15.09.2005
Von:

Geehrte Kandidatin, geehrter Kandidat,

ist es gerecht, das die Pensionen der Beamten im Vergleich zu den Renten der Arbeiter und Angestellten um einiges höher sind? Steht die Altersversorgung der Politiker noch in irgendeinem Verhältnis zu der Altersversorgung der Normalverdiener? Wie soll das System der Altersversorgung von Politikern und Beamten reformiert, bzw. ohne Reform, in Zukunft finanziert werden?

Danke
G.
Antwort von Marina Schuster
3Empfehlungen
16.09.2005
Marina Schuster
Sehr geehrte(r) Herr oder Frau ,

die FDP fordert eine Reform der Abgeordnetenbelsodung, vor allem auch bei deren Altersversorgung. Es darf keine Selbstbedienungsmentalität geben. Wir sind der Meinung, daß Abgeordenten selbst und eigenverantwortlich in ein privatwirtschaftliches Versicherungssystem einzahlen sollen. Ich darf an dieser Stelle auf unser Kurz-Wahlprogramm, S. 39 verweisen. Oder ausführlicher: das Wechsel-Lexikon, Kapitel 2, hier vor allem die S. 98. Zur Reform der Rentenversicherung hat die FDP einen umfangreichen Antrag beschlossen, der sehr gut ausgeführt ist. Diesen finden sie unter 7.5 (ab S. 285) im Wechsellexikon. Eine Einbeziehung von Beamten und Selbständigen in das marode System der GRV lehnt die FDP ab - das sieht die FDP übrigens genauso wie auch die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission. Wir möchten vor allem, daß die Menschen verstärkt privat vorsorgen, d.h. in ein kapitalgedecktes Verfahren einzahlen.

Beide Programme finden Sie im Internet unter www.fdp.de, es ist aber auch von meiner Homepage aus verlinkt.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster
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Ihre Frage an Marina Schuster
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