Marina Schuster (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Marina Schuster
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kauffrau
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Doktorandin
Wahlkreis
Roth
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Bayern
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Afghanistan verfügt über keine eigenen Ölvorkommen. Das ist eine Tatsache. (...) Nach meinem Kenntnisstand gab es Pläne für eine Pipeline durch Afghanistan, die allerdings nie umgesetzt wurden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
23.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

ich möchte Ihnen gerne eine Frage zum Abstimmungsverhalten der CSU bzgl. des Anlagenbegriff des §19 des EEG 2009 stellen:
Der Bundesrat will vermeiden, dass Altanlagen zur Stromerzeugung eine niedrigere "gesetzlich garantierte Stromvergütung" in Kauf nehmen müssen. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates (16/11833) sieht daher eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. In der Neufassung des EEG, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, sei der Anlagenbegriff neu definiert worden, heißt es zur Begründung. Demnach würden auch bereits bestehende Anlagen, die in enger zeitlicher und lokaler Nähe in Betrieb genommen wurden, hinsichtlich der Vergütung wie eine Anlage betrachtet. Dies könne vor allem bei Kraftwerken, die Biomasse zur Stromerzeugung nutzen, zu einer Reduzierung der gesetzlich garantierten Stromvergütung führen.

Ich hatte leider vor 2-3 Jahren den Fehler gemacht, in Deutschland etwas zu investieren, in eben so einen Biogasanlagenpark (4x500kW mit sinnvoller Wärmenutzung), dessen zunächst staatlich zugesicherte Einspeisungsvergütung jetzt rückwirkend reduziert werden soll. Ich verstehe, dass es bei Anlagen wie Penkun nicht richtig ist, da hier die komplette Wärme einfach in die Luft geblasen wird… doch es gibt genügend kleinere Anlagenparks wie meinen, bei denen auch im Vorfeld über eine sinnvolle Nutzung der Wärme nachgedacht wurde und aktuell auch vollzogen wird.
Die treibende Kraft für diese rückwirkende, wenig vertrauensbildende Maßnahme soll das SPD-geführte Umweltministerium sein.

Jetzt würde mich interessieren, ob Sie sich bei der Abstimmung dafür entscheiden, daß die Anleger die staatlich zugesicherte Einspeisungsvergütung nicht nachträglich gekürzt bekommen.

Vielen Dank
Antwort von Marina Schuster
bisher keineEmpfehlungen
03.04.2009
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.
Mit der Novellierung des EEG hat die Bundesregierung die Unternehmen im Regen stehen lassen und trägt dazu bei, dass die Nutzung der Biomasse in Deutschland eine Fehlentwicklung erfährt. Diese Gefährdung des Vertrauens in die Finanzierungsbedingungen von Anlagen erneuerbarer Energien ist gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise ein fatales Signal.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. März 2009 entschieden, dass der rückwirkende Eingriff in die Investitionsplanung von modularen Biogas-Anlagen nicht verfassungswidrig ist. Doch dieser Eingriff ist trotz seiner Verfassungsmäßigkeit politisch abzulehnen. Wir brauchen jetzt eine politische Lösung für die, die Anlagen im Vertrauen auf die Regelungen des Gesetzgebers gebaut haben.

Daher hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf eingebracht (BT-Drucksache 16/12094), mit dem der Bruch des Vertrauensschutzes rückgängig gemacht werden soll. Die reduzierte Förderung für mehrere kleine Anlagen in räumlicher Nähe soll erst für die Zukunft gelten. Der Gesetzesentwurf wurde an das Plenum überwiesen und befindet sich nun im parlamentarischen Abstimmungsverfahren. Als Teil der Opposition können wir im Bundestag derzeit leider nicht mehr tun.
Zum Abstimmungsverhalten der CSU bitte ich Sie, sich direkt an die CSU zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Marina Schuster
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Frage zum Thema Internationales
25.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

Wie Sie sicherlich wissen droht in der sudanesischen Krisenregion Darfur eine humanitäre Katastrophe. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof am 4. März 2009 einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur erlassen hat, reagierte die sudanesische Regierung mit der Ausweisung von 13 humanitären Hilfsorganisationen, unter anderem Oxfam, Ärzte ohne Grenzen und Care. Die im Sudan verbliebenen Organisationen sind mit der Situation überfordert, eine humanitäre Katastrophe bahnt sich an. Es fehlt an Wasser, Nahrungsmitteln, sanitären Anlagen und ausreichender medizinischer Versorgung. Die Vereinten Nationen sprachen kurz nach der Ausweisung der Organisationen von ca. 1.1 Millionen Darfuris, die ohne Nahrung und Gesundheitsfürsorge auskommen müssen, und von einer weiterer Millionen ohne Zugang zu Wasser. Die Situation kann zu neuen Flüchtlingsströmen vor allem in den benachbarten Tschad führen, wo schon ca. 200000 vertriebene Darfuris leben. Die Arbeit der im Sudan verbliebenen humanitären Hilfsorganisationen wird wahrscheinlich bald beendet werden, da Präsident Bashir angekündigt hat, dass alle internationalen Hilfsorganisationen ihre Arbeit im Sudan innerhalb eines Jahres einstellen müssen.

Über Ihre Aussage zu folgenden Fragen wäre ich dankbar:

1) Welche Maßnahmen ergreifen Deutschland und die EU, um eine humanitäre Katastrophe abzuwenden?
2) Wie werden Deutschland und die EU mit dem Regime in Khartum nach dem Haftbefehl gegen Bashir wegen Massenverbrechen in Darfur umgehen?
3) Die EU27 ist nach China der zweitgrößte Exporteur in den Sudan. Sind Sie für gezielte Sanktionen gegen das Regime in Khartum?

Mit freundlichen Grüßen,


(Vorsitzender Genocide Alert)
Antwort von Marina Schuster
6Empfehlungen
03.04.2009
Marina Schuster
Sehr geehrtet Herr ,

ich teile Ihre Besorgnis hinsichtlich der kritischen humanitären Lage im Sudan nach Ausstellung des Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten al-Bashir.

Die Ausweisung der dreizehn westlichen Hilfsorganisationen und Karthoums Ankündigung, binnen eines Jahres alle weiteren ausländischen Hilfsorganisationen zum Verlassen des Landes zu zwingen, ist eine diabolische Strategie auf Kosten der Bevölkerung in Darfur. Die Ankündigung der sudanesischen Zentralregierung die humanitäre Versorgung selbst übernehmen zu wollen, ist eine Farce und Teil einer seit Jahren praktizierten Verzögerungstaktik.

Nach der Ausweisung ist nach Angaben der Vereinten Nationen (VN) die humanitäre Versorgung von 4,7 Millionen Menschen in Darfur bedroht. Vorhandene Hilfsgüter seien bis Ende April ausgeschöpft. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden 1,5 Millionen Menschen in Darfur vom Abbau der Gesundheitsdienste betroffen sein. Es ist geradezu zynisch, dass den Menschen in Darfur, die ohnehin in großer Not leben, jegliche internationale Hilfe untersagt wird.

Insofern begrüße ich, dass der VN-Sicherheitsrat die sudanesische Regierung in einer am 26.03.2009 veröffentlichten Erklärung aufgefordert hat, die Ausweisung der Hilfsorganisationen zu überdenken und damit chinesische Bedenken überwunden hat. Dies reicht aber nicht aus.

Auch die Bundesregierung ist nun aufgefordert, diesbezüglich stärkeren Druck auf die sudanesische Regierung und ihre internationalen Verbündeten auszuüben. Als Teil der parlamentarischen Opposition kann ich selbstverständlich nicht für die Politik der Bundesregierung sprechen. Im Rahmen der in meiner Funktion als Abgeordneter liegenden Rechte bin ich aber seit langem bemüht, die Sudanpolitik der Bundesregierung kritisch zu begleiten. Ich war im Sudan und seitdem beschäftige ich damit.

Bereits im April 2007 habe ich diesbezüglich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet ("Darfur und die Lage im südlichen Sud an"; Bundestagsdrucksache 16/4790). Dieser Kleinen Anfrage schlossen sich diverse schriftliche Fragen an, zuletzt im Rahmen der Sudan-Reise des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Gernot Erler im Februar 2009 (Schriftliche Fragen der Abgeordneten Schuster für den Monat Februar 2009, Nr. 2/248, 249).

Ich habe die Bundesregierung dazu aufgefordert, dass sich ihr Engagement nicht nur in Appellen erschöpft. Die Bundesregierung muss vielmehr gezielt auf die Beteiligten Einfluss nehmen. Kontakte zu Südafrika, das sich gegen den Haftbefehl ausgesprochen hat, gibt es reichlich. Nicht akzeptabel ist auch, dass Bashir trotz des IStGH-Haftbefehls im März 2009 zu offiziellen Besuchen nach Eritrea, Ägypten und Libyen reisen konnte und am Gipfeltreffen der Arabischen Liga in Katar teilnahm.

Die internationale Gemeinschaft ist bzgl. des Haftbefehls gefordert. Es wäre falsch, die Glaubwürdigkeit des Tribunals politischen Sachzwängen zu opfern und den IStGH seiner mühsam aufgebauten Anerkennung zu berauben. Wie Sie wissen, gibt es in der Literatur unterschiedliche Auffassungen, wie in einem derartigen Konflikt zwischen Gerechtigkeit und Frieden abgewägt werden kann oder soll. Doch der Versuch das Völkerrecht durchzusetzen ist ein zivilisatorischer Fortschritt. (Zum Haftbefehl finden Sie auch meine Pressemitteilungen auf meiner Homepage.)

Doch dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Krise in Darfur in erster Linie kein juristisches, sondern ein politisches Problem ist. Zu meinem Bedauern geht der Aufbau von der Hybridmission von VN und AU in Darfur (UNAMID) nur schleppend voran, die Mission ist nach über einem Jahr noch nicht voll einsatzfähig. Von den autorisierten 26 000 Soldaten und Polizisten sind derzeit weniger als die Hälfte im Einsatz (mehr dazu siehe Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/DieGrünen vom 4. März 2009 ("Der deutsche Beitrag für UNAMID"); Bundestagsdrucksache 16/12146).

Die Ausstellung des Haftbefehls droht sich auch auf die Umsetzung des Nord-Süd-Friedensabkommens (CPA) auszuwirken. Nach den Bestimmungen des CPA sind für das Jahr 2009 allgemeine Wahlen zum Amt des Staatspräsidenten, des südsudanesischen Präsidenten, der nationalen und regionalen Parlamente und der Gouverneure der sudanesischen Bundesstaaten vorgesehen. Ein Wahltermin in diesem Jahr wird jedoch immer unwahrscheinlicher.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Sudan bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu unterstützen. Alleine wäre das riesige Land mit dieser Aufgabe überfordert. Die Bundesregierung fördert bereits einige Programme des Demokratisierungsprozesses, insbesondere im Südsudan. Darüber hinaus hat sie auf meine Anfrage hin im Februar 2009 angekündigt, "eine Beteiligung an Projekten des Entwicklungshilfeprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) zur Unterstützung der Wahlen sowie Projekte von Nichtregierungsorganisationen, u. a. zur Wähleraufklärung" zu prüfen. Darüber hinaus plant sie, die Wahlen "sowohl in der Vorbereitungsphase als auch während des Wahlprozesses durch Entsendung von Wahlbeobachtern in eine geplante internationale Wahlbeobachtermission der EU zu unterstützen".

Weitere wirtschaftliche bzw. politische Sanktionen gegenüber der sudanesischen Regierung bzw. einzelner Regierungsmitglieder müssen von der Bundesregierung geprüft werden. (Sanktionen, die auf dem Rücken der geschundenen Bevölkerung ausgetragen werden, stehe ich kritisch gegenüber.) Diese Fragen müssen letztendlich aber im Rahmen der VN erörtert werden, weil nur Sanktionen der VN für alle Mitglieder verbindlich wären.

Ich werde die Politk der Bundesregierung zum Sudan auch weiterhin kritisch verfolgen. Die Ergebnisse meiner Arbeit können Sie auf meiner Homepage verfolgen ( www.marina-schuster.de ). Sie können Sich auch direkt an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Marina Schuster
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Frage zum Thema Internationales
19.04.2009
Von:

Dies betrifft Ihre Reaktionen vom 20. und 24.03.2009 auf meine am 11.01.2009 gestellte Fragen.

1) Zunächst haben Sie natürlich vollkommen Recht dass Fragen von mir nicht dem Moderationskodex entsprachen. Dies lag allerdings ausschließlich darin, dass mehrere Nachfragen, in der Regel mehr als eine, ausgeschlossen sind. Nachfragen, insbesondere mehrere, wären nicht nötig, wenn Abgeordnete auf gestellte Fragen eingingen und Antworten geben würden. Auch Sie haben zwar sehr viel geschrieben, von meinen 8 gestellten Fragen aber im Höchstfall eine (die 5.) halbwegs beantwortet. Wann darf ich also mit den restlichen Antworten rechnen?

2) Wieso haben Sie für die Reaktion mehr als zwei Monate gebraucht, andere Fragen beantworten Sie meistens innerhalb von einer Woche!

3) Insbesondere meine Fragen nach Ihrer U.S. finanzierten Reise haben Sie nicht beantwortet. Sie kennen sicher das Sprichwort "Wessen Brot ich ess´, dessen Lied ich sing". Deswegen ist es für mich absurd dass Sie sich diese Reise finanzieren haben lassen. Zudem garantiert Ihnen Art. 48 eine Ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Dies muss auch ausreichen, sich eventuell notwendige Informationen zu beschaffen und Reisen zu finanzieren. Lassen Sie sich diese trotzdem bezahlen, betrachte ich das als Betrug am Wähler, denn dieser finanziert Ihre Unabhängigkeit, die Sie durch die Annahme einer finanzierten Reise aufgeben. Für mich ist das ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Antwort von Marina Schuster
1Empfehlung
24.04.2009
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

ich freue mich über Ihr nachhaltiges Interesse an meiner Arbeit im Bundestag.

Offensichtlich sind auch nach meiner ausführlichen Antwort vom 20. März noch einige Fragen Ihrerseits ungeklärt. Dabei möchte ich es nicht bewenden lassen - doch lassen Sie mich zu Beginn noch Folgendes bemerken:

Abgeordnetenwatch kann ein hilfreiches Instrument für Bürger sein, die parlamentarische Arbeit ihrer Volksvertreter kritisch zu begleiten. Fundierte Nachfragen und konstruktive Kritik sehe ich als eine außerordentliche Bereicherung für meine Arbeit. In dieser Überzeugung nehme ich mir aber auch das Recht heraus, auf Mutmaßungen und Unterstellungen nicht weiter einzugehen.

Nach dieser Maxime habe ich auch Ihre Anfrage vom 11. Januar beantwortet. Zu Ihrer legitimen Nachfrage zu meiner Teilnahme am US Visitor´s Programme kann ich nur wiederholen: es handelt sich hier bei um ein seit Jahrzehnten bewährtes Programm zur Förderung eines offenen und kritischen transatlantischen Dialogs.

Natürlich bin auch ich nicht mit allen Facetten der US-amerikanischen Außenpolitik einverstanden. Das habe ich Ihnen bereits erläutert. Deswegen haben auch ich und meine Fraktionskollegen immer wieder konstruktive Kritik geäußert. Aufgrund dieser Diskussionslinien gilt es doch gerade, den Kontakt zu US-amerikanischen Entscheidungsträgern zu suchen, um unsere Positionen mit einzubringen. Genau das habe ich getan.

Lassen Sie mich kurz auf einige, auch von Ihnen angesprochene Punkte eingehen:

Hinsichtlich der kritischen Haltung der FDP zum Gefangenenlager Guantanamo und des internationalen Engagements der USA in Menschenrechtsfragen möchte ich Sie exemplarisch auf einige Pressemitteilungen meines Kollegen Florian Toncar hinweisen, die ich vorbehaltlos unterstütze:
www.toncar.de
www.toncar.de

Darüber hinaus bedauert die FDP sehr, dass die USA dem Statut von Rom noch nicht beigetreten sind. Wir sehen den IStGH als einen zentralen Baustein der institutionellen Architektur der Weltgemeinschaft. Erst vor kurzem habe ich dies im Zusammenhang mit der umstrittenen Ausstellung des Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wieder deutlich gemacht:
www.marina-schuster.de

Auch der Frage nach US-amerikanischen Militär- und Geheimgefängnissen in Deutschland und Europa steht die FDP sehr kritisch gegenüber. Mein Kollege Hellmut Koenigshaus hat aus diesem Grund erst vor kurzem einige schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet:
www.hellmut-koenigshaus.de

Abschließend möchte ich Sie auffordern, die Arbeit von Bundestagsabgeordneten durch konstruktive Aussagen zu begleiten. Zur Informationsbeschaffung empfehle ich Ihnen etwa das Wahlprogramm oder die Homepages von Abgeordneten bzw. der Bundestagsfraktion. Falls noch Fragen offen bleiben, stehen die jeweiligen Spezialisten der Fraktion selbstverständlich für Nachfragen zur Verfügung - dafür ist Abgeordnetenwatch eine geeignete, wenn auch nicht die einzige Plattform. Allerdings ist es dabei ratsam, die üblichen Verhaltensregeln schriftlicher Kommunikation (Anrede) zu beachten.

Hoffentlich haben Sie in der Zwischenzeit die Möglichkeit gehabt, eine Veranstaltung des Deutsch-Amerikanischen Instituts (dai) in Nürnberg zu besuchen. Erst vorgestern wurde dort übrigens über die politische Bilanz "100 Tage Obama" diskutiert. Bringen Sie Ihre Meinung in solchen Foren mit ein! Wir Europäer haben die Verpflichtung, mit unseren transatlantischen Partnern in Kontakt zu bleiben und unsere Kritikpunkte vorzutragen. Und wir werden gehört. Auch Ihnen wird aufgefallen sein, dass die neue US-Regierung bereits einige Kurskorrekturen vorgenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Marina Schuster
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Frage zum Thema Sicherheit
07.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster.
Die erneute Diskussion um eine Verschärfung des Waffengesetzes sowie verschiedene Stellungnahmen in Medien und Politik in Bezugnahme auf sog. "Tötungssimulationen" haben mich tief erschüttert.
Ich selbst bin zwar kein Waffenbesitzer, jedoch viele meiner Bekannten sind Jäger oder Sportschützen.

Doch würde eine Verschärfung des WaffG wirklich den gewünschten Erfolg bringen?

Im Fall Tim K. stand überall zu lesen, dass er ein "Waffennarr" war und "Tötungssimulationen" gespielt hätte, was dann verantwortlich für den Amoklauf war.
Wesentlich weniger Beachtung wurde jedoch dem emotionalen sowie psychischen Zustand des Jungen geschenkt.
Tim K. war ein Einzelgänger, hatte keine Freunde, wurde in der Schule gemobbt und litt unter schweren Depressionen.
Dass dies der eigentliche Grund für seine furchtbare Tat, welche nur Mittel zum Zweck (Aufmerksamkeit) war, gewesen sein könnte, liest man so gut wie nie. Auch dass dies nur geschehen konnte weil bestehendes Recht (Waffe im Kleiderschrank) nicht eingehalten wurde, ging relativ schnell unter.

Man erhofft sich einen Rückgang von Straftaten und ein Verschwinden von Amokläufen. Doch werden nicht viel mehr Straftaten mit illegalen Schusswaffen begangen als mit legalen?
Eine Verschärfung des WaffG betrifft jedoch ausschließlich die Millionen Bürger die legal eine Schusswaffe besitzen und sich an die Gesetze halten.
Auch Amokläufe wird man auf diesem Wege nicht verhindern können.
Derjenige der so etwas plant, findet immer einen Weg (z.B. Walter Seifert).
Hier sollte vielmehr eine Lösung im gesellschaftlichen Rahmen gesucht werden, um solchen Taten präventiv entgegen zu wirken.
Kindern und Jugendlichen Aufmerksamkeit zuteil werden lassen und eine Perspektive bieten ist Auftrag der Familien wie auch der Politik.
Denn ein gesunder Geist begeht keine kranken Taten.

Wie wird sich die FDP-Fraktion gegenüber diesem geplanten Vorschlag verhalten?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Marina Schuster
5Empfehlungen
11.05.2009
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Zuschrift und die darin geäußerten Anregungen danken. Die Ereignisse von Winnenden und Wendlingen haben uns alle betroffen und fassungslos gemacht.

Die FDP befindet sich derzeit in der fachlichen Analyse dieser schrecklichen Vorkommnisse. Es bedarf einer sorgfältigen und genauen Untersuchung der Ursachen dieses Verbrechens. Wie Sie in Ihrer Zuschrift richtig ansprechen, sind die dahinterstehenden Probleme sehr vielschichtig. Ein verantwortungsvoller, vernuftgesteuerter und seriöser Lösungsansatz muss zahlreiche komplexe Fragestellungen behandeln.

Nach der schrecklichen Tat wurden viele schnelle Vorschläge für eine erneute Verschärfung des Waffenrechts in die Diskussion gebracht. Man muss sehr darauf achten, dass nicht durch vorschnelle Vorschläge wieder Erwartungen geschürt werden, die durch gesetzliche Regelungen, durch die Politik allein nicht eingehalten werden können. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es - wie in Winnenden z.B. bei der Aufbewahrungspflicht - nicht beachtet wird. Deshalb werden wir Handlungsoptionen sehr genau prüfen, inwieweit diese tatsächlich eine durchgreifende Verbesserung der Sicherheit bringen können. Uns erscheint es aber auch sinnvoll, dass zunächst verstärkt auf einen verbesserten Vollzug des bestehenden Rechts hingewirkt wird und den Ordnungsbehörden die dafür benötigten Mittel bereitgestellt werden.

Zu Recht werfen Sie die Frage nach der Zahl der verwendeten legalen Waffen bei der Begehung von Straftaten auf. Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Ein solcher Generalverdacht kann die Diskussion um die wirklichen Ursachen kriminellen Handelns nicht ersetzen. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen darüber hinaus lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Dies ist immer noch zu viel, aber das Ziel muss es sein, zunächst den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen, von dem die überwiegend große Gefahr ausgeht. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.

Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann können Gesetze leider oft nicht helfen. Als Gesellschaft und als Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen wir versuchen, solche Vorkommnisse so unwahrscheinlich wie möglich zu machen.

In erster Linie benötigen wir aber eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei Personen ist eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe, auch und gerade vor Ort. Dies ist eine, nicht nur wegen der grausamen Tat in Winnenden und Wendlingen, sehr bedeutsame Zukunftsaufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte, einschließlich der Politik.

Mit freundlichen Grüßen,
Marina Schuster
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Frage zum Thema Sicherheit
11.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Schuster,

vielen Dank für diese ausführliche Antwort auf meine Frage.

Sie sprechen ebenfalls den Anteil legaler Waffen bei dementsprechenden Delikten an. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass hier gehandelt werden muss um diesen noch weiter zu senken.
Doch darf man auch nicht außer Acht lassen, dass auch sehr viele Gewaltverbrechen (v.a. Beziehungstaten) mit Gebrauchsgegenständen wie Messern o.ä. verübt werden.
Auch diese wird man leider nie vollständig verhindern können.

Die Verschärfung des WaffG bringt mich zu einem weiteren Punkt, der in den letzten Tagen immer wieder diskutiert wurde:
Dem Verbot angeblicher "Tötungssimulationen" wie Paintball- oder Airsoftspielen.

Da ich selbst schon einmal Paintball gespielt habe hat mich die Darstellung dieses Spieles seitens mancher Politiker schwer erschüttert.
Weder Paintball noch Airsoft sind gewaltverherrlichende Tötungssimulationen, sondern ein "Räuber und Gendarm-Spiel" für Erwachsene, das nach dem Völkerballprinzip gespielt wird (wer getroffen wird, scheidet bis zur nächsten Runde aus und kehrt dann ins Spiel zurück).
Auch sind diese Spiele nicht gewaltverherrlichend oder darauf bedacht den Gegenspieler zu verletzen, so wie es z.B. beim Boxsport der Fall ist, bei dem regelmäßig schwere und schwerste Verletzungen bishin zum Tod die Folge sind (oder sein können).

Hierbei gilt auch anzumerken, dass ein Vowurf, Herabsetzung der Menschenwürde, viel eher in Kampfsportarten wie Boxen oder "Vollkontaktsportarten" wie Karate o.ä. der Fall ist, da es in diesen Sportarten darum geht, den Gegner durch gezielte aktive Gewaltanwendung mit den eigenen Händen kampfunfähig zu machen.

Wenn man also dieser Logik folgen würde, müsste man auch Wasserspritzpistolen, Fechten (da ebenfalls eine Tötungssimulation durch "Erstechen" des Gegners), Boxen, Biathlon, Völkerball sowie das Kinderspiel "Cowboy und Indianer" verbieten.

Wie stehen Sie zu diesem Thema, sind Sie für oder gegen ein Verbot?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Marina Schuster
17Empfehlungen
13.05.2009
Marina Schuster
Sehr geehrter Herr ,

die Überlegungen der großen Koalition zum Verbot von Kampfspielen wie Paintball und Softairspielen lehnt die FDP ab. Das haben wir bereits in Pressemitteilungen veröffentlicht.

Schon jetzt können die "Markierer" nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Ein solches Verbot wäre wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung ist. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen.

Statt solcher Ablenkungsmanöver muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort.

Ich stimme Ihnen in Ihrer Argumentation zu: Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der käme ja aus einem Verbotswettbewerb bezüglich mancher Sportarten nicht mehr heraus. Es widerspricht eklatant liberalen Positionen, Bürgerfreiheiten durch Verbote zu beschneiden, zu denen nicht der geringste sachliche Grund besteht.

Die FDP steht für eine solche Scheinpolitik nicht zur Verfügung. Wir hoffen und arbeiten dafür, dass die Bundestagswahl am 27. September dazu führt, dass die FDP in ihrem Streben für eine sachorientierte Politik bestärkt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster
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